BMW Einzylinder-Forum
ALLES RUND UM´S THEMA OLDIE-RESTAURATION => Die Mechanik und ihre Tücken => Thema gestartet von: stefank am 18 Juni 2018, 10:26:23
Hallo in die Runde,
die HU ist doch irgendwie (fast) jedes Mal eine Angsttour. Vorab: alles war in Ordnung, ich habe den Aufkleber. :)
Aber:
der Prüfer meinte, es sei nicht in Ordnung, dass der Gasgriff nicht von alleine in die Leerlaufstellung geht.
Ich wagte vorsichtig zu sagen, das sei früher so gewesen, weil man ja die Fahrtrichtungsanzeige mit den Armen machen musste, und dafür evtl. den Gasgriff los lassen musste.
Er meinte Fahrtrichtungsanzeiger seien seit 1962 vorgeschrieben und meine R 27 ist Baujahr 1965.
Er war dann doch gnädig, wenn auch nicht überzeugt.
Ich habe meine Alte seit 32 Jahren und das war schon immer so. Auch nach Säubern und Schmieren aller Gasbetätigungsinnereien.
Frage an Euch:
Ist das original so, dass der Gasgriff nicht von alleine zurück springt?
Grüße
Stefan
jedenfalls haben sie den Gasgriff nicht 1962 geändert....ergo : er verhält sich wie vorher als es noch keine Blinkervorschrift gab.
Also, wenn es das Teil mit dem Winkelgetriebe und der Kette ist, dass geht von alleine zurück.
Wenn nicht, dann fluscht irgendwas nicht richtig. Bowdenzug zum Beispiel, oder in der Griffmechanik oder die Feder im Gasi ist schlapp.
Gruß Buxus
Wenn der Gaszugs sauber verlegt ist, der Zug selber geschmiert ist und nirgendwo eingeklemmt ist, das Gasgriffrohr leicht gefettet auf dem Lenker läuft und auch die "Nase" vom Gasgriffdeckel, der das Gasgriffrohr in Position hält nicht klemmt geht der Gasgriff beim Loslassen in die Leerlaufstellung zurück.
Bernd
Zitat von: berndr253 am 18 Juni 2018, 10:59:41
Wenn der Gaszugs sauber verlegt ist, der Zug selber geschmiert ist und nirgendwo eingeklemmt ist, das Gasgriffrohr leicht gefettet auf dem Lenker läuft und auch die "Nase" vom Gasgriffdeckel, der das Gasgriffrohr in Position hält nicht klemmt geht der Gasgriff beim Loslassen in die Leerlaufstellung zurück.
Das obige trifft alles zu auf meine Mechanik.
dann muss wohl die Feder schlapp sein.
War das auch bei´den früheren Modellen so??
Stefan
Zitat von: stefank am 18 Juni 2018, 11:41:00
dann muss wohl die Feder schlapp sein.
Hi Stefan,
oder abgebrochen, d.h. es ist garkeine vorhanden (Federblech)
Gruß Frank
Zitat von: stefank am 18 Juni 2018, 11:41:00
Das obige trifft alles zu auf meine Mechanik.
dann muss wohl die Feder schlapp sein.
War das auch bei´den früheren Modellen so??
Stefan
Bei den 25er Modellen wurde im Gasgriffrohr eine Blech"feder" eingelegt, die beim Loslassen des Gasgriffs dafür sorgte, dass das Griffrohr in der gleichen Stellung verblieb oder aber nur ganz langsam zurück rutschte. Meines Wissens hatten das die Griffrohre der 26 und 27 nicht.
Um zu checken wo es bei Deinen Griff klemmt - schraub den Schieberdeckel ab und zieh den Schieber zusammen mit dem Zug heraus. Wenn Du nun das Gas "aufziehst" und dann den Griff loslässt - zieht die Schieberfeder den Gaszug wieder zurück?Wenn nicht - zieh den Schieber von Hand zurück und versuch abzuschätzen wo es klemmt. Wie groß ist die Kraft die Du aufwenden musst??
Grusz
Bernd
R27 hat auch die Feder, die dafuer sorgt, dassdas Gas nur langsam zurueck geht. Manchmal ganz praktisch beim Starten.
https://www.flickr.com/photos/roundel/514529689/
Na diese Feder kann man ja doch recht einfach entfernen - wenn diese vorhanden ist wäre damit ja die Ursache gefunden.
