BMW R 27 / Reifen Eintragung erforderlich ?

Begonnen von Dieter57, 06 Oktober 2024, 20:55:18

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Dieter57

Moinsen,

ab dem nächstem Jahr gibt es ja neue Bestimmungen bezüglich Reifen Verwendung bzw Eintragungspflichten.
Auf Bikertrefpunkten gibt es da sehr unterschiedliche Aussagen bezüglich der Eintragungspflicht.

Gibt es hier jemanden der diese rechtlichen neuen Bestimmungen, speziell für unsere Bikes rechtsverbindlich erklären kann ?

In meinem Fz Schein wird kein Reifenfabrikat erwähnt. Lediglich die Reifengröße ist eingetragen.
Für unsere Maschinen gibt es ja unterschiedliche Hersteller ( in meinem Fall Haindenau )

Jetzt die Frage:
Reicht die im Fz Schein eingetragene Größe, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mitgeführt werden ( bekommen habe ich keine ), 
Oder muss der Reifen ab 2025 per Einzelabnehme und dann im Fz Schein eingetragen werden.

BMW R 27 Gespann  Wilma
BMW R 27 Solo  Bob
BMW R 50/2 Berta
BMW R 1250 RS noch namenlos

Viele Grüße
Dieter

Dieter57

BMW R 27 Gespann  Wilma
BMW R 27 Solo  Bob
BMW R 50/2 Berta
BMW R 1250 RS noch namenlos

Viele Grüße
Dieter

Schorsch

Dieter,

ich hab das so verstanden:

Bei einigen Motorrädern ist ein bestimmtes Reifenfabrikat im Schein eingetragen. ( Markenbindung ) Die Größe natürlich auch.

Bisher musste man, wenn man ein anderes Reifenfabrikat fahren wollte, eine Freigabe des Reifenherstellers haben und mitführen.

Neu ist, dass das andere Reifenfabrikat nun abgenommen sein muss.

Wenn kein bestimmtes Reifenfabrikat, also keine Markenbindung, vorhanden ist, ändert sich nichts.

So meine Denke.

Das Leben ist wie eine Brille.
Man macht viel durch.

(Heinz Erhardt)

Eppo

Zitat von: Schorsch am 06 Oktober 2024, 21:28:57Bisher musste man, wenn man ein anderes Reifenfabrikat fahren wollte, eine Freigabe des Reifenherstellers haben und mitführen.

Das Thema hatte ich bereits vor Jahren bei meiner Honda CB1 mit der Reifenbindung.
Da stand neben dem Hersteller eben auch genau ein Reifenmodell, welches der Hersteller nicht mehr im Programm hatte, gab aber ein Nachfolgemodell.
Problem dabei war die Reifenfreigabe, da fand sich kein Hinweis auf meine Honda.
Inoffiziell habe ich dann vom der Deutschlandniederlassung des Reifenherstellers ein nettes formloses Schreiben bekommen, was wörtlich sowas enthielt wie: "das neue Reifenmodell XY entspricht ganz den Spezifikationen des eingestellten Models XX."
Damit hab ich dann beim freundlichen Prüfer den neuen Reifen eingetragen bekommen,
leider habe ich jetzt aber immer noch eine Herstellerbindung  :o .

Da lob ich mir meine Oldtimer, da steht nur das Reifenmaß drin (obwohl die Honda mittlerweile auch ein H-Kennzeichen haben dürfte  ::) ).

MFG
Eppo
Nix muss, alles kann 🛠
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

töff-töff

Zitat von: Schorsch am 06 Oktober 2024, 21:28:57Dieter,

ich hab das so verstanden:

Bei einigen Motorrädern ist ein bestimmtes Reifenfabrikat im Schein eingetragen. ( Markenbindung ) Die Größe natürlich auch.

Bisher musste man, wenn man ein anderes Reifenfabrikat fahren wollte, eine Freigabe des Reifenherstellers haben und mitführen.

Neu ist, dass das andere Reifenfabrikat nun abgenommen sein muss.

Wenn kein bestimmtes Reifenfabrikat, also keine Markenbindung, vorhanden ist, ändert sich nichts.

So meine Denke.

Hallo Dieter,

ich kann mich der Aussage meines Vorredners nur anschließen. Unsere alten Mopeds haben keine Reifenfabrikatsbindung im Schein eingetragen.
Allerdings müssen abweichende Reifengrößen eingetragen werden.

Auf der Seite des BVDM habe ich gerade gelesen, dass der Gesetzgeber andere ,,Reifengrößen" inzwischen so definiert, dass wenn die Bezeichnung in den Papieren von der Bezeichnung der montierten Reifen abweicht, diese auch eintragungspflichtig seien soll.

