Eber-Bremslicht un der TÜV

Begonnen von Florian, 28 April 2018, 14:20:22

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Florian

Hallo zusammen,
heute habe ich meine R25/3 über den TÜV gebracht. Sie wurde vom Vorbesitzer 1994 stillgelegt. Die HU war im Grunde kein großes Problem, weder die fehlenden Blinker, noch das Aufleuchten der Bremse nur bei Hinterradbremsung – jedoch das orangefarbene Eber-Bremslichtglas:
Der Prüfer schaute sich die "Rücklicht-Bremseinheit" an und stellte fest: Auf dem roten Reflektorglas mit Rücklicht war eine Prüfnummer (BAM oder so), auf dem orangenen Bremslichtglas nicht. Darauf sah er sich auf seinem Computer um und fand dort den Hinweis, dass gelbe und rote Bremsleuchten zugelassen sind, jedoch ab 1954 für Reflektor-, Rück- UND Bremslicht eine BAM nötig ist. Gleichzeitig fand er aber auch heraus, das Bremsleuchten erst seit 1988 Pflicht sind. Das Problem für den Prüfer bestand darin, das ein Glas ohne Prüfzeichen vorhanden war...
Nach langem wohlwollenden, aber erfolglosem Recherchieren nach Gläsern mit Prüfzeichen, gab er auf und mir meine HU-Unterlagen. :-) Er meinte nur ich solle zusehen, dass ich ein orangenes Glas mit Prüfzeichen bekomme...
Hattet Ihr auch solche Probleme?

Mein Glas sieht so aus, jedoch ohne "Eber"-Schriftzug: http://www.wildstar-fan.de/BMW/eberglas01.jpg
Florian (früher hier als fddus unterwegs)

Florian


Florian (früher hier als fddus unterwegs)

berndr253

#1
Ich hab diesbezüglich keine negativen Erfahrungen gemacht - mit einem Prüfer beim TÜV bei der Vollabnahme meiner 50/2 allerdings schon. Hier wurde bemängelt, dass die Gläser der Ochsenaugen keine Prüfnummern hatten.
Konnte unverrichterdinge wieder nach Hause fahren.
Hängt eindeutig von der "Laune" des Prüfers ab.

Aber schön, dass es bei Dir doch noch geklappt hat

Bernd
Leben und Leben lassen

Anulu

Wurd auch das erstemal wegen fehlendem Zeichen an den Ochsenaugen nach Hause geschickt.... find das ist ,, anstellerei".

Meine schwarz getönten haben jetzt das E-Zeichen
Gruß Manuel



Rock or Bust!

Florian

#3
Hauptsache es hat geklappt. Ich hoffe nur, dass es beim nächsten TÜV dann nicht nochmal aufgekocht wird.
Florian (früher hier als fddus unterwegs)

OldsCool!

Wenn sich der Herr Prüfingenieur bei einem Oldtimer derart anstellt, Prüfer/Prüfinstitut wechseln.
Hier ist Augenmaß gefragt. Was ist wirklich wichtig?
Ein 60 Jahre altes Bremslicht muss ein Prüfzeichen haben? Was stellt das sicher? Dass das Ding vor 60 Jahren mal irgendwelche, inzwischen wahrscheinlich völlig überholten Vorschriften bezüglich Transmissionseigenschaften oder wer weiß was eingehalten hat (damals, als es neu war!!) ?
Da wünsche ich mir viel mehr Sachverstand bei der Prüfung von Lenkkopf- und Radlagern sowie der Bremsanlage. DAS ist sinnvoll investierte Zeit.
Dass sich dein TÜVer am Ende doch noch besonnen hat, spricht immerhin für ihn.

Gruß Steffen
Ich bin auf dem Dorf aufgewachsen. Ich wurde nicht erzogen, ich habe ÜBERLEBT!

Schorsch

Ja ja, diese unsägliche Schräubchenkunde!!

Ich finde es immer super, wenn man sich aufgeschlaut hat und dem Prüfer nett und freundlich sagen kann, was richtig ist.
Z. B. Beim Thema Phon und Dezibel.

Ich mach das gerne, evtl. als Frage formuliert: Ist es denn nicht so, dass dieses Motorrad kein Bremslicht für die Hinterradbremse braucht?

Zum Prüfzeichen:
Meines Wissens nach galt ab 01.01.57 die Schlangenlinie mit einem K und einer Prüfnummer als Prüfzeichen. Später, ich weiß nicht ab wann, kam dann das E Zeichen.

Schorsch
Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

CowBoy

Jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf.

Für die alten Buchsen gibt es maximal eine Hand voll bis ein Dutzend Vorschriften.
Mal in die StVZO schauen und das, was da drin steht berücksichtigen. Prüfzeichen auf Rücklicht und Scheinwerfer sind nun wirklich kein Hexenwerk.

Das Beachten von einschlägig bekannten Vorschriften als "Laune" des Prüfers zu bezeichnen, ist schon ziemlich daneben.
Dieser hier hat genau das gemacht, wofür er bezahlt wird: Abgleich von Ist- zu Soll-Zustand und Abweichungen aufzeigen.
Ob das Prüfzeichen nun sinnvoll ist oder nicht, sei jetzt mal dahingestellt.

