Kleines Nummerschild

Begonnen von Silver, 30 Juni 2017, 15:13:43

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Silver

Hi zusammen, war bis dato noch nicht so aktiv im Forum. Deshalb noch mal ganz kurz zu mir. Ich bin der Bernd wohne in der nähe von Friedberg ( Hessen ) und fahre seit 2 1/2 Jahren eine R25/3. Würde mich freuen wenn der ein oder andere aus der näheren Umgebung am WE Lust auf eine gemeinsame Ausfahrt hat. Muss ja nicht immer der ganze Tag sein und gerne nach Wetter und wenn es passt auch  kurzfristig. Am Sonntag fahre ich mal bei Zeiten nach Massenheim. Vielleicht kann mann sich hier treffen quatschen, was essen und trinken.   

Jetzt aber zu meinem Problem. Derzeit habe ein Kennzeichen mit den Massen ( 20 cm H 18 cm B ). Heute war ich zuerst auf der Zulassung und habe die Bitte geäußert das ich gerne für meinen 62 Jahre altes Motorrad das derzeitige große Kennzeichen gegen ein kleiners Kennzeichen ( die es ja für ich glaube für bis 125 ccm ) gibt und das auch ziemlich genau auf den Kennzeichenhalter passt austauschen würde. Hier sagte man mir, dass das nach den aktuellen Verordnungen und Bestimmungen nicht ginge. Ich legte dann noch die Kopie des im Forum befindlichen Gutachtens des TÜV Nord zum Thema vor. Hierauf sagte der Mitarbeiter der Zulassung: Dies wäre nur je Fahrzeug gültig und ich sollte das mit dem TÜV klären. Gesagt getan. Ich gleich zum TÜV mit meinem Anliegen. Aber auch hier biss ich auf Granit. Aussage vom zuständigen Mittarbeiter ( Ing. für Motorradangelegenheiten ) Ausnahmeregelungen für ein kleines Schild kann er nur erteilen, wenn sicherheitsrelevante Probleme dies Notwendig machen. Soweit also der Stand.

Hat jemand bei diesem Thema Erfahrungen ( neueren Datums ) und kann zu der Materie etwas sagen oder weitere Tipps geben.

VG, Bernd (silver)                         
     

Silver



berndr253

Ein kleines Nummernschild KANNST Du noch bekommen, wenn die Erstzulassung des Motorrades vor 1958 erfolgt ist. Diese Regelung war üblich bis 2008 - wie es danach gehandhabt worden ist weiss ich leider nicht.

Bernd


Leben und Leben lassen

guest474

Diese Reglung wurde aufgehoben. Jetzt gibt es für alle das mit 180mm breite.
Ich würde aber auf die Beleuchtung hinweisen. Das 6 Volt Birnchen bringt nix. Und das Nummernschild sollte lesbar sein
Manfred

Ulrich6027

Stand gestern für Dortmund:
Die Sonderregelung bis EZ 6/1958 ist nicht(mehr) bekannt. Nur mit TüV Gutchten möglich.

Ulrich

Silver

Zitat von: Manfred250 am 30 Juni 2017, 15:42:53
Diese Reglung wurde aufgehoben. Jetzt gibt es für alle das mit 180mm breite.
Ich würde aber auf die Beleuchtung hinweisen. Das 6 Volt Birnchen bringt nix. Und das Nummernschild sollte lesbar sein
Manfred

Danke für den Tipp:
Das mit der Lesbarkeit habe ich heute beim TÜV probiert. Hat leider nichts geholfen.     

guest474

Kannste nicht zu einem anderen TÜV?
Guck doch mal was die STV vorschreibt, im Hinblick auf die Lesbarkeit des Nummernschildes.
Mal eine kleine Story.
In Heilbronn war auf der Zulassung mal ein Leiter der den lieben Gott spielte. Motorräder bekamen generell nur die 240mm Kuchenbleche. Und wenn die dafür umgebaut werden mußten. Als ich die Maschine (90/6) von Kaiserslautern nach HN ummelden mußte bekam ich das auch mit. Ich bin bis zum Regierungspräsidum Stuttgart hochgelaufen. Nix zu machen.
Ein paar Jahre später wollte ein Italiener auch etwas anderes. Bekam er aber nicht. Darauf hin ist er wutentbrannt zum Auto gelaufen und hat seine Schreckschusspistole geholt und damit den Leiter bedroht.
Der Leiter wurde nach diesem Vorfall zu der Waffenkammer der Polizei umgesetzt ;D
Manfred

