Zulassung ohne Papiere in München

Begonnen von Slartibartfas, 31 August 2018, 16:41:20

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Schorsch

Das Leben ist wie eine Brille.
Man macht viel durch.

(Heinz Erhardt)

Schorsch

Das Leben ist wie eine Brille.
Man macht viel durch.

(Heinz Erhardt)

Anulu

Gruß Manuel



Rock or Bust!

krauthahn

Ich denke schon dass es sinnvoll wäre da mal nachzuhaken !
Andere Münchener mit dem gleichen Problem sind Dir bestimmt sehr dankbar, wenn Du es schaffst den Wissenshohlraum gewisser Sachbearbeiterinnen zu füllen !
Schließlich ist das ja wie`s aussieht, bundesweit geregelt ! Da haben sich auch Münchener Zulassungsprinzessinnen dran zu halten !
krauthahn

OldsCool!

Ich bin auf dem Dorf aufgewachsen. Ich wurde nicht erzogen, ich habe ÜBERLEBT!

Brendel

Hallo Schorsch,
finde ich super das du dir die Mühe machst der Sache mal auf den Grund zu gehen.
Irgendwann wird es jeden von uns einmal treffen. Immer diese Willkür, es ist zum kotzen.
Gruss
Werner
Wissen ist der Unterschied, der den Unterschied macht.

big-tschenso

Ich denke, diese Willkür wird es immer geben. Man sieht das schon an den kleinen Nummernschildern. Bei uns ein riesen Akt, ich rede jetzt von meiner Harley, bei meiner Petra wars kein Problem, und in Zwickau fahren die mit ein bisschen etwas rum, da braucht jeder ne Lupe, um die Zeichen zu lesen. Etwas Macht in falschen Händen führt manchmal sogar zu Kriegen.
Gruß Tschenso
Es ist nicht alles was schwarz ist und zwei Räder hat,eine R25.Aber es könnte doch sein.

Schorsch

Bitte richtig verstehen:

Um zu beurteilen, ob es Willkür ist, oder nicht, muss man die jeweilige Vorschrift kennen.
Das kann dann dahin führen, dass die Behörde in diesem Punkt Recht hat, was der Antragsteller dann eben zähneknirschend hinnehmen muss.

Aber,
sämtliche vorherigen Halter ausfindig machen, falls verstorben die Erbberechtigten, Unterschriftsbeglaubigung durch Notar, das erscheint mir als Willkür.
Wir werden sehen.

Schorsch
Das Leben ist wie eine Brille.
Man macht viel durch.

(Heinz Erhardt)

Schorsch

#37
So,


die ersten Erkundigungen sind gemacht, das ging wider Erwarten schnell.

Anruf beim SVA Münster, Vermittlung, da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, ich verbinde Sie mal mit einem Sachbearbeiter.
                                     Sachbearbeiter, oh ha, für so spezielle Fälle haben wir nur zwei Sachbearbeiter, die kennen sich darin aus, ich verbinde Sie mal weiter.
                                     Guten Tag, hier Sachbearbeiter X, ja, das geht, kein Problem, Sie brauchen:

                                     Vom Verkäufer des Motorradrahmens: Kaufvertrag,
                                                                                             Eidesstattliche Erklärung (Alleinbesitz)
                                                                                             Eidesstattliche Erklärung, dass er nie in Besitz der Zulassungsbesch. I und II war.
                                                                                             Kopie seines Personalausweises

                                    Von BMW:                                           Datenblatt,
                                                                                              Herstellernachweis

                                    Vom TÜV:                                             HU Bescheinigung

                                    Versicherung:                                      Bescheinigung oder die Nummer

Wir müssen dann immer eine 14 tägige Aufbietung im Verkehrsblatt machen, ob ein berechtigtes Interesse eines Dritten besteht, z. B. eine Bank. Damit habe Sie aber nichts zu tun, das machen wir. Ferner klären wir ab, ob das Motorrad als gestohlen gemeldet ist.
Probleme gibt es immer mit dem Datum der ersten Zulassung. Das lässt sich weder durch uns noch durch Sie ermitteln, wir verfahren dann so, dass wir
den nachfolgenden 01.07. (nach Herstellung des Motorrades, steht ja im Herstellernachweis) als Tag der ersten Zulassung nehmen.

(Das fand ich wichtig, da nur dann verschiedene technische Einzelheiten (Blinker oder nicht) zum Tragen kommen.