Bernd
Zitat von: berndr253 am 18 Juni 2018, 12:24:37
Meines Wissens hatten das die Griffrohre der 26 und 27 nicht.
Doch, hatten sie Bernd. Die Blattfeder ist eingenietet.... nur oftmals war die Feder durch wiederholtes Demontieren und wieder Draufschieben des Gasgriffes auf den Lenker so verbogen, dass der Griff nicht mehr auf den Lenker geschoben werden konnte. Deshalb wurde diese einfach entfernt.
Ich (!) behaupte, dass an allen originalen Griffen, bei denen die Feder fehlt, noch die Niete zu sehen sein muss.
Heiko
Ich? auch! ;D
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter:
Manchmal kann man die Nieten sehen, ohne den Griff zu demontieren.
Mal andersrum....warum sollte man die Feder entfernen?
Rolf,
die Frage, ob der Gasgriff nach Loslassen selbstständig zurück gehen muss, hatten wir schon mal.
Ich hatte mich extra diesbezüglich aufgeschlaut, hier auch mitgeteilt, mit der entsprechenden Vorschrift.
Find ich jetzt so schnell nicht.
Letztlich ist es so, dass der Gasgriff zurück gehen MUSS. Egal ob Blinker oder nicht.
Ein Prüfer, der genau hinschaut, kann andernfalls die Plakette verweigern.
Gruß
Schorsch
Vorschrift von wann? ;D
Irgendwo in den Erläuterungen zur STVZO, von wann weiß ich nicht mehr, jedenfalls nach Auskunft meiner Quelle gültig auch für unsere Hullen.
Bernd hatte sich darüber auch erkundigt, bei einer anderen Quelle, das Ergebnis war das gleiche.
Mir doch egal.... ;D
Ja dann, warum möchtest Du dann wissen, von wann die Vorschrift ist?
Ganz einfach, weil im Internet immer irgendwas ausgegraben wird was aufgrund des Inkrafttreten eines Gesetzes nicht zutrifft und dann immer irgendwelche ,,Quellen" herangezogen werden.
Schau mal in
HU bestanden (GASGRIFF-Info) genauso geschrieben.
Ich hatte diese Info nicht aus dem Net, bin damals extra mit dem Fahrrad zu meiner Quelle gefahren, um mich zu informieren.
Die Vorschrift ergibt sich aus § 30 als Erläuterung zum § 29 StVZO.
Klar kann man sagen, hatte ich noch niemals Probleme mit bei der HU, aber darum geht es nicht, es geht darum, was ist Vorschrift, was nicht.
Interessant wird es dann spätestens, wenn die Plakette aus dem Grund verweigert wird, deshalb hatte ich,
auch fürs Forum, nachgefragt, als Info, nichts weiter.
Schorsch
Guten Abend
Also ich hatte schon Griffgummis die solche Sachen gemacht haben .......... ;)
Grüße Hubert
Und erst die Prüf-Ings, die den fehlenden vorderen Bremslichtschalter monieren...
Ist nur blöde wenn man mit einem nicht zurück gehenden Gasgriff zur Prüfstelle fährt - der Prüfer am Gasgriff dreht und feststellt, dass der nicht zurück geht und einen unverrichteter Dinge wieder nach Hause schickt.
Sowohl Schorsch als auch ich haben diesbezüglich Infos reingeholt - ist irgendwo im Forum auch dokumentiert.
Alle die hier andere Erfahrungen mit der HU gemacht haben - Glück gehabt - da würd ich mich aber nicht drauf verlassen
Bernd
Falsch Leute ( bzw richtig rolf & Heiko)
Der Gasgriff soll eben gerade NICHT zurückgehen beim loslassen, darum hatten sie diese Feder Im Griffrohr eingebaut. Ist bei meiner R27 drin und funktionsfähig ( und auch bei den 2 R50 die bei mir rumstehen)
Natürlich haben die alle Keine Blinker bzw. Blinker sind meine hände und es kann ja nicht sein dass die Drehzahl in den Keller geht wenn ich abbiegen will?
Zumindest bei maschinen ohne Blinker war das so und muss auch so sein, die Diskussion Würde Ich mit dem prüfer führen, mit gesundem menschenverstand sieht ers ein (sofern vorhanden)
Nun wirds kritisch: wenn 1962 Blinker Pflicht wurden, könnte die rückhaltefunktion verboten worden sein ? ( vermutlich aber eher später. Glaube eher dass BMW die Feder weiter drinnliess mindestens bie Ende Baureihe 1967 ? Dann gilt eigentlich wie immer: was damals konform war muss heute akzeptiert werden. Also sicher nicht ausbauen, lieber streiten
PS Bei uns in der Schwez kam die blinkerpflicht viel später und nie rückwirkend (Nachüstung nicht verlangt - Federentfrenung also auch nicht ?
