Hauptmenü

Mehrwertsteuer

Begonnen von pearlchrome, 11 Februar 2019, 15:38:27

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

pearlchrome

Servus zusammen,

ich hatte jetzt schon zweimal den Fall, dass sich zu einem vorher angesagten Preis am Ende dann die Mehrwertsteuer hinzugesellt hat, bzw. ich auch schon gefragt wurde, ob ich mit oder ohne Rechnung und Mehrwertsteuer zahlen möchte.
Ist so üblich, dass das immer noch dazukommt? Ich frag das, weil ich das wirklich nicht weiß, bzw. weil ja im Gewerbe oft die Nettopreise angegeben sind.

Grüße
"Man kann einen Garten nicht düngen, indem man durch den Zaun furzt." - M. Reich-Ranicki

pearlchrome

"Man kann einen Garten nicht düngen, indem man durch den Zaun furzt." - M. Reich-Ranicki

Taz

Hi.

Da möchte ich angesichts der dünnen Informationslage mit einem entschiedenen "Gnampf" antworten.

Endkundenpreise sind üblicherweise inkl. MWsT angegeben, die Frage nach dem "mit oder ohne Rechnung" lasse ich mal unkommentiert.

Werde genauer, dann können wir genauere Antworten geben...
Ich hab noch nie einen Sarkasmus vorgetäuscht


auf Tour:

Zipfelreise (2019)
Cymru "Radnor Revivals" (2016)
Alba "Isle of Skye" (2013)
Austria Großglocknerhochalpenstrasse (2012)
Alba "Spittal of Glenshee" (2011)

guest474

Der Endkunde muss den Preis incl. Mwst. gesagt bekommen.
Herrlich ist es immer wenn man die Heizölpreise abfragt. Die werden meistens ohne Mwst. gesagt.
Und dann laufe ichn zur Höchstform auf..... ;D

Manfred

Schorsch

Manfred,

weils so schön war, welches Öl nimmst Du denn?😜

Duck und Weg!
Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

guest474

linksdrehend mit Beschleunigungsmoleküle.

Manfred

Heiko

Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

pearlchrome

Ich habe mich bewusst mit Details zurückgehalten, da ich niemanden in ein schlechtes Licht rücken möchte ;)
Es handelt sich in jedem Fall um Geschäfte im Oldtimersektor. Ich schreib mal eine PN.
"Man kann einen Garten nicht düngen, indem man durch den Zaun furzt." - M. Reich-Ranicki

Herculestom

Hi Pearlchrome,

meine Erfahrung, insbesondere im KFZ-Bereich ist, dass haeufig Nettopreise genannt werden. Meist ist dies aber transparent. Der Einzelhaendler schlaegt dann die im Verkaufsland anwendbare Mwst, TVA oder VAT auf. Im Zweifel nachfragen. Der Verkauf "ohne Rechnung" koennte ein Hinweis darauf hin, dass das Geschaeft nicht durch die Buecher geht und der Haendler keine Steuer abfuehrt. Das waere nicht besonders katholisch, habe aber gehoert, dass es vorkommt. Selbst wenn Waren in ein Drittland (ausserhalb Deutschlands oder der EU) nachweislich exportiert werden, muss zunaechst die Maerchensteuer im Verkaufsland entrichtet werden, wird dann aber i.d.R. rueckerstattet. Habe ich haeufig gemacht. Dann sollte der Import der Ware im Drittland deklariert werden. Meist sind dann die lokalen Zoelle und Steuern faellig.

Gruss
Tom
umuntu ngumuntu ngabantu

pearlchrome

@Tom: Mir scheint das tatsächlich auch häufig vorzukommen. Um genau zu sein, habe ich noch nie eine Rechnung für solche Oldtimersachen gekriegt. Ich will aber einfach etwas haben, mit dem ich vorzeigen kann, dass Arbeiten gemacht wurden.

Ich habe jedenfalls gelernt, immer nach dem Preis mit MwSt. zu fragen und sofort klarzumachen, dass ich eine Rechnung will.

Grüße!
"Man kann einen Garten nicht düngen, indem man durch den Zaun furzt." - M. Reich-Ranicki

berndr253

#9
Eine auf Rechnung erbrachte Leistung enthält für den Endkunden immer die Mehrwertsteuer. Wenn eine Leistung ohne dieses Steuer erbracht wird kann es sein, dass der Dienstleister ein sogenannter steuerlicher Kleinunternehmer ist, der die Umsatzsteuer nicht ausweisen muss.
Ob er das kann oder nicht hängt von einigen umsatzrelevanten Bedingungen ab, die rechtlich eindeutig gefasst sind.

Eine erbrachte Leistung ohne Rechnung ist sowohl für den Kunden als auch den Dienstleister nicht ohne Risiko im Bezug auf steuerliche Fragen und für den Kunden zusätzlich noch aif die Gewährleistung.
Ich biete Instandsetzungen von Getrieben nur mit Rechnung und ausgewiesener Umsatzsteuer an. Wenn ich bei der Instandsetzung eines Getriebes einem Freund zur Hand gehe erhalte ich dafür bestenfalls eine "Aufwandsentschädigung" (Abendessen, ...) die nicht umsatzsteuerrelevant ist.
Die ganze Sache ist ein sehr spannendes Thema mit dem ich mich sehr intentsiv auseinander gesetzt hab.
Meine Empfehlung ist hier auf einer Rechnung zu bestehen. Bezüglich der Umsatzsteuer ist bei Bedarf zu klären ob der Rechnungssteller diese ausweisen muss.

Bernd
Leben und Leben lassen

Staufacher1

Wenn ich von einem Händler aus Deutschland Waren bestelle erhalte ich die Rechnung ohne Mwst. Nur wenn er es direkt versenden kann. Die Schweizer-Post macht oft für den Zoll die "Verzollung" und verlangt bei der Zustellung den fälligen Betrag. Wenn ich Waren selber in Deutschland abhole erhalte ich mit der Ausfuhrbestätigung meist eine Rückvergütung bei der nächsten Bestellung (mache ich eigentlich nie).
Bei Käufen auf Teilemärkten erspare ich mir den Aufwand da gibt's ja in der Regel auch keine Rechnung/Quittung.

Grüsse
Roli

berndr253

Wobei sich bei den Dienstleistungen und Waren in der Behandlung unterscheiden - wens betrifft kann HIER mal einen Blick reinwerfen. Alle die es nicht betrifft KÖNNEN diesen Link öffnen MÜSSEN es aber nicht  ;D !

Grusz

Bernd
Leben und Leben lassen

Heiko

Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

Hauptmenü

Anleitungen & Bücher Baureihe Specials Startseite Vergleichsliste

Presse & Wissen

Bauzeiten & Stückzahlen Historisches Liste der BMW Modelle Presseberichte Prospekte & Plakate

Foren & Literatur

Bildergalerie Bildtafel-Suche Forum: Boxerforum Handbücher Servicedaten

Allgemeine Infos

Bildtafelsuche Glossar Impressum Kontakt Sitemap

Tipps & Service

Dienstleister Händler Märkte & Museen Tipps Verschleißteile & Werkzeuge