Er schreibt dazu: " In früheren Jahren wurden die Reifen in Zollgrößen angegeben, z.B. 4.00-18 64 H. Es folgte eine Angabe nach ECE R75. Die Bezeichnung nach dieser Norm wurde aber 1998 geändert. So wurde dann z.B. aus einem 140/90 VB 15 ab 1998 ein 140/90 B 15 70 V. Moderne Reifen werden zudem häufig nicht mehr in den alten Reifengrößen bzw. -bezeichnungen angeboten."
Link

Gruß, schorsch-2
"Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind" (Kurt Tucholsky)

strichzwojan

Ohne darauf einzugehen, ob das auch sinnvoll ist, kann ich bei meiner Strichzwei sogar vorne und hinten unterschiedliche Reifenmarken montieren, solange es in der richtigen Größe 3.25-19 ist...

Es gilt das, was im Fahrzeugschein steht. Das, was nicht drin steht, kann keiner "interpretierend" einfordern. Werden allerdings neue allgemeine Verordnungen erlassen (wie z.B. das Vorhandensein des Alpin-Schneeflocken-Symbols bei Auto-Winterreifen), so sind auch diese zu beachten.

CowBoy

Wohl dem, der noch alte Papiere hat. Die R26 von einem Freund hat "Mindestgröße 3.25-18 im Schein stehen:
Er kann also jeden Reifen von jedem Hersteller fahren, der mindestens 3.25-18 hat :thumbsup:

Das wird nur noch getoppt von meinem Käfer, wo das Amt beim Umschreiben von Pappebrief auf EU-Zulassungsbescheinigung die Reifengröße komplett vergessen hat.
Reifengröße "Einfach Luft"


Kees

Solche Berichten wundern mir immer. Gibt es in Europa noch mehr Laender wo jede Schnickschnack im Brief eingetragen wird? 


Elefantentreiber

Ein guter Aas trägt einem bei Bedarf die Fabrikats Bindung einfach aus. Das geht.

Und ja, bei unseren alten Krädern braucht es das sowieso nicht, weil es das nie gab.

Zündapps sind für mich die besseren Boxer

M. Bumerang

Conti hat vor Jahren den Attak rausgebracht. Das ist ein Radialreifen. Diesen musste ich eintragen lassen.
Die Reifengröße war 4.0x18. Jetzt steht auf dem Reifen 110/90. Ist also mit dem 4.0x18 gleichzusetzen.
Jetzt nochmal die 110/90 eintragen?
Manfred
Mein Nachbar Aladin schlägt im Garten seinen Teppich aus.
Ich frage ihn: Was ist los? Will er nicht anspringen?

töff-töff

#9
Zitat von: M. Bumerang am 07 Oktober 2024, 07:47:08Conti hat vor Jahren den Attak rausgebracht. Das ist ein Radialreifen. Diesen musste ich eintragen lassen.
Die Reifengröße war 4.0x18. Jetzt steht auf dem Reifen 110/90. Ist also mit dem 4.0x18 gleichzusetzen.
Jetzt nochmal die 110/90 eintragen?
Manfred

Wenn diese Größe eingetragen ist, dann ist auch alles ok. So steht es zumindest auf der Seite des BVDM. Damit das klar ist, wir reden hier nicht über eine Fabrikatsbindung, die es bei unseren Mopeds sowieso nie gab, sondern um abweichende Größenbezeichnungen.

Gruß, schorsch-2

"Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind" (Kurt Tucholsky)

M. Bumerang

Ist beides eingetragen. 110/90 und 4.00x18

Manfred
Mein Nachbar Aladin schlägt im Garten seinen Teppich aus.
Ich frage ihn: Was ist los? Will er nicht anspringen?

berndr253

Beides eingetragen? Das geht nach Infos aus dem 2-ventilerforum nun auch nicht mehr. Es wird nur eine Größe eingetragen - allerdings ists so, dass die Reifenspezifikation die in der COC-Datenbank eingetragen ist auch ohne Eintragung in die Papiere Gültigkeit besitzt (Info von meinem HU-Prüfer).
Heisst - ist eine metrische Größe in den Papieren vermerkt - in der COC-Eintragung aber eine zöllige gilt auch die Zöllige!
Ob das allerdings die Polizei bei einer Kontrolle auch weiß?

Grusz

Bernd
Leben und Leben lassen

M. Bumerang

Weisste was? Die können mich alle mal gern haben. Beide Abmessungen stehen drin. Letzte Woche war ich beim TÜV.Alles rotscher. Punkt und aus
Manfred
Mein Nachbar Aladin schlägt im Garten seinen Teppich aus.
Ich frage ihn: Was ist los? Will er nicht anspringen?

berndr253

Das ist doch prima, dann freu dich und fahr!

Bernd
Leben und Leben lassen

M. Bumerang

Mein Nachbar Aladin schlägt im Garten seinen Teppich aus.
Ich frage ihn: Was ist los? Will er nicht anspringen?

Stefan

Zitat von: M. Bumerang am 07 Oktober 2024, 07:47:08Conti hat vor Jahren den Attak rausgebracht. Das ist ein Radialreifen. Diesen musste ich eintragen lassen.
Die Reifengröße war 4.0x18. Jetzt steht auf dem Reifen 110/90. Ist also mit dem 4.0x18 gleichzusetzen.
Jetzt nochmal die 110/90 eintragen?
Manfred

Der 4.0x18 wäre in metrisch ein 100/100-18 und den Attack mußt Du eintragen lassen, weil Radialreifen eine andere Bauart ist als Diagonalreifen. Road und Classic Attack habe ich auf der RD und nicht eingetragen, weil bisher nur mein Reifenhändler wußte, daß 90/90R18 etwas anderes ist als 90/90-18.

