Schaltplan für Hella Ochsenaugen / Lenkerendblinker

Begonnen von öffel, 07 Mai 2022, 09:28:14

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Eppo

Zitat von: Hodima am 09 Mai 2022, 11:25:06EPPO

an was für einen Kondensator dachtest Du denn dabei?
Könnte man nachrechnen,
ich würde mich da mit paar Elkos, die ich rumliegen hab, erst einmal rantasten,
da es ja nur kurzzeitig zur Unterstützung ist.

Wenn es jetzt um die Philosophiefrage "Blinker ja/nein" geht, muss ich mich leider entschuldigen.
Da war noch eine Diskussionsrunde "Welcher Spiegel passt besser?" irgendwo zeitgleich.  ;D
Nix muss, alles kann 🛠
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

Eppo


Nix muss, alles kann 🛠
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

kahlo

Die vielen Watts in Schlusslicht, Bremslicht und Blinker sollten doch auch sparsam mit LED's machbar sein.
(Duck und weg...)
Kahlo.

deepdelver

Zitat von: kahlo am 09 Mai 2022, 14:32:24Die vielen Watts in Schlusslicht, Bremslicht und Blinker sollten doch auch sparsam mit LED's machbar sein.
(Duck und weg...)
Kahlo.
Darüber grübele ich in der Tat schon länger, ob und wie das gehen könnte.
Das gilt besonders für die Ochsenaugen an meiner R27, ich bin aber bei der Elektrik relativ unbegabt.
Wer da Erfahrung hat, kann sich gerne outen. ;)

Gruß
Stefan
Es gibt 3 Elemente - Erde, Luft und Feuerwasser!

berndr253

Wenn ich mich recht erinnere hatte Rudi mal LEDs in den Ochsenaugen. Damit war er nicht zufrieden - die waren nicht hell genug. Liegt vermutlich daran, dass sich diese in der Halterung drehen können und dann nicht mehr nach vorne/hinten sondern oben/unten abstrahlen.

Bremslicht/Rücklicht/Kennzeichenbeleuchtung geht mir LED - abhängig von der Ausführung des Eberrücklichts.

Bernd
Leben und Leben lassen

Eppo

Bei LED-Blinkern muss zwangsläufig das Blinkrelais gegen ein elektronisches-lastunabhängiges Relais getauscht werden.
Nix muss, alles kann 🛠
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

Anulu

Ich hab im /3 Rücklicht  die 2 Sofitten gegen LED getauscht. Und das trotz 12V UPD!
Tja. Warum? Weils die Sofitten totgeschuettelt hat( Blech ist auch rott)
Gegen Verdrehen hilft ein Pups Heisskleber.

Hält.

Zuerst hatte ich LED Sofitten mit einzelnden LEDs drinn. Die hats dann vom Board geschüttelt .

Die LEDs in den Ochsen hab ich wieder gegen Fäden getauscht.
Das LED Blinkrelais von MotoGadget macht ein tolles Fade in / out , das geht mit LEDs nicht so schön:


https://www.louis.de/artikel/digitaler-blinkgeber-mo-flash/10032190
Gruß Manuel



Rock or Bust!

Kavallerie1

Zitat von: Eppo am 09 Mai 2022, 16:20:03Bei LED-Blinkern muss zwangsläufig das Blinkrelais gegen ein elektronisches-lastunabhängiges Relais getauscht werden.
Beitrag 7 und 8:
Bei meinen Mopeds hängen am einfachen Blinkerrelais u. Ochsenaugen für hinten noch LED Mini-Blinker dann. Funktioniert super.
Theo

rolf.soler

Die Blinkerdiskussion habe ich doch abgeschlossen, siehe Beitrag #21  ;D
aber im Ernst: sowohl die R26 wie auch iei R27 Lichtmaschine (in gutem Zustand) liefern genug Strom für alles inkl. Ochsenaugen (und von mir aus LED); erst recht eine (gute) Batterie - im Standgas kommt der Strom logisch von der Batterie. Schaltet man tags statt des Abblendlicht/Fernlicht 35 W eine Fahhradbirne 10 W als Tagfahrlicht (Standloichtbirne) ein, sowieso
Meine R27 hat mit der originalen 6 V Lima / Psansonic Batterie immer genug Strom....braucht dafür keine Drehstromlima.

