Kleines Kennzeichen

Begonnen von Pfannen-Meister, 05 August 2005, 09:36:26

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Pfannen-Meister

Guten Morgen zusammen,

nächste Woche will  ich mich auf den Weg zum TÜH und der Zulassungsstelle machen.

Da ich mit der Zulassungsstelle in Bezug auf das kleine Kennzeichen ( 24 x 13 cm ) schon telefoniert habe, sehe ich Probleme auf mich zukommen:

- das kleine Kennzeichen ist im Brief des Vorgängers bereits eingetragen

- die Zulassungsstelle sagt, daß das kein zwingender Grund für ein kleines Kennzeichen ist. Da meiner R25/0 aber vor der Grenze 01.07.1958 gebaut würde, müßte ich doch ein Anrecht darauf haben - aber wie bringe ich das den Leuten auf der Zulassungsstelle am besten bei ?   ???  ???  ???

Vielen Dank
Matthias
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. (Konrad Adenauer)

Pfannen-Meister


Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. (Konrad Adenauer)

kruemel

es gibt da eine klausel mit der beleuchtung - siehe meinen brief der r24, Seite 2... du kannst dir auch die anderen briefe/Scheine mal ansehen... DAS ist die Begründung, welshalb man dir das kleine nicht verwehren darf!!!

gruss kruemel
http://www.bmw-einzylinder.de/index2.php?http://www.bmw-einzylinder.de/Start/tips/handbuecher/handbuecher.php
Forums "Kernkruemel" ;-)
BMW R24 und Isetta 300

Pfannen-Meister

vielen Dank  !

Da muß ich den Prüfen nur noch dazu bekomme, daß er meinen Brief entsprechend ergänzt. Den Kommentar mit dem kleinen Schild habe ich ja drinnen, nur der Hinweis auf die Beleuchtung fehlt - schade.

Ciao
Matthias
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. (Konrad Adenauer)

Pfannen-Meister

recht herzlichen Dank für Deine Antwort - also der TÜV wäre echt was für RTL . . .

ist doch wirklcih  :kotz: , daß die Behörden fast machen können, was sie möchten !
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. (Konrad Adenauer)

emm

Stimmt nicht!
Der Prüfer entscheidet, ob das Kennzeichen notwendig ist und trägt es in die Papiere ein. Wir hatten das Thema übrigens schon mal: http://www.bmw-einzylinder.de/forum/index.php?topic=1036.msg6926#msg6926

Wer Probleme damit hat, kann mir seine Fax-Nummer zumailen, ich drücke dann mal den Auszug der StVZO §60, Abs.1 und §72 durch den Draht.

Gruß
Markus
Alt werden ist unausweichlich, erwachsen werden optional...

emm

#5
Es darf nicht länderabhängig sein! Wenn der TÜV entscheidet, daß der sichere Betrieb des Krads nur mit kleinem Kennzeichen sicher und damit zulässig ist und es auch so in den Brief einträgt "KENNZ.GEM.ANL.V A", dann MUSS die Zulassungsstelle das kleine Kennzeichen zulassen! (Auf der Stelle gibt es strenggenommen niemand mit dem technischen Sacherverstand, der die Sache mit der Ausleuchtung beurteilen kann. Das kann nur der TÜV!) Es reicht auf der Stelle normalerweise sogar der Hinweis auf das Zulassungsdatum vor dem 01.07.1958; mit der Anlage V a) in den Papieren bist du aber immer auf der sicheren Seite.
Ich habe meine Zettel mal gescannt:







(Mit Bild-speichern-unter runterziehen, dann kann man auch den Text tadellos lesen.)

Damit muß es klappen, denn so sind nunmal die Gesetze in D.

Gruß
Markus
Alt werden ist unausweichlich, erwachsen werden optional...

Pfannen-Meister

 :applaus:

vielen Dank Markus - dann werde ich mich mal auf die Zulassungsstelle begeben  :box:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. (Konrad Adenauer)

emm

Zitat von: groovebuster am 05 August 2005, 12:43:50
Deckt sich ja mit meinen Infos...

