Motorrad Zulassung ohne Papiere in Sachsen??

Begonnen von Eppo, 20 Februar 2021, 11:39:59

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Eppo

Hallo Gemeinde,

nachdem die letzte KFz-Zulassung ohne Papiere nun doch schon eine Weile zurück liegt (2006  ;D),
hat sich ja einiges bezgl. Zulassung und Ausstellung neuer Papiere (Fahrzeugschein I & II) getan.
Damals gings zuerst zum TÜV -> Vollabnahme und anschließend musste ich auf Eigenkosten&-aufwand beim KBA eine Unbedenlichkeitsbescheinigung einholen.
14-Tage später ging es mit Unbedenklichkeitsbesch., Vollabnahme & Kaufvertrag zur Zulassung -> ohne Probleme (einzig das riesen Kuchenblech von Numernschild an der RT125 sieht doof aus)
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es in dieser Form seit 2007 vom KBA ja nicht mehr,
da kann die Zulassungsstelle selbst online erfragen.
Warum ist das dann nach diversen Recherchen hier und im Netz immer noch so unterschiedlich und tlw. aufwändig (z.B. Notar)?
Das Motorad ist definitiv mind. die letzten 20 Jahre nicht gelaufen und das KBA kann einsehen, ob und wann das Fahrzeug zuletzt angemeldet war und ob etwas vorliegt.

Mittlerweile hat sich das ja ganz schön verschlimmbessert  :-\\. Kann mir jmd. sagen wie die Zulassung aktuell in Sachsen geregelt ist?
Im Kaufvertrag habe ich damals den Vermerk mit drin gehabt "Teileträger nicht fahrbereit" -> wird sicher auf der Zulassung niemanden Interessieren.
Die Restauration hab ich komplett mit Fotos dokumentiert also auch den Kaufzustand.
ohne TÜV keine Papiere und zum TÜV muss das Motorrad verkehrstüchtig sein und das wird sie erst nach Restauration, nachdem Zeit und Geld investiert wurden.

Ich hab keine Nerven zur Zulassung zu fahren und mich dann dort wieder mit einer unqualifizierten Aussage ala: " Dann benötigen Sie noch dies & das und Passierschein A38"  ;D
heim schicken zu lassen, wenn ich im Vorfeld alles schon passend bzw. begründen kann.

Glück Auf.
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

Eppo

Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

cledrera

Moin Eppo,
Sachsen gehört zur Bundesrepublik.
Lass dir nichts anderes einreden!

Betreffend die Fahrzeugzulassung ohne Papiere lies mal da lang:

https://www.carpassion.com/forum/thema/58390-fahrzeug-ohne-papiere-problemlos-zulassen/
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

OldsCool!

War da nicht was mit eidesstattlicher Versicherung über den Verlust der Fahrzeugpapiere vom Vorgänger? Das dürfte dann hier schwierig werden  :-\\
Aber letztendlich kannst du da im Vorfeld recherchieren wie du willst, deine örtliche Zulassung wird dir sagen was sie gerne hätten... Groben Unfug kann man dann versuchen mit dem Dienststellenleiter zu klären.

Viel Erfolg in jedem Fall!

Gruß Steffen
Ich bin auf dem Dorf aufgewachsen. Ich wurde nicht erzogen, ich habe ÜBERLEBT!

Eppo

Interessanter Beitrag,
man möchte meinen es ist alles durch Gesetze und Paragraphen geregelt, aber immer bleibt viel Spielraum.
Gerade beim Eigentumsnachweis reicht die Auslegung ja von Kaufvertrag (ähnlich bei mir damals 2006) bis hin zu kaum zu erbringenden Nachweisen über Vorbesitzer und Erstzulassungen
und das von behördlicher Stelle, welche eigentlich an der Quelle sitzt.
Kaufvertrag -> Eigentumsnachweis, Anfrage beim KBA auf evtl. Einträge/Diebesmeldungen/Vorbesitzer oder ob die Maschine überhaupt schon mal in BRD gelaufen ist und wann dies das letzte mal war, wäre ja zu einfach  :kopfhau: . Laut meinem Versicherungsvertreter interessiert den Versicherungen wenn diese Zahlen soll auch erst einmal nicht der Zustand/Oldtimer, sondern die sagen gleich Baujahr 1965 ->Schrotthaufen. Da muss man selber erbringen, dass es sich um eine restaurierte Maschine handelt (Wertgutachten, Oldtimerkennzeichen etc).
Man wird doch kaum einen Händler auf dem Teilemarkt dazu bekommen auf einen Rahmen eine eidestattliche Versicherung auszustellen?
Am Ende hat man vielleicht einen Rahmenbruch mit Personenschaden und der ganze Versicherungskreisel geht los, ob denn da nicht doch ein Vorschaden bestand oder inwieweit der Käufer beim Zusammenbau einen Fehler gemacht hat (gerade SW-Maschinen haben ja teilweise mit Rahmenbrüchen zu kämpfen) und dann wird sich die Schuld hin und her geschoben :spinnt:

