DSGVO - Dateschutzgrundsatzverordnung

Begonnen von Karl, 05 Mai 2018, 17:46:59

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Karl

An alle Gäste und Mitglieder:

Ab 25.05.2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung. Dabei handelt es sich um eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten europaweit vereinheitlicht werden und definiert den Begriff von "persönlichen Daten." Sie beeinflusst die Art und Weise, wie Verbraucher (in unserem Fall: "User") darüber informieren werden müssen zu welchen Zwecken ihre Daten genutzt werden. Dies hat weitreichende / tiefgehende Auswirkungen in fast allen Bereichen (von Unternehmens-Websites / Shops bis hin zu privaten Seiten wie unsere hier).

Nähere Infos findet Ihr unter:
http://www.rp-online.de/digitales/internet/dsgvo-zusammenfassung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-aid-1.7493599
https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung
https://dsgvo-gesetz.de/

In diesem Zusammenhang wurde es notwendig, die Nutzungs- / Datenschutzbedingungen sowie das Impressum unserer Website / Forum anzupassen.
Ihr findet das Impressum » unter diesem Link bzw. ganz unten in der unteren Navigationsleiste.

Um dieses Forum weiterhin nutzen zu können, müsst ihr diesen Bedingungen zustimmen. Solltet ihr damit nicht konform gehen (d.h. "widersprechen") muß ich euch leider bitten, euer User-Profil hier zu löschen.

Ich werde die Tage nochmal alle Mitglieder per E-Mail anschreiben und auf die geänderten Nutzungs- / Datenschutzbedingungen hinweisen.

Viele Grüße,
Karl
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Karl


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Schorsch

O. K. Karl,

Viel Arbeit für Dich?

Doofe Frage:
Wo stimme ich zu, oder ist der Verzicht auf Widerspruch gleichzeitig die Zustimmung?

Gruß
Schorsch
Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

Karl

#2
Eigentlich müsste ich jeden persönlich anschreiben und seine schriftliche Erlaubnis (mit Unterschrift) einholen. Das vermag ich weder technisch noch zeitlich noch personell zu leisten.
Ich bin auch kein Jurist, deshalb würde ich hier vermuten dass falls kein Widerspruch erfolgt dies mit einer Zustimmung gleichzusetzen ist.
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Taz

Hallo Karl.

Da Du ja von etlichen Mitgliedern hier nur die E-Mail-Adresse hast, wir mit Sicherheit auch inzwischen altersbedingt "Karteileichen" (sehr doofes Wort in diesem Kontext, aber mir fällt kein passenderes ein) haben....gjnge es nicht, daß Du per PM oder Posting verkündest, daß jeder, der sein Konto bis zum Stichtag nicht löscht, automatisch ausdrücklich seine zustimmt?

Bloß ein Gedanke, Ute
Ich hab noch nie einen Sarkasmus vorgetäuscht


auf Tour:

Zipfelreise (2019)
Cymru "Radnor Revivals" (2016)
Alba "Isle of Skye" (2013)
Austria Großglocknerhochalpenstrasse (2012)
Alba "Spittal of Glenshee" (2011)

Karl

Ich meine mal im Backend eine Option gesehen zu haben, den Usern eine Message per Mail zusenden zu können. Hoffe nur dass ich nicht auf irgendwelchen Blacklists lande, wenn ich auf einen Schlag mehrere Tausend Mails verschicke ...

Also wundert euch nicht, wenn ihr die Tage eine Mail vom Forum bekommt.
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ToWo

Sicher ?

Immerhin speichert jeder user durch die Anmeldung seine Daten selbst; jeder user kann seine eigenen Daten ändern oder löschen (z.B. Beiträge, profil)...

Sofern du die forendaten nutzt, um _weitere_ Infos zu generieren (Fahrzeuge, Kontakthäufigkeit, etc), dann würdest du Daten verarbeiten, die unter die DSGVO fallen.... ala facebook. Dort kann ich meine Nutzerdaten ändern  - aber die Infos aus der Zeit davor bleiben..... ich weiss nicht, was fb alles so speichert.

