50ccm mit dem Autoführerschein

Begonnen von Fastnachter, 11 November 2012, 09:53:41

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Fastnachter

Hallo zusammen,

Eine Bitte vorweg: nur wer es sicher weiß möge antworten.

Habe eine juristische frage:

Darf man mit dem heutigen Autoführerschein Klasse B JEDEN 50ccm Renner fahren, der nicht baulich verändert wurde? Sprich auch die offenen aus den 50er und 60er Jahren, die auf der Geraden auch mal 80 gehen, oder hat man dann ne Geschwindigkeitsbegrenzung?

Gruß
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

Fastnachter


"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

Wolfgang


Fastnachter

Aha. Besten Dank Wolfgang. Also ne Schwalbe geht, ne Kreidler nicht ;)

Wieder was gelernt.
Gruß
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

Mokickfahrer

Es geht auch ne Kreidler... muss eben nur die Richtige sein  ;)

Nimms mal so: alles, was mit Versicherungskennzeichen zu fahren ist, geht in Ordnung mit dem Autoschein.
Alle 50er mit "richtigem Kennzeichen" nur mit dem entsprechendem Führerschein.

Gerne werden alte Schwalben mit ehemals DDR Zulassung genommen. Die haben legal 60 bzw. 65 km/h eingetragen und wurden im Zuge der Übernahme auch in Wessiland als Kleinkrafträder (Versicherungskennzeichen) eingestuft.


Maik


Wenn man den Auto-Führerschein vor dem 1.1.1999 gemacht hat (also noch als "Klasse 3"), dann beinhaltete der noch die Klassen 4 und 5. Daher darf man die alten Kleinkrafträder ohne Geschwindigkeitsbegrenzung (wie z.B. die Kreidler Florett RS) und die späteren Leichtkrafträder mit 80Kmh-Begrenzung fahren.

Ein Leben ohne Motorrad ist möglich, aber sinnlos. (frei nach Loriot)

Fastnachter

99 war meine Freundin aber erst 15 ;)

Es bleibt also nur eines: Führerschein machen  ;)
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

Aaron

:oberlehrer: aber alles was ein kleines, Versicherungsnummernschild hat darf mit PKW-Fleppe gefahren werden.
Ich hatte mit meiner MoFa-Prüfbescheinigung ne Malagutti Ronco 25 mit 4Gang-Fußschaltung und Pedalen :koenig: das Ding rannte auch knappe 60.
Wäre natürlich mit MoFa-PB tödlich gewesen aber mit Autofuhrerschein fahrbar.
Sobald Du ein "richtiges" NrSchild dran hast brauchst Du einen Führerschein...
Außer eben Du hast den Lappen vor xx.xx.xxxx erworben
Oldschooldriver - bei jedem Wetter !!! *vroaaaam*

schraubenkoenig

Zitat von: Maik am 13 November 2012, 12:53:26
Wenn man den Auto-Führerschein vor dem 1.1.1999 gemacht hat (also noch als "Klasse 3"), dann beinhaltete der noch die Klassen 4 und 5. Daher darf man die alten Kleinkrafträder ohne Geschwindigkeitsbegrenzung (wie z.B. die Kreidler Florett RS) und die späteren Leichtkrafträder mit 80Kmh-Begrenzung fahren.

Glaub ich nicht... mein 3er ist von 87- und mit dem 4er ist mit 50keemmha schulz- 5 sind motorisierte Krankenfahrstühle...  80 Sachen wäre 1b gewesen-...

Maik


Stimmt. Den 1b habe ich vergessen. Der wurde bezeichnenderweise zum 1. April 1980 eingeführt. Das was ich zum Klasse 3 geschrieben habe gilt also für die vor dem 1.4.1980 erworbenen Führerscheine. (Aber da ist Jan's Freundin noch im großen Teich geschwommen ;D.)
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