Interessante Gadgets

Begonnen von Karl, 05 November 2016, 15:21:48

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Karl

Hallo in die Runde,

bin zufällig auf ein paar interessante Gadgets gestoßen, die vielleicht was für unsere Maschinchen wären ...




» WingLights Fixed - Blinker
Superleicht nachzurüstende BLINKER. Sind zwar ursprünglich für Fahrrad-Lenker (16,8-22mm) gedacht, passt aber bestimmt auch bei unseren Eintöpfen.
Damit wird man bestimmt (besser) in der Nacht gesehen. Einbau ähnlich den Vibrationsvernichtern, die ich seit Jahren am Lenker habe (und sehr zufrieden mit bin).
Betätigt werden die Blinker durch einen kleinen Knopf an der Stirnseite. Festeinbau, wasserdicht, Shock-Proof, Batterie hält ~6Monate bzw aufladbar.

Preis: 25,66€







» WingLights Mag - Blinker
Gleiche Blinker wie oben. Unterschied: diese hier haben eine *Magnethalterung* und können jederzeit leicht abgenommen werden. Für Lenkerdurchmesser 14-22mm.
Preis: 44,02€







Rein Spaßeshalber noch das hier ... war das nicht Krümel (?) der diese Idee mal vor Jahren hatte?

» zackees LED Blinker-Handschuhe Handschuhe
Ich glaube die Bilder sagen alles  :)



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Karl

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thoro

Hallo Karl,
sieht wirklich interessant aus und wäre etwas, wie Du schon schreibst, für Nachtfahrten. Kann man ja tagsüber, wenns Moped hübsch aussehen soll, in der Magnetversion wieder schnell verstecken.
Ich spiel aber jetzt mal den advocatus diaboli. Frage: was sagt denn die Rennleitung dazu? An meiner R25/3 muß ich keinen Blinker haben. Installiere ich jetzt einen nichtzugelassen Fahrradblinker - was dann? Ist doch illegal, wenn man es genau nimmt! Erlischt die Zulassung?
Wir haben ja welche im Forum, die schreiben - "Du bist im Recht; nun sieh zu, wie Du da wieder raus kommst", die das beantworten könnten und weitere, die in dieser Sache kundig sind! Bin gespannt!
Gruß
Thomas

OldsCool!

Falsche Frage Thomas  :kopfhau:

Natürlich ist das nicht legal. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Muss jeder selber wissen...
Ich bin auf dem Dorf aufgewachsen. Ich wurde nicht erzogen, ich habe ÜBERLEBT!

thoro

Steffen,
klar, blöde Frage, die ich gestellt habe. Bei LEDs im Rücklicht sieht man nichts. Aber das Fahrradsymbol sieht man deutlich.
Fazit: Muss jeder selber wissen!
Gruß
Thomas

Karl

Also ich sehe das eher so: das Verkehrsaufkommen, Verkehrssituation sowie die Fahrweise (Geschwindigkeit) der Autofahrer unterscheidet sich heute deutlich von der anno 1950. bin selbst schon paarmal fast platt gefahren worden, weil mich ein anderer Verkehrsteilnehmer ÜBERSEHEN hat. Darum nutze ICH jede Möglichkeit, um ein klein wenig mehr Sicherheit zu erlangen. Wie zB ein zusätzliches LED Bremslicht. Oder eben jene LED Blinker.

Genehmigung hin oder her - ich hab nur ein Leben.
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thoro

Hallo,
ich sehe das auch wie ihr Beiden (Steffen und Karl).
Grübele gerade nur, ob ich originale Ochsenaugen einbaue (Nachteil: erst suchen und finden, Zeit dann für den Einbau inkl. Verkabelung, Vorteil original) oder quick and dirty: den Magnetblinker einbauen.  Tendiere zu letzterem, weil man ihn schnell auch wieder abmachen kann! Hab ja auch LEDs etc. drin und bin sogar mit meiner Standlicht LED in den letzten Jahren immer unbehelligt durch den TÜV gekommen. Die Polizei hält mich seit Jahrzehnten nicht an, das kommt wahrscheinlich erst wieder, wenn ich auf die 80 zugehe.  ;D
Gruß
Thomas

Schorsch

Alles kein Problem solange nix passiert.

Folgender Sachverhalt wäre denkbar:
Es passiert ein Unfall beim Abbiegen, mit Personenschäden. Der aufnehmende Beamte stellt fest, Blinker so nicht zugelassen, fixiert das schriftlich.
In der Verhandlung wird die gegnerische Versicherung versuchen, die Schuldfrage in Deine Richtung zu lenken, um nicht zahlen zu müssen, oder Dich in Regress nehmen zu können.

