Betrieb mit und ohne Beiwagen / was muss in KFZ Brief stehen?

Begonnen von guest1180, 17 März 2009, 22:14:43

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guest1180

An alle Seitenwagenfahrer: Hallo zusammen,

mal eine "amtliche Frage". Ich bin dabei eine R12 mit Beiwagen zu kaufen (meine Suche nach Starrahmen und Handschaltung naehert sich dem Ende). Soll ergaenzend zu meiner R27 fuer Ausfluegge mit Partnerin benutzt werden. Guter Zustand (Oelverlust, ein paar Nichtoriginalteile, schweineteuer  :P .., ingesamt ganz okay), aber ein Problem. Der Besitzer hat die BMW R12 in den 80 Jahren als Schrott aus Tchechien importiert und restauriert. Handelt sich um eine 1936'er mit Steib Beiwagen. Nach Restauration hat der jetzige Besitzer sich ueber die Rahmennummer auf dem KFZ Amt neue Papiere, Brief etc. ausstellen lassen. Allerdings sieht es anders aus als in "normalen" Fahrzeugbriefen (wie ein paar auch hier im Forum als Kopie zu sehen sind).

Es steht hier bei der R12 in seinem Brief nicht wie normal:

Fahrzeugtyp: Motorrad Modell: R12, gesamtgewicht ?? kg, fuer Seitenwagenbetrieb zugelassen, Gewicht mit Seitenwagen ?? kg.....  sondern

Fahrzeugtyp: Motorad mit Beiwagen, R12, Gesamtgewicht 333 kg.......

Kann den Brief leider nicht reinstellen, da ich "noch" nicht gekauft habe   :Frage:

Der Seitenwagen ist mit normalem Anschluss an die R12 wie immer gut zum Abnehmen und gelegentlichem Solofahren geeignet, was ich auch brauche/will. Darf man jetzt ein solches Motorad auch ohne Beiwagen fahren auch wenn im Brief als Fahrzeugtyp nur Motorrad mit Beiwagen steht (z. Bsp. steht auch kein Gewicht oder zulaessiges Gesamtgewicht als normales Motorrad drin...)? Muss ich etwas umschreiben lassen? Wie stehen die Chancen das durchzukriegen beim KFZ Amt? Hat irgendjemand schon mal etwas Aehnliches durchgemacht?

Bevor ich kaufe braeuchte ich diese Info, da ich Beiwagenfahren eigentlich nur mit Frau will, ansonsten lieber solo (aber nur soweit das Motorrad betroffen ist)...  :auslach:

Gruss an alle,

Carsten

guest1180


cledrera

Steht das Motorrad mit Beiwagen bedeutet das an sich zwingend, dass Du ohne Beiwagen nicht fahren darfst.
Ohne groß zu recherchieren, würde ich das also lassen!
Falls Du einen Unfall (solo) hast, dürfte es heftig werden.
Den Rest würde ich kurz mit dem Straßenverkehrsamt klären.
Vielleicht ist die Zulassung des Seitenwagens, auch für Motorradbetrieb zugelassen (andersherum?), leichter als gedacht.
Wenn Du Kopien von Originalbriefen hast, dürfte es einfach sein.
Auch die mobile tradition ist hilfreich.

cledrera
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

bipa3

Hallo!

Frag doch mal bei den einschlägigen Händlern. Vielleicht können die Dir helfen, z.B. eventuelle Kopie anderer Briefe o.ä.

Viel Spaß mit der R12

Viele Grüße
Wolfgang

rolf

Du kannst es wahlweise eintragen lassen, dafür musst da aber die Maschine einmal Solo und dann mit SW vorführen.
Rolf

† Chefling

???

Der Beiwagen wird gegebenenfalls im Kfz. Schein bzw. Brief wie eintragungspflichtiges Zubehör eingetragen. DieFormulierung der Einträge sind jedoch höchst unterschiedlich.

Wenn ich die Fahrzeugscheinsammlung im Index durchschaue sehe ich im Kfz.-Schein der R27 die Formulierung:

Das Kraftrad ist unt. folg. Beding. auch f. d. Beiwagenbetrieb geeignet:  Ges.Pers.Zahl: 3 (einschl. Fahrerplatz)
Zul. Ges.Gew.:480kg (einschl.Beiwagen) Nach Anbau eines Seitenwagens ist das Fahrzeug durch einen amtl. Sachverständigen zu prüfen.

Bei der 25/3 wurde wohl die Kurzform gewählt:
Ziff. 15: Bei verwnd. eines Beiwagens: 450 KG

Bei der 26 wieder anders:
Das Kraftrad ist unt. folg. Beding. auch f. d. Beiwagenbetrieb geeignet:  Ges.Pers.Zahl: 3 (einschl. Fahrerplatz)
Zul. Ges.Gew.:480kg (einschl.Beiwagen) Hier hat man den Nachsatz v.w. Prüfung durch den amtl. Sachverständigen ausgelassen.

Bei der 25 steht : Lenkerbreite: 700 MM  (und nun ganz wichtig) * WW: M. STEIB Beiwagen, Typ LS200, ABE 887, und die üblichen Gewichtsangaben.
Erläuterung... das WW steht augenscheinlich für Wechsel Weise was den Betrieb des Motorrades mit und ohne Beiwagen erlauben würde


Die Frage ist: Was ist ein Beiwagen ? Die Antwort: Nichts anderes als ein eintragungspflichtiges Zubehör ! Eintragungspflichtiges
Zubehör ist beispielsweise auch eine abnehmbare AHK. Bauartbedingt darf ich mit diesem Fahrzeug mit, sowie auch ohne montierte AHK fahren ohne das die ABE erlischt.