Wenn ich hier mein "Fahrzeug" ändere, dann ändert sich das bei allen alten Beiträgen auch - damit wird nichts gespeichert.

Wenn ich den allerersten Beitrag von Rolf _heute_ ansehe, dann sehe ich grade nicht "Neumitglied", sondern "Karma 20099" - also wird nichts gespeichert.

___Respekt, dass du dir diesbzgl. Gedanken machst___

Eigentlich sollte man mal an den Landesdatenschutzbeauftragten herantreten, um sowas zu klären: mache ich morgen mit dem LDBA in Niedersachsen....

Mailversand bzgl. "Zustimmung" könnte ausufernd werden - AGB Anpassung, dass fehlender Widerspruch "Zustimmung" bedeutet - macht jede Bank so.

Dank und Gruss,
Tom

schraubenkoenig

Wir zackern das grade im Verein durch.
Soweit ich das gefressen habe, ist diese stillschweigende Zustimmung nicht ausreichend. Das heißt wir müssen dort eine ausdrückliche Zustimmung anfordern. Dann kommt da auch noch die Auskunftspflicht und die Löschung auf Verlangen... 
Das wird für unseren Webmaster lustich...

Karl

#7
Ja das könnte es werden. Als Website-Betreiber/Admin steht man heutzutage immer irgendwie mit einem Bein im Knast.
Nicht nur, dass man als Admin gleichzeitig Fachspezialist (z.B. für BMWs), Grafiker, Programmierer, System-Administrator, Datenbank-Fachmann und Psychotherapeut sein muß, jetzt kommt auch noch "Jurist" dazu.
Manchmal macht das hier wirklich keinen Spaß mehr ...

@ schraubenkoenig:

Ich habe bezgl. der "Zustimmung" Folgendes im Web gefunden » Link:

Zitat:
"Punkt 6.II: Gelten bisher eingeholte Einwilligungen fort?
Von besonders großer Bedeutung für Unternehmen ist die Frage, ob die bislang nach BDSG und TMG eingeholten Einwilligungen fortgelten. Hierzu bringt Erwägungsgrund 171 Licht ins Dunkel. Danach ist es nicht erforderlich, dass betroffene Personen ihre Einwilligung erneut erteilen, sofern diese ihrer Art nach den Bedingungen der DS-GVO entsprechen. Verstoßen alte Einwilligungen allerdings gegen des Gebot der Freiwilligkeit und insbesondere gegen das neu verankerten Kopplungsverbot nach Art. 7 Absatz 4 DS-GVO gelten sie nicht fort und müssen erneut eingeholt werden. Es ist daher ratsam, bestehende Einwilligung speziell darauf hin zu prüfen und den Einwilligungsprozess bei Handlungsbedarf kurzfristig anzupassen.
" [Anm.: siehe Link "Düsseldorfer Kreis"]

Und "entsprechen" wird wie folgt definiert, dass die Zustimmung ...
- freiwillig (ohne "Zwang")
- für einen bestimmten Fall (i.e.: Nutzung des Forums)
- ohne Kopplung (z.B. Zwang einen Newsletter o.ä. zu abonnieren)
- nachweislich (Double-Opt-In-Verfahren)
- informiert & eindeutig (welche Daten werden von euch erhoben; ihr könnt dagegen widersprechen; ihr könnt euch via eurem "Profil" wieder selbst austragen/löschen)

... geschieht. Zumindest habe ich das so verstanden.

Das "Double-Opt-In-Verfahren" setzen wir hier schon seit jeher ein. Jeder User, der sich hier registriert, wird auf die Nutzungs- und Datenschutz-Bedingungen hingewiesen und erhält dann zuerst eine "Check-Mail", in welcher er gebeten wird seine Registrierung durch einen Klick auf den Bestätigungs-Link zu vollenden. Damit lässt sich die Eindeutigkeit der Einwilligung dokumentieren.
Einen Newsletter haben wir hier nicht und welche "Daten" von euch zur Verfügung stehen, das definiert ihr selbst mit euren (freiwilligen) Angaben im Profil.
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Borgward

Zitat von: Karl am 07 Mai 2018, 11:18:32
Als Website-Betreiber/Admin steht man heutzutage immer irgendwie mit einem Bein im Knast.

