R26 Hauptständer TÜH

Begonnen von r26helmut, 29 August 2012, 13:48:37

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r26helmut

Hallo und guten Tag!
Heute mit meiner R26 Bj. 57 zum zweiten mal beim Hauptuntersucher (der mit der Kompetenz für Oldtimer wirbt). Wieder durchgefallen wegen Hauptständer. Grund: geht nicht von alleine vom Boden hoch in die Haltestellung (bleibt aber stramm oben, Federn offenbar gut). Hatte mich zuvor mal in ffm Motorradladen von Uli informiert, Ergebnis: Federn des Hauptständers sind zum oben halten da. Heute anderer Ing. - ihm dies mitgeteilt, Grübel grübel: will sich bei Freund, der einige dieser Maschinen hätte, mal informieren..., habe ja noch 1 Monat Zeit.
Wer kann mir Tipps geben wo die Wahrheit liegt. In meinem Handbuch steht da nichts. Vielen Dank.
Helmut


r26helmut


Manfred S

Hallo Helmut,
kann nur für den Ständer der R25/3 berichten. Meiner hat 2 Federn und geht nicht von selbst hoch,
was aber auch konstruktionsbedingt durch den langen Federweg meines Wissens gar nicht möglich ist.
Hatte bisher noch keine R25 gesehen bei der, der Ständer von selbst hochgeklappt ist. Meinen TÜV
Prüfer interessierte dass gar nicht.

Grüße
Manfred

frank__

die legen sehr viel Wert auf das Hochklappen,

vor Jahren hat mal Honda ALLE Motorräder nachrüsten lassen!!

2 Möglichkeiten:

1. Ständer klappt selber hoch, meistens einfach mit einer verlängerten Schraube im Drehpunkt zu realiseren,

2. Microschalter, der die Zündung unterbricht, solange der Ständer unten ist,

Gruß

Frank
25-2 i.T., seit ca. 20 Jahren im Keller...
Update 3/2012: nun schon auf Hebebühne, Motor drin,
Update 8/2013, zugelassen, läuft!

Andre.Hubein

Meiner Meinung nach würden die Hauptständer der Einzylinder selbst hochklappen,wenn die Hülse zwischen Rahmen und Ständer nur ein Deut länger wäre und dabei gut geschmiert.
Aber keine meiner Maschinen macht das und es hat bisher niemand gestört,aushebeln wird einen das in der Kurve nicht,sobald das Teil den Boden berührt klappt es hoch.
Gruß
André

Rütz

@frank: Er redet vom Hauptständer!

@Helmut:
Unglaublich! :o :spinnt:
Bei sowas, immer fragen wo das steht und sich das am besten schriftlich geben lassen!
Wie soll man die denn Aufbocken, wenn der Ständer nicht unten bleibt? Schließlich muß man den Fuß zum endgültigen aufbocken umsetzen: Das steht auch im Handbuch!

Fakt obendrein:
Es gibt überhaupt nirgends eine Vorschrift, daß ein Ständer selbst einklappen muß!!
(Was ist z.B. mit den bis in die 60er üblichen Ständern, z.B. 51/3-Vorderrad, die gar keine Federn haben und manuell eingerastet werden müssen?)
Es gibt nur 2 Vorschriften:
1. Es muß ein Ständer vorhanden sein (Haupt- oder Seiten-).
2. Es darf nicht möglich sein,...
  a) mit voll ausgeklapptem Ständer anzufahren.
  b) daß der Ständer während der Fahrt voll ausklappt (auch dann nicht, wenn eine Feder bricht).


Rütz
I never dared to be radical when young.
For fear it would make me conservative when old. (Robert Frost)

frank__

hier im original:

§61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen

Anhang:
Richtlinie 93/31/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen

3.2. Mittelständer

3.2.1. Der Mittelständer muß:

3.2.1.1. das Fahrzeug so abstützen können, daß seine Standfestigkeit sichergestellt ist, unabhängig davon, ob ein Rad, beide Räder oder kein Rad mit der Aufstellfläche in Berührung kommt; dies gilt

3.2.1.1.1. auf einer horizontalen Aufstellfläche,

3.2.1.1.2. unter Neigungsbedingungen,

3.2.1.1.3. auf geneigtem Untergrund gemäß Punkt 6.2.2;

3.2.1.2. automatisch in die geschlossene bzw. Fahrtstellung nach hinten klappen können,

3.2.1.2.1. sobald sich das Fahrzeug so weit nach vorne bewegt, daß der Mittelständer von der Aufstellfläche weggezogen wird.

