Rahmen R25/2

Begonnen von Vikt0r, 22 Mai 2026, 19:14:48

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Vikt0r

Guten Tag zusammen,
meine Zulassungsstelle möchte mir keine neuen Papiere ausstellen für mein Rahmen.

Daher bin ich auf der Suche nach einem R25/2 Rahmen mit Brief/Papieren
Hast da jemand was zum verkaufen?

Grüße Viktor

Vikt0r


Heiko

What?? Kaufvertrag hast Du? EV vom Vorbesitzer besorgen geht nicht?
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

Schorsch

Mal ne Frage:

Welche ,,Papiere" erwartest Du für einen R25/2 Rahmen von einer
Zulassungsstelle ?
Das Leben ist wie eine Brille.
Man macht viel durch.

(Heinz Erhardt)

RTwenty7

Mit einem Rahmen unterm Arm gibt es auch keine "neuen" Papiere von der Zulassungsstelle.
Roll On!
Amir

Chrome don´t bring you Home

LangerChris

@Vorredner: Das ist dem Kollegen denke ich schon bewusst, dass er nur mit ner Eidesstattlichen, §21er und viel hin & her Fahrzeugpapiere bekommen wird. Seine Zulassungsstelle sagt wohl konsequent, dass die das aber nicht machen werden, wenn der Vorbesitzer keinen Kaufvertrag o.ä. vorweisen kann.
BMW R25 (1953)
BMW R26 (1960)
BMW R80GS (1989)
BMW R1200RS (2019)
Honda Dax 125 (2024)

Eppo

Na Moment, die Anforderungen sind von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle sehr unterschiedlich,
das reicht von minimal (Vollabnahme/TÜV, Kaufvertrag und Abfrage beim KBA) bis hin zum kompletten Lebenslauf des Motorrades inkl. Eidesstattlicher mit notarielle Beglaubigung und Aufgebot im örtlichen Anzeiger.
Hatten wir hier schon oft besprochen.

Eines haben sie aber alle Gemein, es muss ein komplettes Fahrzeug sein. Mir wäre neu, dass die Zulassungsstelle auch Papiere auf einen Rahmen ausstellt.
Die haben doch keine Ahnung, was da vorgelegt wird und sind zwingend auf die Vollabnahme vom TÜV angewiesen.
Nix muss, alles kann 🛠
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

big-tschenso

Ich weiss immer nicht, was Ihr unter Vollabnahme meint! In Deutschland ist es so, wenn ein Fahrzeug einmal in Deutschland zugelassen war, braucht es, bei längerer Standzeit ohne Zulassung, nur eine normale TÜV Abnahme.
Gruß Tschenso
Es ist nicht alles was schwarz ist und zwei Räder hat,eine R25.Aber es könnte doch sein.

Schorsch

#7
Nun denn,

eine Vollabnahme ist hier in Deutschland zwingend wenn

Das Fzg. importiert wurde, nicht EU
Keine Fahrzeugpapiere vorhanden sind
länger als 7 Jahre abgemeldet.

Die Vollabnahme bei TÜV, GTÜ oder Dekra

Geprüft wird neben der Verkehrssicherheit auch die Vorschriftsmässigkeit
des Fzgs.
Dazu dann bei fehlenden Fahrzeugunterlagen die Datenblätter und den
Herstellernachweis mitbringen
( Ich meine aber, dass die Datenblätter durch den Prüfer abgerufen werden
können, vorher abklären )

Keinesfalls macht eine Vollabnahme das SVA, sondern eine der drei o.a.
Prüforgas.

Einen einzelnen Rahmen wird meines Wissens weder TÜV, DEKRA noch
GTÜ voll abnehmen.😉
Das Leben ist wie eine Brille.
Man macht viel durch.