Meine R26 fällt ja aus dieser Regelung heraus, da sie Bj. 59 ist. Aber eigentlich müsste doch für die genau das gleiche gelten, denn es wurden ja immernoch die gleichen Rücklichter verbaut! Verstehe einer die Deutschen Gesetze.


Du hast doch vermutlich an deiner späten R26 das große Tonnen-Rücklicht und nicht mehr das kleine Eber dran? Das leuchtet auch das Kuchenblech richtig aus...schade!

Aber die Stelle ist auch für mich immer wieder ein Quell ewiger Freude! Den Leiter der Siegen-Wittgensteiner habe ich vor 15 Jahren schon mal wegen einer anderen Sache gefragt, ob er denn schon realisiert hat für wen er eigentlich arbeitet und wer ihn dafür bezahlt....  :box2:

Gruß
Markus
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kruemel

dann wird er deine terrot nur als mockick zulassen... also dann besser den angenehmen prüfer suchen!
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BMW R24 und Isetta 300

emm

Zitat von: kruemel am 05 August 2005, 13:21:22
dann wird er deine terrot nur als mockick zulassen... also dann besser den angenehmen prüfer suchen!

Mit meinem Siegener TÜV habe ich kein Problem! Obwohl die Terrot mit Sicherheit spassig wird .... keine Batterie ... Beleuchtung per Dynamo, der auf eine außenliegende Scheibe aufgesetzt werden muß, die mit KW-Drehzahl läuft ... so gut wie keine Schalldämpfung, der Topf ist schon früher leer gewesen ... Kerzenstecker nicht entstört ...uiuiui!  ;D
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groovebuster

Zitat von: emm am 05 August 2005, 12:56:17
Du hast doch vermutlich an deiner späten R26 das große Tonnen-Rücklicht und nicht mehr das kleine Eber dran? Das leuchtet auch das Kuchenblech richtig aus...schade!

Original wäre eigentlich ein Eber. Der Vorbesitzer hatte aber damals, als er die Maschine teilrestaurierte, ein neues Schutzblech mit Tonnenrücklicht montiert, weil es damals die Eber-Rücklichter nicht gab.

Wenn ich eines Tages auf Eber-Rücklicht zurückbaue, dann könnte ich vielleicht eine Chance haben bzgl. des Argumentes wegen der Ausleuchtung.

Grüße

Christian

Heiko

@Christian:

Du bekommst die D-Schilder auch als Magnetschild in klein und groß... hab ich für die R 26 besorgt. Einfach vor der Grenze aufs Blech pappen und später wieder abziehen!

Heiko
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

guest327

Hallo zusammen,

schaut doch mal hier :

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/anlage_vc_150.html

chapter 2.3

Hier ist geregelt, daß Motorräder mit einer Zulassung vor Januar 1959 mit einem verkleinertem Kennzeichen fahren dürfen.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob dies nur für H-Kennzeichen gültig ist.
Bei meiner örtlichen Zulassungsstelle hat dies auf jeden Fall gewirkt und ich habe den Stempel für die Ausnahmegenehmigung im Schein sofort bekommen.

Gruß
Sven


kruemel

naja zumindest von mir bekommst du mitleid (R24 Bj. 10/49).

Ich kann dir ja auch ein paar monate von meiner abgeben...
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BMW R24 und Isetta 300

Karl

Kurze Info:

- unter TIPS > TÜV & Co   habe ich einen Punkt erstellt "Kennzeichen: "Kleines Kennzeichen"; da steht jetzt alles drin.