3.2.2. Die Bestimmungen aus Punkt 3.2.1.2 gelten nicht für Fahrzeuge, die so ausgelegt sind, daß der Motor nicht gestartet werden kann, solange der Mittelständer ausgeklappt ist.

4. SONSTIGE VORSCHRIFTEN

4.1. Die Fahrzeuge können darüber hinaus mit einer Kontrolleuchte ausgestattet sein, die für den sitzenden Fahrer in Fahrstellung deutlich sichtbar sein muß. Diese Leuchte muß aufleuchten, sobald der Zuendkontakt geschlossen wird, und so lange weiter leuchten, bis sich der Ständer in der geschlossenen bzw. Fahrstellung befindet.

4.2. Jeder Ständer muß mit einem Rückhaltesystem ausgerüstet sein, das ihn in eingeklappter bzw. Fahrstellung hält. Dieses System kann aus folgenden Elementen bestehen:

- aus zwei unabhängigen Vorrichtungen, z. B. zwei einzelnen Federn oder einer Feder und einer Rückhaltevorrichtung (z. B. ein Klemmhalter),

oder

- aus einer einzigen Vorrichtung, für die ein einwandfreies Funktionieren über mindestens

- 10 000 normale Beanspruchungszyklen bei Fahrzeugen mit zwei Ständern

oder

- 15 000 normale Beanspruchungszyklen bei Fahrzeugen mit einem Ständer

nachgewiesen werden muß.

Gruß
Frank
25-2 i.T., seit ca. 20 Jahren im Keller...
Update 3/2012: nun schon auf Hebebühne, Motor drin,
Update 8/2013, zugelassen, läuft!

BenW

#6
Frank, Deine zitierte Richtlinie regelt das Verfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis. Das gilt aber nicht für Fahrzeuge, die vor Beginn der Anwendung der Richtlinie 92/61/EWG bereits in Betrieb waren, also vor dem 14. Juni 1993.

Grüsse,
BenW


r26helmut

Hallo. Ich klinke mich hier nochmal ein. Erstmal Danke für das Interesse und die Diskussion. Ich habe mich nochmal in die Literatur vertieft, und zufälligerweise eben dies gesichtet, was frank uns aus der Richtlinie 93/31 EWG zitiert hat. Neben mir liegt der Ausdruck und gelb markiert sind die Stellen, die frank aufgeführt hat.
Demnach muss definitiverweise ab 14. Juni 1993 jedes Motorrad so von seiner Bauart konzipiert sein. Da die Hersteller in den Werdegang einer solchen Richtlinie eingebunden sind (in Form von Stellungnahmen) können sie auch ab diesem Zeitpunkt auch entsprechende Fahrzeuge liefern und erhalten die eine Bauartgenehmigung.
Nur was ist mit den Vorgängermodellen?
Umfassende Beispiele: Gurtpflicht, Kopfstützen, Airbags. Spezielles Beispiel beim Motorad: Nachrüsten Blinker bei der R26. (TüV: braucht nicht - zu alt!)

Jetzt müßte man nur noch wissen, hat BMW seinen Hauptständer damals so konzipiert, dass vorausschauend auf 1993, also in meinem Beispiel 36 Jahre vorher dieser Sicherheitsaspekt berücksichtigt wurde?

Ich erinnere mich an z.B. die ersten CB 750four Hauptständer oder an andere aus dieser Zeit und muss sagen, die hatten hier und da tatsächlich bauartbedingt einen Haken der u.U. auch von irgend einer Kante hätte gefangen werden können. Aber dieser runde Ständer der R26 von 1957?

Wer also einen tatsächlich von selbst (ganz) hochklappenden R-Einzylinder-Hauptständer hat, bitte melden.

Ansonsten bleibt mir nur die Demontage des Hauptständers und Anbau eines Seitenständers (aus dem Motorradladen/Eintragung?) der hochklappt (ist das erlaubt???).

Gruß Helmut

Oh! Ich bin vom Server auf einen neuen Beitrag von BenW hingewiesen worden. Ähnlich hatte ich auch gefühlsmäßig gedacht!

Tobi_R26

#8
Gude!

der Tüv darf nur nach den Maßstäben prüfen, nach denen die Betriebserlaubnis erteilt wurde. Beispiel Blinker, Stehender Gasgriff etc., aber auch Abgaswerte etc. Ich würde sage: Andere Prüfstelle suchen.