Da hast du was mit Vorstandsvorsitzenden gemeinsam ;D

Taz

Und nachdem diese EU-Shice auch Auswirkungen auf die Fotografie hat, sollten wir uns alle schon für den See entsprechend rüsten....denn Digitalfotografie ist erlaubnispflichtige Datenerhebung... :kotz:

https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html
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Karl

Kurz zu dem Foto-Punkt:
Ihr dürft auf dem bevorstehenden Edersee KEINE Fotos mehr von PERSONEN mehr machen - es sei denn ihr habt von jedem einzelnen (!) die schriftliche Erlaubnis!
Damit fällt eigentlich unsere komplette Bildergalerie flach. Und ich weiß nicht, ob wir die bisherigen Fotos noch weiter verwenden dürfen ...
Bei dem Thema krieg ich langsam echt das KOTZEN ...

Zitat:

Zusammenfassung der neuen Rechtslage:

1) In die Kamera lächeln ist keine Einwilligung!

2) Ist mind. eine lebende Person auf dem Foto erkennbar, wird eine Einwilligung oder Ausnahme des Art. 6 DSGVO benötigt! Ausnahmen:
- Aufnahmen sind für Erfüllung oder Anbahnung eines Vertragsverhältnisses mit den Abgebildeten erforderlich oder
- Aufnahmen sind zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich oder
- Aufnahmen sind erforderlich, um lebenswichtige Interessen zu schützen oder
- Aufnahmen sind für die Wahrung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt oder
- Aufnahmen sind zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Abgebildeten überwiegen, insbesondere, wenn es sich um ein Kind handelt.


3) Alle Abgebildeten müssen BEI ANFERTIGUNG der Aufnahmen vollumfassend über die mit den Fotos beabsichtigten Nutzungen aufgeklärt werden!

4) Deshalb: Lasst eure Model Releases überarbeiten! Die alten werden der DSGVO nicht mehr gerecht!

5) Alle Einwilligungen und Aufklärungen schriftlich dauerhaft dokumentieren!

6) Bei Widerruf einer Einwilligung muss das betroffene Bildmaterial unverzüglich gelöscht und diese Löschung beweissicher dokumentiert werden! Betroffene haben umfangreiche Auskunftsrechte!

7) Abschließend bleibt Fotografinnen & Fotografen zu raten, Fotos mit Personen in Zukunft soweit möglich im Rahmen einer der o. g. Ausnahmen anzufertigen, also so, dass keine Einwilligung erforderlich ist. Eine Einwilligung birgt das Risiko, dass sie jederzeit widerrufen werden kann. Liegt jedoch eine der oben genannten Ausnahmen vor, ist die Verwertbarkeit der Aufnahme nicht mehr dem möglicherweise wankelmütigen Willen des Abgebildeten ausgesetzt.
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Heiko

EU-Mist...

von mir darf an der Eder jeder Fotos machen. Es sei denn, ich übergebe mich aufgrund übermäßigen Alkoholkonsumes.


Heiko

Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

† Oldtimerfahrer

Zitat von: Heiko am 07 Mai 2018, 20:19:07
von mir darf an der Eder jeder Fotos machen. Es sei denn, ich übergebe mich aufgrund übermäßigen Alkoholkonsumes.

Aber gerade solche Bilder werden immer "gern" gesehen. (schschüttel noch eins, graus)   ;)

Aber insgesamt ist es schon bescheiden mit der neuen Verordnung.
Da fällt mir ein, das in meinen Reiseberichten ja auch Personen abgebildet sind.
Muss ich mir jetzt von jedem einzelnen eine schriftliche Erlaubnis einholen?

Gruß Rudi
2011 Schottland I 2012 Großglockner-Hochalpenstraße I 2013 Schottland I 2014 Lettland/Litauen I 2017 Südengland

Taz

Ich habe die Quelle nicht buchstabenweise im Kopf, aber der Erinnerung nach betrifft die Verordnung nur ab dem Stichtag neu aufgenommene Bilder, "Altmaterial" darf wie bisher weiter verwendet werden...