Ich hab dann noch mal nach den vorherigen Haltern oder Erben gefragt, das hielt man hier für unrealistisch, genau so wie die lückenlose Doku. der Restauration.

Das deckt sich ziemlich mit einem Artikel aus der Oldtimer Markt

www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/zulassung ohne fahrzeugpapiere

Anmerken möchte ich noch, dass der Sachbearbeiter X sehr freundlich und kompetent ist.

In der FZV steht dazu sehr wenig, lediglich in § 12 (5) steht, dass der Verlust der Zulassungsbesch. II (früher der Brief) anzuzeigen ist.


Meine Meinung:

Das kann man beibringen, gegen ein Vorzeigen sämtlicher vorherigen Halter, evtl. Erben, der Restauration, notarielle Beglaubigung würde ich mich wehren.
erstmal in Gespräch mit dem Amtsleiter, wenn kein Erfolg die schriftliche Ablehnung verlangen, dann zum Anwalt, Widerspruch.
Doof, wenn es Sommer ist und man fahren will.


Empfehlen würde ich immer vor der Restauration abzuklären, ob der Rahmen als gestohlen gemeldet ist.

Gruß
Schorsch
                             
Das Leben ist wie eine Brille.
Man macht viel durch.

(Heinz Erhardt)

big-tschenso

Früher konnte man direkt beim KFB auskunft einholen, ob gestolen usw. geht nicht mehr. Macht nur noch da Landratsamt oder die Polizei. Die müssen aber im Vorfeld keine Auskunft geben.
Also, immer schön Nett sein und brav bitte und danke sagen.
Gruß Tschenso
Es ist nicht alles was schwarz ist und zwei Räder hat,eine R25.Aber es könnte doch sein.

27-steib

und wenn man das:

Vom Verkäufer des Motorradrahmens: Kaufvertrag,
                                                                                             Eidesstattliche Erklärung (Alleinbesitz)
                                                                                             Eidesstattliche Erklärung, dass er nie in Besitz der Zulassungsbesch. I und II war.
                                                                                             Kopie seines Personalausweises

nicht hat und auch nicht mehr drankommt, ist man dann chancenlos?

Ich habe noch eine alte originale Monkey rumstehen , ohne Papiere etc. Wurde mal aus Amerika importiert, in Deutschlandverzollt und dann in Spanien liegengelassen. Ex Eigentümer ist nicht mehr aufzufinden, weder Email oder Adresse, Telefon etc

Auf hjeden Fall nicht gestohlen.

Und nu ?

Grüsse Jan

Schorsch

Jan,

ehrlich? Keine Ahnung!

Ich weiß auch nicht, ob Honda ein Datenblatt u Herstellernachweis liefern kann.
(Da sind wir bei BMW sehr verwöhnt)

Das SVA kann dann nur anhand eines anderen Briefes der gleichen Monkey die technischen Daten eintragen, wenn Honda nix hat.

Schorsch
Das Leben ist wie eine Brille.
Man macht viel durch.

(Heinz Erhardt)

Stefan

Zitat von: 27-steib am 12 Dezember 2018, 16:44:19
Und nu ?

Einzige Lösung: Du mußt mir die Monkey für schmales Geld verkaufen und die von Dir genannten Nachweise beilegen.

Gruß
Stefan
The evil is always and everywhere!

Heiko

Andere Lösung:

Kaufvertrag faken und EV selbst erstellen da DU ja die Papiere verloren hast.
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

Stefan

Das wäre ja gelogen. Bei meiner Lösung muß Jan als Verkäufer nicht lügen.
The evil is always and everywhere!

Heiko

Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

Andre.Hubein

Da Stimme ich dir absolut zu, Heiko!
Es würden ja keine neuen Oldtimer mehr auf die Strasse kommen,wenn man die Vorschriften wortgetreu befolgen würde.
Gruß André

Stefan

The evil is always and everywhere!

cledrera

Ich seh schon das Bild ....
Stefan mit Flip Flops in Schräglage auf der Monkey; Ducs jagen.
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

27-steib

danke Jungs ;-)

ich werde mal zwischen den Feiertagen beim Verkehrsamt in Pinneberg vorbeifahren und mal vorsichtig anfragen wie der Ablauf sein könnte.

Danach können wir über ein Wetrennen reden

Grüsse Jan

pearlchrome

Kleines Update noch:
Im Landkreis München braucht man nicht mal was an Eides statt, da reicht einfach eine Erklärung.
War da nicht mal was mit Gleichbehandlungsrecht?
Allerdings würd ich mich darauf nicht berufen wollen, das kann nämlich auch nach hinten losgehen und alle machens plötzlich so wie die Stadt München...