MfG
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

OldsCool!

Ist doch nachvollziehbar dass auch nur das wieder auf die Straße darf was da schonmal behördlich genehmigt unterwegs war. Sonst könnte man ja beliebig Rahmen nachproduzieren, mit frei erfundenen FINs aus dem passenden Bereich, und die Papiere waren leider leider verloren...  ::)
Ich finde das wird schon relativ wohlwollend gehandhabt!

Gruß Steffen
Ich bin auf dem Dorf aufgewachsen. Ich wurde nicht erzogen, ich habe ÜBERLEBT!

Eppo

Dass dieser Bereich nicht einfach ist, kann ich gut nachvollziehen.
Bzgl. FINs: ich habe zwei MZs mit Ersatzrahmen, ein Rahmen wurde innerhalb der Produktionszeit der Maschine hergestellt und bei der anderen Maschine wurde der Ersatzrahmen vier Jahre nach Produktionsende des Motorrades hergestellt, was auch auf dem Typschild und in den Papieren so eingetragen wurde.
Zur technisches Abnahme ist ja der TÜV zuständig, die schauen ja ob das Fahrzeug verkehrstauglich ist,
bei der Zulassungsstelle/KBA war ich bisher immer der Annahme, dass diese nur die rechtliche Seite der Zulassung prüfen, diese haben von der Technnik oder Herstellerhistorie (sorry) keine Ahnung.
Mir wurde da bei der Umschreibung meiner Honda das gleiche Reifenmaß für vorn und Hinten eingetragen, ohne mit der Wimper zu zucken, typischer Abschreibfehler  :kopfhau:.
Genauso gibt es ja auch FINs die mehrfach vergeben sind, ganz einfach weil die Nummern/Buchstabenkombination nicht so geregelt war. Da kann es vielleicht Vorkommen, dass eine Nummer zu mehreren Objekten (z.B. Moped/Traktor/Anhänger etc...) passt, dies kann sogar innerhalb einer Fahrzeuggattung mit unterschiedlichen Herstellern vorkommen, also Nummer allein identifiziert ein Fahrzeug nicht.
Bei aktuellen FINs kann dies anders sein.

Es kann ja durchaus auch vorkommen, dass ein Ersatztrahmen jahrzehntelang bei einer Werkstatt auf dem Speicher rumgeistert und noch nie Papiere gesehen hat.

MfG
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

heinz leichtfuss

Hallo Eppo,

die Behörden sind immer noch nicht 100% vernetzt, nicht allwissend, und zumindest früher wurden die Daten stillgelegter und evtl. auch von gestohlenen Fahrzeugen beim KBA irgendwann (nach 5 Jahren?) gelöscht. Soviel zu "die sitzen an der Quelle". Für den Sachbearbeiter ist es deshalb eine schwierige Frage, ob der nette Mann mit dem restaurierten 911er das Teil vor 20 Jahren geklaut hat und nur geduldig genug war, oder ob das teure Vorkriegs-Moped wirklich schonmal zugelassen war, aus einem Museum geklaut wurde, in einer fremden Scheune "gefunden" wurde oder ob hier jemand aus einem Ersatzrahmen, der nie Papiere gesehen hat, ein völlig neues gebastelt hat. Dazu dann noch eine FIN und eine Story ausdenken, na ich weiss ja nicht... Meine Erfahrung: je ehrlicher man auftritt, desto besser. Ich habe mal eine 98er Miele aus zwei Teileträgern ohne Papiere aufgebaut. Da konnte ich glaubhaft machen, dass die Dinger gerade noch dem Schmelzofen entkamen und früher einfach weggeworfen wurden. Deine Fotos vom Urzustand helfen vielleicht tatsächlich weiter.
Trotzdem würde ich nie wieder ein Moped ohne Papiere restaurieren, denn die Zualssung war hier im Landkreis schon vor 15 Jahren stressig.
Manche sehen das hier entspannter, aber ich habs eben leider so erlebt.

