HU bestanden (GASGRIFF-Info)

Begonnen von berndr253, 01 März 2017, 13:57:01

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berndr253

Hab heute von einem GTÜ-Prüfer meine /5 abnehmen lassen.
Erster Griff des Prüfers an den Gasdrehgriff - er zieht auf - und der Gasgriffrohr bleibt an Ort und Stelle. Da meint er nur - "schwerwiegender Mangel - so geht das nicht".
Dann noch einen Blick aufs Standlicht - LED ohne Zulassung.
Diese beiden Punkte hätten ausgereicht um mich wieder nach Hause zu schicken, konnte aber den Gasgriff durch das Lockern des Deckels wieder so einstellen, dass der Griff zurückschnappt. Ersatzbirne hatte ich mit.

Ihr erinnert euch - wir hatten vor einiger Zeit die Diskussion ob das Griffrohr zurückgehen MUSS oder ob das Gas stehen bleiben darf.
Nun wisst ihr es - kann euch das auch in Kopie (Bildausschnitt aus dem Prüfbericht) belegen.
Aber: Einrichtungen, die das temporäre Feststellen ermöglichen sind erlaubt! Bei der Gasarmatur der /5 gibt es eine Stellschraube mit der der Drehwiderstand des Griffrohrs eingestellt werden kann.

Grusz

Bernd
Leben und Leben lassen

berndr253

Leben und Leben lassen

Timmmäh

Hallo Bernd,

klar an der /5 muss der Griff zurück gehen die hat ja auch Blinker.
Bei Motorrädern ohne Blinkern darf der Griff nicht zurück gehen bzw stehen bleiben, beim rechts abbiegen würde man ja beim Loslassen des Griffs bremsen.
Bei der R26 zum Beispiel gibt es zu diesem zweck eben die Feder im Griffrohr.
Da der Gasgriff von der R26 zur R27 übernommen wurde gibt es diese Feder auch bei der R27.
Das war bis jetzt meine Info hierzu.
Hat der TÜV Prüfer noch etwas dazu gesagt?
Hier ist dann natürlich die Zeit der Umstellung Blinker ja/nein interessant.
Ich denke die Aussage "Griff muss zurück gehen" kann man bei unseren alten Kisten nicht verallgemeinern.

Grüße,
Tim



101010

berndr253

Ich glaube nicht, dass man hier mit der Blinkerbegründung einen "stehenden Gasgriff" durchsetzen kann. Werde das vielleicht bei meinem nächsten Prüftermin nochmal nachfragen - für den Fall, dass ich bis dahin dies nicht vergessen hab.

Grusz

Bernd
Leben und Leben lassen

Schorsch

Richtig Bernd,

die "reine Lehre des Abbiegens" war wie folgt:

Links: Linker Arm
Rechts: Auch linker Arm! Arm senkrecht nach oben, dann über dem Helm über das Ellenbogengelenk nach rechts abknicken.

Das wurde wirklich so gelehrt.
Die rechte Hand blieb also am Gasgriff.

Ich vermute mal, dass die Vorschrift, dass der Gasgriff zurück gehen muss, erst später kam.
Wenn dem so ist, haben wir mit den alten Böcken Bestandsschutz. Ab /5 könnte es anders sein.
Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

rolf

Ich würde auch einen TÜV Prüfer fragen...speziell den, der nicht weiß das sie keinen Blinker/Bremslicht/etc.pp. benötigen

berndr253

Die Frage ist doch, ob es eine sicherheitsrelevante Gründe gibt, warum der Gasgriff von selber wieder in die Standgasstellung zurück gehen soll. Wenn es dafür eine ordentliche Begründung gibt wäre das für mich akzeptabel.

Womit ich noch ein paar Probleme hab ist den Prüfer herauszufinden, der nicht weiss, dass die Maschine keine Blinker benötigt.

Es gibt aber hier vielleicht auch eine andere Möglichkeiten das heraus zu finden.

Bernd
Leben und Leben lassen

Schorsch

Bernd,

Du redest von Deiner /5, die haben Blinkerpflicht.
(Ab 01.01.62)

Könnte mir vorstellen, dass man nicht möchte, dass das Mopped mit Vollgas weiterfährt, wenn der Fahrer
durch einen Unfall oder sonstiges abgeworfen wird. Oder, wenn das Mopped, aus welchen Gründen auch immer mit laufendem Motor umfällt.
Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

berndr253

#7
Hallo Schorsch,

die Sache mit der Blinkerpflicht ist mir bekannt.

