Beiwagen und TÜV

Begonnen von Peter, 01 März 2003, 00:01:20

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Peter

Hallo,
ich habe jetzt meinen Steib LS 200 fertig restauriert. Die Frage, die mich beschäftigt ist, was der TÜV überprüft, damit ich die R25 mit diesem Seitenwagen fahren kann? Reicht beispielsweise die Kobra auf dem Kotflügel aus für die Beleuchtung oder muss noch eine Extra-Beleuchtung angebracht werden. Ich habe zb. an einigen alten Seitenwagenfotos eine zusätzliche Rückleuchte gesehen.
Will der Prüfer bestimmte Änderungen, die BMW empfiehlt, wie andere Übersetzung des Hinterachsgetriebes oder des Tachos am Mototrad sehen?  
Peter
Am Sichersten ist die Unfreiheit

Peter


Am Sichersten ist die Unfreiheit

Karl

Hallo Peter,

ich denke, dass man sich diesbezüglich keine grauen Haare wachsen lassen muß  ;)

Soweit ich weiß, gillt auch für Beiwagen das Gleiche, wie für die Motorräder (bin mir da aber nicht 100%ig sicher):

- für die Zulassung sind die gesetzlichen Vorschriften gültig, die im Jahr der Erstzulassung / Produktionsjahr (?) gültig waren.

Wenn zB. 1950 kein separates Rücklicht vorgeschrieben war, dann ist es heute auch nicht (was dich aber nicht daran hindert, trotzdem ein Rücklicht zu montieren).

Viele Grüße,
Karl
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rolf

Hallo,
falls du mit separaten Rücklicht das Katzenauge (auf solch Aluträger) meinst, das mußst du haben, sonst wird es nichts mit TÜV.
Gruß
Rolf

Peter

Hallo Rolf,
ich habe an der Kobra auf dem Kotflügel rotes Licht nach hinten und weisses Licht nach vorne. Reicht das aus?
Peter
Am Sichersten ist die Unfreiheit

rolf

Njet!
du brauchst ein Katzenauge nach hinten, sonst schicken die dich nach Hause. Als Beleuchtung langt die Kobra (zumindest für den TÜV), du mußst aber noch ein Katzenauge (ist original auf einen Aluträger, sieht aus wie ein Rücklicht, wird ganz unten auf dem Kotflügel geschraubt), kannst aber auch ein beliebiges anderes Katzenauge anbringen.
Gruß
Rolf

rolf

Ach so, um noch auf die anderen Fragen einzugehen:
SW Übersetzung brauchst du nicht (für den TÜV!!), demzufolgen auch keine geänderte Tachoübersetzung. Also:Original Soloübersetzung + Tacho (W=1.0), Cobraleuchte ist ok...PLUS Katzenauge.
Gruß
Rolf

kesthely

Hallo, habe 2003 meinen LS 200 an meiner R25 eintragen lassen. Geprüft wurde Befestigung ( 4 Punkte ), Beleuchtung vorn/hinten ( hihi bei 5 Watt ) soie der Reifen. Keine Fahrprobe!! Eingetragen im Fahrzeugbrief ist das addierte Gesamtgewicht, drei Sitzplätze und die Solooption. Ein neuer Fahrzeugschein ist dann nötig. Nach der SW Übersetzung fragt keiner.
Der Prüfer hat sich vor der Abnahme erst telefonisch schlau gemacht und sich die Sache eher erklären lassen denn geprüft.
Gruß Wolfgang

rolf

#7
Schlau gemacht ist gut, die R25 darf nur mit 2 Personen besetzt sein , auch mit SW.
Zulässiges Gesamtgewicht wird sonst überschritten (davon mal ab, das die Gabel das nicht mitmacht),
Maschine 150kg, 3 Pers. à 75kg, Sw ca 60kg=435kg. dazu kommt noch Werkzeug, Benzin, Öl ,Gepäck etc..
Gruß
Rolf
PS 4. Punkt ist gut (gibt es allerdings auch 2 Meinungen drüber, mind.), aber nicht Pflicht.

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