Fahrzeugbrief verschollen

Begonnen von Lucky, 21 April 2009, 17:15:06

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Lucky

Hallo,


ich konnte es nicht lassen und habe mir noch ein Oldi in die Garage gestellt.

Leider ist der Brief nicht dabei.
Ich weiß aber die Briefnummer, da der Verkäufer zwar die Quittung aufgehoben hat (von 1951) aber versehentlich den Brief weggeschmissen hat.!!!!!!!!!! :applaus:


Naja, wie kommt man nun wieder an einen Brief?

Hat irgendeiner so etwas mal versucht zu bekommen, oder muß ich mir nun einen Rahmen mit Brief kaufen?

Danke im voraus.

Lucky

Lucky


† Oldtimerfahrer

Moin Lucky,

Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA

Das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) prüft auf Antrag, ob das Fahrzeug im zentralen Fahrzeugregister eingetragen ist oder war, gesucht wird, bzw. ob ein anderes Fahrzeug mit der gleichen Fahrzeugidentitätsnummer (FIN) bereits eingetragen ist. Sie bescheinigt das Ergebnis ihrer Prüfung mittels einer Unbedenklichkeitserklärung. Sie können die Erklärung selbst beim KBA beantragen. Für die KFZ - Zulassungsbehörde ist diese Unbedenklichkeitsbescheinigung Grundlage für die weiteren Schritte. Beachten Sie bitte, dass die Unbedenklichkeitserklärung nach Erstellung an Aktualität verliert. Die KFZ - Zulassungsbehörde erkennen sie aus diesem Grund nur an, wenn die in der oberen Hälfte angegebene Gültigkeitsdauer nicht überschritten ist (4 Wochen).

Aktueller Hinweis
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem  Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet,  mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.

Der erste Teil ist schon wieder überholt (alt). Hab den Text trotzdem mal drin gelassen.

Gruß Rudi
2011 Schottland I 2012 Großglockner-Hochalpenstraße I 2013 Schottland I 2014 Lettland/Litauen I 2017 Südengland

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