Auch ich finde das doof, aber das dürfte nicht zählen.

Keine Ahnung, wie der/die Vorsitzende entscheiden würde, soll auch nur ein Gedankenmodell sein.
Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

thoro

Deshalb ja mein Satz:
Ich spiele jetzt mal den advocatus diaboli - den Anwalt des Teufels! ;D
Gruß
Thomas

OldsCool!

Jaaaaa ... Deswegen muss es ja auch jeder selber wissen. Man kann auch in der Kurve umfallen und sterben. Also lieber  :schrauber: als  :bike: !?
Ich bin auf dem Dorf aufgewachsen. Ich wurde nicht erzogen, ich habe ÜBERLEBT!

Karl

#9
Jetzt mal ne weitere blöde Frage (ich weiß es tatsächlich nicht):
- inwieweit ist eine Fahrtrichtungsänderungsanzeige mit ausgestrecktem Arm (siehe Fahrrad) heutzutage überhaupt zulässig für Motorräder? Man sollte zwar davon ausgehen dass jeder Verkehrsteilnehmer weiß was das heißt, aber manchmal kann ich mir bei manchen Fahrern nur wundern, wie die an ihren Lappen gekommen sind.

Zweite Frage:
- hat ein Ochsenaugenblinker ein CE-Zeichen?
Nicht dass ich für die LED-Blinker Werbung machen möchte, aber für mich als (Paragraphen-)Laien schaut's so aus: da stecken in beiden Fällen Blinkleuchten an den Lenkerenden. Die Einen mit Glühbirnen, die Anderen mit LED. Nur dass man im zweiten Fall den ganzen Aufwand mit Montage/Demontage nicht hat...
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Schorsch

Hmm,

ohne Anspruch auf Richtigkeit, erst recht keine Rechtsauskunft:

Motorräder ab Zulassung 1.1.62 müssen mit Blinker, vorne, ausgerüstet sein. Alle älteren nicht, sie genießen Bestandsschutz.
Daraus ergibt sich, wenn Du ein Motorrad ohne Blinker fährst, was Du ja darfst, musst Du den Fahrtrichtungswechsel eben mit der Hand/Arm anzeigen. Wurde ja auch so gelehrt, heute natürlich nicht mehr, deshalb weiß es kaum noch jemand, der Rest hat es vergessen.

Ich glaube die originalen Blinker haben kein CE Zeichen, sondern eine Wellenlinie. Ich habe keine dran, brauche auch keine. Auch hier Bestandsschutz.

Ganz genau weiß es ein Anwalt für Verkehrsrecht, evtl. investiert mal einer ein Beratungsgespräch.
Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

cledrera

ZitatJetzt mal ne weitere blöde Frage (ich weiß es tatsächlich nicht):
- inwieweit ist eine Fahrtrichtungsänderungsanzeige mit ausgestrecktem Arm (siehe Fahrrad) heutzutage überhaupt zulässig für Motorräder?

Lies mal § 9 StVO: "(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. ..."

Zitat- hat ein Ochsenaugenblinker ein CE-Zeichen?

Ja, es sei, es sind die Originalen, die haben Prüfschlangen etc. auf den Gläsern. Ist nichts von alle dem da, schickt dich der TÜV nach Hause, siehe Bernd.
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Karl

Danke Clemens:

Zu 1: wenn keine Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden sind, heißt das dann "Arme wedeln" oder kann man einfach so abbiegen?

Zu 2: gilt dies auch wenn die LED Blinker an einem Fahrrad benutzt werden?
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ackirafz

Ist das CE-Zeichen für Bestandteile unserer Maschinen wirklich nötig? Die meisten Bestandteile unserer Möppis dürften ja vor der Einführung von CE angefertigt worden sein? ???
Gesetz der Schwergänigkeit:
Wenn etwas klemmt - wende Gewalt an. Wenn es kaputt geht, hätte es sowieso erneuert werden müssen.....

Wenn Motorradfahren Arbeit wäre, würden wir das auch noch auf uns nehmen.

Schorsch

Ja Karl,

Du musst die Fahrrichtungsänderung deutlich anzeigen, wenn Dein Möpp keine Blinker hat, weil nicht vorgeschrieben, dann eben durch Handzeichen..

ackifraz:
Entweder die Prüfschlange oder bei Nachbauten CE Zeichen.


