neue EU-Richtlinie 2013/01/eg:

Begonnen von Peter, 08 Februar 2012, 15:31:15

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Peter

soll ab 01.01.2013 wirksam werden: ab dem Zeitpunkt dürfen nur noch elektrische Zahnbürsten verwendet werden. Damit keine Wettbewerbsvorteile entstehen müssen die von jedem Hersteller zu einem günsteigen Einheitspreis von 60 Euro angeboten werde. Die Zahnbürsten müssen bei zu festem Druck auf das Zahnfleisch stoppen. Mit dieser Maßnahme sollen die jährlich steigenden Kosten für Zahnbehandlung europaweit eingedämmt werden. Des weiteren ist in der Diskussion, ob die Zahnbürsten jährlich einer TÜV-Prüfung zu unterziehen sind. Dies halten die EU-Kommisare für notwendig, weil es sich bei der Bürste um ein Verschleißteil handelt und um Sicherheit und Ordungsmäßigkeit der Elektrik für den Benutzer zu gewährleisten, zb. um Kurzschlüße auszuschließen.   
Viel Spaß beim Zähneputzen  ;)
Peter
Am Sichersten ist die Unfreiheit

Peter

Am Sichersten ist die Unfreiheit

Rütz

Der ADAC weist übrigens darauf hin, daß ab diesem Datum ebenfalls in jedem PKW pro eingetragenem Sitzplatz eine solche Zahnbürste mitzuführen ist.
Jeder verantwortungsvolle Fahrzeughalter sollte sich bereits frühzeitig über die Nachrüstmöglichkeiten informieren und diese wichtige Sicherheitsvorschrift nicht erst auf den letzten Drücker umsetzen.

Immer wieder erkranken Mitreisende (vor allem Kinder) unheilbar an Karies, wenn sie unvorbereitet in Autobahnstaus übernachten!

Mitglieder bekommen auf die überall erhältlichen gelben ADAC-Bürsten einen 10% igen Nachlaß.


Rütz
(@4taktix: Nein, keine Erfahrungen, sondern rein politisch im Sinne von siehe oben...)
I never dared to be radical when young.
For fear it would make me conservative when old. (Robert Frost)

guest474

Der 1.4 2012 kommt erst noch.

Manfred

Peter

#3
@Manfred, du willst doch damit nicht etwa die EU-Verordnungen als Aprilscherz verunglimpfen?! So was müsste ich dann allerdings den zuständigen Behörden melden.
@ Rütz, ich habe noch folgendes über Google in Erfahrung bringen können:
ohne Zahnbürste im Auto wird es dann die begehrte Plakette nicht geben. Ohne die Plakette erlischt laut Zahnbürstenverordnung die Fahrerlaubnis für das Kraftfahrzeug. Allerdings dürfte die Nachrüstung für ältere Fahrzeuge einfacher sein als beim Thema Rußfilter und Feinstaubverordnung!
Damit kriegen sie mich also nicht von der Strasse  :gewissen:
Gruß Peter 
Am Sichersten ist die Unfreiheit

Taz

Hi Peter.

Naja...wenn Du keine 6V-Bürste findest, kostet Dich die Nachrüstung aber in jedem Fall das H-Kennzeichen...auch nicht schön.

Viele Grüße, Taz
Denken ist wie googeln, nur krasser!

auf Tour:
Northumberland (2024)
Zipfelreise (2019)
Cymru "Radnor Revivals" (2016)
Alba "Isle of Skye" (2013)
Austria Großglocknerhochalpenstrasse (2012)
Alba "Spittal of Glenshee" (2011)

Karl

@ Peter @ Rütz: wie sowas funktioniert, hat uns ja bereits vor Jahren Mr. Bean gezeigt.

Schaut mal ab Minute 5:40

http://www.youtube.com/watch?v=zcigt7UTxhM&feature=youtube_gdata_player
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