Du hast ja sehr schön beschrieben, dass man den rechten linken Arm für die Fahrtrichtungsanzeige benutzen sollte wenn man keine Blinker am Krad hat.
Das Argument, dass der Gasgriff stehen bleiben muss damit die Fahrtrichtungsanzeige ohne Einschränkungen erfolgen kann ist damit nichtig.
Letztendlich ists mir naturgemäß gleich ob der Gasgriff leichtgängig zurückschnappen muss oder nicht.
Ich stelle meine Griffrohre halt nach den Vorgaben vom TÜV ein. Blinker hab ich bei allen meinen Maschinen installiert.

Vielleicht ist es halt für den ein oder anderen Mitleser interessant wie er mögliche Probleme bei der HU im Vorab vermeiden kann.

Grusz

Bernd
Leben und Leben lassen

Schorsch

Bernd,

den linken Arm!!!!!


Praktikabel dürfte das nicht sein. Nehme mal an, dass heute kein PKW Fahrer weiß, was das bedeutet.
Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

berndr253

Hi Schorsch,

natürlich, den linken Arm, fürs Abbiegen auch nach rechts - ist klar!
Ich fürchte aber auch, dass kaum noch jemand diese Regel kennt - wir könnten das ja mal ausprobieren ...

Ansonsten - schönen Abend

Bernd
Leben und Leben lassen

4Taktix

Es gilt auch nach 60 Jahren immer noch der alte Kommissgrundsatz: Ja nicht auffallen !
Es hat sich auch nichts daran geändert, dass sich Diensteifer und Sachkundigkeit bei den Blaukitteln immer noch umgekehrt proportional zueinander verhalten.
Da könnte ich Euch ein paar absurde Geschichten erzählen, dir würde keiner glauben.
Mein Seitenständer hat z.B. keine zweite Feder, schnappt bei Entlastung auch nicht hoch und hat auch keinen Kontakt, der beim Gang einlegen die Zündung
unterbricht. (Alles vorgeschrieben, letzteres entweder/oder ). Den schraub' ich vor der HU immer ab. Und danach.....
Ist schließlich mein Arsch !  ;)
Gruß,
Sascha
... und kommt mir jetzt nicht mit: "...ja, aber wenn Du in den Gegenverkehr fährst, gefährdest Du ja auch noch andere......"  das ist eine Platitüde!
Unsere Fussrasten sind schliesslich auch starr und können ohne Weiteres auf "sehr tief" montiert werden. Und wenn die nicht aufsetzen, ist es der korrekt montierte
Auspuff in Linkskurven - alles ganz legal und "TÜV-konform"   --> THINK !   :oberlehrer:
Think outside the box !

ToWo

Zitat von: berndr253 am 01 März 2017, 18:11:01
Die Frage ist doch, ob es eine sicherheitsrelevante Gründe gibt, warum der Gasgriff von selber wieder in die Standgasstellung zurück gehen soll. Wenn es dafür eine ordentliche Begründung gibt wäre das für mich akzeptabel.


Hi Bernd,

Glüchwunsch zur /5 Abnahme (obwohl nach 1970....)

Ich war von der Diskussion dieses Inhalts im Boxerforum übrigens überrascht.

_Für mich_ war bisher völlig klar, dass das Gas _natürlich_ nicht stehenbleibt, wenn man die Hand wegnimmt. Wir fahren die Maschinen doch am Lenker mit beiden Händen. Wenn man die Hand wegnimmt, dann macht man normalerweise was anderes (Abbiegen, etc. ....), sodass es gewünscht ist, dass man Gas wegnimmt. Wenn man die Hand am Gas hat, dann schaut man normalerweise nach vorne.

(Wenn ich im Auto vom Gas gehe, dann wird doch auch Gas weggenommen.)

Mich würde also auch interessieren, welche Gründe es gibt, das Gas stehenzulassen, wenn ich die Hand wegnehmen.....

//Tom

ToWo

Zitat von: Timmmäh am 01 März 2017, 15:17:52

beim rechts abbiegen würde man ja beim Loslassen des Griffs bremsen.


Vor dem Abbiegen bremst man doch fast immer. Oder nicht ?

//Tom

rolf

#13
Nur zum klarstellen: es war nie (!) Pflicht das der Gasgriff sthen bleibt bzw. nur langsam zurückgeht.....manche Gasgriffe hatten aber das Feature ob der genannten Gründe....ich habe/hatte Rollgasgriffe die hatten eine Bremse....manche nicht.....und mit dem linken Arm rechts abbiegen....galt das nicht für Autos? (von mir aus auch für Motorräder ohne dieses Feature)

berndr253

Das ist unbestritten.

Die Frage ist aber, ob es auch bei den Motorrädern vor 1962 Pflicht war, dass Gasgriffe beim Loslassen zurück gehen.