Wie kann man ohne solche Rückhaltefeder fahren ?? Rege mich jedes Mal auf bei der Vespa (mit Blinkern...)
Hallo Rolf,
das mag in der Schweiz zutreffen - im großen Kanton ist das aber anders geregelt!
Ich hatte in 2017 bei der GTÜ betreffs dieses Themas einmal angefragt und unter anderem folgende Aussage erhalten:
."Im Bundesgesetzblatt vom 25.11.1951 wird bereits auf "Gefährdung" Bezug genommen (§30 STVZO) Da diese im Fall des Nichtzurückgehens des Gasgriffs gegeben ist, muss hierbei der §30 STVZO angewendet werden."Eine Antwort mit ähnlichem Wortlaut hatte Schorsch vom TÜV erhalten.
Es ist müssig darüber mit den Prüfern zu diskutieren - der Graukittel hat die Macht der Plakette!
Übrigens ists hilfreich beim Handzeichen mit der rechten Hand (abbiegen) die Kupplung zu ziehen - dann bremst die Fuhre nicht. Ich bin Fan von Ochsenaugenblinkern.
Grusz
Bernd
Neue Absätze werden im Einzylinderforum nur noch bedingt angenommen. Eine "neue Zeile" einzufügen ist fast unmöglich
Ob dann die Besitzer vieler Vorkriegsmaschinen auch von Hebelgas auf selbstzurückgehend umrüsten müssen? :-\\ ;D
Übrigens: 25.11.1951?
Heiko... es ist grundsätzlich nichts erlaubt, was eine Gefährdung des Straßenverkehrs mit sich bringt. Deswegen müssen auch die alten Rolls ihre Spirit of Ecstasy zumindest zum TÜV ;D abmontieren, ob das "damals" erlaubt war oder nicht. An der Stelle steht die Gefahrenabwehr über dem Bestandsschutz. So wird auch die Argumentation beim feststehenden Gasgriff sein.
Gruß Steffen
Und ich gebe das jetzt hier auf.
Ich habe mich erkundigt, parallel mit Bernd, weiß, wie die Vorschriften sind.
Auch, wenn die Meisterdemokraten sagen, dass sie nur geradeaus fahren.
Auch dürfte klar sein, dass ein Gashebel kein Gasgriff ist, diese Vorschrift dann nicht zur Anwendung kommt.
Viel Glück bei der nächsten HU
Schorsch
Zitat von: berndr253 am 19 Juni 2018, 09:00:50
Hallo Rolf,
das mag in der Schweiz zutreffen - im großen Kanton ist das aber anders geregelt!
Ich hatte in 2017 bei der GTÜ betreffs dieses Themas einmal angefragt und unter anderem folgende Aussage erhalten:
."Im Bundesgesetzblatt vom 25.11.1951 wird bereits auf "Gefährdung" Bezug genommen (§30 STVZO) Da diese im Fall des Nichtzurückgehens des Gasgriffs gegeben ist, muss hierbei der §30 STVZO angewendet werden."Eine Antwort mit ähnlichem Wortlaut hatte Schorsch vom TÜV erhalten.
Es ist müssig darüber mit den Prüfern zu diskutieren - der Graukittel hat die Macht der Plakette!
Übrigens ists hilfreich beim Handzeichen mit der rechten Hand (abbiegen) die Kupplung zu ziehen - dann bremst die Fuhre nicht. Ich bin Fan von Ochsenaugenblinkern.
Grusz
Bernd
Neue Absätze werden im Einzylinderforum nur noch bedingt angenommen. Eine "neue Zeile" einzufügen ist fast unmöglich
Entsprechen die Abgas,Stand- und Fahrgeräuschwerte deiner alten Motorräder den aktuell gültigen Werten?
Du willst doch nach §30 keinen über die Maßen belästigen oder seine Gesundheit gefährden.
Da habt ihr zwei echt Prüfer ohne Verstand und Augenmaß, aber mit Paragraphenwissen gefunden und betet sie nun an.
Lasst die Prüfer doch mal fahren ohne Gasbremse und Abbiegen. Ach ne geht ja nicht. In vorauseilendem Gehorsam habt ihr ja schon alles löblich umgebaut.
