Grundsätzliche Frage zur Handhabe des TÜVs

Begonnen von catachanfighter, 12 Oktober 2005, 19:08:10

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catachanfighter

Hallo Leute,

angenommen, ich würde eine R25/* komplett aus Ersatzteilen zusammen bauen und würde so zum TÜV fahren, ist es möglich solch ein Fahrzeug genehmigt zu bekommen?
Die Annahme wäre natürlich das es sich um einen ordnungsgemäßen Zusammenbau handelt.

Vielen Dank und Gruß

catachanfighter


kruemel

vorausgesetzt, das alles technisch 1a ist, wird es wohl probleme bei den papieren geben... du wirst papiere für den rahmen benötigen, ohne die wird es schwer. das setzt erst mal kontakt mit dem kba in flensburg voraus... die stichworte waren glaube ich unbedenklichkeitsbescheinigung und eidesstaatliche versicherung des voreigentümers...

ohne papiere wird es schwer... leider sind immer die nummern und papiere ausschlaggebend. was, wenn der rahmen noch nie in der brd zugelasen war? wie kann man das gegenteil beweisen. welche kriterien müssen dann für die zulassung und die aussattung gelten. kann man sich auf die fiktive erstzulassung verlassen. das wären alles fragen, die man ohne die papiere klären muss.

wenn die papiere vorhanden sind, dürfte aber alles glatt gehen...
Forums "Kernkruemel" ;-)
BMW R24 und Isetta 300

Rütz

Genau!

1. brauchst du einen Rahmen mit Papieren oder einer gleichwertigen Bescheinigung (KBA), daß er zu einem original zeitgenössisch ausgelieferten Motorrad gehört. Der Rahmen darf kein "Ersatzteil" jüngeren Datums sein (sonst siehe 3.).

2. darfst du es keinem beim Amt/TÜV erzählen, Stichwort "Selbstbau". Sondern immer behaupten, daß du ein altes Motorrad nur repariert hast.

3. Sonst stehst du als "Hersteller" dar. Das ist zwar für die Zulassung prinzipiell auch kein Problem, aber du mußt die heutigen (zum Baujahr gültigen) Vorschriften für Lärm und Abgas etc. erfüllen...
Und das wird schwierig ;D

Anselm
I never dared to be radical when young.
For fear it would make me conservative when old. (Robert Frost)

Karl

Kommentar von mir:

- habe ich selber damals bei der Zulassung meiner /0 erlebt. Konnte nicht beweisen dass die Maschine jemals in Deutschland zugelassen war, da keine Papiere mehr vorhanden. Gab einen riesen HickHack im Amt, bis die Beamten dort eingelenkt haben.

Der ausschlaggebende Punkt, warum sie mir die Maschine doch noch zugelassen haben war die Urkunde vom "Historischen Archiv der BMW AG". Da stand drin dass die Maschine damals an einen Händler in Gelnhausen ausgeliefert wurde...

Würde deinerseits auchmal eine Anfrage beim Archiv machen - vielleicht können die dir zumindest zur Rahmennummer 'was sagen ...

Gruss,
Karl
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catachanfighter

danke schonmal für die vielen antworten.
Es war übrigens nur ne prinzipielle Anfrage, d.h. ich habe keinen Rahmen o. ä.
Mein Vorhaben zielt darauf ab, dass ich keine restaurierte 25/* suche sondern selber eine restaurieren will.
Deshalb habe ich diesen Threat begonnen. ;D

catachanfighter

Ach ja, noch ne Frage. Warum darf man keinem beim Tüv erzählen das man das Krad selber zusammen gebaut hat?
Theoretisch ist das ja legitim, ob ich jetzt  angenommen über nen Zeitraum von zwei Jahren alle Teile eines Krads tausche oder alle auf einmal...
Klär mich doch bitte auf was dagegen spricht :-)

Danke!

Peter

Die Antwort wurde Dir schon von Anselm geschrieben:
"Sonst stehst du als "Hersteller" dar. Das ist zwar für die Zulassung prinzipiell auch kein Problem, aber du mußt die heutigen (zum Baujahr gültigen) Vorschriften für Lärm und Abgas etc. erfüllen...
Und das wird schwierig "
Am Sichersten ist die Unfreiheit

Rütz

Das ganze ist irgendwie eine ziemliche juristische Spizfindigkeit (so genau kenn' ich mich da auch nicht aus, das Thema war mal in der "Oldtimer Markt").
Es geht dabei nicht so sehr darum, ob die Teile über Jahre oder auf einmal ausgetauscht wurden. Es geht darum ob dieses Motorrad vorher überhaupt aus ebendiesen Teilen bestehend existiert hat.