P.S.: EU-Richtlinien sind verbindliche Vorgaben der EU zur Harmonisierung der Rechtsprechung in der EU. Sie müssen von den Mitgliedsstaaten innerhalb einer verbindlichen Frist in nationales Recht umgesetzt werden, sonst drohen Strafzahlungen.
Rechtlich bindend ist aber nur die nationale Umsetzung. Also erst mal schauen, welche deutschen Gesetze und Verordnungen diese Richtlinie umsetzen. Und dann sollte da auch ein Passus drin sein, der Regelt, in wie weit vorausgehende Rechsakte beeinflußt (z.B. aufgehoben etc.) werden. Außerden sollte der Gültigkeitsberech definiert sein (z.B. Fahrzeug- oder Gerätekategorien). Bei der Produkt- und Maschinensicherheit z.B. (CE-Kennzeichnun, Maschinenrichtlinie,...) beziehen sich die Vorschriften immer auf die Anforderungen zum Zeitpunkt des "in Verkehr bringen" (Übergabe vom Hersteller/Händler an den Kunden/Nutzer) sowie bei "grundlegenden Änderungen" am Objekt.

Ich glaube, wenn die allgemeine Betriebserlaubnis unserer Einzylinder generell erloschen wäre, wären nicht soviele noch auf der Straße oder es wäre generell bekannt, welche Anpassungen an die Vorschriften nötig ist.



Gruß,

Tobi


Two wrongs don't make it right, but three lefts do.

cledrera

Davon ab, zumal ich Rechtsvorschriften von Berufs wegen  :schimpf: gegenüber stehe, sind die nicht selbsteinklappenden Hauptständer unschön.
Vor 14 Tagen habe ich mich dazu mit einem älteren R27-Fahrer unterhalten, der lediglich die Federaufnahme durch Auffeilen etwas umgemodelt hatte.
Schwupps, klappt er selbständig hoch.
Er meinte, die Federaufnahmen wären sichtlich neben dem Drehpunkt.

Im Allgemeinen: Untersuchungsstelle wechseln. Gegen Korinthenk..er gibt es kein Heilmittel.

Clemens
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

mekgyver

Ja Cle
wolln mal hoffen dass jener ältere R27 Fahrer den Zugang zu uns findet  :)
Hatte er doch durch Deine Hilfe sein großes AHA-Erlebnis im Aufbocken seiner R27.
Diese Freude der Erkenntnis war unbeschreiblich  :dance:
Gruß mek  :prost:
... 73er-Gang

Heiko

Moin,

also was hier immer über Gesetzgebungen philosophiert wird ist schon unglaublich.

Der TÜV bei dem Du warst hat keine Ahnung... fertig... Punkt... fahre zu einem anderen.


Heiko

Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

cledrera

Und hätte er geschwiegen,
wär er Philosoph geblieben.
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Rütz

Zitat von: cledrera am 29 August 2012, 20:46:37
...sind die nicht selbsteinklappenden Hauptständer unschön.
Häh?? Was ist daran unschön?
Das ist
1. original
2. Absicht
3. praktisch
4. Wie bitte soll das aufbocken denn überhaupt funktionieren, wenn der Ständer nicht unten bleiben will? ->Vormachen!

Der ursprüngliche Anhang zum §61 STVZO ist tatsächlich, auch aus dem Internet verschwunden und durch die neue EG-Richtlinie ersetzt.
Ich glaube aber nicht, daß diese EG-Richtlinien rückwirkenden Charakter haben.
Schließlich gilt auch:
§ 72 STVZO
(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften fort.

I never dared to be radical when young.
For fear it would make me conservative when old. (Robert Frost)

cledrera

Zitat4. Wie bitte soll das aufbocken denn überhaupt funktionieren, wenn der Ständer nicht unten bleiben will? ->Vormachen!

Vorführung?
Bring Rolf, Heiko, Campingstühle und Hut mit.
Vorher läuft da nichts!

Übrigens war es tatsächlich so, wie Mek schrieb.
Der ältere R27-Fahrer war verblüfft, mit wie wenig Kraftaufwand, nachgerade "servomäßig" sich seine R27 aufbocken ließ; von rechts.
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Rütz

Zitat....von rechts.
Das ist ja gemogelt! :beleidigt: ;D
Ok, von rechts gehts auch EG konform...
I never dared to be radical when young.
For fear it would make me conservative when old. (Robert Frost)

Heiko

Zitat von: mekgyver am 30 August 2012, 00:37:40
wolln mal hoffen dass jener ältere R27 Fahrer den Zugang zu uns findet  :)
Hatte er doch durch Deine Hilfe sein großes AHA-Erlebnis im Aufbocken seiner R27.
Diese Freude der Erkenntnis war unbeschreiblich  :dance:

