Ende gut ... Alles gut.

Begonnen von christophsky, 11 Juli 2008, 10:41:21

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christophsky

Liebe Gemeinde,

sorry, dass ich Euch damit nochmal belästigen muss - aber ich hoffe es ist im Sinne Vieler.

THEMA: Wie bekomme ich ein kleines Kennzeichen.

Nochmal in der Kurzfassung die Vorgeschichte (habe die Erfahrung gemacht, dass Männer mit Stichpunkten besser umgehen können).

1: Ich hatte versucht mein Baby mit kleinem Kennzeichen anzumelden  :D

2: KFZ Zulassungstelle sagt: Nein! § 60/1 gilt seit 1.1.8 nicht mehr  :o

3: Muss mir eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt besorgen  :traurig:

4: Diese bekommt man nur mit TÜV Gutachten ... gesagt getan (30 €)   :prost:

5: Ausnahmegenehmigung beantragt: mit Hilfe von WALTER  :juhuu: PETER  :juhuu: & JÖRG  :juhuu: Papiere vorgelegt und gewartet ...

6: und gewartet ...  :schimpf:

7: nachgefragt ... und gewartet

8: gewartet und dann dem Amt klar gemacht, dass ich mein Baby nicht zulassen kann, da mir der TÜV ein "großes" Nummernschild untersagt und mir die Zulassungsstelle kein "kleines" Kennzeichen geben kann ...  :oberlehrer:

9: Ausnahmegnehmigung bekommen (45 €) ! (danke an die, die bis hierher gelesen haben - jetzt kommts:) diese ist übertragbar: dh keine GROSSEN Kennzeichen mehr in D. Wer ein "grosses" hat - kann mit dieser Genehmigung ein neues "kleines" Schild beantragen  :auslach: -  ich sende die Kopie heute an Karl - bitte hochladen, so dass die regestrierten Mitglieder darauf zugreifen können.

10: keines Kennzeichen bekommen - R25 war noch frei ;-)

11: Karl bitte die Kontonummer - für die versprochene Kiste Bier!  :saufen:  :prost:

Schönen Sommer noch & Sport frei!  :attacke:

PS: Danke an den Vorbesitzer meines Babys für die Geduld.
"And, in the end, the love you take/ Is equal to the love you make." JL

christophsky


"And, in the end, the love you take/ Is equal to the love you make." JL

Fastnachter

Na dann mal herzlichen Glückwunsch.  :respekt:

Dann kanns ja endlich richtig losgehen.

Wünsche (ein bischen neidisch) eine gute Fahrt...

Gruß

Jan.
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

rolf

Hallo,
das mit den Gutachten ist klasse!!
Das dürfte das in Zukunft doch wesentlich vereinfachen...danke für das einstellen!
Gruß
Rolf

f650gsdieter

Möglichkeit auch für die R27?

Gruß unwissender Dieter

† Knut

Moin zusammen, tja Dieter,

alles gut und schön mit dem Gutachten, aber gilt das auch, wenn

- es eine R26 / R27 ist?
- beim Tonnenrücklicht, was ja eine deutlich bessere Ausleuchtung des Kennzeichens hat?
- beim originalen Kennzeichenblech (Befestigung) der R26/27, dass von der Grösse auf das Kuchenblech abgestimmt ist?
- nach Umrüstung auf 12 Volt (obwohl ich es nicht sehe, dass eine 12V Birne heller ist als eine mit 6V) ?

Fragen über Fragen

Obwohl, hat ja schon einen gewissen Charme, mit dem kleinen Kennzeichen fahren zu dürfen. Ein Versuch ist es allemal wert.

Knut

f650gsdieter

Tja, ich werd´s auf alle fälle mal probieren, hab ausserdem noch´n ASS im Ärmel, --Nachbarin auf´m Landratsamt,

aber das dauert alles noch ein bisschen, bin grad bei ner Vollrestaurierung einer R27 mit noch ausstehender Vollabnahme .
´
wer´d  Euch berichten wie es ausging.

Gruß Dieter

Heiko

#6
Zitat von: Knut am 11 Juli 2008, 11:15:24
, aber gilt das auch wenn

- es eine R26 / R27 ist?

