Eintragung Beiwagen oder auch nicht oder wie jetzt?

Begonnen von Krefelder, 11 Januar 2021, 09:54:56

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Krefelder

Hallo miteinander,

da wir alle wissen, dass die beste Zeit zum Mopedfahren nun mal der Winter ist, hat irgendeiner der Vorbesitzer den TÜV- Ablauf bei meiner auf den Januar gelegt...
Nicht wirklich schlimm, dann ist man halt der Exot und der Prüfer hat auch schneller ein Ergebnis gefunden ;D

Heute früh war meine grüne Gefahr dann dran.
Ich war recht gespannt, da ich zwischen dem letzten TÜV (beim selben Prüfer) und jetzt den linken Seitenständer, der nicht regelkonform von selbst zurückschnappt, durch einen rechts angeknoteten Beiwagen ersetzt habe. Steht halt wesentlich stabiler da. Irgendwie eingetragen war da aber noch nichts.
Der Prüfer hat brav geprüft, Plakette geklebt und das wars. Selbst das Ochsenauge im rechten Lenkerende, das jetzt in fröhlichem Gleichtakt mit den beiden Blinkern am Beiwagen leuchtet, hat ihn nicht interessiert.
So weit, so gut.

In meinem Fahrzeugschein stand schon vorher und steht immer noch: "Das Fahrzeug ist unter folgenden Bedingungen für den Beiwagenbetrieb geeignet: Gesamtpersonenzahl 3, zulässiges Gesamtgewicht 480 KG"

Meine Frage ist nun: muss ich da irgendwas eintragen lassen? Oder kann ich mich einfach so weiter in den Verkehr stürzen und auf Schnee hoffen?

Liebe Grüße in die Runde,
Oliver



Krefelder


Peter

Hallo Oliver,

ist doch gut: ich sehe da kein Handlungsbedarf. Hast Du denn einen Beiwagen? Die alten BMW waren vom Werk aus wahlweise für den Seitenwagenbetrieb geeignet.

Gruß Peter
Am Sichersten ist die Unfreiheit

töff-töff

Hallo Oliver, da hast Du aber Glück gehabt.
Der Beiwagen muss, wie andere zulassungspflichtige Zubehörteile auch, im KFZ Brief eingetragen werden. Dafür ist eine Abnahme beim TÜV erforderlich.

Gruß, töff-töff schorsch
"Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind" (Kurt Tucholsky)

hannes55

Wenn das so im Schein steht, ist alles in Ordnung.
Viel Spass im Schnee...
Was dann?!

töff-töff

"Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind" (Kurt Tucholsky)

Peter

da hat wohl jede Zulassungsstelle ihren individuellen Text ....also bei mir ist auch von 450 kg die Rede und allerdings eingeschränkt auf Steib mit einer FIN...d.h. ich kann nur einen bestimmten Seitenwagen dranhängen.
Gruß Peter
Am Sichersten ist die Unfreiheit

töff-töff

Peter, diese Angaben beziehen sich auf eine R50. Das sollte auch nur als Beispiel dienen, weil Hannes der Meinung ist, dass der Eintrag einer Beiwagentauglichkeit eine Abnahme und Eintragung ersetzt. Wenn das so wäre, könnte man theoretisch jede Konservendose mit Rädern anflanschen.

Bei meiner R69/S ist (wahlweise) auch nur der vom Prüfer begutachtete Seitenwagen mit der Prüfnummer eingetragen

Gruß, töff-töff schorsch
"Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind" (Kurt Tucholsky)

hannes55

#7
Nee... ich meine nur, wer viel fragt, kriegt auch viele Antworten (siehe hier) ;D

und wenn ich nicht völlig falsch liege, gibt es bei alten Beiwagen gar keine FIN.
Das sind Anbauteile wie  zum Beispiel eine Anhängerkupplung.
Was dann?!

töff-töff

"Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind" (Kurt Tucholsky)

töff-töff

Zitat von: hannes55 am 11 Januar 2021, 19:32:54
und wenn ich nicht völlig falsch liege, gibt es bei alten Beiwagen gar keine FIN.
Das sind Anbauteile wie  zum Beispiel eine Anhängerkupplung.
siehe meine erste Antwort

Zitat von: töff-töff am 11 Januar 2021, 13:17:56
Der Beiwagen muss, wie andere zulassungspflichtige Zubehörteile auch, im KFZ Brief eingetragen werden. Dafür ist eine Abnahme beim TÜV erforderlich.[...]

gruß, töff-töff schorsch

"Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind" (Kurt Tucholsky)

jo.gi

Bei mir standen bis zur TÜV-Vorführung als Dreirad die ersten beiden Zeilen im Schein.
Danach kamen die unteren 2 ½ Zeilen hinzu. Der LS200 hat keine eigene (Fahrgestell-)Nummer.

Jörg

Krefelder

Vielen Dank für eure Antworten.

Es scheint mit der Eintragung also fast so zu sein,  wie mit einer ebenso lehrreichen wie endlosen Öl-Diskussion: mehr allesamt richtige Vorgehensweisen als wir dazu passende Fahrzeuge zur Umsetzung anschaffen können...
Bei mir steht nur der erste Satz zum Beiwagen im Schein drin, den Teil mit der Vorführung bei einem Sachverständigen gibt's nicht🙃.
Da ich mir sicher bin, dass der TÜV-Prüfer den Beiwagen bemerkt hat und da er das Ding gar nicht erwähnt hat, gehe ich zu meinen Gunsten einfach davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat. Vielleicht frage ich bei besserem Wetter im Sommer oder bei der nächsten Mondfinsternis einfach mal bei einer anderen Prüfstelle nach.
Soweit ich weiß,  hat  Kempen zur Zeit einen oldtimerfreundlichen Prüfingenieur. Mit etwas Glück sogar einen, der in diesem Bereich kompetent ist....