Stefan
...egal! Ich lass das jetzt so.

Andre.Hubein

Ich hatte noch nie Probleme mit der Zulassung von Motorrädern ohne Papiere.
Ganz im Gegenteil, bei meiner R27 hatte ich alle Papiere, bei der Zulassung wurde ich dann von zwei freundlichen Polizisten zur Wache gebeten,mein Motorrad wäre geklaut.  Es hat sich rausgestellt,es gab eine Nummerngleichheit mit einem DDR Moped.
Gruß aus Berlin
André

Eppo

Na dann werde ich versuchen demnächst  zuerst einmal telefonischen Kontakt zur Zulassungsstelle aufzubauen,
ehe ich mir einen Tag Urlaub sinnlos nehme, da ich leider erst ziemlich spät unter der Woche daheim bin.
Für die aktuelle Zulassung muss ich wohl diesen Weg nehmen.

Für das nächste Projekt wäre es schön, wenn vorab schon alles geklärt wäre, bevor Zeit und Geld investiert wird.
Ist dann zwar auch nicht angenehm, sollte es sich herausstellen, dass die Maschine nicht sauber ist.
Aber dann kann vielleicht der Verkäufer noch heranzitiert werden, Nerven lässt man dann so oder so  ???.

Irgendwie muss ja ein Weg ran gehen, sonst müssten ja alle historischen Maschinen, die irgendwo ohne Papiere aufgefunden werden in die Presse wandern
und das kann nicht Sinn der Sache sein.

MfG Eppo
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

sigi_rs

Guten Morgen,

meine Erfahrung ist, dass es sehr sinnvoll ist, vorab sich mit der Zulassungsstelle in Verbindung zu setzen. Ich habe das Mitte letzten Jahres durchgezogen. Heinkel-Roller ohne Papiere. Ich habe vorab (vor der Restauration) das StVA angeschrieben und alle verfügbaren Daten (also Fahrgestellnummer und Baujahr) durchgegeben, mit der Bitte um Angabe der korrekten Vorgehensweise. Vom StVA wurde dann die Fahrgestellnummer abgefragt und grünes Licht gegeben, wenn ein ordentlicher Kaufvertrag (der war natürlich vorhanden) und natürlich die Vollabnahme vorliegt. Das hatte ich schriftlich und damit war die Zulassung überhaupt kein Problem.

Also vorab mit den Leuten reden hilft ungemein.

Viel Erfolg.

Jörg

Eppo

Danke Jörg,
hoffe es geht bei mir auf der Zulassungsstelle ähnlich ab.

MfG Eppo
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

Schreiner

Guten Morgen,

bei uns in Bayern musste ich zuerst eine eidesstaatliche Versicherung beim Notar abgeben das kein Brief usw vorhanden ist, ich hatte zudem einen Kaufvertrag, dann zur Zulassungsstelle mit der Beglaubigung des Notars, dann wurde der Brief aufgeboten. In den folgenden 2 Wochen hat der evtl vorherige Besitzer Zeit sein Recht auf das Moped anzumelden, nach diesen 2 Wochen ist der Brief frei, man kann das Moped zum Tüv fahren und dann einen neuen Brief beantragen.
Gruß Otto

cledrera

Nicht gegen die Kollegen Notare, aber eine eidesstattliche Versicherung wird nicht besser, nur wenn Sie vor einem Notar abgegeben wird.
Man kann sie auch zur Niederschrift in der Zulassungstelle abgeben.
Faktisch genügt es, eine solche Erklärung zu schreiben, zu datieren, selbst zu unterschreiben und unter Vorlage des Perso`s bei der Zulassungstelle vorzulegen.

Aber bitte mit größter Sorgfalt vorgehen:

§ 161 StGB (Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt)
(1) Wenn eine der in den §§ 154 bis 156 bezeichneten Handlungen aus Fahrlässigkeit begangen worden ist, so tritt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ein.
(2) 1 Straflosigkeit tritt ein, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt. 2 Die Vorschriften des § 158 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.


Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Eppo

Den Weg zum Notar wollte ich mir eigentlich sparen,
reicht mir schon wenn ich mehrmals bei der Zulassungstelle aufkreuzen muss.
@Otto: bist du dir sicher, dass die Reihenfolge erst Zulassungsstelle und dann TÜV ist?
Bei meiner letzten Zulassung 2006 war das noch andersherum, da die Zulassung keinerlei Fahrzeugdaten hatte, musste ich vorab zum TÜV mit reichlich Literatur und die haben
mir eine Vollabnahme gemacht, mit allem was relevant ist (Reifenmaß, Leistung, Gewicht etc...), halt alles was die Zulassung dann in die Papiere einträgt.

Gibt es eine Möglichkeit vorab bei einer unrestaurierten Maschine (Stichwort: 'nicht fahrbereiter Teileträger') sicher zu gehen, bevor mann Zeit und Geld investiert?

MfG Eppo
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

OldsCool!

Das Datenblatt solltest du bei BMW anfragen können. Da steht alles drin was für die Papiere relevant ist.

Gruß Steffen
Ich bin auf dem Dorf aufgewachsen. Ich wurde nicht erzogen, ich habe ÜBERLEBT!

Anulu

Gruß Manuel



Rock or Bust!

Schreiner

Servus,

ich habe bei der Zulassung gefragt ob mein Brief "frei" ist, dann zum TÜV  und dann wieder zur Zulassung und das Moped zulassen damit ich einen neuen Brief bekomme, ich wollte nur nicht an den Moped schrauben bevor die Besitzverhältnisse nicht geklärt waren. Notar kann man bei uns nicht weglassen, ich habe eine Bekannte bei der Zulassungsstelle und die sagte das es früher auch ohne Notar ging, mittlerweile ist es aber Pflicht.

Gruß Otto

OldsCool!

Möglicherweise eine lokale Schikane aufgrund irgendwelcher schlechten Erfahrungen  ??? Setzt halt die Hürde etwas höher als einfach nur ein selbstgeschriebener Wisch, dessen Wahrheitsgehalt sich erstmal schwer verifizieren lässt...

Gruß Steffen
Ich bin auf dem Dorf aufgewachsen. Ich wurde nicht erzogen, ich habe ÜBERLEBT!

Eppo

Zitat von: Anulu am 24 Februar 2021, 09:13:20
Ich erinner mich...,

War hier nicht schwer :

https://bmw-einzylinder.de/forum/index.php?topic=15277.msg209389#msg209389

Gruss Manuel

schönes Thema Manuel,
das geht ja schonmal in die richtige Richtung für mein nächstes Projekt.
Also Unbedenklichkeitsbescheinigung anfragen und wenn die I.O. ist, kann ich mich ans Schrauben machen  :schrauber:
Werde auch wieder penibelst von allen Arbeiten und Teilen Fotos machen, zur Dokumentation meiner Arbeit und Investitionen.

MfG Eppo
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

crusty1000

Hallo Eppo,

soweit ich mich noch erinnern kann, lief das bei mir hier in Zwigge so ab.
Meine alte Dame habe ich hier bei uns gekauft. Das Möpp kam aber ursrünglich aus Kroatien und ist auch dort gelaufen. Ich war zuerst bei der Dekra...dort gab es die Vollabnahme...danach Zulassungsstelle mit Gutachten und Kaufvertrag...dort dann die eidestattliche Erklärung inklusive Aufbietung...und nach ein paar Wochen stand der Zulassung nichts mehr im Wege.

Gruß Jens

youare

#20
Hallo,

ich habe auch eine R25/3 ohne Papiere gekauft. Vor der Coronakrise war ich schon mal aus einem anderen Grund beim Strassenverkehrsamt und habe in dem Zuge nachgefragt wie ich an neue Papiere komme. Da ich nicht weiß, auf wen die Maschine das letzte Mal zugelassen war, kann ich diese Person auch nicht fragen einen entsprechende Antrag zu stellen. Daher wollte die Dame dann ggf. mit der Fahrgestellnumer/VIN dies ausfindig machen. Da ich damals die Nummer nicht dabei hatte, ist es dabei geblieben.