Wie Heiko Schreibt gibt es Hebelgas bei vielen Vorkriegsoldies, sogar bei Autos , auch BMWs, gibt es neben dem Choke ein Handgaszugvorrichtung. Es ware suboptimal, wenn diese automatisch zurück ginge beim Loslassen.
Also immer Prüfer mit Sachverstand suchen. Es steht ja auch drinne:"nicht mehr als unvermeidbar". Und eine Gasbremse oder Handgaszug ist nunmal unvermeidbar für den Betrieb mancher Motorräder. Abbiegen könnte ich nicht ohne Gasbremse, also müsste ich absteigen und schieben.
Blinker an Motorrädern aus den 1900-1940 sind nicht im Sinne der Charta von Turin. Für Autos gabs dafür Winker.
Gruß Tino
Zitat von: Schorsch am 19 Juni 2018, 09:42:14
Auch dürfte klar sein, dass ein Gashebel kein Gasgriff ist, diese Vorschrift dann nicht zur Anwendung kommt.
Die Norm unterscheidet nicht in Gasgriff oder -hebel, sie spricht von allgemeiner Gefährdung.
Bin ich froh, daß mein Prüfer selber Oldies fährt und die Normen und Gesetze im Rahmen seiner Möglichkeiten richtig auslegt ("unvermeidbare Gefährdung").
Zum Glück zwingt mich keiner vorm Prüfer zu stehen nach dem Motto: Herr Lehrer, Herr Lehrer ich weiß was.
Gruß Tino
Hab nochmal in dem alten Tret nachgeguckt.
Im 29,30 StVZO steht:
Der Gasgriff darf beim Betätigen NICHT hängebleiben oder arretierbar sein.
Weiter:
Er MUSS selbstständig in die Ausgangsstellung zurückgehen.
Eine Ausnahme (z. B. bei Möppis ohne Blinker) ist dort nicht vermerkt.
Macht was draus, oder auch nicht.
Hallo Schorsch,
ist doch vollkommen wurscht - die mail von der GTÜ kam aus der Zentrale, nicht von einem von mir "angebeteten Prüfer".
Über die Kompetenz der Prüfer zu diskutieren ist müssig.
Bernd
Wie schon bei der letzten Diskussion sollten wir vielleicht mal trennen zwischen Theorie (bzw. Gesetz) und Praxis (vor Ort beim Prüfer).
Die Theorie ist hinreichend bekannt und relativ eindeutig.
In der Praxis liegt es wohl im Ermessen des Prüfers, ob er sich auf "das war damals aber so" einlässt, oder sich an die gesetzlichen Vorgaben hält.
Und wie immer geht's, außer natürlich zur Belustigung oder wahlweise Erregung des Publikums, nicht darum, was denn "vernünftig" wäre und der Einzelne als sein eigenes Gesetz ansieht, sondern wie es ist ;)
Gruß Steffen
Danke Tino... da wollte ich drauf hinaus.
Zitat von: Schorsch am 19 Juni 2018, 10:00:49
Im 29,30 StVZO steht:
Der Gasgriff darf beim Betätigen NICHT hängebleiben oder arretierbar sein.
Weiter:
Er MUSS selbstständig in die Ausgangsstellung zurückgehen.
Das Thema interessiert mich, obgleich wahrscheinlich alles Wesentliche gesagt ist, halt nur noch nicht von jedem. :rip:
Ich bin nicht zuletzt deshalb neugierig, weil (Achtung, jetzt wird's zweizylindrig !) meine R50 irgendwann mal den neueren Gasgriff der /5-Modelle erhielt. Der hat nun eine richtig große, deutlichst sichtbare Schraube zum Arretieren des Gasgriffs, obgleich mir ja keine /5 bekannt ist, die noch "mit ohne Blinker" vom Band lief.
Also habe ich nun mal in den §§ 29 und 30 StVZO nachgesehen....und diese Forderung nicht entdeckt; auch nicht in der Anlage VIII zu § 29:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html
Keine Kritik an Dir Schorsch, oder an anderen, mich interessiert es nur in der Sache. Können unsere Juristen helfen?
Gruß
k.
Hi Klaus,
das Problem ist der "Gummi"paragraph 30 STVZO.
Danach ist es gefährlich, überhaupt ein Fahrzeug zu betätigen.
Clemens
Aber nicht so gefährlich wie zu Fuß zu gehen, und dann vom Oldtimer mit feststehendem Gas umgenietet zu werden ;D
Schon das Leben an sich endet immer tödlich.
