ADAC Video: Haften Motorradfahrer auch bei Nichtverschulden?

Begonnen von Karl, 09 November 2023, 17:54:11

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Karl

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Karl

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Heiko

#1
Tja, am Besten man bleibt zu Hause... und da fällt einem noch beim Blumen gießen der Blumentopf herunter.
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

Anulu

Dir vieleicht.
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Ich hab dich auch lieb!

🫶
Gruß Manuel



Rock or Bust!

Heiko

Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

Oerlov

#4
Gilt das allgemein, oder nur für Motorräder?
Mit der Begründung ist ja die Schuldfrage allgemein irrelevant...

Muss ich jetzt jemandem Schmerzensgeld zahlen, wenn er sich die Hand dabei verstaucht, wenn er mir ein reinhaut?

Einzylindär

Dann fahren wir lieber getrennt zum Edersee nächstes Jahr....!  :o

Gruß
Stefan, der Einzylindär

Herculestom

ZitatGilt das allgemein, oder nur für Motorräder?

Diese Frage ging mir auch durch den Kopf. Da es ein Gleichbehandlungsgebot gibt, sollte dies grundsaetzlich anwendbar sein. Ich persoenlich halte so ein Urteil fuer falsch, da meine blosse Gegenwart (Parken am Strassenrand) mich mitschuldig machen koennte. Aber ich bin ja kein Rechtsgelehrter.
umuntu ngumuntu ngabantu

Heiko

#7
Muss ja gestehen, dass mir dieses Jahr, bei diversen beruflich bedingten Kontakten mit den Ordnungsbehörden, die Sinnhaftigkeit des Rechtsverständnisses mittlerweile zu denken gibt.  :thumbdown: Dies habe ich sogar soweit getrieben, dass ich mir einen Termin mit dem Vorgesetzten der Beamten auf dem Präsidium Bochum habe geben lassen und wir dann unsere verschiedenen Standpunkte erläutert, aber keinen Konsenz gefunden haben.

Mein Fazit (mal wieder) in diesem Fall: Schade, dass bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen leider ,,nur" die Landespolizei ermittelt und nicht die Bundespolizei.

So zieht sich das durch jeden Bereich.

Letztens habe ich von einem Gerichtsverfahren gelesen, wo jemand einen vor ihm fahrenden LKW-Fahrer verklagt hatte, weil dieser vor einem Stau nicht die Warnblinkanlage eingeschaltet hat und der Kläger dem Lkw rein gefahren ist...  :-\\  zum Glück wurde die Klage abgewiesen, aber die Richter haben in Ihrer Begründung angegeben, dass es ein übersichtliche Strecke war und der Kläger seiner Sorgfaltspflicht beim Führen eines Kfz nicht nachgekommen ist.

Anders hätte es evtl. ausgesehen wenn die Strecke unübersichtlich gewesen wäre!!!!!!!!! Bitte?..
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

Eppo

Ich sehe es auch als fraglich mit der Teilschuld des Vordermanns  ???
Begründung er habe nicht nachweisen können als "Idealfahrer" gehandelt zu haben, trifft dann ja wohl auch auf den Hintermann zu.
Rein rhetorisch:
Hätte der Vordermann den Auffahrunfall abwenden können, wenn er vor gefahren wäre und damit evtl. sich der Gefahr eines Unfalls durch den Querverkehr hätte ausgesetzt  ???
Ich muss mich auch selbst gegenüber meiner Versicherung verantworten, wenn ich einem Wildtier ausweiche und dabei mein Fahrzeug in den Graben setze, aber keine Zeugen vorhanden sind.
Glaube kaum, dass ich da mit der Begründung des "geringeren Schadens" durch den Straßengraben ggü. den Frontalaufprall mit einem Reh/Wildschwein bei der Versicherung durchkomme.

Hätte, hätte, Fahrradkette.
Da kann man ja soweit gehen und behaupten: "sonst kommt um die Zeit auch nie ein Auto von rechts", da bekommt der Fahrer/Halter des Kfz auch eine Teilschuld.
Am besten noch den Veranstalter der Ausfahrt mit Verantworten oder wenn es zu Verzögerungen während der Ausfahrt kommt, dann auch noch den/diejenigen Verursacher mit heranziehen, da man andernfalls ja gar nicht zu diesem Zeitpunkt an der Kreuzung gewesen wäre.

Daher fahre ich ungern in Gruppen größer 8-10 Fahrzeugen, da mann sich sehr konzentrieren muss auf alles was um einen herum passiert.