Nachdem analoge Bilder ausgenommen sind....offene Frage: Papierbilder nach alter Väter Sitte machen, entwickeln und scannen wäre wieder in Ordnung?
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Taz

Noch eine weitere Meinung...ich bin in der Juristerei ahnungslos, aber der Autor hier scheint zumindest dem Fototeil entpannter zu sehen....ob er damit im Rechgt ist, kann ich aber wie gesagt nicht beurteilen...

https://www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht/
Ich hab noch nie einen Sarkasmus vorgetäuscht


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Karl

Taz: in deinem Link steht etwas von "Privatfotos sollen nach wie vor frei sein" (grob zusammen gefasst). Müsste das nicht auch bei uns gelten, oder wird hier "privat" mit "Familie" gleich gesetzt?
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Taz

Hi Karl...genau mein Problem...ich hab bei weitem nicht genug Ahnung von der Materie, um auch nur den Versuch eines Deutungsanlaufs zu machen...geschweige denn eine rechtlich belastbare Ansage machen zu können..

Klar scheint mir nur zu sein, daß diese Unsicherheit wohl absolut gewünscht ist, denn wie Schweden es ja vorexerziert hat gibt es durchaus entsprechende Ansatzpunkte, das Gesetz angemessen zu "entschärfen"...wobei ich vermute, daß wir nur Kollateralschäden sind..
Ich hab noch nie einen Sarkasmus vorgetäuscht


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OldsCool!

Zitat von: Taz am 07 Mai 2018, 21:11:50
Nachdem analoge Bilder ausgenommen sind....offene Frage: Papierbilder nach alter Väter Sitte machen, entwickeln und scannen wäre wieder in Ordnung?
Was passiert denn beim Scannen? Ist das Bild dann noch analog?  ;)

Gruß Steffen
Ich bin auf dem Dorf aufgewachsen. Ich wurde nicht erzogen, ich habe ÜBERLEBT!

Karl

#18
Mir fällt gerade auf dss ich mit dem Forum noch ein ganz anderes Problem habe ... > "Art. 20 DSGVO Recht auf Datenübertragbarkeit"

Zitat:
"1) Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

a) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b beruht und
b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
"

Heißt: von mir wird gefordert, dass ein jeder von euch die Möglichkeit erhält, (nebst seinen ganz persönlichen Daten) ALLE seine jemals geschriebenen Foren-Beiträge per Knopfdruck exportiert und abgespeichert bekommt und zwar in einem Format, dass er seine Daten (rein theoretisch) direkt in einem anderen Forum hochladen & verwenden könnte. Zumal "in einem geeigneten Format" <-- wirklich überhaupt keinen Interpretationsspielraum umfasst.

Weiterer Punkt:
"Datenauskunft und Korrektur". Es ist nun erstmal davon auszugehen, dass eine Anzahl an X Leuten sich den Spaß machen, Auskunftsersuchen an den Betreiber (mich) stellen, die binnen 30 Tagen beantwortet werden müssen (selbst wenn es keinen Account auf dem Server/Forum gibt). Der personelle Aufwand hierfür ist enorm, denn im Falle eines existierenden Accounts müssen alle Daten herausgesucht werden, die dazu existieren.

Sorry Leute, das kann ich leider nicht bewerkstelligen. Wenn DAS tatsächlich von mir gefordert wird, dann muß ich das Forum leider SCHLIESSEN, so Leid mir das tut ...
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Fastnachter

Karl nu komm mal wieder runter.
Ich weiß dass das Thema brennt UND nervt.

Wende dich an den Landesdatenschutzbeauftragten. Der ist u.a. dafür da. Wahrscheinlich landet es dann auf dem Schreibtisch eines meoner Schulfreunde.

Variante 2: hol dir ein Angebot für eine juristische Beratung und nenn uns den Preis. Kriegen wir sicher gesammelt

Gruß

Jan
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

Taz

Hallo Karl.