Wenn es zuvor verschrottet wurde oder der Rahmen vom Werk nur als Ersatzteil ausgeliefert wurde, es also nie als Motorrad existiert hat oder die Existenz im juristischen Sinne beendet hat (vor allem das ist wohl ein sehr komplizierter Gummi-Sachverhalt), dann hat es keinen "Bestandschutz" (mehr).
Man kann es zwar (wieder) zusammenbauen, aber es gelten dann nicht die Bestimmungen (Abgas etc....) von damals sondern die von heute.

Oder kurz: Wenn man etwas zusammenbaut, was noch nie zusammengebaut war oder zuvor juristisch gesehen endgültig zerstört wurde, dann ist das eine Neuschaffung und "Baujahr" wir das Datum des Zusammenbaus... oder so in etwa... ::) ;D


Anselm
"E(r war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande...")
I never dared to be radical when young.
For fear it would make me conservative when old. (Robert Frost)

catachanfighter

Gut, ist mir mittlerweile klar geworden.
Aber angenommen ich nehme nen Rahmen mit Papieren und bau das Krad zusammen.
Wenn ich das ordentlich mache, dann kann der TÜV ja schließlich nicht feststellen, dass es sich um ein "Puzzle" handelt.
Somit müsste ja der Zulassung nach alter Richtlinie nichts mehr im Weg stehen, oder?

Fastnachter

Nein, dann sollte das klappen. Sagste einfach Du hättest sie Stück für Stück komplett restauriert und gut ist.

ABER: Ich wette mit Dir das Deutsche Bürokraten MIT SICHERHEIT irgendeinen Weg finden dir die Laune zu verderben, hehe

Von daher: Auf in den Kampf :attacke: :wikinger:

Gruß

JAn.
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

catachanfighter

Ach ja da viel mir noch ein. Die Rahmennummer hat nichts mit der Motornummer zu tun oder?
Sonst würde es ja zu Ungereimtheiten kommen, da diese ja dann nicht identisch wären.

Klärt mich bitte über das Nummernproblem auf

Danke und Gruß

Fastnachter

Nein, kein Problem. Wird auf dem Typenschild eingetragen und gut ist. Sollte kein Probleme geben...

Gruß

Jan
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

Heiko

Moin,

ein Fahrzeug wird anhand seiner Rahmennummer identifiziert. Ob die Motornummer gleich ist oder nicht, ist egal... nur der Preis bei einem Verkauf wird dann ein anderer sein!

Heiko
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

Joerg



Und all das dient natuerlich der Fahrsicherheit der Fahrzeuge ...
Ich sehe schwarz wenn ich meine BMW in Deutschland zulassen will...
:galgen:
Gruss Joerg

Peter

Hi Joerg,
da brauchst Du eigentlich keine Sorge zu haben. Ich habe 3 BMW durch den TÜV gebracht, zwei ohne Brief, eine aus dem Ausland (also 3 mal die gefürchtete Vollabnahme) und bei Keiner gab's ein Problem! Gerade wenn Du auf die ältere Generation von TÜV-Beamten triffst, löst Du eher Interesse oder Begeisterung aus. Wenn die Teile original und das Motorrad ok ist, gibt's in der Regel auch den Stempel!
Gruß Peter
Am Sichersten ist die Unfreiheit

catachanfighter

Ich höre immer wieder das Wort Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA. Was ist das genau und braucht man das wenn der Brief fehlt?
Was muss man tun um die UB vom KBA zu bekommen?

Danke!

Peter

nix Dolles, ist nur die Bescheinigung vom KBA, daß die Fahrgestellnummer nicht als gestohlen gemeldet ist. Kostet ca 15 Euro, gilt 4 Wochen und benötigst Du für die Zulassungsstelle!
Gruß Peter
Am Sichersten ist die Unfreiheit

Tom


mekgyver

nochmal auf'm Punkt gebracht :
Braucht man eine KBA-Auskunft wenn man einen Brief hat ?

Gruß mek D(er auch nicht weiß wie die Ämter ticken)
... 73er-Gang

Knaudel

Hallo Mek,

kurz gesagt: Nein!