Gruss,
Karl
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Karl

Nachtrag:

Habe seit heute auch ein "Kleines Kennzeichen" und das sogar ohne dieses in den Fahrzeugschein eintragen zu müssen! Nach einigen Fozzeleien mit einer Rathaus-Dame (freies Zitat: "WAS wollen Sie? Bringen Sie erst einmal das Motorrad her, damit wir uns persönlich überzeugen können dass das Motorrad zum Gesetz passt!") wurde mir von zwei anderen Rathaus-Damen schnell und freundlich weitergeholfen. Da zeigt es sich wieder dass es sehr davon abhängt an wen man gerät und ob diejenige Person Ahnung von der Materie hat. Die Paragraphen & Ausnahmeverordnungen der StVO haben die Wenigsten im Kopf bzw. sie schlagen nach und beginnen, die Paragraphen nach eigenem Gusto auszulegen ...

Gruss,
Karl G(anz Happy)
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rolf

Zack, und schon wieder 5 km/h gewonnen ;D

Heiko

 :lol:  :lol:  :lol:

*nachLuftschnapp*


:saufen: :dance: Aaaahhhh, juchhuuuu.... 2500 Beiträge hat der Heiko  :dance: :saufen:
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Karl

@ Rolf:
NeeNee - 5km/h VERLOREN!  Weil das grosse Kuchenblech wie ein Hauptmast-Segel gewirkt hat (du weisst ja - ich hab immer Unwetter im Rücken) ...  ;D
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Heiko

 :applaus: Gut gekontert Karl  ;)  :lol:
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rolf

Ach, deswegen dauern Karls Rückfahrten vom Ederseetreffen immer länger als die Hinfahrt...er muss(te) kreuzen!

emm

 :lol:

Dann bekommt die Ansage "Bitte wenden!" im Navi eine ganz andere Dimension! Oder kann eine R25 nur Halsen?
Alt werden ist unausweichlich, erwachsen werden optional...

rolf

Auf alle Fälle kann man ihr den Hals umdrehen .

Karl

Norddeutschsprachmodus ON:  "Un' immer gegen ne steife Brise, beim Klabautermann!" :Norddeutschsprachmodus OFF


@ Rolf:

Aber kreuzen mussten wir tatsächlich - den Rückweg find' ich nie auf Anhieb (komische Wegführung ham die). Dabei ist uns unterwegs auch noch Bullet über Bord gegangen...
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rolf

Die Bullet musste doch Pulver nachladen, oder nicht?
Komische wegführung...naja, beim kreuzen verliert man schnell die Orientierung.

guest265

Als ich "anmelden" war, habe ich mir beim Schildermann einfach ein kleines Schild ausgesucht. Weder TÜV noch Landratsamt haben sich daran gestört. Sind halt die netten Menschen in Baden.
Helga

mekgyver

Du meinst diese Schilder ? (im Anhang)

Soviel ich weiß, waren es Vorkriegskennzeichen, oder Kennzeichen während des Krieges ( 2.WW )

Heute noch gültig ?  :lol: wie kommste darauf ?

Kleiner Tip : verkneif Dir die Frage beim Amt  8)

Gruß mek
... 73er-Gang

hannes55

@ Mek:
Täusch Dich da mal nicht, für meine /2 wurde 1952 so ein Kennzeichen ausgegeben.
Allerdings 1953 geändert. Ansonsten hast Du natürlich Recht. Die Dinger -da brauchste gar nicht nach fragen... :lol: :saufen:

Gruß, Hannes
Was dann?!

kruemel

man könnte ja auch der dame vom amt vorschlagen bereitwillig ein großes zu nehmen, wenn die kanten abgeflacht sind...

ob der antragsteller auch durch das doppelglas fliegt?
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BMW R24 und Isetta 300

mekgyver

Vielleicht weiß es ja jemand genau,
ab wann es eine Neuregulierung der Kennzeichen gab,
(ab dem Kennzeichen in Bild #34 , Maße : 240x120mm)

das Stadtsiegel ist übrigens auch noch drauf ( Stadt Wattenscheid )
neben dem R (für Ruhrgebiet ? ) im Ruhrpott, wo ich herkomme !  8)   :dance:
der Scanner war aber durch die reflektierenden Anteile völlig geblendet.

Gruß mek R(uhrpott)
... 73er-Gang

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