Bernd

Leben und Leben lassen

Schorsch

Jetzt bin ich es leid,

werde mich bei Gelegenheit mal aufschlauen.
Befürchte aber, dass das von verschiedenen Untersuchungsstellen auch verschieden gehandhabt wird.
Genau, wie die LED Lampe hinten, mit der ich noch niemals Probleme hatte, obwohl ich drauf aufmerksam gemacht hatte.

Dass das letztlich jeder selber weiß, was er abbaut/dranbaut/verändert ist klar.
Dass es seine eigene Pelle und Risiko ist auch.
Aber, darum geht es nicht, es geht darum, was ist erlaubt/verboten, nicht mehr, nicht weniger, ob man sich dann daran hält, ist ein ganz anderes Thema.

Schorsch
Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

berndr253

Hallo Schorsch,

"aufschlauen" ist ein guter Ansatz. Das hab ich heut morgen schon versucht und eine Anfrage an die GTÜ via mail geschickt. Mal schauen ob ich hier zeitnah eine Antwort bekomme.
Eigentlich sollte die Vorgaben ja eindeutig sein - ich glaube schon, dass es da verbindliche Vorgaben gibt auf die sich die Prüfer beziehen.

Was die LED angeht - solange es der Prüfer nicht bemerkt - kein Problem. Leider hatte meine montierte LED einen bläulichen Schimmer und ist/war deshalb recht einfach als "fake-Parklicht" zu erkennen. Werde mal schauen, ob ich hier noch eine passende LED auftreiben kann deren Lichtfarbe "unauffällig" ist.

Grusz

Bernd
Leben und Leben lassen

Timmmäh

Zitat von: ToWo am 01 März 2017, 20:06:48
Vor dem Abbiegen bremst man doch fast immer. Oder nicht ?

//Tom

Klar, abbremsen tu ich.
Aber in der Regel durchfahre ich die Kurve mit etwas Gas und nicht im "Leerlauf" im 2 oder 3 Gang.
Ich finde es dann angenehm wenn das Motorrad einfach mit der Geschwindigkeit X weiter rollt, ich den Arm raus halten kann und gleichzeitig in die Kurve einlenke.
Oder auch wenn man zum Abbiegen anfährt und Gas geben muss, aber gleichzeitig das Abbiegen signalisieren möchte/muss.

Ich hab die Tage auch versucht ein paar Infos aus dem Netz dazu zu bekommen.
Wir sind mit dem Thema schonmal nicht alleine, diverse andere Motorräder/Roller haben das gleiche Problem mit dem TÜV.
Aber eine vernünftige Antwort ob es muss oder nicht konnte ich nicht finden.
Wirklich weiter bringt uns da wohl nur eine Auskunft beim TÜV, ich habe da aber die gleiche Befürchtung wie Schorsch.
Der eine sagt es so, der andere so.

Grüße,
Tim
101010

ToWo

Zitat von: rolf am 01 März 2017, 20:40:37
Nur zum klarstellen: es war nie (!) Pflicht das der Gasgriff stehen bleibt bzw. nur langsam zurückgeht.....

Ah - das macht die Sache schon verständlicher.

Bei den Mopeds, die ich hatte (DKW, Zündapp, BMW) ging der Gasgriff mal mehr mal weniger schnell zurück: je nach Verschmutzungsgrad....

//Tom

berndr253

#19
Tim,
hast Du nicht ne R27 die nach 62 erstzugelassen ist und entsprechend mit Blinkern auszustatten ist? Oder machst Du beides - Arm raus und Blinker an?

Tom;
wenn Du die Einstellung der Gasgriffgängigkeit über den Verschmutzungsgrad einstellst halte ich das allerdings für bedenklich  :\'( !

Bernd
Leben und Leben lassen

Schorsch

#20
Bernd,

zur LED Lampe:
ich habe im Tonnenrücklicht der R 27 und der R 60/2 eine LED Lampe von Uli.
Hinter dem roten Rücklichtglas schimmert nix bläulich.
Habe damals, vor 5 Jahren den Prüfer drauf aufmerksam gemacht, normale Lampe hatte ich in der Tasche. Natürlich habe ich die schwache Lima erwähnt.

Er sagte:" Ist doch gut, wenn hinten weniger verbraucht wird, kommt vorne mehr an."

Brauchts Du denn bei der /5 ein LED Lämpchen? Die hat doch 12 Volt und eine Drehstromlima, oder?

Nachfrage wegen des Gasgriffes mache ich lieber persönlich, muss ich mit Leeze hinfahren,
hier im Moment Schweinewetter, werde mich aber drum kümmern.
Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

ToWo

Zitat von: berndr253 am 02 März 2017, 12:30:57
Tom;
wenn Du die Einstellung der Gasgriffgängigkeit über den Verschmutzungsgrad einstellst halte ich das allerdings für bedenklich  :\'( !

