Vergaserproblem

Begonnen von Karl, 16 April 2025, 19:51:35

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Karl

#60
Zitat von: big-tschenso am 04 Oktober 2025, 11:41:289Euro bezahlen, weil der Tüv abgelaufen war! das geht doch gar nicht. Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich kann doch zum Tüv gehen, wann ich will. Das Fahrzeug ist in Ordnung, also neu Tüv und gut!


Doch Tschenso, ist leider wirklich so.

Zitat:
"Die Kosten für überzogenen TÜV hängen davon ab, wie lange die Frist überschritten wurde: bis zu zwei Monate ist das Fahren ohne HU straffrei, aber die Prüfstelle verlangt ab über zwei Monaten einen Aufschlag von 20 % auf die reguläre HU-Gebühr [für eine "vertiefte Prüfung"], was sich bei einem normalen Pkw auf etwa 24 € aufschlagen kann. Zusätzlich müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen [im Falle einer Verkehrskontrolle]: 15 € für 2 bis 4 Monate Überziehung, 25 € für 4 bis 8 Monate und 60 € plus ein Punkt für mehr als 8 Monate."

Quellen:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reparatur-pflege-wartung/hu-und-au/hu-ueberzogen-oder-durchgefallen/
https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/hauptuntersuchung/faq-zur-hauptuntersuchung
Support this Board: Wer das Forum unterstützen möchte, kann das gerne per PAYPAL machen.

Karl

#60

Support this Board: Wer das Forum unterstützen möchte, kann das gerne per PAYPAL machen.

Schorsch

Zum Glück ist die Rückdatierung aufgehoben worden.

Sonst hätte Karl nur die HU bis 10/26 bekommen.
Das Leben ist wie eine Brille.
Man macht viel durch.

(Heinz Erhardt)

deepdelver

Zitat von: Schorsch am 04 Oktober 2025, 12:47:59Zum Glück ist die Rückdatierung aufgehoben worden.

Sonst hätte Karl nur die HU bis 10/26 bekommen.
... und damit die Prüforganisationen deswegen nicht verarmen, gibt es seit dem eben den 20% Aufschlag. ;)
Es gibt 3 Elemente - Erde, Luft und Feuerwasser!

Heiko

Da würde mich... mein Lieblingsthema... mal die Rechtsgrundlage interessieren.
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

Schorsch

Ja,nee !

Unterm Strich für Karl ein gutes Geschäft.

Letztlich für 9 Euronen 12 Monate HU.
Das Leben ist wie eine Brille.
Man macht viel durch.

(Heinz Erhardt)

Stefan

Zitat von: Heiko am 04 Oktober 2025, 16:53:01Da würde mich... mein Lieblingsthema... mal die Rechtsgrundlage interessieren.

Schon wieder nur mit einem Auge gelesen?  ;D Hat Karl doch schon zitiert: ,,für eine "vertiefte Prüfung"".
The evil is always and everywhere!

Heiko

Ne... wie ist eine vertiefte Prüfung definiert?
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

strichzwojan

Ihr wisst gar nicht, wie gut ihr es in D habt. In Österreich ist JÄHRLICH eine HU, das sog. Pickerl...
Das kann man einen Monat vor dem Termin machen oder max. vier Monate nach dem eigentlich vorgesehenen Prüfmonat. Datiert wird dann immer auf Letzteren.
Und eine Abgasprüfung ist in jedem Fall bindend, auch für Oldtimer.
Wer im Ausland fahren will, sollte im vorgesehenen Prüfmonat sein Pickerl machen, sonst sind Schwierigkeiten bei Kontrollen zu erwarten.

Heiko

Doch... wissen wir. Deshalb bleiben wir auch hier.  ;D
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

kahlo

Kommt nach Norwegen. Da gibt es das garnicht  ;D .

Kees

#70
Oder die Niederlände  8)

Ich habe gerade meine R69 umgemeldet als Gespann. Hier zu hause, online ein Formular eingefüllt, etwa 6 Fragen oder so. Eine Woche später und ich habe das neue Kennzeichen schon mit der Post bekommen. Umsonst.

Das geht natürlich nur so einfach für ältere Machinen. Neue Motorräder brauchen dazu eine Prüfung.

Beppo

30,-€ hab ich zusätzlich bezahlt für das Auto meiner Tochter, und die Gebühr für den Extrawisch zur Bestädigung beim Ordnungsamt und Zulassungsstelle das nun wieder TÜV drauf ist hat er mir freundlicherweise erlassen. Wenn ich bei den TÜV-Gebühren mal die Arbeitszeit rechne müsste das eigentlich Angegeigt werden.
Da kommt ein Stundensatz von 250-300 Euro raus. Das ist definitiv " wieder den guten Sitten" also rechtswidrig. Ich nenn es einfach mal Raubrittertum.

Gruß Beppo
Stau hinten ist blöd, vorne aber gehts .

Heiko

Oh... wie lange war der TÜV denn abgelaufen, bei dem Fahrzeug, wenn es im öffentlichen Raum geparkt war?