Nun habe ich einen neuen Versuch gestartet. Im Internet stand man soll zunächst telefonisch Kontakt aufnehmen. Also habe ich angerufen. Nach 2 Versuchen bin ich durchgekommen, habe mein Anliegen erklärt und dann die Fahrgestellnummer durchgegeben. Das neue System erkennt die 6 stellige Nummer nicht als VIN. Ich solle die Fahrgestellnummer (am besten ein Foto davon) und eine Kopie des Kaufvertrages per Mail zuschicken. Das habe ich am Freitag gemacht und heute kam meine Unbedenkichkeitsbescheinigung mit dem Hinweis, dass eine Abnahme nach §21 zu machen wäre. Also nur 2 Arbeitstage später.  :prost:

Ich bin Super Happy, weil ich mit dem Schlimmsten gerechnet hatte. Nun muss noch noch der Motor und Getriebe fertig werden  ;D  :juhuu:

Drücke dir die Daumen, dass es auch so problemlos abläuft.

Schönen Gruß
Udo

Edit: Das Strassenverkehrsamt ist im Oberbergischen Kreis.

Eppo

#21
Hallo Zusammen,

heute habe ich es geschafft und jemanden in der Kfz-Zulassung ans Telefon bekommen.
So wie es klang, ist es kein großes Hexenwerk: mit Kaufvertrag, Ausweiß und wahlweise mit Versicherungsschein und Vollabnahme vom TÜV zur Zulassungsstelle,
dort erfolgt dann eine Abfrage aus dem zentralen Fahrzeugregister und sofern die digitale Verbindung zum Serfer steht bekomme ich sofort Auskunft und kann bei Vorlage der Vollabnahme
gleich die Zulassung machen.
Es besteht auch die Möglichkeit die Abfrage vorab ohne Vollabnahme zu machen, allerdings hat die Auskunft aus dem Zentralregister nur eine Gültigkeit von 4 Wochen
und kostet in jedem Fall 5,10€.
Eigentlich hatte ich geplant mir die Abfrage zu holen und danach zum TÜV, aber jetzt liebäugle ich damit zuerst beim TÜV vorstellig zu werden und wenn alles schick ist damit zur Zulassung.
Denn wenn der TÜV noch was zu meckern hat, sind 4 Wochen in der heutigen Zeit schnell verstrichen: Ersatzteile bestellen/einbauen, Termin für TÜV und Zulassung machen, weil einfach mal so vorberi kommen geht ja derzeit nicht und dann war ja noch das Thema mit den Werktätigen, die nur Dienstag & Donnerstag Nachmittags zur Zulassung finden.
Mal sehn ob die Lady bis April auf der Straße ist  ::).

MfG Eppo
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

sigi_rs

Moin Eppo,

das läuft so ähnlich wie bei uns. Ich würde persönlich vorab die 5 Euro opfern und die Unbedenklichkeit prüfen lassen. Wenn alles ok ist, wird auch nach z.B. 3 Monaten nichts mehr sein und dann kann man in Ruhe die Arbeit beginnen.

Viel Erfolg
Jörg

Eppo

@Jörg: genau so hatte ich es mir auch gedacht.
Die gute Dame am anderen Ende meinte 4Wochen sind doch lange und da hab ich ihr mal eben durchklingen lassen, dass es wohl eher auf 2Jahre hinaus läuft  ::).
Da meinte Sie wäre ein gewisses Restrisiko.
Aber lieber das GO vom Amt und ich kann losschrauben, es wird ja eh noch alles mit Fotos & Schraubertagebuch dokumentiert.
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

Eppo

Moin Zusammen,
wieder Neues von der Zulassung.
Habe mich dazu entschieden zuerst die Vollabnahme zu machen und es war eine gute Wahl.
Denn:
Ich habe jetzt über 4 Wochen versucht einen Online-Termin zur Zulassung zu ergattern,
heute hat es erstmals geklappt (dachte ich zumindest), ich kam erstmals über die Terminauswahl hinaus bis auf die nächste Eingabeseite.
Das Online-Portal gibt  an der Stelle leider keine Auswahlmöglichkeit für "Anmeldung inkl. Ausstellung Fahrzeugpapiere"  :kopfhau:
auch auf eine Auswahl "Neufahrzeug ohne Papiere zulassen" kam Zitat: "online Termine nicht möglich"
Kann man so etwas nicht vorher abfragen? und nicht zuerst auf einen Termin warten um dann zu erfahren, dass die gewünschten Themen nicht online gemacht werden,
da hätte ich vor 4 Wochen schon versuchen können via Telefon weiter zu kommen  :spinnt:.
Also Morgen/die kommende Woche erneut durchgeklingeln und nachfragen   :worthy:
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

