DSGVO in Bezug auf "Edersee-Treff-Bilder"

Begonnen von Karl, 22 Februar 2019, 10:47:10

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Karl

Hallo in die Runde,

habe heute einen sehr interessanten Artikel gelesen.

Thema: "Lesenswertes von Kerstin Hoffmann - Der große Ratgeber Bild-, Zitat- und Urheberrecht in Fragen & Antworten – komplett überarbeitete Fassung 2019 mit neuem DSGVO-Teil"
Link: https://www.kerstin-hoffmann.de/pr-doktor/zitieren-verlinken-bildrechte-urheberrecht-strafen/

Darin steht u.a. folgender Abschnitt zum Thema "Fotos von Menschen/Gruppen":

ZITAT:

"Welche Ausnahmen gibt es, wann darf also der Fotograf die Aufnahmen veröffentlichen, ohne zu fragen?
Seit der DSGVO ist das Fotografieren komplizierter geworden. Für die Praxis ist jedoch vor allem von Bedeutung, dass die bisherigen Ausnahmenim § 23 Kunsturhebergesetz (KUG)weiterhin angewandt werden.

Wenn also die Aufnahme im Rahmen von zeitgeschichtlichen Ereignisses entsteht (zum Beispiel bei Aufnahmen von Bühnen, bei Marathonläufen, Karnevalisten und dergleichen) dann darf sie ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht werden.

Das gilt auch bei Aufnahmen von Versammlungen und Aufzügen, also Menschen, die sich bewusst zu einer Gruppe zusammenschließen. Das ist nicht der Fall, wenn Menschen lediglich zufällig zusammenstehen, wie etwa an einer Bushaltestelle. Gemeint sind vielmehr zum Beispiel Demonstrationen oder das Publikum bei einer Veranstaltung. Ferner sollte die Gruppe aus mindestens drei und besser aus fünf Personen bestehen. Ebenfalls muss es sich um eine öffentliche Versammlung handeln, so dass das Publikum bei geschlossenen Veranstaltungen (beispielsweise Betriebsfesten) keine Gruppen im Sinne der Ausnahmeregel sind.

Ebenso bedarf es keiner Einwilligung, wenn die abgebildeten Personen nur zufällig und ohne das Bild zu prägen im Hintergrund auftauchen. Das ist etwa bei Straßenaufnahmen mit Passanten häufig der Fall.
"

von: Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke


Ich interpretiere das so, dass Bilder von Teilnehmern am Edersee-Treff nach wie vor gestattet sind, denn die Teilnehmer sind "... Menschen, die sich bewusst zu einer Gruppe zusammenschließen...", mehr als drei bzw fünf Personen und sie sind Teilnehmer einer öffentlichen Veranstaltung.

Sehe ich das richtig? Clemens?

Viele Grüße
Karl
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Karl

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cledrera

Das mit der Bushaltestelle stimmt auch.  ;D

Spaß beiseite: Ich sehe das genau so.
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Karl

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Peter

Danke Karl und Clemens für die juristische Erhellung.  :Frage:
Aber ich kann mir an der Stelle eine despektierliche Anmerkung nicht verkneifen: das was sich hier die EU trotz guter Absicht geleistet hat, ist jedes Brexit würdig.  :lam: Das ist noch schlechter als das politische Chaos, das sich derzeit in Großbritannien bietet!
Gruß Peter
Am Sichersten ist die Unfreiheit

cledrera

Die Dsgvo stammt ja auch aus deutscher Feder
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

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