Wenn es rechtswidrig ist, kann man es ja zur Anzeige bringen. Steht jedem frei.
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

Beppo

3 oder 4 Monate waren das. Und das mit "wider den guten Sitten" hatten wir in den 90ern auf der Meisterschule erklärt bekommen. Auch Wucher kann angefochten werden, aber wer machts?
Stau hinten ist blöd, vorne aber gehts .

Beppo

Dr. Goggel meint dazu:

Gesetze bei Wucher und gegen gute Sitten finden sich hauptsächlich in
§ 138 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der beide Fälle regelt. Ein sittenwidriges Rechtsgeschäft ist nichtig, und insbesondere der Wucher ist ein Sonderfall der Sittenwidrigkeit, der das Ausnutzen einer Zwangslage oder ähnlicher Umstände zur Erlangung eines auffällig überhöhten Vermögensvorteils umfasst.
§ 138 BGB: Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

    (1) Sittenwidrige Rechtsgeschäfte: Ein Rechtsgeschäft ist nichtig, wenn es gegen die guten Sitten verstößt.
        Definition der guten Sitten: Sittenwidrig ist ein Geschäft, das gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Dies ist ein moralischer Mindeststandard, der in der Gesellschaft herrscht und sich ändern kann.

(2) Wucher: Dieser Absatz konkretisiert den Wucher als eine Form des sittenwidrigen Geschäfts.

    Tatbestand: Ein Vertrag ist wucherisch und damit nichtig, wenn:
        Ausbeutung: Eine Zwangslage, Unerfahrenheit, mangelndes Urteilsvermögen oder erhebliche Willensschwäche einer Partei ausgenutzt wird.
        Auffälliges Missverhältnis: Sich eine Partei oder ein Dritter für eine Leistung einen Vermögensvorteil versprechen oder gewähren lässt, der in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung steht.
        Kenntnis: Der Wucherer Kenntnis von der Schwäche des Vertragspartners und dem Missverhältnis hat.

USW.
Stau hinten ist blöd, vorne aber gehts .

Stefan

Leider genauso schwammig wie die vertiefte Prüfung. >:(
The evil is always and everywhere!

cledrera

@Heiko:
Rechtsgrundlage: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

@Stefan,
§ 138 BGB ist nicht schwammig, sondern eine Generalklausel.
Generalklauseln eröffnen dem Richter Entscheidungsspielraum in einem bestimmten Sektor.
Sie müssen aber eben im Einzelfall aufgefüllt werden.
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Heiko

Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

big-tschenso

Früher gab es in Deutschland das Vollgutachten. Das musste gemacht werden, wenn ein Fahrzeug abgemeldet war und der Tüv abgelaufen war. Das gibt es so nicht mehr. Wenn ein Fahrzeug in Deutschland einmal zugelassen war, braucht es kein Vollgutachten mehr, sondern nur der normale TÜV. Wenn das noch so wäre, dann müsste man ja davon ausgehen, das die bei einer Tüv Prüfung Mängel übersehen dürften, die sie bei einem Vollgutachten sehen würden.
Wenn ich mein Fahrzeug angemeldet habe, aber es nicht auf der Strasse bewege, ist es doch egal, ob es Tüv hat, oder nicht! Gehen die davon aus, das ich eine Straftat begehe und ohne Tüv fahre?
Das ist meiner Meinung nach nicht korrekt!
Gruß Tschenso
Es ist nicht alles was schwarz ist und zwei Räder hat,eine R25.Aber es könnte doch sein.

Stefan

Zitat von: cledrera am 05 Oktober 2025, 15:14:34§ 138 BGB ist nicht schwammig, sondern eine Generalklausel.

Dann formuliere ich meinen Kommentar um: "Leider ähnlich weit gefaßt wie die vertiefte Prüfung. >:("
The evil is always and everywhere!

Hans Otté

Eigentlich überflüssige Amtshandlungen was die TÜV Problematik angeht (aus meiner Sicht der Dinge)!
Das ein Fahrzeug zu versteuern ist auch wenn eben nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird, ist verständlich, denn dies hängt eben direkt von der Zulassungmodalität eben dieses KFZ ab.
Warum aber ein angemeldetes KFZ welches nicht im öffentlichen Verkehr eingesetzt ist oder sogar zeitweise komplett abgestellt ist und trotzdem den Segen des zweijährigen TÜV Stempel benötigt entzieht sich komplett meinem Verständnis.
Eine mögliche Gefahr würde nur dann bestehen wenn dieses KFZ möglicherweise im allgemeinen Strassenraum und frei zugänglich für jederman abgestellt würde und dadurch eventuell einen Schaden an Dritten verursachen könnte.
Ein in einem privatem Keller oder Garage hinterstelltes Fahrzeug sollte keinerlei Verkehrsrisiko für Dritte bedeuten.
Das ein aktiv am Verkehr teilnehmendes KFZ eine validierte TÜV Prrüfung vorweisen muß ist selbstverständich.
Grüße, *****
Pour être le meilleur il suffit parfois que les autres soient moins bon!
Et le chemin le plus court d'un point à un autre, c'est de ne pas y aller!