(Heinz Erhardt)

4Taktix

Nach meinem Kenntnisstand kann man sich für einen nackten Rahmen "lediglich" amtlich bestätigen lassen,
dass dessen Fgst.Nr. ( VIN ) weder als gestohlen gemeldet ist, noch bereits für ein anderes Motorrad vergeben.
Nicht mehr sicher, ob das "Unbedenklichkeitsbescheinigung" oder "Aufgebot" genannt wird.
Und diese amtliche Bescheinigung ist Vorraussetzung für die spätere ("Neu"/"Wieder")-Zulassung als komplettes Fzg.
Think outside the box !

Schorsch

#9
Genau so,

Bei einer Wiederzulassung wird das automatisch vom SVA gemacht.

Es macht aber Sinn, das vor einer Restaurierung machen zu lassen, sonst kann es passieren, das die Arbeit für Lulu ist.
Nämlich dann, wenn erst nach der Restaurierung festgestellt wird, dass die Fahrgestellnummer als gestohlen gemeldet ist, oder bereits an ein anderes Motorrad
vergeben wurde.

Man könnte hier ja mal einen Weg schildern, den man gehen muss, um einen
Baukasten ohne Fahrzeugpapiere wieder zuzulassen.
Das Leben ist wie eine Brille.
Man macht viel durch.

(Heinz Erhardt)

Eppo

Die Unbedenklichkeitsbeschwinigung gilt aber nur für 4Wochen (zumindest bei meiner Zulassungsstelle so),
ist aber mit 5€ auch nicht teuer.
Hab ich bisher auch immer so gemacht und zusätzlich die Restauration detailliert Dokumentiert, falls es doch mal zum Streit vor Gericht kommt.

Lustig war aber auch einmal als ich eine Unbedenklichkeit für ein Kaufobjekt haben wollte, da sollte ich den Kaufvertrag vorlegen, andernfalls bekäme ich keine Auskunft.
Hintergrund war wohl übertriebener Missbrauch bei Nummernabfragen.

Bin dann zum Freundlichen  :bulle: , um zumindest eine mündliche Auskunft zu bekommen (und das Kostenfrei  ;D )
Nix muss, alles kann 🛠
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

RTwenty7

Die 7 Jahre Stilllegungsfrist ist doch auch schon nicht mehr, ich habe jedenfalls noch nie eine Vollabnahme machen müssen, egal wie lange abgemeldet.
Roll On!
Amir

Chrome don´t bring you Home

4Taktix

Da kommt es dann wieder darauf an, ob es in diesen 7 Jahren einen Halterwechsel, bzw. Kennzeichenwechsel
( z.B. durch Stillegung und Wiederinbetriebnahme, wenn das alte Kennzeichen inzwischen neu vergeben wurde,
oder durch Umzug des Halters in einen anderen Kennzeichenbereich ( -> Stadt ) gab.
Think outside the box !

RTwenty7

Hat hier auch niemanden interessiert auf dem Amt.
Roll On!
Amir

Chrome don´t bring you Home

Beppo

Vollabnahme gabs bei meiner Mühle auch nicht (BAWÜ). TÜV sagte ,das gibts nicht mehr. Papiere vorhanden vom Vorbesitzer 20Jahre stillgelegt.
Kaufvertrag wollte auch keiner.Alter Brief war ja da.
Stau hinten ist blöd, vorne aber gehts .

RTwenty7

Macht ja auch gar keinen Sinn. Die erweiterten Prüfkriterien wie Nummern auf Bauteilen, Originalzustand und was weiß ich noch zur Identifikation des Fahrzeugs notwendig sind, brauchen ja bei Vorhandensein von Papieren nicht geprüft und dokumentiert werden.
Alles andere ist identisch mit der HU
Roll On!
Amir

Chrome don´t bring you Home

Elefantentreiber

Zitat von: Schorsch am 28 Mai 2026, 10:27:20länger als 7 Jahre abgemeldet.


Ich habe gerade ein Krad zugelassen das seit 1972 "vorübergehend" Abgemeldet war.

Normale HU, da die Papiere vollständig inkl. Abmeldebestätigung vorlagen.

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