Borgward

kann ich nur bestätigen! Ich hab bei der R27 zusätzlich zu den Ochsenaugen noch Blinker am hinteren Schutzblech angebracht, nachdem ich einmal hinter dem Mopped gefahren bin und dabei mitbekommen hab, wie schnell die Ochsenaugen vom Fahrer verdeckt werden. Trotzdem gibt's keine Probleme mit der Stomversorgung, hat ja auch eine Panasonic an Bord ;D

Hubi

schraubenkoenig

Zitat von: Eppo am 09 Mai 2022, 16:20:03Bei LED-Blinkern muss zwangsläufig das Blinkrelais gegen ein elektronisches-lastunabhängiges Relais getauscht werden.
Muss nicht unbedingt! Man lötet einfach einden passenden Widerstand parallel, der die Mindestlast sicherstellt. Dann spart man aber keinen Strom mehr :-)

schraubenkoenig

Zitat von: berndr253 am 09 Mai 2022, 15:41:16Wenn ich mich recht erinnere hatte Rudi mal LEDs in den Ochsenaugen. Damit war er nicht zufrieden - die waren nicht hell genug. Liegt vermutlich daran, dass sich diese in der Halterung drehen können und dann nicht mehr nach vorne/hinten sondern oben/unten abstrahlen.

Bremslicht/Rücklicht/Kennzeichenbeleuchtung geht mir LED - abhängig von der Ausführung des Eberrücklichts.

Bernd
Ich hatte welche drin die hell waren. Hässliche Lichtfarbe mit den Originalgläsern. Habe ich inzwischen zurückgerüstet

rolf.soler

Zitat von: Borgward am 10 Mai 2022, 12:09:12kann ich nur bestätigen! Ich hab bei der R27 zusätzlich zu den Ochsenaugen noch Blinker am hinteren Schutzblech angebracht, nachdem ich einmal hinter dem Mopped gefahren bin und dabei mitbekommen hab, wie schnell die Ochsenaugen vom Fahrer verdeckt werden. Trotzdem gibt's keine Probleme mit der Stomversorgung, hat ja auch eine Panasonic an Bord ;D

Hubi
radikale Alternative: keine Blinker  ;D

berndr253

#42
Gibts da nicht ne Einschränkung bezüglich der "Gleichzeitigkeit" von Lenkerblinkern und Blinkern am Heck?

Also entweder Lenkerblinker die nach vorne und hinten blinken ODER Blinker hinten und vorne
Ochsenaugen dürften demnach nur nach vorne blinkend sichtbar sein wenn blinkende Fahrtrichtungsanzeiger hinten angebracht sind. Gilt aber wohl auch erst für Kräder ab 1987.
Zudem unterscheiden sich die EU Vorgaben und die in der STVZO - also keiner weiss was ...

Wurde gerade im 2-ventilerforum diskutiert. Über den Sinn oder Unsinn kann man eigentlich nicht streiten ...

Grusz

Bernd

Hab das hier noch zum Thema gefunden: https://www.dekra.de/de/lichttechnik/
Leben und Leben lassen

Heiko

Hi,

bei der Morini habe ich Ochsenaugen und Blinker hinten. Bisher hat noch keiner was gesagt.


Heiko
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

berndr253

Jeder, der über hinreichend Vernunft verfügt wird das auch nicht bemängeln!
Es scheint mir darum zu gehen, dass nach gesetzlicher Vorgabe nach hinten und vorne immer nur EINE Blinkleuchte in Betrieb sein darf.

Grusz

Bernd
Leben und Leben lassen

Heiko

Ist es ja auch... jeweils nur ein Leuchtmittel. ;D
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

Eppo

Zitat von: berndr253 am 13 Mai 2022, 10:28:08Jeder, der über hinreichend Vernunft verfügt wird das auch nicht bemängeln!
Es scheint mir darum zu gehen, dass nach gesetzlicher Vorgabe nach hinten und vorne immer nur EINE Blinkleuchte in Betrieb sein darf.

Grusz

Bernd
Sicher Bernd?
Gilt dies explizit für Zweiräder?
Denn bei Bussen und LKW sieht man ja auch vielfach hinten im oberen Bereich ein extra Leuchtband mit Rücklicht und Blinker bzw. auch diese Kleinen Zusatzblinker an den oberen Ecken (z.B. Krankenwagen/Taxen/Minibusse)
Nix muss, alles kann 🛠
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

Borgward

... zusätzliche Blinkleuchten an den Rückspiegeln bei aktuellen PKW

berndr253

Die Informationen sind dabei widersprüchlich - ist wohl auch noch abhängig vom Zulassungsdatum

Bernd
Leben und Leben lassen

Kavallerie1

Hallo, an unseren (alten) Maschinen sind Ochsenaugen wie auch Ochsenaugen (auch nach hinten blinkend) plus Blinkleuchten hinten zulässig.