Ich mach das jetzt anders,
werde die Hulle auf Zahngas umbauen.
Der Dentist meines Vertrauens wird mir eine Aufnahme in eine meiner Zahnkronen schnitzen, darin kommt dann der Nippel des Gaszuges. Fertig!!
Beschleunigen, ach nee, Fahrt aufnehmen, Kopf nach hinten, Gas wegnehmen, Kopf nach vorne.
Dann hat es ein Ende mit der ewigen Diskussion über den verflixten Schweinegasgriff.😊
Tja...und bei Nackenverspannung wird dir die Zulassungsplakette abgeschabt
Klaus, von dir habe ich ja lange nichts gehört/gelesen.....welcome back,...alles wohlauf?
Hallo zusammen,
ich habe die Diskussion zum Anlass genommen den schwergängigen Gasgriff mit Feder vom R60/2 Gespann (mit Blinker) mit dem leichtgängigen der R26 (ohne Blinker) mit ausgebrochener Feder zu tauschen. Ein Jahr R26 ohne Blinker und beschissenes fahren beim Rechtsabbiegen reicht.
Noch mal eine Anmerkung zu den Vorschriften bezüglich des Rückstellens des Gasgriffes:
Ist einer von Euch beim BMW Veteranen Club unterwegs? Wenn ja könnte er mal nachhören ob der Lewandowski (ich glaube aus Lünen oder Kamen) noch lebt oder aktiv ist. Es gab bis Anfang der 2000er Jahre im Raum Dortmund einen TÜV Prüfer Lewandowski, der war Typen oder Veteranpass Beauftragter (oder sowas) beim BMW Veteranen Club, tat als TÜV Prüfer seinen Dienst im Bereich Dortmund zB am Preussenbahnhof in Lünen usw. und war in einem seiner ersten Leben beim ADAC und ist die Gespanne der Gelben Engel gefahren. So einer könnte doch bestimmt etwas zu dem Thema sagen und wissen wann was geändert wurde. Der würde zwar auch schon mindestens mitte 70 sein, aber ist halt mal so eine Idee.
Gruss Ulrich
Da habe ich ja was los getreten!
Vielen Dank für Eure Einschätzungen, danke an Dappsull für das Foto der Feder. Ich sehe das Ganze einigermaßen gelassen, ich habe ja meine Plakette. Falls es in zwei Jahren deswegen wieder Probleme gibt, kann ich die Feder immer noch entfernen - wenn es überhaupt die Feder ist. Sonst muss ich mich wie von Bernd beschrieben an die Diagnose machen, wo es klemmt.
Ich bin die letzten 32 Jahre sehr gut mit dem Gasgriff zurecht gekommen.
Irgend etwas sagt mir aber, bei der nächsten HU wird das gar kein Thema mehr sein.
Die ganze Prüferei ist doch sehr viel Psychologie. Der eine Prüfer freut sich über so ein schönes altes Motorrad, wo alles gepflegt ist und gut funktioniert, der nächste bemüht ein paar Vorschriften oder verweist grimmig auf Spuren von ausgeschwitzem Öl. Warum macht er das? Keine Ahnung.
Stefan
Zitat von: cledrera am 19 Juni 2018, 15:24:45
Hi Klaus,
das Problem ist der "Gummi"paragraph 30 STVZO.
Danach ist es gefährlich, überhaupt ein Fahrzeug zu betätigen.
Clemens
Hi Clemens,
dahin ging meine Vermutung. Das würde mithin also den Schluss nahelegen, dass die "Gasgriffforderung" nicht explizit in gesetzlichen Regeln steht, die Prüforganisation(en) den § 30 allerdings so auslegen, dass dies auch die Rückstellfähigkeit eines Gasgriffs umfasst. Oder kennt jemand hier ein weiterführendes Regelwerk, das die Sachlage trennschärfer fasst, als § 30 LuftVZO?
Gruß
k.
Zitat von: stefank am 20 Juni 2018, 01:50:34
...Ich bin die letzten 32 Jahre sehr gut mit dem Gasgriff zurecht gekommen.
Irgend etwas sagt mir aber, bei der nächsten HU wird das gar kein Thema mehr sein.
Die ganze Prüferei ist doch sehr viel Psychologie. Der eine Prüfer freut sich über so ein schönes altes Motorrad, wo alles gepflegt ist und gut funktioniert, der nächste bemüht ein paar Vorschriften oder verweist grimmig auf Spuren von ausgeschwitzem Öl. Warum macht er das? Keine Ahnung.