Nach der alten Regelung bis Bj. 58, also die erste Hälfte der R 26 ja, der Rest nein. R 27 nach der alten Regelung grundsätzlich nein.... ABER, es gibt in der StvO. auch die Angabe des Mindestabstandes Kennzeichenunterkante --> Straße und die wird durch das Kuchenblech deutlich unterschritten, wenn das Fahrzeug abgebockt ist.

Zitat von: Knut am 11 Juli 2008, 11:15:24
- beim Tonnenrücklicht, was ja eine deutlich bessere Ausleuchtung des Kennzeichens hat?

Hm, der einzige Punkt wo ich passen muß... aber ist an der R 25 von christophsky denn wirklich das Eber dran und nicht vielleicht sogar die Tonne?


Zitat von: Knut am 11 Juli 2008, 11:15:24
- beim originalen Kennzeichenblech (Befestigung) der R26/27, dass von der Grösse auf das Kuchenblech abgestimmt ist?

Falsch! Die originale Kennzeichenhalterung ist auf das kleine Kennzeichen ausgelegt und nicht auf das Große. Noch ein Grund mehr die originale Halterung zu montieren (und unter anderem auch Risse zu vermeiden  ::) )


Zitat von: Knut am 11 Juli 2008, 11:15:24
- nach Umrüstung auf 12 Volt (obwohl ich es nicht sehe, dass eine 12V Birne heller ist als eine mit 6V) ?

Muß man ja nicht sagen wenn es so ist, oder?

@Christophsky: Danke für die Mühe! Das ist echt eine klasse Sache!  :applaus:


Heiko
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

christophsky

@ Heiko: sicher, wenn das "Eberlein" nicht dran wäre - hätte ich mir mit dem Kennzeichen auch nicht so viel Mühe machen müssen  8)
"And, in the end, the love you take/ Is equal to the love you make." JL

Tino

Glückwunsch zum kleinen Schild.
Bei mir sind zw. Rücklicht (montiert auf Nummernschildhalter) und Katzenauge im Originalgehäuse an originaler Position,gerade mal 16cm Platz in der Höhe.
Da ich nur die Patina aufbereite ist sehr gut ersichtlich,daß nachträglich nix geschönt wurde,um ein kleines Schild zu erhalten.
So bin ich eigentlich guter Hoffnung.

Gruß Tino
Gott fragte die Steine: "Wollt ihr Starrrahmenfahrer werden?"
Verängstigt antworteten die Steine:"Nein,dafür sind wir nicht hart genug."

sigi_rs

Zitat von: Heiko am 11 Juli 2008, 11:35:38
Falsch! Die originale Kennzeichenhalterung ist auf das kleine Kennzeichen ausgelegt und nicht auf das Große. Noch ein Grund mehr die originale Halterung zu montieren (und unter anderem auch Risse zu vermeiden  ::) )

Hallo zusammen,
wie bereits mal breitgetreten, habe ich an meiner R26 das kleine Kennzeichen mit Tonnenrücklicht bekommen. Allerdings musste ich die originale Kennzeichenhalterung an beiden Seiten um 2 cm absägen, damit sie nicht über das Kennzeichen raussteht. Ich bin mir da nicht sicher, ob das ein Kriterium ist. Bei mir hat der TÜV die Höhe des Kennzeichens über der Straße nachgemessen und das war ausschlaggebend.

viele Grüße,
Jörg

Dappsull

Mal 'ne toerichte Frage: was ist so vorteilhaft an dem kleinen Nummernschild? Als ich noch mit meiner 50ccm fuhr, war ich recht neidisch auf richtige Motorraeder mit grossem Nummernschild. Erinnere mich noch eine 100ccm Adler mit Keilriemenantrieb - aber grossem Nummernschild.
Verwirrt
Dapsul

Fastnachter

Hallo Dapsul,

Missverständnis:

Die kleinen von denen Du jetzt sprichst sind die Mofa Schilder. Das sind ja nur Versicherungskennzeichen ohne eine Anmeldung auf einen Halter. Das andere Extrem ist das "normale große Schild". Dazwischen liegen die Schilder für die 125er / 80er, etc. Das sind normale Kennzeichen, allerdings einfach ein ganzes Stück kleiner als die "normalen". Sieht halt einfach optisch besser aus weil so n riesen "Kuchenblech" hinten an unseren Moppeds total überdimensioniert wirkt.