Schorsch

Danke Dir,

woran man sieht, überall ist es anders.

Ein wahres Sodom und Gomera, oder so.

Ne Eidesstattliche Erklärung ist aber schnell gemacht, die Formulierung steht im Net.


Annahme:
Jedes SVA legt das anders aus, wenn man nun sagt, dass das SVA XY das aber so oder so macht, kommt höchstwahrscheinlich die Antwort, dass die das dann eben falsch machen.
Dennoch, das Aufführen sämlicher Besitzer, bzw. deren Erben, die Doku. der Restauration, die Notarielle Beglaubigung, halte ich für Willkür.

Schorsch
Das Leben ist wie eine Brille.
Man macht viel durch.

(Heinz Erhardt)

Slartibartfas

Es kommt halt auf immer auf den Sachbearbeiter an, an den man gerät.

Als ich vor vier Jahren eine LML als Importmodell (LML=Vespa-Nachbau aus Indien) anmeldete, brauchte ich in München drei Anläufe, trotz Bestätigung des Importeurs aus dem Münchner Landkreis. Der Dritte hatte dann Verständnis und plötzlich war alles ganz einfach. Inzwischen habe ich das Ding verkauft und der (Münchner) Käufer bestätigte mir, dass er lieber eine Gebrauchte mit Zulassung kaufe als sich der Willkür der Münchner Zulassungsstelle zu beugen...

Mein Problem mit der R25 war, dass ich über die Anmeldung nicht hinaus gekommen bin, d.h. Ich habe nicht mal eine Wartenummer bekommen.

Eventuell (daran habe ich auch schin gedacht) ist die Anmeldung auch outgesourced und die haben die vertragliche Verpflichtung, einen hohen Prozentsatz Probleme ,,selbst" zu lösen. So haben wir es im IT-Bereich öfter machen müssen mit dem Ergebnis, dass Kunden unzufrieden waren, obwohl die IT-Mitarbeiter selbst Probleme hätten lösen können.

Trotzdem, diese Art der Ungleichbehandlung, die man hier nachlesen kann, ist schwer zu ertragen. Eventuell ist ja ein Jurist unter uns, der was dazu sagen kann?

Slarti
Das Motorrad, an dem man eigentlich arbeitet, ist man selbst. (Robert Pirsig)

Schorsch

Starti,

Deine R 25 ist ja nu zugelassen  :juhuu:

Wenn Du es prinzipiell wissen willst empfehle ich Dir ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Verkehrsrecht/Verwaltungsrecht.
Wenn vorhanden, ruf mal Deine Rechtsschutzversicherung an, oft übernehmen die die Kosten für ein Beratungsgespräch.

Aber, ich kann Dich verstehen, so abkekanzelt zu werden macht Wut.

Oder, Du versuchst mal mit dem Amtsleiter zu reden, berichtest ihn über Dein Abenteuer mit der Dame.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Dame wäre auch möglich.

Zu dem Gespräch mit dem Amtsleiter würde ich gerne, sehr gerne, mitgehen.


Gruß
Schorsch
Das Leben ist wie eine Brille.
Man macht viel durch.

(Heinz Erhardt)

cledrera

#53
ZitatEventuell ist ja ein Jurist unter uns, der was dazu sagen kann?

Kann er.
Die Ungleichbehandlung hat Verfassungsrang, ART 3 GG
Darin enthalten ist das Gebot Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln.
Für Behörden gilt ART 3 Abs. 3 Satz 2 GG.

Jetzt aber mal im Ernst:
Dienstaufsichtsbeschwerden sind 3F(formlos, fristlos, fruchtlos)
Bitte die Dame einfach das nächste Mal um einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Ablehnungbescheid.
Darum hätte dein Anwalt gebeten, damit er klagen kann.

Willkür gibt es überall und das Gegenmittel ist immer das Gleiche:
Kurs halten und nicht auf ein Riff auflaufen.

Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

rolf

 ;D....so mache ich es auch...."bitte schriftlich"....wirkt Wunder gegen Willkür

Heiko

Diese Woche noch in einem Gespräch mit dem Eisenbahn-Bundesamt von einem Beamten gehört:

Heiko, du weißt doch, wenn der deutsche Beamte keine Verwaltungsverfahrensgrundlage hat oder diese nicht kennt wird er unberechenbar....  ;D
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

Schorsch

Heiko,

Starti ist ja nur bis zur Anmeldung gekommen, also der Stelle, wo man dann an den zuständigen Sachbearbeiter weiterverwiesen wird.