Stefan
Richtig Stefan, erinnert sei auch an die unerhörte Gefährlichkeit feststehender Soziusgriffe, die Nichtzulässigkeit eines herausnehmbaren Schließzylinders im Lenkkopfschloss etc.
Dennoch ist es m.E. wichtig, sich als "Nutzer" in diesen Dingen sachkundig zu machen, um ggf. Paroli bieten zu können.
Gruß
k.
Zitat von: rolf am 19 Juni 2018, 18:08:02
Klaus, von dir habe ich ja lange nichts gehört/gelesen.....welcome back,...alles wohlauf?
Hallo Rolf, danke.
auf Deine Frage bezogen: leider nicht. Letztes Jahr gar nicht gefahren, dieses Jahr auch noch nicht, aber immerhin derzeit dabei, die Moppeds durch den TÜV zu bringen.
Gruß
k.
Zitat von: klaus wg am 20 Juni 2018, 06:21:29
Hi Clemens,
dahin ging meine Vermutung. Das würde mithin also den Schluss nahelegen, dass die "Gasgriffforderung" nicht explizit in gesetzlichen Regeln steht, die Prüforganisation(en) den § 30 allerdings so auslegen, dass dies auch die Rückstellfähigkeit eines Gasgriffs umfasst. Oder kennt jemand hier ein weiterführendes Regelwerk, das die Sachlage trennschärfer fasst, als § 30 LuftVZO?
Gruß
k.
Hallo Klaus, welcome back too... ;)
Ich kenne kein weiter führendes Regelwerk. Bei Neufahrzeugen sind DIN-EN Normen, EU-Verordnungen, und ggf. noch nationales Recht anzuwenden.... aber bei unseren alten Kisten? Die sind irgendwann vor den Siebzigern zugelassen worden und da galt Regelwerk Y.... noch früher galt Regelwerk X und ganz früher galt Regelwerk A und die sind noch alle (mehr oder minder durch eigenmächtige Umbauten) legal in D unterwegs.... ohne z. B. Blinkernachrüstung, mit feststehendem Gasgriff, ohne Bremslicht, mit roten Blinkergläsern oder gelben Bremslichtern... usw.. genauso sehe ich es auch mit §30 StVZO...
Also Zusammenfassung:
es kommt auf den Prüfer an.
Die meisten kennen sich nicht aus, jeder interpretiert Gummiparagraphen sowieso anders, die wenigsten checken diese blöde Gasgriffrückstellung, die einen kann man beeindrucken mit dem Argument " muss so sein, wurde EXTRA nach viel Tüfteln von BMW so eingebaut, weil keine Blinker" etc. usw, und falls doch sturer Pargraphenreiter: Feder lockern und nach TüV (alle 6 Jahre bei uns für Oldtimer ;D)wieder hinbiegen bis dass es leicht klemmt und der Gasgriff paar Sekunden hängt. Vom Gerüttel geht er nach etwas länger dann doch irgendwann zurück
Ich möchte die Funktion nicht missen (in der Schweiz muss ich auch nicht ;D :P )
Zitat von: rolf.soler am 21 Juni 2018, 00:06:19
Also Zusammenfassung:
es kommt auf den Prüfer an.
Die meisten kennen sich nicht aus, jeder interpretiert Gummiparagraphen sowieso anders, die wenigsten checken diese blöde Gasgriffrückstellung, die einen kann man beeindrucken mit dem Argument " muss so sein, wurde EXTRA nach viel Tüfteln von BMW so eingebaut, weil keine Blinker" etc. usw, und falls doch sturer Pargraphenreiter: Feder lockern und nach TüV (alle 6 Jahre bei uns für Oldtimer ;D)wieder hinbiegen ...
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So scheint's zu sein.
Jahrelang (und einige TÜV-Prüfer lang) galten die spitzförmig auslaufenden Originallenkergriffe für Kupplung und Handbremse unserer 1954er DKW als gemeingefährlich und damit als "erheblicher Mangel". Weswegen wir fortan Gummiüberzüge hatten, mit denen man aber nicht vernünftig fahren konnte (weswegen diese nur zu sehr speziellen Gelegenheiten aufgesteckt wurden).
Beim jetzigen Prüfdienst lächelte der Prüfer nur mitleidig, als meine Frau diese seinerzeit vor der Prüfung aufstecken wollte.
k.