Was anderes sind - die hier schon breit diskutierten - Themen wie Gas geht nicht zurück, Seitenständer klappt nicht ein und dergl.
wo sich Prüfer durch mangelnde Sachkunde profilieren und Bauchentscheidungen treffen.

In solchen Fällen ist es auch hilfreich den Prüfer mal aufzeigen lassen auf welcher Basis die Entscheidung getroffen wurde.
Welches Gesetz, Paragraph, Artikel, Anwendungsvorschrift etc.. Und bei Ablehnung einen gerichtsverwertbaren Ablehnungsbescheid einfordern...

Hilft auch und ganz besonders bei Behörden.

Schönes Restwochenende

Gruß, Ulli

Schorsch

Meiner Meinung nach verhält sich das mit den Prüfzeichen in Lampengläsern so:

Erstzulassung bis 01.01.57 nix, muss auch nicht, kann aber.
Erstzulassung ab  01.01.57 Schlangenlinie.
(Hat heute noch Bestandsschutz)

Irgendwann kam dann die E Prüfnummer, ist aber für unsere Boliden nicht erforderlich, genau so wenig, wie die E Nummer auf dem Schalldämpfer.

Schorsch


Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

heinz leichtfuss

Moin zusammen!
Bei meinem R25/2 Rücklicht befinden sich Prüfnummer und Schlangenlinien eingeprägt auf dem Chromring. Nicht auf dem Glas.
Da würde ich doch mal sagen, der Ring adelt jedes eingebaute Glas...
Vielleicht hat fddus ja sowas auch noch zusätzlich.

Gruß
Stefan
...egal! Ich lass das jetzt so.

Wimitz

[size=78%]Laut StVZO haben sich die Übergangsregelungen 2012 geändert:[/size]


[/size]
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 72 Übergangsbestimmungen




(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort.


Das bedeutet, für mein Verständnis, das man im ungünstigsten Fall individuell für sein Baujahr/Fahrzeug forschen muss, welche Regelungen damals galten und ggf. dem heutigen Prüfer nachweisen muss.
Das müsste dann ja auch für Prüfzeichen jeglicher Art gelten, die nichts anderes sind, als eine generelle Betriebserlaubnis.


Vielleicht hat ja schon mal jemand im Forum Quellforschung betrieben, wann welche Prüfzeichen eingeführt wurden und kann Schorschs Erinnerung bestätigen.
Oder es gibt hier Juristen aus der benötigten Fachrichtung, die gefühltes Recht in geltendes übersetzen können. :poet:


Gruß Martin
Am Rande des Wahnsinns sollte mal jemand Liegestühle und Palmen aufstellen.

Wimitz

Toll was man alles für Schriftgrössen hinbringt, ohne es zu merken.
;D
Am Rande des Wahnsinns sollte mal jemand Liegestühle und Palmen aufstellen.

Wimitz

Das hilft schon mal bezüglich der zeitlichen Einordnung von Vorschriften:


Am Rande des Wahnsinns sollte mal jemand Liegestühle und Palmen aufstellen.

Florian

Danke für den ADAC-Link. Der Punkt ,,Erstzulassung ab 01.01.1954 BAG Pflicht für Schluss- und Bremsleuchten sowie für Rückstrahler" war der Stein des Anstoßes. Meine Erstzulassung erfolgte am 5.5.55. - gebaut wurde sie am 14.12.1954. Somit hat der Prüfer im Grunde zurecht die fehlende Kennzeichnung des Bremslichts bemängelt. Ich weiß jetzt nicht, seit wann die Eber-Lichter gebaut wurden, seltsam ist dann ja eigentlich nur, dass diese dann dich wohl auch noch nach der Gesetzesänderung werkseitig von BMW verbaut wurden. Das kann ja eigentlich nicht sein...?

Ein Prüfzeichen ist bei mir übrigens nur auf dem roten Glas, sonst nirgends.

Florian
Florian (früher hier als fddus unterwegs)

Heiko

#13
Hi,

es gibt kein Eber Rücklicht mit Schlangenlinie auf dem Bremslichtglas.... aber auf dem Rücklicht. Da die Lampe eine Einheit ist, gilt die Schlangenlinie für die ganze Leuchte da das Bremslichtglas eingenietet und nicht tauschbar ist.


Gruß Heiko
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

Florian

Hi Heiko,

das wird wahrscheinlich die Erklärung sein! Das würde dann auch zu dem passen was Stefan schrieb (Nummer auf dem Chromring).
Schon wieder etwas für nächsten TÜV dazugelernt ;-)

Danke!
Florian
Florian (früher hier als fddus unterwegs)

cledrera

Wobei die Nachbauten des Eberrücklichts immer einen Lacher wert sind.

Hatte gestern eines dazwischen.
Ganz seltsames Ding.
Gehäuse m.E. Original Eber, Gläser und Aluring auch; bis auf das Bremslichtglas; da war ich mir nicht sicher.
Grundplatte: Schlecht geformter, aber funktionabler Nachbau mit ordentlichen neuen Soffitenhaltern
Jedenfalls:
Licht an; Rücklicht dunkel; Bremslicht leuchtet.
Gehäuse ab; Rücklicht leuchtet; Bremslicht leuchtet.
Gehäuse händisch ca. 1cm höher drauf gehalten und man glaubt es kaum:
Geht doch.
Sobald die Rücklichtsoffite vor der Linse saß: Gutes Rücklicht.


Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

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