Mal so, weiß denn einer noch, wie das Handzeichen beim Rechtsabbiegen geht? Gas loslassen?
Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

rolf

ja...deswegen ist ja auch eine Blattfeder am Gasgriff

4Taktix

Irgendwo habe ich dazu mal eine Bildtafel gesehen, wo als "Handzeichen" zum Rechtsabbiegen für Motorradfahrer ohne Blinker
der linke Arm senkrecht nach oben mit 90° angewinkeltem Unterarm gezeigt wurde, also Unterarm über den Kopf nach rechts.
Ich weiss nicht mehr, ob Hertweck oder Klacks oder wo sonst, kann es nicht auf anhieb wiederfinden.
Hatte aber so eine 50er Jahre Anmutung, wie teilw. die Tafeln in den Fahrschulen.
Ich schätze aber mal, dass Autofahrer das nicht zuordnen können, bzw. das höchstens für einen Versuch halten, sich am rechten Ohr zu kratzen oder das Deo
unter der linken Achsel zu prüfen.....
Ich nehme dazu gelegentlich auch schonmal das Bein - und Körpersprache. Also zum Rechtsabbiegen oder Spur wechseln.
Gruß,
Sascha
Think outside the box !

rolf

ich kenne das nur für Autofahrer

cledrera

#18
ZitatZu 1: wenn keine Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden sind, heißt das dann "Arme wedeln" oder kann man einfach so abbiegen?

§ 9 StVO: "(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; ...."

Ergo: Niemals einfach so abbbiegen.

ZitatZu 2: gilt dies auch wenn die LED Blinker an einem Fahrrad benutzt werden?

"Dies" versteh ich so, dass es darum geht, ob auch LED Blinker an einem Fahrrad der CE-Zeichnungspflicht unterliegen.
Darauf lautet die Antwort eindeutig ja.
Der Hintergrund liegt in § 67 Abs.2 Satz 1 StVZO:
An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Für zulässig wird grundsätzlich heute nur noch etwas erklärt, was das CE-Zeichen hat.
Die Ausnahme hiervon wäre die Einzelsabnahme eines LED-Blinkers. Dazu würdest Du aber ein lichttechnisches Gutachten benötigen.

War mal mit einem Eber LED-Umbau (Konstantstromquellen plus zwei Hochleistungsled`s) als Versuchsaufbau beim TÜV.
Vorführung auf dem Tisch. Fanden die alle Klasse; blendete nicht und war zugleich hell und angenehm. Wenn das Bremslicht anging, war das unübersehbar.
Da kam kein Tonnenrücklicht mehr mit. Leider waren da die Gutachtenkosten ....

Immer daran denken:

Das Gesetz in seiner majestätischen Gleichheit
verbietet den Reichen wie den Armen,
unter Brücken zu schlafen,
auf den Straßen zu betteln
und Brot zu stehlen.
(Anatole France)

Es verbietet in diesem Sinn auch, an 6-Volt Oldtimern anständige, über jede technische Kritik erhabene Beleuchtung zu verwenden.

Daher liebe ich meine Polzeihandschuhe mit den weißen Stulpen.
Hand nach links oder rechts: Man wird durchgelassen.
Hand senkrecht nach oben: Rückwärtiger Verkehr wird langsamer.
Rechte Hand drehen: Moped wird schneller.  ;D
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Schorsch

#19
Super Sascha!!

Ich habe es sogar noch so gelernt.
Allerdings, mache ich es heute nicht mehr so, der Gasgriff geht zum Glück etwas schwer, so dass ich dem rechten Arm ausstrecken kann, ohne, dass das Gas sofort zurück geht.

Ich glaube, wenn man das heutzutage macht, wie von Sascha beschrieben, kommen irgendwann die Männer mit dem weißen Jäckchen.
Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

Rütz

Zitat von: Schorsch am 06 November 2016, 09:28:49
ackifraz:
Entweder die Prüfschlange oder bei Nachbauten CE Zeichen.
Aber, man darf nicht mischen! Obwohl die Prüfer da bei Oldis sehr nachsichtig sind.
Also entweder haben alle Lampen CE-Zeichen ->Scheinwerfer, Rücklicht, Bremslicht und vier(!) Blinker (nur zwei Blinker sind nicht CE konform) oder alle haben K-Zeichen (Prüfschlange).