Silver

Zitat von: Manfred250 am 30 Juni 2017, 16:35:46
Kannste nicht zu einem anderen TÜV?
Guck doch mal was die STV vorschreibt, im Hinblick auf die Lesbarkeit des Nummernschildes.
Mal eine kleine Story.
In Heilbronn war auf der Zulassung mal ein Leiter der den lieben Gott spielte. Motorräder bekamen generell nur die 240mm Kuchenbleche. Und wenn die dafür umgebaut werden mußten. Als ich die Maschine (90/6) von Kaiserslautern nach HN ummelden mußte bekam ich das auch mit. Ich bin bis zum Regierungspräsidum Stuttgart hochgelaufen. Nix zu machen.
Ein paar Jahre später wollte ein Italiener auch etwas anderes. Bekam er aber nicht. Darauf hin ist er wutentbrannt zum Auto gelaufen und hat seine Schreckschusspistole geholt und damit den Leiter bedroht.
Der Leiter wurde nach diesem Vorfall zu der Waffenkammer der Polizei umgesetzt ;D
Manfred

Silver

Zitat von: Manfred250 am 30 Juni 2017, 16:35:46
Kannste nicht zu einem anderen TÜV?
Guck doch mal was die STV vorschreibt, im Hinblick auf die Lesbarkeit des Nummernschildes.
Mal eine kleine Story.
In Heilbronn war auf der Zulassung mal ein Leiter der den lieben Gott spielte. Motorräder bekamen generell nur die 240mm Kuchenbleche. Und wenn die dafür umgebaut werden mußten. Als ich die Maschine (90/6) von Kaiserslautern nach HN ummelden mußte bekam ich das auch mit. Ich bin bis zum Regierungspräsidum Stuttgart hochgelaufen. Nix zu machen.
Ein paar Jahre später wollte ein Italiener auch etwas anderes. Bekam er aber nicht. Darauf hin ist er wutentbrannt zum Auto gelaufen und hat seine Schreckschusspistole geholt und damit den Leiter bedroht.
Der Leiter wurde nach diesem Vorfall zu der Waffenkammer der Polizei umgesetzt ;D
Manfred

Danke für den Tipp. Werde ich mal probieren.

Anulu

Bei mir war das alles kein Thema.TÜV hats auf mein Verlangen eingetragen, hat das StVA abee nicht interessiert. OTon: "an Oldtimern muss wegen der Befestigung und der 6V eh ein kleines drann ..." Naja ist jetzt eingetragen.... versuchs mit dem Gutachten bei den Downloads, und fahr woanders hin.

Gruß Manuel

Gruß Manuel



Rock or Bust!

Anulu

Ps das war vor 4 Wochen

Gruß Manuel

Gruß Manuel



Rock or Bust!

Silver

Zitat von: Anulu am 30 Juni 2017, 17:09:00
Ps das war vor 4 Wochen

Gruß Manuel

Dann probier ich das mal bei einem anderen TÜV. Noch eine kurze Frage. Wie sieht es mit den Kosten aus? Nur Ca.

Danke und Gruß Bernd

bmwglaeser

Hallo,
die Mitarbeiter im SVA Wuppertal geben an, dass die Regelung, dass Motorräder, die vor 1958 zugelassen wurden, ein kleines Kenneichen bekommen, nicht mehr gilt. Da sich aber technisch nichts geändert hat, wenden sie die alte Regelung trotzdem an und teilen ein kleines Kennzeichen zu. Ziert meine R26. Mal ein positives Bürokratenbeispiel.
mfg
Dirk

247ccm

Kommt wohl auf den Zulassungsbezirk an, bei uns haben sie automatisch ein kleines Kennzeichen rausgerückt noch BEVOR ich überhaupt danach gefragt habe. "Oh, ist ja EZ '50, bis '57 gibt's da so ein kleines Kennzeichen, stört Sie das ?"