Gruß
Stefan
The evil is always and everywhere!

DieVie

Ich hatte mal vorne Conti hinten Metzeler, mußte ich wechseln lassen, das ich das nicht wußte hat nichts genutzt.
Der Metzler war gerade am Lager. Vorne und hinten muß der gleiche Herstellerreifen montiert sein !
R 27 Bj. 1961
Gruß Dieter

Eppo

Warum sich der Gesetzgeber tlw. bei Zweirädern so speziell verhält, mit Hersteller&Modellbezeichnung in der Zulassung, aber beim Auto "reicht" achsgleicher Reifentyp?

Wenn ich einen Motorradreifen mit der Spezifikation nach Reifenmaß, Vmax und Traglast habe, der das Maß auch in den Papieren eingetragen ist, dann sollte das doch jeder Hersteller erfüllen?
Gibt es da hier vielleicht jemanden der eine schlüssige (logische) Begründung liefern kann?
Ich habs bisher nicht verstanden.

MfG
Eppo
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Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

bullet

Zitat von: DieVie am 09 Oktober 2024, 23:02:12Vorne und hinten muß der gleiche Herstellerreifen montiert sein !

Wer hat denn diesen Unsinn verfügt?  TÜV?  Streifenpolizist?  Sowas habe ich noch nie gehört.  Ich war mit ziemlicher Sicherheit mit "Mischbereifung" beim TÜV und es gab keine Mängel.

M. Bumerang

Zitat von: DieVie am 09 Oktober 2024, 23:02:12Ich hatte mal vorne Conti hinten Metzeler, mußte ich wechseln lassen, das ich das nicht wußte hat nichts genutzt.
Der Metzler war gerade am Lager. Vorne und hinten muß der gleiche Herstellerreifen montiert sein !
R 27 Bj. 1961
Gruß Dieter

Nur wenn es in den Papieren drin steht. Bei der R27 steht das mit Sicherheit nicht drin.
Manfred
Mein Nachbar Aladin schlägt im Garten seinen Teppich aus.
Ich frage ihn: Was ist los? Will er nicht anspringen?

strichzwojan

Zitat von: M. Bumerang am 10 Oktober 2024, 04:31:02Nur wenn es in den Papieren drin steht. Bei der R27 steht das mit Sicherheit nicht drin.
Manfred

Das hat hier in Österreich beim jährlichen TÜV auch niemanden gestört, dass ich vorne Mitas und hinten Heidenau habe. Die Größe wird allerdings immer kontrolliert.

Jan

Stefan

Gemäß https://www.bussgeldkatalog.org/mischbereifung/#zulaessige_und_unzulaessige_arten_ihre_reifen_zu_mischen müssen selbst beim Auto nur die Reifengrößen auf der Achse und die Bauart (Radial/Diagonal) gleich sein. Hersteller sind bei Moped wie Auto mischbar.

Gruß
Stefan
The evil is always and everywhere!

berndr253

Leben und Leben lassen

Dieter57

Ich lese das jetzt so, das wir uns keine Gedanken machen müssen wegen der Eintragungen.
Wir können ja auf die Zollgrößen zurück greifen.

Und die Größe 3,25 * 18 ist ja im Fz Schein so drin.



BMW R 27 Gespann  Wilma
BMW R 27 Solo  Bob
BMW R 50/2 Berta
BMW R 1250 RS noch namenlos

Viele Grüße
Dieter

Stefan

Zitat von: berndr253 am 11 Oktober 2024, 10:26:57Hier noch eine Stellungnahme vom Bundesverband der Motorradfahrer eV zu dem Thema:

https://bvdm.de/politik-und-leistungen/fema-umwelt-verkehrspolitik-gesetzgebung/artikel/Reifenfreigaben.php

Grusz

Bernd

Dieses Pamphlet ist von 2020. Und abweichende Reifengrößen waren so lange ich Motorrad fahre immer schon eintragungspflichtig, auch mit Herstellerfreigabe.

Gruß
Stefan
The evil is always and everywhere!

töff-töff

Auf den Artikel des BVDM habe ich ja auch schon in Beitrag #3 aufmerksam gemacht.

https://bmw-einzylinder.de/forum/index.php?topic=23810.msg372148#msg372148

Dabei ging es in erster Linie darum, was der Gesetzgeber unter einer anderen Reifengröße versteht.
Wenn sich Herstellerbezeichnung eines Reifens von Zoll (z.b. 3.50 x 18) in eine metrische Bez. ändert, würde das nicht umgerechnet sondern als andere Reifengröße angesehen. So der Artikel.

Gruß, schorsch-2
"Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind" (Kurt Tucholsky)

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