Gruß

Jan.
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

isie

Zitat von: Fastnachter am 11 Juli 2008, 22:11:47
Hallo Dapsul,

Missverständnis:

Die kleinen von denen Du jetzt sprichst sind die Mofa Schilder. Das sind ja nur Versicherungskennzeichen ohne eine Anmeldung auf einen Halter. Das andere Extrem ist das "normale große Schild". Dazwischen liegen die Schilder für die 125er / 80er, etc. Das sind normale Kennzeichen, allerdings einfach ein ganzes Stück kleiner als die "normalen". Sieht halt einfach optisch besser aus weil so n riesen "Kuchenblech" hinten an unseren Moppeds total überdimensioniert wirkt.
Gruß
Jan.
NaCHTEIL Kuchenblech:
1.  Grosse AngriffsFläche für "Bricht durch durch wg Vibras"
2.  Sieht man nicht (ok, reflektieren heutzutage ohnehin)
3. Sieht xx aus.

#1 wäre für mich (R26) echt DER HaUPTGrund !

VG I (Nummerschild SCHon 2x fast wech)

† odeon8

Noch ein Nachteil: CW-Wert !

Da das Kennzeichen fast senkrecht zur Fahrtrichtung steht
sind extreme Verwirbelungen im Heckbereich unvermeidbar.
Hat somit erhöhten Kraftstoffverbrauch zur Folge -->  Klimaerwärmung !

;D Thomas

(seit 33 Jahren NICHT reflektierendes kleines Kleinkraftradkennzeichen (kkkz)
unter /5 Rücklicht)

HUBRAUMISTDURCHNIXZUERSETZENAUSSERDURCHNOCHMEHRHUBRAUM

guest474

Ergänzung: Stiimt. Da kannste verchromen und Alu polieren wie ein Wilder, so ein senkrechtes großes Nummernschild macht das alles wieder zunichte.
Dafür muß man aber weniger bremsen. Das macht dann das Nummernschild ;D

Gruss Manfred

peter63

Hi Christophsky,
freut mich, das es geklappt hat. Ist schon ein Greul mit den Behörden.
Einziger Nachteil des kleinen Nummernschildes: man wird in "Kleinkraftrad" einsortiert und auf der Landstrasse ständig waghalsig überholt.
Oder liegt´s vieleicht daran, das nicht nur das Nummernschild klein ist?  :D

Peter

† odeon8

ja, täuschen und tarnen  . . .

Zitat von: peter63 am 12 Juli 2008, 10:33:24
in "Kleinkraftrad" einsortiert und auf der Landstrasse ständig waghalsig überholt.

Ist mir noch nicht passiert (außer der Überholende begeht eine erhebliche Geschwindigkeitsübertretung  :o )

Thomas W(olf  ;D im Schafspelz)

HUBRAUMISTDURCHNIXZUERSETZENAUSSERDURCHNOCHMEHRHUBRAUM

Karl

Hallo Eintöpfler,

Christopfsky war super-fleissig und hat mir sein Gutachten gefaxt!
Habs mal eingescannt und in der Rubrik "Tips" > "Handbücher" > "Ausnahmegenehmigung Kleines Kennzeichen" veröffentlicht.

Hier ein

Ein ganz herzliches DANKESCHÖN an Christopfsky für die Hilfe!!

Viele Grüße,
Karl
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Dappsull

Vielleicht waere es einfacher, sich einen Zweitwohnsitz in der Schweiz zuzulegen, statt sich mit TUeV zu aergern.
Ich musste mir extra einen Adapter (Kuchenblech) bauen, um an dem schoenen grossen deutschen Nummernschildhalter das mickrige Schweizer Nummernschild anzubringen. Wie man sieht, waeren sonst die Schrauben ausserhalb vom Schild.
Ah, und ausserdem gibt's hier natuerlich das huebsche Wappen!

Gruessli

hannes55

Zitat von: odeon8 am 12 Juli 2008, 10:43:39
ja, täuschen und tarnen  . . .