Bei einer Vespa ist mir mal das Nummernschild abgefallen und wurde von einem LKW überrollt (also nur das Schild ;D), danach bestand der TÜV auf ein Neues. Vielleicht kannst du auf dem Weg quasi durch die Hintertür an ein kleines Schildchen kommen, Freitags kurz vor 12 Uhr, wenn alle auf der Zulassungsstelle nur noch ins WE wollen  ::)


mekgyver

#13
Hmm, ich weiß ja nicht wie es heute so gehandhabt wird,
wenn ein Kleinkraftradschild zugeteilt werden kann,
dann gibt es Freiheiten  :koenig:
... nämlich in der Breite, die darf auch kürzer sein .
Ich habe ein Kleinkraftrad-Schild zweizeilig mit 220 cm mm Breite, weil ich einen Schildermacher beauftragen konnte, mir ein Schild mit diesen Abmessungen zu prägen.
Alles legitim, wurde auch so abgesiegelt  :koenig:
Gruß mek  :bike:
... 73er-Gang

campingmeile



Zitat von: mekgyver am 01 Juli 2017, 00:28:28

Ich habe eine Schild mit 220cm Breite,

Respekt. Deshalb ziehst du bei Rückenwind immer davon?

Duck und wech
Gruß
Werner
--
BMW R26      : Matching numbers
Produziert     : 25.11.1955
Auslieferung  : 17.02.1956 an BMW Philipps, Backnang
EZ               :April 1956

mekgyver

Weniger mit Rückenwind  ;D noch mit dem schmalen Kennz. ...
eher mit "Run-it-hard" hat das was zu tun.  :juhuu:

Gruß mek  :bike:
... 73er-Gang

Silver

Danke an alle für die vielen Infos und Tipps. Ich bleibe an dem Thema dran und berichte wenn es zu dem Thema etwas neues gibt. Ich habe auf jeden Fall noch nicht aufgegeben. Bis bald Bernd  ;)

alteskälbchen

Hier habe ich noch eine gute Zusammenfassung gefunden



LG Sven
Ein alter Einzylinder ist wie ein neues Leben...nannannanaaa.....

Karl

Hi Sven,

danke für dieses sehr interessante Dokument. Ich zitiere mal:

"1.7 (Kennzeichen für Oldtimer)
Sofern die voranstehenden Kriterien der Intention des § 2 Nr. 22 widersprechen würden, die eine weitest gehende Darstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs gewährleisten soll, kann unter Vorlage des Gutachtens nach § 23 StVZO entgegen den Ausführungen zu Nr. 1.1 bis 1.5 eine Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes zweizeiliges Oldtimer-Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 4 Nr. 3 erteilt werden."


Das heißt: ein Kleines Kennzeichen ist (theoretisch) MÖGLICH. Hängt aber alles vom Ermessensspielraum der Zulassungsbehörde ab ... ?
Support this Board: Wer das Forum unterstützen möchte, kann das gerne per PAYPAL machen. Und hier findet Ihr meine Amazon Wunschliste.

tupej

Und Beleuchtung

2. Kennzeichengröße bei Krafträdern
2.1 (Krafträder)
An Krafträder dürfen auch einzeilige Kennzeichen an
gebracht werden, bei Überschreitung einer Breite
von 280 mm (vorgeschriebene Breite der Anbringungss
telle für Krafträder gemäß der Richtlinie des Rates
vom 29.10.1993 (93/94 EWG)) jedoch nur unter der Vo
raussetzung, dass die Beleuchtungseinrichtung
zur Ausleuchtung des Kennzeichens ausreicht und das
Kennzeichen nicht - durch Hervorragen über den
Umriss des Kraftrades hinaus - jemanden im verkehrs
üblichen Betrieb schädigt oder mehr als unver-
meidbar gefährdet, behindert oder belästigt (§ 30 A
bs. 1 StVZO).

Gruß Thomas

Stefan

Zitat von: Karl am 01 Juli 2017, 14:15:11
Hängt aber alles vom Ermessensspielraum der Zulassungsbehörde ab ... ?

Und das finde ich das Irre! Welche Qualifikation hat der Beamte (oder Angestellte?) der Zulassungsbehörde, mit der er die Aussage eines techn. Gutachtens überstimmen kann? Ging mir in Köln so: Ich hatte gerade "Wie sieht es mit einem kl..." gesagt, schon kam die Tirade "Nein auf keinen Fall und kommen sie mir nicht mit Beleuchtung oder Gutachten oder sowas! Dann müssen sie eben umbauen, bis 600 Euro Umbaukosten sind zumutbar."

Gruß
Stefan
The evil is always and everywhere!

berndr253

#21
Der braucht keine Qualifikation - werfe einen Blick einen Blick in die Arbeitsanweisung zum FZV § 10 1-3.

Selbst bei mangelnder Beleuchtung Kennzeichens kann er den Umbau verlangen wenn es technisch möglich ist und die Kosten dafür 150 € Materialwert nicht überschreiten.

Wenn Du ein entsprechendes Gutachten vorlegst aus dem hervorgeht, dass die Materialkosten höher als die genannten 150 € sind solltest Du damit durchkommen.