In diesem Sinne:
Allzeit knitterfrei Fahrt
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

berndr253

Zitat von: Einzylindär am 12 November 2023, 09:18:16Dann fahren wir lieber getrennt zum Edersee nächstes Jahr....!  :o

Gruß
Stefan, der Einzylindär
Das wird wohl nicht erforderlich sein - wichtig ist es aber dieses Urteil im "Hinterkopf" zu behalten!
Leben und Leben lassen

cledrera

 ;D

Ein Kraftfahrer hat gemäß §§ 1, 3 Abs. 1 S. 4 StVO seine Fahrweise so einzurichten, dass er auch in der Dunkelheit vor auf der Straße liegengebliebenen Kraftfahrzeugen, mögen sie auch unbeleuchtet sein, rechtzeitig anhalten kann (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 23. Juni 1987 – VI ZR 188/86, Rn. 13, juris [unbeleuchteter Panzer mit Tarnanstrich];
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Karl

Zitat von: cledrera am 13 November 2023, 09:20:28Ein Kraftfahrer hat gemäß §§ 1, 3 Abs. 1 S. 4 StVO seine Fahrweise so einzurichten, dass er auch in der Dunkelheit vor auf der Straße liegengebliebenen Kraftfahrzeugen, mögen sie auch unbeleuchtet sein, rechtzeitig anhalten kann (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 23. Juni 1987 – VI ZR 188/86, Rn. 13, juris [unbeleuchteter Panzer mit Tarnanstrich];

Gilt das auch für Fahrzeuge aus Hogwarts mit Tarnumhängen?
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cledrera

Da gibt es sogar Sonderregeln!!

Verbot einen Nimubs 2000 an einer peitschenden Weide zu zerlegen:
1 Monat Flugverbot ohne Aussicht auf vorzeitige Begnadigung.
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Stefan

The evil is always and everywhere!

rolf

idiotisch----aber eben nicht zu ändern....sind ja auch nur 10% der Schuld....bei einer Querschnittslähmung dürfte das aber auch beachtlich sein

Fastnachter

...aber das Geld dafür zahlt dann Deine Versicherung. Ob Du Dir dann moralisch etwas vorzuwerfen hast musst Du am Ende mit Dir selbst ausmachen.

Ich bin froh, dass ich nicht in den USA wohne oder sonst wo auf der Welt. Da gibt's ganz andere Urteile.

Gruß
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

rolf

#16
richtig...und so bekommt der arme Hund wenigstens ETWAS für seine Querschnittslähmumg...ist schon scheisse genug

kahlo

Dieser Unfall muss so richtig doll blöd gelaufen sein. Ein Umfaller in die Leitplanke und dann so ein Resultat.

Die "Betriebsrisiko"-Definition ist gewöhnungsbedürftig. Aber verständlich. Bleibt nur zu hoffen, dass die Definition von den Rechtsverdrehern nicht irgendwann weiter aufgebohrt wird und wir alle auch ohne Motorrad zum Betriebsrisiko werden...

Grüsse,
Kahlo.

cledrera

#18
Oje,
jetzt aber mal aufräumen:

Die Betriebsgefahr trifft grundsätzich nur den Fahrzughalter, § 7 StVG.

Eine Haftung aus Betriebsgefahr scheidet bei höherer Gewalt (in etwa =  außergewöhnliches, betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter (betriebsfremder) Personen herbeigeführtes unvorhersehbares Ereignis) aus, § 7 Ab. 2 StVG.

Die Haftung kann nach § 17 Abs. 3 StVG ausgeschlossen sein, wenn es sich um ein unabwendbares Ereignis handelt. Unabwendbar ist ein schadenstiftendes Ereignis, das auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht abgewendet werden können.

Das ist alles gut und richtig so; in der Theorie.
Richtig anwenden muss man das alles schon; wie immer und überall.

Für uns gilt folgendes:

Von einem Motorrad geht grundsätzlich keine erhöhte Betriebsgefahr aus, es sei denn, die grundsätzlich höhere Instabilität des zweirädrigen Gefährts ist nachweislich mitursächlich für das Unfallgeschehen geworden (BGH, Urteil v 01.12.2009, VI ZR 221/08).

Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Fastnachter

Jetzt bring mal hier mal bitte keine sachlich nüchternen Argumente!

Danke für den Input!
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

cledrera

Schien mir bei einem Thema notwendig, bei dem sogar Volljuristen baden gehen können.

Aber wie sagte es der unbekannte Dichter

Opel ,Opel, Karajan,
ein jeder will nen Opel ham.
Fährt man in den Graben,
will ihn keiner haben.



Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

kahlo

#21
Zitat von: cledrera am 13 November 2023, 19:23:46bei dem sogar Volljuristen baden gehen können.

Von den erwähnten Personen hat eine Recht. Im juristischen Sinne natürlich.
Manchmal auch die andere.
Vorübergehend.
 :zunge:

Grr...
Man sieht, ich bin "Experte"...

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