Bernd

"ging" - da war ich doch noch jung und dumm. Heutzatach verbringe ich ganze Tage damit, den Gasgriff richtig hinzubekommen.

//Tom

Timmmäh

Zitat von: berndr253 am 02 März 2017, 12:30:57
Tim,
hast Du nicht ne R27 die nach 62 erstzugelassen ist und entsprechend mit Blinkern auszustatten ist? Oder machst Du beides - Arm raus und Blinker an?

Hi Bernd,

Stimmt ich habe Blinker.
Bin aber mal mit ausgefallener Lima auf Batterie gefahren, da hab ich dann Handzeichen gegeben anstatt zu Blinken.
Genauso als mal ein Blinker nicht mehr recht wollte.
Da mein Gasgriff zurück geht habe ich natürlich immer unfreiwillig gebremst
Und wenn ich das immer so machen würde, würde mein Griff auch stehen bleiben.

Grüße,
Tim
101010

Schorsch

Moin,

News!!!!

Bin heute mit der Leeze hingefahren.

Gesprächsverlauf:

Ich: Moin
Er : Moin, alles klar?
Ich: Nee
Er: was ist los?
Ich: Hab ne Frage!
Er : was denn?
Ich: Muss der Gasgriff beim Motorrad zurück gehen, wenn man loslässt?
Er: Ja klar.
Ich: Auch bei den alten Motorrädern, die keine Blinker brauchen?
Er: Ja klar, hat mit den Blinkern nichts zu tun.
Ich: Was ist denn, wenn er nicht zurückgeht?
Er: Dann ist die Schieberfeder ausgeleiert, oder der Zug nicht richtig verlegt, oder der Zug braucht eine
     Ölung. Es gibt dann keine Plakette!
Ich: Wo steht das?
Er: irgendwo in den Erläuterungen zur StVZO.
Ich: Wo genau, zu welchem Polygraf?
Er: Das dauert, hab ich jetzt keine Zeit für, gib mir mal Deine EMail Adresse, ich gucke nach, schreibe Dir
     entweder heute noch oder spätestens Montag. In der Sache bin ich mir aber sicher.
Ich: Danke Dir
Er Kein Problem
Ich: Mach gut!
Er: Du auch


Schorsch
     
Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

mekgyver

... 73er-Gang

Schorsch



Ach so, ja, Entschuldigung!!

Leeze ist münsteraner Masematte, bedeutet Fahrrad.

Kaline:  Frau, Mädchen
schofel: schlecht
jofel: gut
Lapane: Schippe
Masminen: Schuhe
makeimen: arbeiten

Ein Masminenmakeimer ist also ein Schuhmacher.

Gruß
Schorsch

Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

antwerpen

Hallo Schorch cool deine Sprache.
Nur bekomme ich nie wieder Tüv, und nun?
War beim Rechtsabbiegen immer gut das mit dem Stehenden Gas. Wie Alt ist der StvOZ Experte?

berndr253

#27
Wenn der Gasgriff zurück geht mit der linken Hand die Kupplung ziehen, dann rollt der Gefährte mit fast unveränderter Geschwindigkeit weiter.
Alternativ - Blinker montieren und gut is.

Habe gerade eine mail von der GTÜ bekommen.
... Im Bundesgesetzblatt vom 25.11.1951 wird bereits auf "Gefährung" Bezug genommen (§30mStVZO). Da dies im Falle des Nichtzurückgehens des Gasgriffs gegeben ist,muss hierbei der § 30 StVZO angewendet werden. ...

Zusammen mit den Infos die Schorsch beschafft hat muss man wohl davon ausgehen, dass kein Anspruch auf einen "nichtzurückgehenden Gasgriff" hat, wenn man ein Motorrad ohne Blinker fährt.

Bernd
Leben und Leben lassen

antwerpen

OK. Morgen wird geölt bis zum allein Standgas. Dann kann ich rechts winken,
Links Kuppeln und entspannt abbiegen.
Oder doch den Sportgasgriff montieren.
:bike:


Schorsch

Noch mal,

Bernd hat die richtige Info. bekommen.

Habe gerade die E Mail von meiner Quelle bekommen, mit weiteren PDF Dateien.

Im 30 StVZO, als Erläuterung des 29 StVZO steht:

" Der Gasgriff darf beim Betätigen nicht hängenbleiben oder arretierbar sein."

" Er muss selbstständig in die Ausgangsstellung zurückgehen"
( Man achte auf das MUSS)

Eine Ausnahme für ältere Motorräder, wie bei Blinkern, ist nicht vermerkt.

Damit dürfte es klar sein.

Gruß
Schorsch

An die Masematte Fans, googelt mal "Masematte" da steht dann Entstehung der Sprache usw.
viel Spaß

Schorsch

Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

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