Ist mir noch nicht passiert (außer der Überholende begeht eine erhebliche Geschwindigkeitsübertretung  :o )

Thomas W(olf  ;D im Schafspelz)



Mir auch nicht... ;D

Hannes K(ettensprenger)
Was dann?!

† Knut

Moin zusammen,

...ich komme damit nicht klar.

in der Ausnahmegenehmigung von Christoph sind doch die Angaben zum Fahrzeug, sogar mit genauer Angabe zur Fahrgestellnummer. Was ist denn daran übertragbar? Darf der nächste Halter auch ein kleines Kennzeichen an genau dem Fahrzeug anbauen? Oder dürfen jetzt alle Motorräder von Christoph ein kleines Kennzeichen fahren??

Wenn ich mit den Zetteln zum Verkehrsamt gehe, werden die doch müde lächeln, weil ich eine R27 fahre....

Insgesamt ist das doch eine schöne Sache für unsere Rechtsverdrsteher Klaus und Clemens, die ganze Sache mit den kleinen Kennzeichen mal aufzuarbeiten. Ich stelle mir da so ein Schreiben vor, bei dem jeder Sachbearbeiter bei den Zulassungsämter oder TÜV-Ingenieur sofort zusammenzuckt und das kleine Kennzeichen genehmigt. Das ganze noch gültig für alle Baumuster bis Baujahr 1968 und fertig ist die Laube.

Los Jungs, haut in die Tasten

Knut

rolf

Hallo,
na klar steht da Fgstnr etc....aber die Begründung ist doch allgemeingültig: 6V zu mickrig, Vibrationsschäden und Gesamtbild historisches Fahrzeug...was wollt ihr denn noch? Das der TÜV jeden unter Strafe stellt der ein großes Nrschild anbringt (anbringen muß)?
Rolf

rolf

Gerade nochmal nachgeschaut...stand da vorher (in dem tret selber) nicht ein anderes Gutachten????

Heiko

Zitat von: rolf am 14 Juli 2008, 09:57:18
Gerade nochmal nachgeschaut...stand da vorher (in dem tret selber) nicht ein anderes Gutachten????

Rolf  ::) ...das war das TÜV-Gutachten, mit dem TÜV-Gutachten kannst Du die Ausnahmegenehmigung beantragen!


Heiko E(rklärbär)
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

rolf

Aber das ist doch das entscheidende!! Aufgrund dieses Gutachten wird doch die Genehmigung erteilt...die Genehmigung ist unwichtig u.a. weil zu allgemein gehalten...Karl, das Gutachten sollte du in den tipps archivieren...mit der Genehmigung kann man nichts anfangen...das kann genehmigt werden oder nicht...wird dir jede Zulassungsstelle so sagen....aber die technischen gründe, die gelten auf alle Fälle...wenn sie die ignorieren (sprich nicht genehmigen)...dann hätte ich gerne eine Ausnahmegenehmigung das ich mit unzureichender Beleuchtung (u.a.)  fahren darf..DAS wird die zulassungsstelle nicht wagen zu schreiben, ergo sind sie in der Zwickmühle...ergo nehmen sie den bequemsten weg-> das ist sich dem techn. Gutachten zu beugen (dann trägt ein anderer die Verantwortung (Behördenregel Nr.1) und man muß nichts entscheiden (Nr. 2) und weniger Schreibkram (Nr.3)).
Rolf

Heiko

Natürlich ist das TÜV-Gutachten das entscheidende Blatt Papier... ich dachte vorhin nur, Du hättest es nicht mehr gefunden.

Heiko
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

rolf

Wie auch...ist weg! und das falsche/unwichtige in Tipps archiviert!

Karl

@ Rolf:

In der Rubrik Tips > Handbücher stehen (in der Mitte irgendwo) die beiden Punkte:

1) TÜV-GUTACHTEN "Kleines Kennzeichen" 
2) AUSNAHMEGENEHMIGUNG für "Kleines Kennzeichen"

Welches von den beiden Schreiben meinst du jetzt?

Gruß,
Karl

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rolf

Nr. 1 (als das Wichtige).

Karl

... und was hab ich jetzt wo falsch archiviert?  :Frage:
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