Stefan

Zitat von: big-tschenso am 06 Oktober 2025, 10:44:05Früher gab es in Deutschland das Vollgutachten.
Ich habe schon mehrere Vollgutachten und vertiefte Prüfungen bezahlt und nie einen erhöhten Prüfaufwand bemerkt. Es war nur immer teurer als eine normale HU und zum Vollgutachten gabs ein Blatt Papier mehr dazu.
The evil is always and everywhere!

Stefan

Zitat von: Hans Otté am 06 Oktober 2025, 12:59:08Warum aber ein angemeldetes KFZ welches nicht im öffentlichen Verkehr eingesetzt ist oder sogar zeitweise komplett abgestellt ist und trotzdem den Segen des zweijährigen TÜV Stempel benötigt entzieht sich komplett meinem Verständnis.
Dann melde es doch ab, das spart nicht nur die HU sondern auch Steuer und Versicherung.
The evil is always and everywhere!

CowBoy

Zitat von: Hans Otté am 06 Oktober 2025, 12:59:08Eine mögliche Gefahr würde nur dann bestehen wenn dieses KFZ möglicherweise im allgemeinen Strassenraum und frei zugänglich für jederman abgestellt würde und dadurch eventuell einen Schaden an Dritten verursachen könnte.
Das sieht der TÜV möglicherweise anders.
Vor einigen Jahren kam ein Szene bekannter Isetta Schrauber zum TÜV, legte den Schein und das Kennzeichen hin.
Mach mal Stempel und Plakette drauf.
Wo ist das Fahrzeug?
Zerlegt in der Garage.
Dann kann ich keine Abnahme machen.
Wieso? Der TÜV bescheinigt ja nur, dass vom Fahrzeug keine Gefahr im Straßenverkehr ausgeht. So lange die Isetta zerlegt ist, ist das so. Also mach jetzt gefälligst den Stempel in den Schein und kleb die Plakette....

Er ist dann achtkantig rausgeflogen und Verhältnis zwischen den beiden war einige Zeit sehr abgekühlt. ;D

Hans Otté

Das habe ich so nicht gemeint was die Fälligkeit von TÜV Terminen angeht.
Hier ist nicht wirklich für mich verständlich warum bei Vorführung eines Fahrzeugs mit auch weit überzogenem Ablauftermin der TÜV Gültigkeit Geldstrafen und sogar noch Maluspunkte auflaufen können!
Bei einer polizeilichen Kontrolle im öffentlichen Verkehrsraum und wenn das Fahrzeug dabei aktiv am Verkehr teilnimmt, dann wäre eine Sanktion sicherlich berechtigt schon auch aus versicherungsrechtlichen Begründungen.
Wenn das Fahrzeug aber mit abgelaufener Plakette und dabei auf einem Anhänger verladen der TÜV Prüfstelle zur Überprüfung vorgestellt wird, dann sehe ich hier keinen Sinn in einer "Bestrafung".
Für mich hier nur unnötige und nicht zielführende Abzocke von Amts wegen. Wo ist hier eine Gefährdung der Verkehrssicherheit erkennbar?  Grüße, *****
Pour être le meilleur il suffit parfois que les autres soient moins bon!
Et le chemin le plus court d'un point à un autre, c'est de ne pas y aller!

Beppo

Es sollte halt doch mal jemand Anzeige erstatten und sich auf §138 berufen, klar wird ein Richter nicht gegen den TÜV entscheiden, aber es wär ein Schuß vor den Bug, besonders wenn es noch quer durch die Medien geht. Genauso wie man nicht essbares Obst wieder in den Laden zurückbringen sollte weil noch grasgrün ist. Wir wehren uns viel zu wenig. AUF DIE BARRIKADEN....!
 ??? Der brave deutsche Michel nimmt ja immer alles hin.
Stau hinten ist blöd, vorne aber gehts .

RTwenty7

Dann leg los, vom ins Forum posaunen wird´s nicht besser nach dem Motto ..."es gibt viel zu tun, fangt schon mal an"....
Roll On!
Amir

Chrome don´t bring you Home

Beppo

 :verlegen: aber ich bin doch auch nur ein Michel  :(
Stau hinten ist blöd, vorne aber gehts .

RTwenty7

Roll On!
Amir

Chrome don´t bring you Home

Hauptmenü

Anleitungen & Bücher Baureihe Specials Startseite Vergleichsliste

Presse & Wissen

Bauzeiten & Stückzahlen Historisches Liste der BMW Modelle Presseberichte Prospekte & Plakate

Foren & Literatur

Bildergalerie Bildtafel-Suche Forum: Boxerforum Handbücher Servicedaten

Allgemeine Infos

Bildtafelsuche Glossar Impressum Kontakt Sitemap

Tipps & Service

Dienstleister Händler Märkte & Museen Tipps Verschleißteile & Werkzeuge