Paragr.54 Absatz 4STVZO:

Ab einer Erstzulassung vom 1. Januar 1962 sind vier Blinker oder zwei Lenkerendenblinker (,,Ochsenaugen") vorgeschrieben. Ab einer Erstzulassung vom 1. Januar 1987 müssen letzte durch zwei rückwärtige Blinker ergänzt werden.( weil dürfen nicht an beweglichen FZ.-Teilen (wie Lenker))
Theo

rolf.soler

danke für die Info...wusste nie ab wann Blinker vorgeschrieben waren; 1.1.62 in dem Fall....deshalb haben ein Grossteil der R27 die...(die für Export in die Schweiz und sonstwohin ?  brauchten aber keine, bekamen keine und müssen deshalb auch heute keine haben.
Wie wär das jetzt wenn die Maschine im Ausland sagen wir 1965 zugelassen wurde (ohne Blinker) und nach D reexportiert würde ? hat ja einen gültigen ausländischen Brief... ;D

Eppo

Interessante Konstellation Rolf.
Ich sag mal mit den Worten meines TÜV-Prüfers "Was dran ist, muss auch funktionieren." oder anders herum: was nicht dran ist, wird niemand vermissen  ;D .
Als Beispiel meine MZ RT125/3, die hat einen Ersatzrahmen von '64, ergo steht im Brief EZ 64, Blinker hat bis jetzt noch niemand vermisst.
Es gibt ja auch noch die Klaussel: so vom Band gelaufen (sprich: so hergestellt).
Nix muss, alles kann 🛠
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

rolf.soler

ja haben sie mir in Zürich auch gesagt, weil ich eine deutsche R27 von 1964 (mit Ochsenaugen dran) vorführen will: müssen nicht dran sein, dürfen aber dran sein weil in D so zugelassen, wenn sie dran sind müssen sie funktionieren. Einfach nur logisch.
Der gesunde Menschenverstand ist noch nicht überall ausgestorben

RolfD

#53
.... wenn nicht in der Schweiz, wo sonst auch .......  :thumbsup:

cledrera

ZitatDer gesunde Menschenverstand ist noch nicht überall ausgestorben

Kannst du mal das Bremslicht prüfen?
Vorne oder hinten?

Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Kavallerie1

Zitat von: rolf.soler am 17 Mai 2022, 20:55:32danke für die Info...wusste nie ab wann Blinker vorgeschrieben waren; 1.1.62 in dem Fall....deshalb haben ein Grossteil der R27 die...(die für Export in die Schweiz und sonstwohin ?  brauchten aber keine, bekamen keine und müssen deshalb auch heute keine haben.
Wie wär das jetzt wenn die Maschine im Ausland sagen wir 1965 zugelassen wurde (ohne Blinker) und nach D reexportiert würde ? hat ja einen gültigen ausländischen Brief... ;D

Dann muss nachgerüstet werden

Theo

Einzylindär

Zitat von: Kavallerie1 am 26 Mai 2022, 21:42:11Dann muss nachgerüstet werden

Theo

Bei Autos gilt IMMER Nachrüstpflicht. Bei Motorrädern mag das so sein..

Gruß
Stefan, der Einzylindär

Heiko

Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

Kavallerie1


Heiko

#59
Moin,

das ist nicht korrekt.

Beispiele:

-Fahrtrichtungsanzeiger bei Motorrädern ab 01.01.1962, §54 StVZO, bei früherem Erstzulassungsdatum nicht erforderlich.
-Kennzeichen bei Motorrädern zweizeilig (vorher auch verkleinert in 255x130mm möglich) ab 01.07.1958, §60 StVZO, bei früherem Erstzulassungsdatum nicht erforderlich.
-Kurbelgehäuseentlüftung: Nicht ins Freie führen ab 20.04.1973, §47 StVZO, bei früherem Erstzulassungsdatum nicht erforderlich.
-Rückspiegel bei Motorrädern, 2 Stück bei Motorrädern über 100 km/h ab 01.01.1990, §56 StVZO, bei früherem Erstzulassungsdatum nicht erforderlich.
-Bremslicht, nur rot zulässig (vorher auch gelb) ab 01.01.1983, §53 StVZO, bei früherem Erstzulassungsdatum nicht erforderlich.

Also gilt eine Nachrüstpflicht erst einmal nicht.

Das hier:

-Kennzeichen bei Motorrädern zweizeilig (vorher auch verkleinert in 255x130mm möglich) ab 01.07.1958, §60 StVZO, bei früherem Erstzulassungsdatum nicht erforderlich.

ist übrigens der Grund, warum die Hella-Rücklichttonne eingeführt wurde.

Wenn das Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges allerdings nach dem Datum der Änderung des Paragraphen der StVZO liegt, dann muss nachgerüstet werden.


Bei weiteren Fragen verweise ich an Clemens.  ;D


Heiko
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