Viel Glück

Bernd
Leben und Leben lassen

rolando61

Denke schon es liegt an dem der da sitzt auf der Zulassungsstelle, als ich damals meine BMW angemeldet habe war es ein richtiger Kampf um das kleine Kennzeichen. es war ein hin und her, den Chef der Zulassungsstelle noch herbeizitiert, es gab keine Einigung.
Auf einmal sagte der Chef gegen eine Gebühr von 100,-€ wäre es machbar, hab ich dann auch gemacht. Es wurde auch im Fahrzeugschein vermerkt.
Ein paar Wochen später will ich eine Yamaha mit 125 ccm ummelden, die hatte ein großes Kennzeichen, wollte dann natürlich das kleine wie das auch normal ist. Die Dame hinterm Schreibtisch war der Meinung es müßte da wieder ein großes dran, dreht sich rum zu ihrer Kollegin um sich Rat zu holen, diese meinte dann, 125 ccm Maschinen und Motorräder die eine Zulassung vor 1958 haben bekommen das kleine Kennzeichen. ::)

berndr253

Die Frage ist, in welchem Jahr Du die Maschine zugelassen hast! Bis 2008 war das durchaus möglich, danach eigentlich nicht mehr.

Bernd
Leben und Leben lassen

Stefan

Zitat von: rolando61 am 01 Juli 2017, 18:23:16
Auf einmal sagte der Chef gegen eine Gebühr von 100,-€ wäre es machbar, hab ich dann auch gemacht.

Hast Du für die 100 Euro eine Quittung bekommen?
The evil is always and everywhere!

Anulu

Alls ich vom TÜV mein kleines eingetragen bekommen habe, meinte der Prüfer noch zu mir: das Letzte Wort hat immer der Beamte der Zulassungsbehörde! Es liegt in seinem Ermessen.....
Lief wie gesagt zum Glück Problemlos

Gruß Manuel

Gruß Manuel



Rock or Bust!

rolando61

Das war 2012 über die 100,-€ habe ich eine Quittung erhalten, habe ich ganz normal am Kassenautomat eingezahlt, es konnte sich keiner einfach so in die Tasche stecken.

berndr253

#27
Was mich interessiert ist, für welche Leistung Du die 100 € bezahlt hast! Was stand denn auf der Quittung drauf? Einfach nur "100 € erhalten"?? Eine Zahlung sollte gegen eine Leistung erfolgen - ich sehe hier keine Leistung des Straßenverkehrsamtes für die Du bezahlt hast.
Wenn das eine "Gefälligkeit" ist - man nennt das auch Schmieren oder Bestechung - finde ich es erstaunlich, dass eine Quittung ausgegeben wurde.

Ist aber auch gleich - sei froh, dass Du noch so ein kleinen Schild bekommen hast!

Grusz

Bernd
Leben und Leben lassen

rolando61

Werd mal Gucken ob ich die Quittung noch habe.
Es war mir dann auch egal, wollte unbedingt dieses Schild haben.

guest5112

Hallo,

bis EZ 1958 kann man ohne Probleme ein kleines bekommen ohne dass man da mit der Zulassungsstelle rumdiskutieren muss. Wenn schon H Zulassung wann ja dann sowieso möglich.

Ich habe im Juni 17 beim TÜV Nord auch noch für eine 1961er Jawa eine Sondergenehmigung dazu bekommen. Es ging mit der Begründung, dass das Kuchenblech durch die Größe vibrieren würde und dadurch Schäden am Schutzblech auftreten könnten bzw. die Schrauben ausreißen. Weiterhin habe ich angegeben, dass ja die 6V Rückleuchte ein wenig schwachbrüstig wäre um ein großes Kennzeichen auszuleuchten.

Das hat denen dann gereicht, mir bauartbedingt den Sondertext für ein kleines Kennzeichen in die Papiere einzutragen.


Hauptmenü

Anleitungen & Bücher Baureihe Specials Startseite Vergleichsliste

Presse & Wissen

Bauzeiten & Stückzahlen Historisches Liste der BMW Modelle Presseberichte Prospekte & Plakate

Foren & Literatur

Bildergalerie Bildtafel-Suche Forum: Boxerforum Handbücher Servicedaten

Allgemeine Infos

Bildtafelsuche Glossar Impressum Kontakt Sitemap

Tipps & Service

Dienstleister Händler Märkte & Museen Tipps Verschleißteile & Werkzeuge