Bei meinen letzten 4 Vollabnahmen war nie eine KBA notwendig. TÜV Strassenverkehrsamt und fertig.
Die Fahrzeuge waren alle zwischen 20 und 30 Jahre abgemeldet.


Gruß Knaudel
Keiner hat immer Recht!!

Seltener hier als Rolf und Heiko!!!

Heiko

Tach,

durch die KBA-Auskunft erfährt man auch, ob die Fahrgestellnummer schon belegt ist.

Folgendes Problem:

EMW hat seine Nachkriegs R 35 mit Nummer versehen, die mit ner 2 anfangen, BMW hat bei den R25 - R 25/3 auch Fahrgstellnummern verwendet, die mit einer 2 anfangen. Dadurch können manche Nummern doppelt belegt sein und da EMW offiziell noch kurze Zeit im Behördenverständnis BMW war, kann es Probleme geben!!! Wenn man Pech hat, fährt eine EMW mit der gleichen Nummer rum!

Heiko
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

guest673

Kann man eigentlich beim kba herausfinden ob das fahrzeug in Deutschland schon mal zugelassen worden ist?





Heiko

Hi,

müsste eigentlich funktionieren. Ausprobieren!

Heiko
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

guest673

Werd ich. is ein schweitzer model :-D nächste woche gehts zum tüv und dann   :bike:

Stefan

Zitat von: Gaudiwurm am 03 November 2006, 17:38:08
Kann man eigentlich beim kba herausfinden ob das fahrzeug in Deutschland schon mal zugelassen worden ist?

Hi,
das kann Dir das Kba nur sagen, wenn das Fz vor weniger als fünf Jahren zum letzten Mal in D abgemeldet oder gestohlen wurde. Danach werfen sie die Unterlagen in die Tonne.
Ich nehme an, Du hast keinen deutschen Brief, dann würde ich auch hier dem TÜV und Straßenverkehrsamt nichts davon erzählen, daß es ein schweizerisches Modell ist, denn dann gehen die davon aus, daß die Mühle noch nie in D zugelassen war und Du bekommst als Erstzulassung November 2006 eingetragen. Stattdessen Kba-Anfrage besorgen und was von vermutlichem Baujahr 195x erzählen, das man daran erkennt, weil BMW bei diesem Modell ab Baujahr 195x andere Luftfilter o.ä. verwendet hat. Dann bekommst Du Ez 01.07.195x eingetragen.
Gruß
Stefan
The evil is always and everywhere!

guest673

Ich hab ja sogar schweitzer papiere nur keine zollbescheinigung   ::)

Wolfgang

Hi,
wenn du schweizer Papiere hast kannst du dein Moped ohne KBA Gutachten zur Vollabnahme bringen. Nur bei der Zulassungsstelle wirst du dann große Augen machen. Da sind dann 16% Umsatzeinfuhrsteuer fällig. ( bald werdens wohl 19 % sein) :lol:
Theoretisch könnte man die sich sparen indem man die schweizer Papiere zurückhält, ein KBA Gutachten anfordert und dann bei der Zulassungstelle glaubhaft versichert das man die Papiere verloren hat. Aufgrund des hohen alters würde das wohl geglaubt werden und du könntest das ganze dann ohne Probleme zulassen. Doch ganz legal wäre dies nicht weßhalb ich auch davon abraten möchte  :rip:
Einen Brief von einer baugleichen Maschine benötigst du übrigens nicht. Die Herren vom TÜV haben da alle Daten in Ihrem Computer und nehmen da eh lieber die als irgendetwas anderes was sie nicht kennen.
An das Datum der Erstzulassung kommst du ganz einfach über die Mobile Tradition. Die sagen dir gerne Kostenlos zu welchem Datum dein Maschinchen an welchen Händler ausgeliefert worden ist. Dieses Papier kannst du dann mit zum TÜV nhemen und ersparst dir so den 1.7. xxxx. Sollte da jedoch irgendetwas von der Schweiz drinstehn würd ichs lieber einrahmen und zuhause ganz still aufhängen :-)

Wolfgang

groovebuster

Zitat von: catachanfighter am 12 Oktober 2005, 22:58:53
Mein Vorhaben zielt darauf ab, dass ich keine restaurierte 25/* suche sondern selber eine restaurieren will.
Deshalb habe ich diesen Threat begonnen. ;D

Ob eine Drohung da der Richtige weg ist? ;)

Christian

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