Unsere Beiwagen sind bauartbedingt auch wie eine abnehmbare AHK konstruiert. Weder im Fahrzeugschein noch im Brief ist ausdrücklich der
Hinweis zu finden, dass das Kraftrad welches zuvor mit einem Seitenwagen ausgestattet wurde ohne montierten Seitenwagen seine ABE und damit den Versicherungsschutz verliert.

Das sind also die wesentlichen Punkte die der Klärung bedürfen. Wenn ich denn hoffentlich nächsten Monat soweit bin, dass ich mein Gespann beim Tüv vorführe, werde ich versuchen die offenen Fragen abzuklären.

Grüße

Chefling
:bike:







Chefling

Einer der auszog wieder Gespann zu fahren,
nu isses so weit.

cledrera

Hi Chefling,
das

ZitatWeder im Fahrzeugschein noch im Brief ist ausdrücklich der
Hinweis zu finden, dass das Kraftrad welches zuvor mit einem Seitenwagen ausgestattet wurde ohne montierten Seitenwagen seine ABE und damit den Versicherungsschutz verliert.

ist gefährlich.
Steht im Kfz-Brief

ZitatFahrzeugtyp: Motorrad mit Beiwagen, R12, Gesamtgewicht 333 kg ...[/quo&

steht eben nichts davon da, dass man auch ohne Beiwagen fahren darf.
Ich sage es immer wieder: Vorsicht vor den Juristen.

cledrera
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

cledrera

Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

guest1180

Erstmal Danke an alle fuer die schnellen Antworten,

ich werde dann mal am KFZ Zulassungsstelle anrufen. Hat irgendjemand einen Originalfahrzeugschein von einer R12 (am besten ohne Seitenwagen)? Ich waere fuer eine Kopie (natuerlich Besitzer und Rahmennummer unkenntlich gemacht) per e-mail sehr dankbar, damit ich argumentieren kann.

Rolf, deine Antwort waere natuerlich die beste, zweimal TUEV vorfuehren ist kein Problem, die Machine ist fit und der Seitenwagen ist schnell ab. Hast du so etwas schon einmal gemacht? Ich nehme an, dass dann der Brief geaendert werden muesste wie das Beispiel von der R27... Wie geht man denn so etwas an (z. Bsp. "Liebes Amt, euere Kollegen haben vor 20 Jahren einen Fehler gemacht, koennt Ihr mir bitte den Brief umschreiben, hier ist eine Kopie wie es aussehen sollte..." Hat jemand Erfahrung?).

Chefling Loesung waere natuerlich noch besser, aber da bin ich eben misstrauisch, weil Zubehoer (wie die abnehmbare Anhaengerkupplung) zwar normaler weise im Brief steht, aber nicht unter Fahrzeugtyp... wie hier bei der R12 "Fahrzeugtyp: Motorrad mit Beiwagen". Waere klasse, Chefling, wenn du bei deinem TUEV Besuch was hoerst...

Gruss

Carsten

P.S. Die R12 ist noch nicht gekauft, vorher will ich diese Seitenwagenfrage klaeren.

rolf

Ja, ein paar mal...aber es hat sich andererseits soviel geändert....ich würde einfach mal beim Baurat vorbeifahren (pers. ist IMMER besser) und das einfach mal vor Ort abklären....
sehe aber wirklich keinerlei problem
Rolf

guest1180

Danke Rolf,

stimme zu, persoehnlich waere besser, aber als Springer zwischen Spanien und Frankfurt lass ich die R12 wie die R27 auf meinen Vater in Saarbruecken zu, sonst wirds richtig kompliziert. Und mal schnell nach Saarbruecken fliegen um aufs Amt zu gehen ist nicht drin.

Mal sehen, ob Feedback auf einen Original R12 Brief ohne Seitenwagen kommt, dann fuehle ich mich schon sicherer....

Alles Gute,

Carsten

guest1180

Update

R12 ist gekauft. Danke an das Forum, der jetzige Besitzer kennt seinen TUEV Verantwortlichen seit 20 Jahren und laesst den Brief/Abnahme aendern, so dass vor Verkauf: "Wahlweise mit Seitenwagen" eingetragen wird.  :dance:

Ist die R12 aus mobile.de, hier noch ein paar Bilder.   ;D

Also, noch rechtzeitig zum Sommer.....

Schoene Gruesse,

Carsten

rolf

War die mal im Hamburger (kaltenkirchen oder Bad segeberg) Raum? Dann hatte ich sie nämlich mal in der Mache.
Rolf

guest1180

Hallo Rolf,

eher nein. Besitzer (heute so um die 70) hat die Machine als Schrott aus Tchechien 1985 importiert und restauriert. Deutscher KFZ Brief ist von 86, seitdem keine Luecken. Erst auf seine Tochter (Versicherungsprozente  ;)  )  dann Ihn selbst zugelassen (in Burbach/Siegerland NRW, so 100 km von Frankfurt). 2004 abgemeldet und steht seitdem in seiner Garage.

Gruss,

Carsten

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