Fastnachter

"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

RolfD

Eppo,
ich hatte mal einen ähnlichen Fall, man hat mich da im ganzen Haus herumgeschickt und ordentlich schikaniert.
Letztlich kam die Behörde nicht herum um die Zulassung, ich habe sie hiermit genötigt:

Sollten Sie oder Ihre zuständige Sachgebietsleitung die o.g. Auslegung der bundeseinheitlichen Gesetzgebung nicht teilen, so bitte ich Sie - bevor eine eventuell negative Entscheidung ergeht - sich bei Ihrer zuständigen Fachaufsicht im Staatsministerium oder Landesamt für Verkehr über den oben angeführten Sachverhalt der rechtlichen Grundlagen zu versichern. Teilen Sie mir Ihre rechtsfähige Entscheidung bitte schriftlich mit, sollte es zur Ablehnung kommen (§25 Verwaltungsverfahrensgesetz). Bitte fügen Sie dieser dann freundlicherweise die Stellungnahme mit Begründungszusammenhängen sowie die Rechtsgrundlagen Ihrer zuständigen Fachaufsicht bei.

Das wird der Clemens evtl. besser erklären können, worum es dabei juristisch geht. Ich habe verstanden, dass man als Bürger der EU das Anrecht darauf hat, im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens einen schriftlichen Bescheid mit Begründungen zu Sachverhalten und Konsequenzen zu erhalten, die dann unter Einschaltung eines Fachjuristen beklagt werden können.

Die Behörde vor Ort hier bzw. deren Chef (ein offensichtlicher Alki mit ordentlich "Fahne" und einer Nase wie Rudolph the Rednose Rendeer) hat nach 6 (!) Stunden klein beigegeben, nachdem ich dem zuständigen Sachbearbeiter dieses Schriftstück als formales Anschreiben vorgelegt hatte und ihm erklärte, die Behörde sei verpflichtet dieses Schreiben anzunehmen. Da hatte er und sein Chef wohl kalte Füße bekommen, denn ich war fest entschlossen, einen mir bekannten Verwaltungsjuristen einzuschalten.

Ich wusste deshalb über die Fakten bescheid, weil ich damals einen Mitarbeiter der Flensburger Behörde (Kraftfahrt-Bundesamt) persönlich kannte und mit ihm vorab lange über mein Anliegen gesprochen hatte.

Die Rache der Behörde übrigens erhielt ich in Form eines Gebührenbescheids über ca 220 (!!) Euro. Ebenfalls reine Willkür. Die Sätze können die im gewissen Rahmen selbst festlegen. Dagegen habe ich bei der offiziellen Sprechstunde der Landrätin als oberste Dienstvorgesetzte schriftlich Widerspruch eingelegt und nach vielen Wochen endlich ca. 170 Euro zurück bekommen.

Eines allerdings konnte ich nicht verhindern. Der schöne alte originale Brief wurde soooo hässlich mit dem Vermerk "Ungültig" gestempelt, dass selbst die Landrätin, der ich das mitsamt der Geschichte dazu vorgelegt habe,  dies als unprofessionellen Akt erkannt hat. Was allerdings auch den geschilderten Verlauf in der Glaubwürdigkeit unterstützt hat.

Meistens läuft das anders bei Behörden, dass weiß ich auch.
Ich wünsche dies niemandem hier, aber es KANN so kommen.... und womöglich noch schlimmer, so mancher Bürokratenmensch scheint anfällig für den Knall der eigenen Sicherung im Schaltkreis, sofern vorhanden .... :)
Im Laufe meines bisherigen Lebens und entsprechenden Behördenkontakten kenne ich noch weitere Beispiele, die ich euch aber an dieser Stelle erspare.
Immerhin  - und das gehört auch zur Geschichte - war ich selbst lange Zeit Landesbeamter und hab nicht wenig Erfahrung im Apparat sammeln können, vor allem auch gelernt, wie man gegen solche Strukturen vorgehen kann.

