BMW R25/3 Fahrzeugbrief

Begonnen von schnudo, 14 Juli 2014, 19:30:09

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schnudo

Hallo liebe BMW Gemeinde!

Ich würde gerne als Neuensteiger und Oldtimerfreund aus Österreich eine BMW R25/3 mit Beiwagen restaurieren und typisieren

Bitte um Info ob folgende R25/3 als Gespann typisiert werden kann oder ist die Lage aussichtslos
( ist eigentlich jede R25/3 ''beiwagentauglich'' oder nicht - hat die Anschlüsse ja fix am Rahmen )

Liebe Grüße und Danke im Voraus
Udo

schnudo



rolf

#1
Ja, ist sie...bei angeschlossenen Beiwagen muß folgender Eintrag geändert werden::
Ziffer 12 bedeutet für 3 Personen
Ziffer 15 Gesamtgewicht 450kg

schnudo

Danke für die superschnelle Antwort

Ich hätte da noch zwei Frage
1) In meinem Fall hat der Vorbesitzer die R25/3 anscheinend nicht als Gespann angemeldet ? ( obwohl ein Beiwagenboot - zwar ziemlich verrostet - vorhanden ist )
2) Gibt es bei BMW-Deutschland eine Ansprechperson wo man diverse Bestätigungen bekommen kann ( für dir Typisierung bzw Einzelgenehmigung in Österreich -z.B.  Motornummer xy passt zur FahrzeugID xy oder BMW R25/3 kann mit Steib LSD200 oder Stoye  betrieben werden ) - wenn der Amtsschimmel reitet :attacke:

Wie ihr sicher schon bemerkt habt bin ich kompletter Neuling auf dem Gebiet
Liebe Grüße
Udo

Hape25/3

Hallo,
Der Anschluß des Beiwagens ist im Handbuch beschrieben, sollte zur Eintragung genügen.
Schau unter den Handbüchern im Forum, du findest dort auch  Briefkopien mit Eintragungen.
Hans-Peter


Hugo

Hallo
meines Wissens müsste in jedem Original Pappbrief der 25/3 unter Bemerkungen der Einsatz eines Beiwagens stehen, da die /3 ja die Beiwagenanschlüsse serienmäßig hatte
bei meinem stehts jedenfalls unter Punkt 10 Bemerkungen drin
demzufolge müsste es auch beim TÜV/DEKRA hinterlegt sein

kann die Originalseite zur Zeit leider nicht einscannen

Gruß Hugo

Hugo

ich noch mal

steht doch aber unter Punkt 33 drin, reicht das nicht eigentlich aus ?

Hugo


schnudo

Hallo !
Danke noch einmal an alle für die tolle Unterstützung.

Hugo@ geradeder Eintrag 33 hat mich verunsichert: folgenden Bedingungen Ziff 12 und Ziff 15 --> sind im vorhandenen Brief nicht gegeben
lt. rolf wird das aber bei der Einzelgenehmigung ( d.h. Vorfahren bei der Landesregierung mit restaurierter R25/3 und Seitenwage ) auf 3Personen und 450kg geändert

Ich werde am Freitag das Motorrad abholen und den Kampf mit den österreichischen Mühlen der Bürokratie aufnehmen

Ich danke noch einmal allen

Liebe Grüße
Udo

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