Dann sollte er sich wie viele andere auch mal vorher (!) die Bedienungsanleitung durchlesen...
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

† odeon8

#17
Zitat von: Rütz am 30 August 2012, 10:40:44
4. Wie bitte soll das aufbocken denn überhaupt funktionieren, wenn der Ständer nicht unten bleiben will? ->Vormachen

Hallo Anselm, das geht schon - Paula´s Ständer schnalzt auch gut geölt nach oben
sobald man die Karre abbockt.
Der Trick zum Aufbocken:
Mit dem RECHTEN Fuß den Ständer zum Boden schwenken
Mit dem  LINKEN Fuß stark auf das Ständerende drücken und die Maschine dabei lupfen.

Paula hat dafür einen kreuzschonenden Griff im Taschenhalter integriert.

Thomas
HUBRAUMISTDURCHNIXZUERSETZENAUSSERDURCHNOCHMEHRHUBRAUM

cledrera

Komisch,
Geradwegmodelle haben den im Rahmen integriert ...

Hab gerade mal die Bedienungsanleitung (Seite 12a Kapitel 7: Vom Aufbocken) gelesen.
Jetzt krieg ich das auch mit links hin.  ;D
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
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Rütz

Zitat von: odeon8 am 30 August 2012, 13:07:59
Der Trick zum Aufbocken:
Mit dem RECHTEN Fuß den Ständer zum Boden schwenken
Mit dem  LINKEN Fuß stark auf das Ständerende drücken und die Maschine dabei lupfen.
...und stehen tust du dabei auf dem mittleren Fuß? ;D
I never dared to be radical when young.
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† odeon8

mein Hauptständer . . .  ;D
HUBRAUMISTDURCHNIXZUERSETZENAUSSERDURCHNOCHMEHRHUBRAUM

Sirtoby

Zitat von: odeon8 am 30 August 2012, 16:00:50
mein Hauptständer . . .  ;D

und, klappt der auch selbst hoch?  ;D :koenig:
Heb nicht ab vom Acker, ohne deinen Tacker...

Manfred S

... und dass wahrscheinlich noch ganz ohne Federn  :lol:
Manfred

cledrera

Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
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Lui48

Wenn ich mein Moped vom aufgebocken Hauptständer nach vorne schiebe, so das beide Räder Bodenkontakt haben, klappt mein Ständer selbständig ganz ein/hoch.
R25/0
LG Lui
Jeder hat ein Recht auf meine Meinung.

r26helmut

Hallo an alle, die mit diskutiert haben.

ICH HABE TÜV!!!

War letzte Woche nochmal zum diskutieren beim Ing. Der hatte seinen Freund - Besitzer von zwei BMW's älteren Baujahres befragt, --- und die Hauptständer getestet --- alles wie bei mir. Und sein Freund hat gesagt, das wäre normal.
Bin heute darauf hin mit R26 zur Absegnung hingefahren. (Hab gesagt: "Bis in 2 Jahren...", das werde ich mir gründlich überlegen).
Gruß an alle und Danke.
Helmut

Ach ja, danach bin ich zur Zulassungsstelle und habe endlich das Kuchenblech getauscht.

Karl

Zitat von: odeon8 am 30 August 2012, 13:07:59

Der Trick zum Aufbocken:
Mit dem RECHTEN Fuß den Ständer zum Boden schwenken
Mit dem  LINKEN Fuß stark auf das Ständerende drücken und die Maschine dabei lupfen.


... den Tip hab ich von Uli vor Ewigkeiten auch mal erfahren. Wir hatten eine Diskussion über 'schweres Aufbocken der Einzylinder'. Und dass viele nicht das Handbuch lesen ;)

Linker Fuß drückt den Hauptständer auf den Boden (dafür ist die kleine Querstange gedacht).
Rechter Fuß tritt mit dem ganzen Körpergewicht auf die hintere 'Kufe' (oder wie auch man das nennen mag).
Nun reichen eigentlich zwei Finger, um die Maschine endgültig aufzubocken.

Weiß nicht warum der TüV davon keine Ahnung hat. Sind ja noch genug alte Maschinen mit diesen Mechanismus unterwegs ...
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Karl

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Karl

Zitat von: Karl am 04 September 2012, 22:49:20

Linker Fuß drückt den Hauptständer auf den Boden (dafür ist die kleine Querstange gedacht).
Rechter Fuß ...

Zumindest bei der R25/0, wo diese kleine Hauptständerstange auf der >linken< Seite ist ...
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