Nun kommt Starti da an und möchte ein uraltes Möpp zulassen, schon kommt die Abneigung gegen etwas
Unbekanntem in Einzelnen, die Abneigung gegen Motorräder im Besonderen zum Tragen.
In dieser Zwickmühle werden neue Sachen erfunden, schon ist der mündige Bürger  beeindruckt, sauer und wieder weg.

Ich kenne solche Menschen,
sie gehören für mich zu den ewigen Mysterien. So ähnlich wie, warum reißt der Öffner beim öffnen einer
Corned Beef Dose immer ab, oder, was hat es mit den schwarzen Löchern auf sich, oder, warum glauben einige, dass man Torx trinken kann???

Heiko, die gibt es in jeder Berufsgruppe, z. B. der Mechaniker, der die Bremsfedern mit dem Seitenschneider spannt. Selbst gesehen!

Wie Cledrera schon sagte, locker bleiben, Kurs halten, nicht auflaufen.

Schorsch


Das Leben ist wie eine Brille.
Man macht viel durch.

(Heinz Erhardt)

Heiko

Ähh... was anderes wollte ich nicht sagen.
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

crusty1000

Meine "Lady" kam aus Kroatien und ich wer der letzte Besitzer war, ist nicht nachvollziehbar. Ich hatte lediglich einen Kaufvertrag von einem Ungarn... Klingt abenteuerlich, stimmts?  :lol:

Dann zur Zulassungsstelle und dort die EV abgelegt. Dann die FIN von der Maschine im Verkehrsdatenblatt oder so ähnlich ausgeschrieben und nach einer bestimmten Zeit, wenn sich darauf niemand gemeldet hat, zur eigentlichen Zulassung wieder auf die Behörde gegangen... Mehr nicht...

cledrera

ZitatÄhh... was anderes wollte ich nicht sagen.

Sicher?  ;D

However ich habe gerade die Version 2.0 am gehen:

Behörde: Das ist ein Gehweg.
RA: Nein, die Widmung fehlt.
Behörde: Doch, wegen der Verkehranschauung!
RA: Nein, bitte das Gesetz anwenden.
Behörde: Bussgeldbescheid und Kostenbescheid wg. der angeordneten Maßnahme (Abschleppen des Pkws der besten Ehefrau von allen.)
RA: Einspruch gegen den Bussgeldbescheid und Klage vors Verwaltungsgericht wegen des Kostenbescheids.
Verwaltungsgericht: Wir haben viiieeel zu tun.
Amtsgericht in der Bussgeldsache: Das ist ein Gehweg
RA: Wieso?
AG: Das sieht man doch. Der ist erhöht und dahinter gepflastert und ich habe auch meine Richterkollegen gefragt, die meinen das Gleiche.
RA: Ach, also entscheidet das Amtsgericht, ob das ein Gehweg ist?
AG: Ja. Letztlich entscheide ich das.
RA: Das hat der Gesetzgeber anders gesehen. Es entscheidet die Kommune durch Widmung, §§ 6, 2 Abs.2 Nr. 1b StrWG NW. Keine Widmung, kein Gehweg. Sie sind zudem nicht zuständig für diese Frage. Aber verurteilen Sie ruhig, dann werden wir sehen, was in der Rechtsbeschwerde das OLG Hamm sagt. Falls das ihrer Meinung ist, wird es richtig bunt, wenn das zuständige Verwaltungsgericht anderer Meinung ist als sie und das OLG.
AG: Verwaltungsgericht?
RA: Natürlich, die anwesende beste Ehefrau von allen, übrigens eine Kollegin von uns, will die Abschleppkosten zurück, da muss man vors Verwaltungsgericht.
AG: Mmmmh ... Mein Mann ist auch Volljurist ... Wissen Sie was, warten wir doch auf das Verwaltungsgericht.

Die Richterin beim AG war Klasse.
Die Willkür liegt darin, dass die Kommune sowohl unnachgiebig hinter dem Bussgeldverfahren steht, wie gegen das Verwaltungsgerichtsverfahren Sturm läuft.
Aber da muss man ruhig bleiben und vielleicht haben die ja doch Recht.





Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

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