Timmmäh

Wenn dass da so drin steht hätte ich kein Problem damit einfach so ohne Eintragung weiter zu fahren.
Irgendjemand mit Sachkunde  ;D wird das ja da mal eingetragen haben.
Wenn du jetzt viel rum fragst bekommst du hinterher eine Antwort die dir nicht passt  :lol:

Wie das mit dem LS200 und der Fahrgestellnummer ist bin ich mir garnicht so sicher.
Meiner hat auf dem Rahmen eine Nummer, genau wie auf der Plakette im Boot.
Dafür aber das original Typenschild mit der Wellenlinie und Nummer was ja zum Eintragen reichen sollte.

Grüße
Tim
101010

Pflotter

Zitat von: jo.gi am 11 Januar 2021, 22:31:00
Bei mir standen bis zur TÜV-Vorführung als Dreirad die ersten beiden Zeilen im Schein.
Danach kamen die unteren 2 ½ Zeilen hinzu. Der LS200 hat keine eigene (Fahrgestell-)Nummer.

Jörg
Mein LS 200 hat eine FIN 

Timmmäh

Zitat von: Pflotter am 12 Januar 2021, 07:47:58
Mein LS 200 hat eine FIN 

Soweit ich weiß wurde 1954 die Wellenlinie eingeführt, mein Typenschild ist noch original mit Wellenlinie aber ohne Fahrgestellnummer.
Daher wird es beides geben
101010

Ulrich6027

#15
Vor 54 gab es wohl FIN Nummern, zumindest auch bei dem S 500. Ich suche gleich mal nach dem alten Schild

Ulrich6027

Hier das Schild,

eine Nummer war auch hinter dem Sitz im Boot eingeprägt. Waren diese Nummern Identisch?

Oder wurde diese auch mal eingetragen?

töff-töff

Zitat von: Krefelder am 12 Januar 2021, 07:37:43
Vielen Dank für eure Antworten.

Es scheint mit der Eintragung also fast so zu sein,  wie mit einer ebenso lehrreichen wie endlosen Öl-Diskussion: mehr allesamt richtige Vorgehensweisen als wir dazu passende Fahrzeuge zur Umsetzung anschaffen können...


@Oliver: Deine Eingangsfrage lautete: "muss ich da irgendwas eintragen lassen?"
Die kann man ganz einfach mit "Ja" beantworten. (zulassungspflichtiges Zubehörteil) Die Diskussion hatten wir schon öfter.

Und ja, wer viel fragt bekommt auch viele Antworten.  :D


Gruß, töff-töff schorsch



"Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind" (Kurt Tucholsky)

isettawin

#18
Bei mir gab es 6 Seiten Gutachten mit Fotos und genauer Dokumentation

Alle sagten, das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.

hannes55



Bei mir steht nur der erste Satz zum Beiwagen im Schein drin, den Teil mit der Vorführung bei einem Sachverständigen gibt's nicht🙃.
Da ich mir sicher bin, dass der TÜV-Prüfer den Beiwagen bemerkt hat und da er das Ding gar nicht erwähnt hat, gehe ich zu meinen Gunsten einfach davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat.



Sach ich doch... ;D wer viel fragt.... :lol:
Was dann?!

Heiko

Hallo Klaus,

entferne mal deine Adresse...  :polizei01: ... und den Namen des Prüfers.
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

Karl

Hinweis:

Ich habe den Beitrag mit dem Bild mit den aus meiner Sicht kritischen Personenangaben gelöscht.
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isettawin

Danke, Karl, über den Prüfer hatte ich noch den Finger gehalten, mich selbst hab ich übersehen :o
Alle sagten, das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Heiko

Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

sigi_rs

Zitat von: Peter am 11 Januar 2021, 19:08:31
da hat wohl jede Zulassungsstelle ihren individuellen Text ....also bei mir ist auch von 450 kg die Rede und allerdings eingeschränkt auf Steib mit einer FIN...d.h. ich kann nur einen bestimmten Seitenwagen dranhängen.
Gruß Peter

Das ist bei meiner R25/3 mit Steib LS200 ebenfalls so. Das Moped ist zwar zugelassen, aber hier in Remscheid spart man sich dadurch nur das Gutachten für den Hilfsrahmen, da dieser sozusagen am Moped integriert ist.

Es wurden bei mir sogar Bremsproben mit Verzögerungsmessgerät gemacht, bevor der LS200 eingetragen wurde. Und die Schwanenhalsleuchte wurde abgelehnt, da keine Wellenlinie, also keine Bauartgenehmigung vorlag. Es war schon mal einfacher, ein Gespann zuzulassen.

Viele Grüße
Jörg

isettawin

Herr J. war eigentlich ganz freundlich, hat mit mir alles durchgesprochen, gesagt, was ich brauche (Rückstrahler, Rücklicht sonst egal), erklärt warum, dann halt das Gutachten, Bremsprobe etc. Hat ihm viel Freude gemacht. Ich fand das fair und angemessen. Die Gewichtangaben stehen sogar hier (s.Abb.)
Alle sagten, das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.

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