Kleines Kennzeichen

Begonnen von Pfannen-Meister, 05 August 2005, 09:36:26

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Robert

Das ist ja auch ein Ossi-Braut. Damit haben der TÜV oder ähnliche Institutionen eh' etwas Probleme. Z.B. Höchstgeschwindigkeit der Schwalbe. Aber schöne Maschinen.
:bike:
Robert R(ööömmmmm)
"Ich habe meine BMW ja nicht aus Freude am Bauen, sondern aus Freude am Fahren!"

Robert

"Ich habe meine BMW ja nicht aus Freude am Bauen, sondern aus Freude am Fahren!"

Tino

Zitat von: Robert am 03 Dezember 2009, 16:17:00
Das ist ja auch ein Ossi-Braut. Damit haben der TÜV oder ähnliche Institutionen eh' etwas Probleme. Z.B. Höchstgeschwindigkeit der Schwalbe. Aber schöne Maschinen.
:bike:
Robert R(ööömmmmm)
Nö,bei mir im Osten haben die Gutachter eher Probleme mit meinen BMWs. Da werden dann lieber nur die Grundfuntionen kontrolliert. Damit die komische Awo-Kopie (Gutachteraussage) ;D wieder schnell vom Hof kommt. Das macht die Begutachtung aber auch umso leichter.
Gruß Tino
Gott fragte die Steine: "Wollt ihr Starrrahmenfahrer werden?"
Verängstigt antworteten die Steine:"Nein,dafür sind wir nicht hart genug."

Robert

Schön und schon seltsam, ich roll mich weg!  :lol: :lol: :lol:
:bike:
Robert R(oll und Rock)
"Ich habe meine BMW ja nicht aus Freude am Bauen, sondern aus Freude am Fahren!"

cledrera

@Dennis,
habe den Artikel mittlerweile gelesen. Da werden zwei Fragestellungen hübsch miteinander vermengt:
1. Tatsächlich gibt es rechtlich grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, § 47 FZV, für ein kleines Kennzeichen.
Allerdings gibt es so etwas wie die Selbstbindung der Verwaltung (ähnlich gelagerte Fälle, ähnliche Entscheidungen) und auch eine bindende Verwaltungspraxis. (Bei widerstrebenden Behörden sollte man darauf hinweisen, dass z.B. in Köln kleine Kennzeichen vergeben werden.)
2. Etwas anderes ist Frage der baulichen Merkmale, d.h. Beleuchtungsumbau, Höhe, Anbringungsort etc. auch aufgrund dessen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Daher würde ich immer wie folgt vorgehen: Zum einen - belegt - darauf verweisen, dass ein großes Nummernschild nicht ausgeleuchtet wird und schon daher das kleine zu erteilen ist. Auf den Hinweis, dann müsse man eben umbauen, darauf verweisen, dass das baulich nicht geht (6 Volt/kleine Lima etc.). Zudem würde die Originalität und damit den Oldtimerstatus aufgegeben, was nicht gefordert werden dürfe. Zudem gehöre das kleine Kennzeichen wegen der damaligen Gesetzesbestimmungen zum Oldtimerstatus dazu. Flankierend darauf verweisen, dass man mit einem Oldtimergutachten, welches zweifelsohne erteilt werden würde, auf das kleine Nummernschild sogar noch einen Buchstaben mehr zu pappen hätte, was kaum im Sinn der Erkennbarkeit sein könne.

Wenn alle Stricke reißen erklären, dass gerne eine R25/3 mit kleinem Nummernschild vorgeführt werden könne. Dem außerhalb des Straßenverkehrs Kölsch trinkenden Fahrer derselben käme es auf das Geschoss, in dem der Schreibtisch steht, hinter dem der ausnahmegenehmigungsverhindernde Sachabearbeiter/in, welche/r erwartungsvoll der Vorführung harrt, sitzt, nicht an. Auf mögliches Bremsfading ab dem 17. Stock wird gebeten, förmlich hinzuweisen.

Clemens

Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Dennis

Zitat von: cledrera am 03 Dezember 2009, 17:10:34
Wenn alle Stricke reißen erklären, dass gerne eine R25/3 mit kleinem Nummernschild vorgeführt werden könne. Dem außerhalb des Straßenverkehrs Kölsch trinkenden Fahrer derselben käme es auf das Geschoss, in dem der Schreibtisch steht, hinter dem der ausnahmegenehmigungsverhindernde Sachabearbeiter/in, welche/r erwartungsvoll der Vorführung harrt, sitzt, nicht an. Auf mögliches Bremsfading ab dem 17. Stock wird gebeten, förmlich hinzuweisen.

:lol: :lol: :lol: Das ist nett!!!

Danke für den juristischen Rat, wenn man es so macht, sollte eigentlich nix schief gehen können.
Hoffentlich kann ich das in den nächsten Monaten mal selbst ausprobieren!!!!  8)

Gruß,
Dennis
Chrome won't bring you home!

† Knut

Zitat von: Dennis am 03 Dezember 2009, 17:28:34

Hoffentlich kann ich das in den nächsten Monaten mal selbst ausprobieren!!!!  8)

Gruß,
Dennis

Genau dieses Prozedere habe ich in Bremen mittlerweile 2mal ohne Erfolg versucht.... keine Chance.

Los, Dennis, gib' Hackengas!! Zum Edersee 2010 kommst Du nicht mit dem Volvo. Dann muss Heiko, der faule Sack, eben sein Gepäck auf seinem Mopped mitnehmen.

Knut

sigi_rs

Zitat von: Knut am 04 Dezember 2009, 08:11:15
Los, Dennis, gib' Hackengas!! Zum Edersee 2010 kommst Du nicht mit dem Volvo. Dann muss Heiko, der faule Sack, eben sein Gepäck auf seinem Mopped mitnehmen.

Jau, das sieht dann ungefähr so aus:




:lol:
Viele Grüße
Jörg

Dennis

Moin!

Heiko fährt ja 26, da würd ich wegen dem Butterrahmen ;D eher zu einem anderen Begleitfahrzeug raten!  :lol: Oder auf die Wechselunterhosen verzichten!  ;)
Aber ich hoffe das meine /3 dann nächstes Jahr so aussieht!!!!!!!!  ;D

@ Jörg: Für wieviele Wochen hast du da gepackt??  :o

@ Knut: Ich geb alles!  ;)

Viele Grüße,
Dennis

Chrome won't bring you home!

Kompressor_Peter

@Dennis: das ist nie und nimmer Jörgs BMW (zu wenig Platz für den Fahrer zwischen dem Gepäck)

@Heiko: Wehr dich! Sag Jenny einfach, dass es so aussieht, dass die Jungs sie nicht mehr am Edersee haben wollen  ;D . Da möchte ích nicht in Knuts Haut stecken  :galgen:. Wenn alle Stricke reißen, macht unser Passat einen Abstecher über Hattingen.

Kevin und Peter

sigi_rs

Zitat von: Kompressor_Peter am 04 Dezember 2009, 11:54:15
@Dennis: das ist nie und nimmer Jörgs BMW (zu wenig Platz für den Fahrer zwischen dem Gepäck)

EYYYYYHHH!  ;D

Ich war die Stütze, damit nicht alles auf dem Sattel zusammenrutscht. Aufsteigen war nicht wirklich einfach.

@Dennis: Lass mal überlegen, was hatte ich dabei:

Zelt, selbstaufblasende Luma, Schlafsack, Klappstuhl, Kocher, Kaffee, Geschirr, Getränke (nichtalkoholisch), Ersatzteile (Lichtmaschine, Lampen, