Motorrad mit Anhänger

Begonnen von Taz, 04 August 2024, 11:16:56

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Taz

[ADMIN-INFO] Sorry, ich konnte es leider nicht beeinflussen in welcher Reihenfolge die Forensoftware die beiden Threads verschmilzt. Deswegen ist Bernds Kommentar zum neuen Thread erst auf Seite 2 an Position #50 ff ...


Zitat von: Taz am 03 August 2024, 23:15:08... Streckenführung ... in Deutschland dann vor allem Bundesstraßen ...
;D

Zitat von: Kees am 04 August 2024, 08:25:51... Eigentlich wollte ich das Ruhrgebiet meiden und nordlich über Enschede fahren. Aber ein bischen Gesellschaft ist auch nicht slecht. Muss mir mal überlegen ...

Mach das, ist ja noch ein bisschen Zeit bis dahin...und wenn ich mit Anhänger komme, darf ich in Deutschland eh nur Land- und Bundesstrassen fahren :P
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Taz


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berndr253

#1
Ich fahr mit Hänger auch über die BAB - bin dabei auch schon mehrfach von Polizeiwagen überholt worden (wir dürfen ja nur 60 km/h schnell sein) und die häufigste Reaktion vom Beifahrer war dabei "Daumen hoch".

Soweit mir bekannt dürfen Fahrzeuge die schneller als 60 km/h fahren können auch auf der Autobahn unterwegs sein. Zugegeben - macht keinen wirklichen Spass sich am rechten Rand des Fahrstreifens zu halten und immer einen Blick in den Spiegel zu haben ob da nicht ein LKW mit 100 Sachen auf dich zurollt.

Grusz

Bernd

Link: https://www.helpster.de/motorrad-mit-anhaenger-auf-der-autobahn-so-fahren-sie-sicher_35805
Leben und Leben lassen

Taz

Hallo Bernd.


Danke für die Info..ich hatte das bauartbedingt bisher tatsächlich als "erlaubte Höchstgeschwindigkeit" verstanden, anders haben die Aufkleber auf den Selbstfahrkränen oder anderem schwerem Gerät mit 63km/h keinen Sinn für mich ergeben.

Autobahn wäre also eine Option, aber mit einem derart ausgebremsten Motorrad ist man dort tatsächlich gaaaaanz unten in der Nahrungskette...weiß nicht, ob ich mir das außer im Notfall antun würde...

Mal schaun...ist ja wirklich noch ein bisschen Zeit bis dahin..
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Fastnachter

Ihr dürft mit Hänger nicht auf die Autobahn. Ihr dürft maximal 60km/h fahren. Das ist nicht schneller als 60km/h. Was Ihr könnt ist irrelevant.

Die Grenze ist auch für Schwalben und große Landmaschinen gedacht. Bei letzterem gibt es mit der Klasse T sogar nen eigenen Führerschein.

Nur weil sich bisher keiner beschwert hat ist es ja noch nicht erlaubt.

Gruß

Jan.
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

Kees

Obschon ich sehr gerne allein fahre, bin ich auch nicht Menschenscheu. Also vielleicht ein Kompromis, hin mit Konvoi, zurück alleine. Aber wie gesagt, es gibt noch ein bischen Zeit.

berndr253

Hängt auch von der Zeit ab - wenn wenige oder keine LKW unterwegs sind geht das schon - besonders dann, wenn eine breite Standspur zur Verfügung steht.
Wenn ich mal über die Bahn gefahren bin und mir ein LKW "auf die Pelle rückt" bin ich auf die Standspur und hab dem Fahrer ein Zeichen gegeben, dass er mich überholen kann.
Das wurde in der Regel mit einem Blinken "links-rechts-links-rechts" quittiert.

Grusz

Bernd
Leben und Leben lassen

berndr253

#6
Zitat von: Fastnachter am 04 August 2024, 12:01:42Ihr dürft mit Hänger nicht auf die Autobahn. Ihr dürft maximal 60km/h fahren. Das ist nicht schneller als 60km/h. Was Ihr könnt ist irrelevant.

Die Grenze ist auch für Schwalben und große Landmaschinen gedacht. Bei letzterem gibt es mit der Klasse T sogar nen eigenen Führerschein.

Nur weil sich bisher keiner beschwert hat ist es ja noch nicht erlaubt.

Gruß

Jan.
Falsch - nach §18 StVO Satz 2 ist lediglich die maximale Geschwindigkeit auf 60 kM/h beschränkt. Ein Verbot mit einem Krad inklusive Hänger auf der Autobahn zu fahren ist damit nicht verknüpft.
So seh ich das - und bisher bin ich mit dem "Gelenkzug" weder kontrolliert noch anderweitig "behelligt" worden.

Grusz

Bernd
Leben und Leben lassen

Fastnachter

Deine Meinung will ich dir nicht nehmen, wenn du das so siehst.
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berndr253

#8
Na denn schau dir mal die Strafen für zu schnelles Fahren im Bußgeldkatalog an.
https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-geschwindigkeit/#bussgeldrechner_geschwindigkeitsueberschreitung_mit_einem_motorrad
(vgl. §§ 3 Abs. 3 Nr. 2bb, 18 Abs. 5 Nr. 2a StVO)
Hier steht explizit drin, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von Motorrädern mit Anhängern auf Autobahnen die Strafen zu erwarten sind, die auch für LKW gelten.

Gruß

Bernd
Leben und Leben lassen

Taz

Hallo Bernd.

Trotz der eigentlich fachfremden Ausbildung der Autorin ist das bis jetzt die beste Quelle für die Beantwortung der Frage, ob wir mit Anhänger auf die Autobahn dürfen oder nicht - ja, wir dürfen.

Aus rechtlicher Sicht damit in meinen Augen abgeschlossen :thumbsup:

Liebe Grüße, Ute
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Fastnachter

Ich denke ihr habt keine Anhänger, sondern diese rollenden Gepäckbrücken? Davon ab: Ihr dürft ja trotzdem nicht schneller als 60. Müsstet ihr aber um überhaupt auf die BAB zu dürfen. Egal. Ist nicht mein Problem.
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Eppo

Schön aus Risiko- und Spaß-Gründen würde ich damit nicht auf die BAB wollen, oder ihr Sicht euch einen Schwerlastkran (Liebherr) als Vorausfahrzeug und schwimmt im Windschatten mit, die Kräne sind erfahrungsgemäß eher langsam Unterwegs.

Edit: Mich hat mal ein älterer Polizeier in Zivil auf der B96 Richtung Rügen freundlich gebeten zu folgen als ich da mit der Simson unterwegs war. Ich musste nix Strafe zahlen oder so (da ja die S51 mit 60km/h angegeben ist). Er meinte aber ob ich mir das antun wolle, auf Zweispurig und dann mit Fahrzeugen 40km/h Überschuss an mir vorbei ziehen und Rückzu Richtung Süden endet die B96 auf der BAB20, wenn man da die letzte Abfahrt verpasst steht man mit dem Moped auf der Autobahn  ::) .
Ich hab seinem Rat beherzigt und bin dann Landstraße weiter.

Was gesetzlich geht und was man sich selbst antun will sind eben auch zwei Paar Schuhe.

Man darf auch mit dem Fahrrad auf einer Bundesstraße fahren, macht aber ebensowenig Spaß weil auch immer wieder Leute meinen bei Gegenverkehr überholen zu müssen  :thumbdown:

MfG
Eppo
Nix muss, alles kann 🛠
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

Einzylindär

Zitat von: Kees am 04 August 2024, 12:02:08Obschon ich sehr gerne allein fahre, bin ich auch nicht Menschenscheu. Also vielleicht ein Kompromis, hin mit Konvoi, zurück alleine. Aber wie gesagt, es gibt noch ein bischen Zeit.


Kees, ich auch. 2023 hatte ich befürchtet, dass das "Konvoigezuckel" mich nervt, weil zu lahm....hat es nicht. Das war richtig toll. Zurück bin ich alleine durch das Sauerland gefahren. Das war auch sehr schön. Die Mischung war 👍.

Gruß
Stefan, der Einzylindär

Taz

@Eppo Klar, zwischen erlaubt und sinnvoll gibts zuweilen große Unterschiede...hatte ich ja schon geschrieben, daß für mich in DE die Autobahn mit Anhänger nur als letzte Option taugen würde.

Die wesentlich wichtigere Frage, warum ich mit einer 120kg Sozia hoch droben auf den Gepäckträgersitz so schnell fahren darf wie ich lustig bin (sofern das Gesamtgewicht nicht überschritten wird), aber ein 60kg Anhänger mit dem Schwerpunkt auf Höhe der Kurbelwelle in den Augen des Gesetzgebers nur noch Tempo 60 zuläßt, bleibt eh offen (und der Fakt an sich unverständlich)...

Hier auf der Insel habe ich mich wie alle anderen mit Anhänger darn zu halten, außerorts immer 10 mph unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu bleiben (außer Schilder sagen was anderes, klar), und gut...

Viele Grüße, Ute
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berndr253

#14
Im europäischen Auslang sind Motorräder mit Hängern in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit nicht oder höher limitiert. Auf die Autobahnen dürfen sie aber durchaus.
Ich werde mir den Aufwand nicht mehr antun um zu checken ob die Meinung von Jan ob wir unsere "Gepäckbrücken" auf der BAB bewegen dürfen oder nicht. Nach meinen Erfahrungen und Recherchen ist das rechtlich möglich.
Nach Infos des einzigen Herstellers von diesen Anhängern in Deutschland ist der Gebrauch auf Autobahnen zulässig
https://de.wikipedia.org/wiki/Motorradanh%C3%A4nger#cite_ref-10
Korrekt, aber davon vollkommen unabhängig ob es SINNVOLL ist als rollende Verkehrsbehinderung unterwegs zu sein ist eine andere Frage.

Vor allen Dingen ists ja auch so, dass Ute und ich derzeit die einzigen im Forum sind die diese Frage beschäftigt oder für die diese relevant ist.

Grusz

Bernd
Leben und Leben lassen

cledrera

Nö, falls nämlich was schief geht, soll ich das richten und da hab ich keinen Bock drauf.

§ 18 SAtVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese. ...

Also:

Wenn auch die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit der Anhänger mehr als 60 km/h beträgt, dürft ihr auf die AB, sonst nicht.

Zurück zum Spocht ...

Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Taz

Mannmannmann...grade wenn ich denk, jetzt hab ich's kapiert :kopfhau: 

Aber gut, Clemens scheint zumindest in meinem Fall Recht zu haben, im TÜV-Gutachten für den Nachläufer steht als max. Betriebsgeschwindigkeit (T) 60km/h, damit sind Bärbel uznd Benjamin raus...hätte ich auch früher nachschauen können, ja...
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berndr253

#17
In meinem Gutachten vom TÜV ist eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht vermerkt. Lediglich Leergewicht (30 Kilo) und Gesamgewicht (90 Kilo) und Achslast (50 Kilo) sind aufgeführt.
Eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist für meinen Hänger nicht explizit benannt. Ich KANN also schneller fahren, darf das in Deutschland aber nicht. Eine Beschränkung der bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit ergibt sich somit aus den Daten des Reifens (2,75x16)
Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist somit abhängig von der Zugmaschine und beträgt bei meiner 25/3 (mit der der Hänger zusammen zugelassen ist) 119 km/h., wobei ich mit dem montierten Reifen derzeit nicht schneller als 80 km/h fahren darf

Grusz

Bernd
Leben und Leben lassen

Alter Schrauber

#18
So, jetzt hau ich auch noch einen raus.

Kfz-Anhänger: Nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, das nach seiner Bauart dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden.

Ein Anhänger ist also kein Kraftfahrzeug!

Gruß Jörg
Grüße Jörg

Taz

#19
@Alter Schrauber richtig, aber in meinem Fall darf ich den Anhänger nur mit maximal 60km/h betreiben, was sich dann auch auf das Zugfahrzeug auswirkt...wenn das Motorrad deutlich schneller fährt als der Anhänger, habe ich andere Probleme.

Andererseits...haben Anhänger hier auf der Insel gar keine Papiere, und sie müssen auch nicht beim Zugfahrzeug eingetragen werden...Folgekennzeichen (vom Zugfahrzeug drauf), Abfahrt...

Uff...also ist das Treffen nächstes Jahr doch gerettet, Autobahn ggf. ok, aber insgesamt nicht schneller als 60km/h...damit kann ich leben...
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bullet

Ich unterstütze die Ansicht von Clemens.  Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, egal ob laut Vorschrift oder Bauart, muß über 60km/h liegen, um auf die BAB zu dürfen.  Deshalb steht auf den Sonderfahrzeugen auch 62km/h drauf, mit nur 60 dürften sie nicht auf die BAB.  Die StVO ist da m.E. widersprüchlich oder mindestens unvollständig, was die Motorradanhänger angeht.  Der Bußgeldkatalog ist nicht Teil der StVO.

Allerdings finde ich persönlich die 60km/h als zu niedrig angesetzt, insbesondere im Vergleich mit dem europäischen Ausland.

Polizisten wissen um die in anderen Ländern geltenden Geschwindigkeiten und viele sehen von einer Durchsetzung des 60km/h-Limits ab.  Aber das kann man nicht vorhersagen.

Kees

Heute morgen mal probiert und mit die R25 in die Arbeit gefahren. Das sind etwa 30 km Autobahn. Erst mal warm fahren hinten eine LKW, fast 80 hat der gefahren. Dann überholen und danach sehr entspannt mit 85-90 im rechten Bahn fort gleiten. Ab und zu eine LKW überholen mit 90-95. Überhaupt kein Problem. Mit 60 wäre mir das echt zu nervig!

berndr253

Zitat von: bullet am 05 August 2024, 00:28:50Ich unterstütze die Ansicht von Clemens.  Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, egal ob laut Vorschrift oder Bauart, muß über 60km/h liegen, um auf die BAB zu dürfen.  Deshalb steht auf den Sonderfahrzeugen auch 62km/h drauf, mit nur 60 dürften sie nicht auf die BAB.  Die StVO ist da m.E. widersprüchlich oder mindestens unvollständig, was die Motorradanhänger angeht.  Der Bußgeldkatalog ist nicht Teil der StVO.

Allerdings finde ich persönlich die 60km/h als zu niedrig angesetzt, insbesondere im Vergleich mit dem europäischen Ausland.

Polizisten wissen um die in anderen Ländern geltenden Geschwindigkeiten und viele sehen von einer Durchsetzung des 60km/h-Limits ab.  Aber das kann man nicht vorhersagen.
Motorrad mit Hänger dürfen nach §18 StVO wohl auf die Autobahn, " - hier heisst es
"(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese."
Heisst - wenn Zugfahrzeug UND Hänger eine zugelassende Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h besitzen dürfen sie auf die Autobahn.

Das ist naturgemäß eine recht unsinnige Verordnung - Anhänger müssen technisch für die Geschwindigkeit von 80 km/h ausgelegt werden, mit Sondergenehmigung vom TÜV oder DEKRA sind wohl auch 100 km/h möglich.
Heißt also - zumindest für meinen Hänger - technisch muss der für die 80 km/h ausgelegt sein - fahren darf ich damit in Deutschland aber nur 60 km/h. Also wie "Kraftomnibusse" wo nicht alle Mitfahrenden Sitzplätze haben.

Dass sich der Flickenteppich der Geschwindigkeiten und Zulassungsbedingungen in Europa mal angleichen ist und bleibt wohl ein frommer Wunsch.

Grusz

Bernd
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rolf

61 ist über 60 km/h...und noch im Rahmen der Zulässigkeit
ihr kauft wirklich eine Bahnsteigkarte für die Revolution ::)

Fastnachter

Zitat von: berndr253 am 05 August 2024, 10:43:40Motorrad mit Hänger dürfen nach §18 StVO wohl auf die Autobahn, " - hier heisst es
"(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese."
Heisst - wenn Zugfahrzeug UND Hänger eine zugelassende Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h besitzen dürfen sie auf die Autobahn.

Das ist naturgemäß eine recht unsinnige Verordnung - Anhänger müssen technisch für die Geschwindigkeit von 80 km/h ausgelegt werden, mit Sondergenehmigung vom TÜV oder DEKRA sind wohl auch 100 km/h möglich.
Heißt also - zumindest für meinen Hänger - technisch muss der für die 80 km/h ausgelegt sein - fahren darf ich damit in Deutschland aber nur 60 km/h. Also wie "Kraftomnibusse" wo nicht alle Mitfahrenden Sitzplätze haben.

Dass sich der Flickenteppich der Geschwindigkeiten und Zulassungsbedingungen in Europa mal angleichen ist und bleibt wohl ein frommer Wunsch.

Grusz

Bernd


Bernd, das ist jetzt wieder nur Meinung, aber nicht richtig.

Der verflossene Unimog meines Vaters hatte Vmax 78km/h.
Ich durfte und war damit mehrmals auf der Autobahn. Kein Spaß, aber geht.
Das Auto hatte 2 Anhängerkupplungen. Kugelkopf und Zugmaul (22to Anhängelast).

Jetzt kommts: Anhänger ist halt nicht gleich Anhänger!

Hänge ich nen PKW Anhänger an hat der Zug eine Zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80km/h.
Darf ich drauf.

Hänge ich einen LKW Anhänger dran: Siehe oben.

Hänge ich einen Druckluftgebremsten Landwirtschaftsanhänger an mit 60km/h Zulassung, dann darf ich auch nur noch 60 fahren und folglich NICHT auf die BAB.

Gleiches gilt für die 40km/h und die 32 km/h Klasse.

Ganz krass: Durch Landwirtschaftlichen Nebenerwerb konnte ich auch die 25km/h Hänger mit dem Nummernschild des Zugfahrzeugs fahren. Bin ich dann nur 25 gefahren? Ne. Man muss halt mal in den Spiegel schauen.
Darf ich dann auf die BAB? Natürlich nicht.

Viele GRüße

Jan.
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

rolf


CowBoy

Als ich las, dass das nächste Treffen in Osterode stattfinden wird, habe ich vor gehabt da mal als Tagesgast vorbeizukommen.
Von mir aus der Südheide ist es ein schöner Tages Ausflug, nur Nebenstrecke und keine Kurve ausgelassen.


Wenn ich das jetzt hier richtig lese, muss ich aber mit Anhänger über die Autobahn fahren...

Taz

Hi Ulli.

Du bekommst von mir eine Sondergenehmigung für die Anreise auf der Landstraße, auf eigener Achse...passt das für Dich?
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Zitat von: rolf am 05 August 2024, 11:43:3061 ist über 60 km/h...und noch im Rahmen der Zulässigkeit
ihr kauft wirklich eine Bahnsteigkarte für die Revolution ::)

Bahnsteigkarte?? Dann kommt die nicht!  ;D
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