BMW Einzylinder-Forum

GESUCHE und GEBOTE von ERSATZTEILEN => Diverses => Thema gestartet von: big-tschenso am 22 April 2010, 21:23:21

Titel: Auslandsüberführung
Beitrag von: big-tschenso am 22 April 2010, 21:23:21
Hallo Leute!
Hat von Euch schon mal jemand ein Motorrad aus dem Ausland nach Deutschland überführt(also draufgesessen und heimgefahren)?Was muss man denn da bei dem Kennzeichen beachten? Vielleicht kann mir da jemand etwas zu schreiben.   Gruss tschenso
Titel: Re: Auslandsüberführung
Beitrag von: Kompressor_Peter am 22 April 2010, 22:09:16
Frag mal einen Kollegen aus Polen  ;D

Spass beiseite. Ne haben wir nicht, aber definier mal Ausland etwas genauer.
EU oder außerhalb?

Viele Grüße,
Kevin und Peter
Titel: Re: Auslandsüberführung
Beitrag von: big-tschenso am 22 April 2010, 22:13:32
Aus England.Will dort kaufen und dann heimfahren.  Gruss Tschenso
Titel: Re: Auslandsüberführung
Beitrag von: cledrera am 22 April 2010, 22:39:29
Mach doch!
Wenn die Rennleitung Dich anhält, sag einfach Du wärst im Auftrag des Herrn unterwegs.
Ne, tu weg. Soviel ich weis:
Du musst alle Kaufbelege haben und die Umschrift -in englisch und deutsch- dass du der neue Eigentümer bist. Dann solltest du die MOT (englischer TÜV) haben. Schau mal da lang: http://www.philognosie.net/index.php/article/articleview/567/ (http://www.philognosie.net/index.php/article/articleview/567/)

Pass auf, dass sie Dir keinen Linkslenker andrehen!

Clemens
Titel: Re: Auslandsüberführung
Beitrag von: Heiko am 23 April 2010, 06:29:16
Hi,

es besteht die Möglichkeit mit einer deutschen Versicherung und englischen Kennzeichen heimzufahren! Frag mal ein paar Versicherungen an... oder schau mal hier: www.spridgets.net und gib in die Suche "Überführungen" ein, bzw. "Überführungskennzeichen".... bzw. schau mal beim ADAC auf die Seite.

Mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland geht das zwar auch, ist aber rechtlich nicht sauber... oftmals erkennen ausländische Behörden das Kennzeichen nicht an. Es gibt aber ein Abkommen zwischen einzelnen europäischen Staaten, ich glaube mit Frankreich... wie es mit England aussieht weiß ich nicht.... Ich habe meinen Midget im Januar auch mit Kurzzeitkennzeichen aus Holland geholt, meine Versicherung meinte zwar "oh oh oh, lassen Sie sich bloß nicht erwischen", aber wo kein Kläger da kein Richter und die holländische Rennleitung die ich (die mich) gesehen hatte(n) haben mich auch nicht angehalten.


Heiko

PS:

Ganz wichtig: Das Fahrzeug muß ein V5 Dokument haben (Vehicle Registration Document V5), sonst wird es mit der Zulassung hier extrem schwierig!!!


Nachtrag:

Hier: www.occ.eu Die machen das mit der Versicherung und englischen Kennzeichen!
Titel: Re: Auslandsüberführung
Beitrag von: big-tschenso am 23 April 2010, 07:44:54
Danke Leute,werde die Sachen mal anschauen.   Gruss Tschenso