Was bleibt, ist fast traumatisch, wie ihr lesen könnt, solche Sachen vergisst man nicht so leicht........

Beste Grüße, Geduld und Beharrlichkeit
Rolf III

Heiko

Oftmals hilft es schon zu fragen auf welcher Rechtsgrundlage eine Entscheidung gefällt wird.  ;) Wenn man dann noch etwas kontern kann ist es sehr förderlich.
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

big-tschenso

Vielleicht habe ich in dieser Sache schon mehr Glück gehabt. Ich habe schon zwei Motorräder ohne Papiere angemeldet und das ganz ohne Probleme. Selbst, wenn die gute Frau mir kein kleines Nummernschild geben möchte. Ein Hinweis und alles ist in Butter.
Gruß Tschenso


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Es ist nicht alles was schwarz ist und zwei Räder hat,eine R25.Aber es könnte doch sein.

Eppo

Danke für euren Beistand  :thumbsup:.

Und Jan: sehr schöne Schilderungen deiner Zulassung.
Das mit dem kleinen Kennzeichen steht mir ja noch auf der Zulassungsstelle bevor.
Der TÜV wollte dahingehend keine Eintragung machen, hat aber immerhin den Zusatzvermerk: nur für Kennzeichen mit maximaler Höhe von 160mm eingetragen,
mehr Platz ist nicht zwischen Rücklicht und Rückstrahler und tiefer befestigen geht auch nicht, da Signaleinrichtungen eine Mindesthöhe über dem Untergrund haben müssen.

Der Zulassungs-Hick-Hack ist sicher auch dem ganzen Abstandsgedöhns geschuldet,
aber ich komme mir bei diversen Stellen manchmal auch wie Bürger 2.Klasse vor (auch schon mehrfach negative Erfahrungen gemacht).
Wenn ich da schon wieder erfahren habe, dass Zulassungsdienste freien Zutritt zur Zulassung haben und der Bürger sich umständlich Termine machen muss.
Schlimm finde ich dann immer die Belastung meiner Lebenszeit, man nimmt sich frei, fährt durch die Lande, zieht Nummern, wartet brav, um dann zu erfahren, dass der/diejenige gar nicht zuständig/aussagefähig ist oder
mein Anliegen nur in der&der Stelle an ganz anderen Werktagen & Zeiten bearbeitet wird. Zitat: "Da treffen Sie heute niemanden mehr an" oder "Das kann nur der&der Kollege/Kollegin, aber der/diejenige ist langzeitkrank".
Für die Beamten ist das ja alles Arbeitszeit, aber selbst dann wird man manchmal (trifft nicht bei allen Beamten zu) als "störender Bürger" empfunden,
weil das vorgetragene Anliegen von der Standartprozedur abweicht und Zack: Mehraufwandspauschale  :spinnt:.
Normal wäre ein Boni, nach dem Motto: Bei jedem 5. aktiven Fahrzeug auf den eigenen Namen, gibt es die Anmeldung kostenfrei  ;D.

Wenn ich daran denke, wie geschmeidig meine Vollabnahme verlief, Tag zuvor angerufen wegen Termin und ohne Weiteres eine Zusage: "Kommen Sie einfach vorbei, aber nicht erst kurz vor Feierabend und bringen Sie Zeit mit, die Vollabnahme kann bis zu einer Stunde dauern."
und dabei ging noch nicht einmal meine Batterie (musste über Ladegerät Saft geben).
Aber der Prüfer war sichtlich angetan von der Arbeit und sicher auch happy damit ein paar Runden auf dem Platz zu drehen.
War ein relativ junger Prüfer, aber sehr konzentriert und wir haben uns auch gut über die Maschine und einigen Punkten unterhalten, war alles sehr schlüssig.
Als es ans Starten ging (die BK350 nimmt Gemisch 1:25 ;D), hab ich ihm empfohlen, vorsichtshalber vor der Halle die Maschine zu starten, was er nach der Startprozedur auch als gute Geste empfand.
Als sie Lief kam auch noch ein älterer Prüfer dazu und hat sich mit mir über seine Erfahrungen mit der Maschine ausgetauscht. Da verweilt man gern etwas länger  ;D.
Geht nicht, gibt's nicht. Einfach kann ja jeder 😁.

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