Vielleicht hilft das hier ein bisschen weiter: https://www.lda.bayern.de/tool/start.html

Liebe Grüße, Ute
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Peter

Hi Karl,
ich kann deinen Ärger und Verdruß verstehen, aber ich denke mal andere Foren habe ein ähnliches Problem. Vielleicht sollten wir einfach mal abwarten wie sich das entwickelt. Das kann doch nicht sein, dass Jeder, der im Internet sowas zur Verfügung stellt ein Jurastudium absolvieren muss. Soviel geistigen Dünnschiss traue ich noch nicht mal der EU-Gesetzgebung zu.
Nebenbei hat zwar die EU die Gesetze gemacht, aber Auslöser war massenweise Datenmissbrauch von kommerziellen Anbietern wie Facebook, WhatsApp, Twitter und CO.  Das sind für mich ganz klar die Hauptverantwortlichen, die das Gesetz provoziert haben.
Gruß Peter
Am Sichersten ist die Unfreiheit

Karl

Zitat von: Peter am 08 Mai 2018, 12:51:55
... Vielleicht sollten wir einfach mal abwarten wie sich das entwickelt....

Andere Foren haben das selbe Problem. Ich weiß von ein paar anderen Foren, die prophylaktisch dicht machen werden.
Zu "abwarten": ich habe wenig Lust, hier den "Test-Ballon" zu spielen und mit Anwälten vor Gericht ziehen zu müssen...
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Taz

Hmmm...also entweder juristische Beratung (sollten wir gewuppt kriegen), prophylaktisch dichtmachen (und wenns nur für ein paar Monate ist, bis sich der Rauch verzogen hat) oder im Ausland hosten?

Alternativ evtl mal BMW anschreiben, ob die sich nicht Jahre der liebevollen Markenpflege was kosten lassen wollen....

Shice, das alles....
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Heiko

Bei finanzieller Unterstützung bei diesem Problem bin ich dabei wenn wir uns zusammentun.
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Fastnachter

Karl nochmal: frag doch mal beim Fachanwalt was ne verbindliche Fachberatung kosten würde und gib hier Bescheid.

Gruß

Jan
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

Fastnachter

Alternativ: nimm das Forum aus dem öffentlichen Netz und mach daraus eine rein private Austauschplattform für Gleichgesinnte bis mehr Rechtssicherheit herrscht. Heißt: alle User blocken und AGB anpassen und neuer initialer Login.

Gruß

Jan.
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

Anulu

Ich denke auch Anwalt -> Aufruf -> zahlen, fertig.

Die Idee mit BMW von Ute find ich auch nicht doof. Fragen kostet nix, und nur dank diesem merkwürdigen Forum mit seinen Patienten hier sind überhaupt noch soviele Eintöpfe unterwegs! ;)

Wenn ich helfen oder zahlen kann, nur zu.






PS: Ich höre schon das zittern in Moorburg, Berlin, Bochum, Dortmund, Hattingen usw, falls das Forum erstmal zugemacht wird, denn:"Ich habe eure Telefonnummern und bin gewillt diese zu nutzen um weiterabeiten zu können!"  ;D
Das Rufen vom See wird lauter und ich hektischer.
Gruß Manuel



Rock or Bust!

92fzr

Hallo , werde mich anschließen.

Gruß Dirk
Gruß Dirk 92fzr

ToWo

#29
Zitat von: Anulu am 08 Mai 2018, 15:36:02
Ich denke auch Anwalt -> Aufruf -> zahlen, fertig.



Lass mich raten: du hast nich sooo viel mit Anwälten zu tun ? (Sei froh !)

Kurzum: könnt ihr knicken.

Natürlich wird ein Anwalt, seeehr viel Zeit und unser Geld in die Analyse des Forums stecken, um zu einer Meinung zu kommen.

Ob diese dann irgendwas mit der Meinung eines Gerichtes zu tun hat - ist natürlich eine ganz andere Frage.

"Freistellungsgutachten" gibt es in unserer Rechtsordnung - aus gutem Grunde - nämlich nicht.


Bei einer Aussage des Landesdatenschutzbeauftragten sieht das etwas anders aus.

Verdammt: Hosting inne Schweiz geht auch nicht :(

//Tom

BTW: warum bekomme ich eigentlich von den ganzen Auskunfteien keine Info ?

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