Ein ganzgenaunehmender Tüv-Prüfer muß ein Blinkerglas mit CE-Zeichen bei unseren Mopeds sogar bemängeln!
Zumal das bei den Blinkern auch nicht ganz unbedenklich ist:
http://bmw-einzylinder.de/forum/index.php?topic=7940.msg103366#msg103366
-> Pkt. III und Pkt. IV
I never dared to be radical when young.
For fear it would make me conservative when old. (Robert Frost)

Stefan

Zitat von: Rütz am 06 November 2016, 17:24:46
Also entweder haben alle Lampen CE-Zeichen ->Scheinwerfer, Rücklicht, Bremslicht und vier(!) Blinker (nur zwei Blinker sind nicht CE konform) oder alle haben K-Zeichen (Prüfschlange).

... und müssen dann auch die jeweiligen Abstandsvorschriften (vom Boden, von den Außenkanten des Scheinwerfers/Rücklichts) aufweisen, die bei Eu-Zulassung anders sind als bei alter D-Zulassung.

Gruß
Stefan (nur mit E(spaña) unterwegs)
The evil is always and everywhere!

mekgyver

Zitat von: cledrera am 06 November 2016, 12:26:13

Für zulässig wird grundsätzlich heute nur noch etwas erklärt, was das CE-Zeichen hat.


Moin Cle,
wo siehst Du dafür die Rechtsgrundlage ?

Meines Wissens ist die CE-Kennzeichnung nur eine Hersteller-Haftungserklärung.
Eine Zulassungsbescheinigung oder sowas, wäre etwa eine ABE.

Gruß mek  :prost:
... 73er-Gang

OldsCool!

ABE gibt's doch gar nimmer oder? Nur noch E-Nummer!?

Gruß Steffen
Ich bin auf dem Dorf aufgewachsen. Ich wurde nicht erzogen, ich habe ÜBERLEBT!

cledrera

Mek,
eine Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht.
Die CE-Kennzeichnung ist die eigenverantwortliche Erklärung des Herstellers gegenüber der Marktaufsicht und den Verbrauchern, dass seine Produkte mit allen für die Produkte anzuwendenden europäischen Richtlinien konform sind.
In der Praxis, da war gemeint, hast du entweder (Neu-) Teile mit CE-Kennzeichen oder Einzelgutachten.

Steffen,
die ABE gibt es immer noch; sogar für unsere Mopeten.  ;D
Auch für Neufahrzeuge, d.h. erstmals in den Straßenverkehr gebrachte Fahrzeuge, braucht man sowas, § 19 StVZO.
Mit E-Nummer meinst du die EG-Typgenehmigung gem. § 19 Abs.6 StVZO?   ;)

Clemens

Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

OldsCool!

Ähh... Ja... So ungefähr  ;D

Mit "ABE" meinte ich den "Wisch" den man früher mitführen musste für angebaute Teile, die eine solche ABE haben.
Natürlich muss auch heute noch eine Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug vorliegen. Allerdings gibt es das nicht mehr als "Wisch/ABE" für Teile. Die haben entweder eine EG-Typgenehmigung  ("E-Nummer") oder müssen per Gutachten eingetragen werden (oder natürlich Einzelabnahme, wenn überhaupt nicht geprüft). So mein Verständnis!?

Gruß Steffen
Ich bin auf dem Dorf aufgewachsen. Ich wurde nicht erzogen, ich habe ÜBERLEBT!

cledrera

Das ABE ausgeschrieben allgemeine Betriebserlaubnis heißt, ist Dir klar?  ;)
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

OldsCool!

Mach Sachen  ;D
Natürlich  ;) Aber wir sprechen ja hier über Teile. Und die bekommen doch keinen Wisch  (im Volksmund früher "ABE" genannt) mehr mit sondern haben i.d.R. eine E-Nummer. Mag sein dass dies dann eben analog eine allgemeine Betriebserlaubnis darstellt. Der einfach gestrickte Einzylinderfahrer (ich  ;D) nennt das jetzt "ich hab ne E-Nummer" und nicht mehr "ABE" (im Sinne dieses Wischs). Ich hab den Verdacht wir haben uns schon verstanden und reiten nur auf korrekten Begriffen herum  :) was ja okay ist.

Gruß Steffen
Ich bin auf dem Dorf aufgewachsen. Ich wurde nicht erzogen, ich habe ÜBERLEBT!

Karl

Um mal wieder auf die LED-Blinker sprechen zu kommen ... es handelt sich dabei um sog. "Kickstarter-Projekte" (keine Witze über Kickstarter bitte *g*). Evtl werden die ja noch mit einer dieser ABE/E-Nummern versehen ...
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cledrera

Was für Zeuch?
LED-Blinker?
Über sowas rede ich nicht.  :beleidigt: Wäre glatt alteisenwidrig.  ;D
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