Bitte um Hilfe bei Einzelabnahme R25/3 und LS200 (Briefkopie)

Begonnen von jens184, 06 November 2021, 18:40:29

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jens184

Hallo Forum,
wie in der Überschrift schon erwähnt, benötige ich Hilfe beim Kampf mit dem TÜV-Nord.
Mein Kollege hat ein R25/3 mit LS200 erworben, leider ohne Papiere, da das Gespann
einem "Messi" gehörte und die Papiere nicht auffindbar sind.
Beim Termin bei einem wirklich nicht unaufgeschlossenen Kollegen mit den Paketten
zur Vollabnahme kam auf einmal die Frage nach gebremster oder ungebremster Beiwagen auf.
Auch meine Argumente daß die Dinger immer ungebremst sind und damit ne Menge Leute
rumfahren hat nicht wirklich gefruchtet. Also keine Vollabnahme sondern die Aufgabe,
entsprechende Datensätze zu besorgen, am besten in Form einer Briefkopie eines bestehenden
Dreiradlers.
Nun also meine Bitte, wenn jemand so freundlich wäre, eine Kopie hier zu posten, wäre ich wirklich dankbar.
Viele Grüße und DANKE vorab, Jens

jens184


Eppo

Hallo Jens,

einfach mal in der forumsinternen Literatur stöbern, da findet sich glaube ein Fahrzeugschein zur R25/2 mit Steib LS200.

MfG
Eppo
Nix muss, alles kann 🛠
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

jens184

Hallo Eppo, danke für den Hinweis. Ich habe schon in anderen Themen davon gelesen, unter welcher Kategorie finde ich das denn?
VG, Jens

92fzr

Hallo , das der Beiwagen gebremst ist, wird in meinen Brief, zb.  nicht vermerkt
Es grüßt Dirk

Eppo

Zitat von: jens184 am 06 November 2021, 20:02:55
Hallo Eppo, danke für den Hinweis. Ich habe schon in anderen Themen davon gelesen, unter welcher Kategorie finde ich das denn?
VG, Jens

unten auf der Forumseite gibt es eine Spalte mit "Literatur"
glaube da wirst du fündig.
Nix muss, alles kann 🛠
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

töff-töff

Hallo Jens, es gibt in der STVO keine Vorschrift, die besagt, dass ein Seitenwagen gebremst sein sein muss.
Ausgenommen sind natürlich Seitenwagen, die bereits ab Werk mit einer Bremse ausgestattet sind/waren. Die muss dann auch funktionieren.

Es gibt eine EG Richtlinie, die das folgendermaßen beschreibt:

"2.2.2. Jedes Kraftrad mit Beiwagen muß mit den Bremsanlagen ausgerüstet
sein, die auch ohne Beiwagen erforderlich wären; wird durch diese Anlagen bei den Prüfversuchen mit Beiwagen die erforderliche Wirksamkeit erreicht, ist eine auf das Rad des Beiwagens einwirkende Bremse nicht erforderlich;[...]"


Der LS 200 hat keine Bremse. Für den Fall, dass er ein Typenschild hat, ist dort die ABE Nr. 887 vermerkt.
Eventuell kann eine KBA Abfrage klären, dass der Seitenwagen ungebremst ist.

Da der LS200 ab Werk keine Bremse hat, ist das der Normalzustand, der bei einer Eintragung im Brief i.d.R. nicht extra erwähnt wird.
Es gibt wahrscheinlich kein Datenblatt, zumindest habe ich keines gefunden. Als Nachweis kannst Du Dir vielleicht die ET-Liste hier ausdrucken:


Hier findest Du einen Fahrzeugbrief mit eingetragenem LS200


Gruß, schorsch/2



"Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind" (Kurt Tucholsky)

jens184

Vielen Dank für die Hilfe. Ich hoffe, der Kollege vom TÜV läßt die 25/2 passieren und gibt sein OK für die 25/3... ::)
Ich werde noch ein wenig weiter suchen...
Viele Grüße

rolf

das hat er in seinen Unterlagen ab wann SW gebremst sein müssen....er möge seinen Arsch bewegen und mal suchen ::)

Peter

wenn er das  täte, wären die horrenden TÜV-Gebühren wenigstens mal ansatzweise gerechtfertigt! ;)
Am Sichersten ist die Unfreiheit

töff-töff

"Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind" (Kurt Tucholsky)

jens184

Der Gute bekommt alles, was ich dazu finden kann, serviert. Grüße

töff-töff

Zitat von: jens184 am 07 November 2021, 15:08:59
Der Gute bekommt alles, was ich dazu finden kann, serviert. Grüße

sehr gut! Und servier ihm ruhig auch das, was hier gepostet wurde  :D

"Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind" (Kurt Tucholsky)

jens184


jens184

Moin, ein Freund hat eine Zulassung 25/3 und LS200 aufgetrieben. Grüße und danke für die Unterstützung.
Jens

† Oldtimerfahrer

Beim Moped ist es scheinbar egal was gefahren wird.
Aber der Beiwagen ist ja eingegrenzt.  ;)

Gruß Rudi
2011 Schottland I 2012 Großglockner-Hochalpenstraße I 2013 Schottland I 2014 Lettland/Litauen I 2017 Südengland

Eppo

Zitat von: Oldtimerfahrer am 09 November 2021, 15:22:00
Beim Moped ist es scheinbar egal was gefahren wird.
Aber der Beiwagen ist ja eingegrenzt.  ;)

Gruß Rudi

Wundere mich wg. den Reifen, da ich irgendwo in einem Steib Prospekt/Katalog den Passus: "Reifen zum Motorrad passend" oder so ähnlich klingend gelesen habe.
Müsste dann bei der R25/3 nicht 3.25x18 eingetragen sein?

MfG
Nix muss, alles kann 🛠
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

† Oldtimerfahrer

Eigentlich schon, wenn dem so ist.
Oder man kann das mit der "Aufhäng- Dreipunktanbringung" richten.
Aber, da bin ich nicht der richtige für.

Gruß Rudi
2011 Schottland I 2012 Großglockner-Hochalpenstraße I 2013 Schottland I 2014 Lettland/Litauen I 2017 Südengland

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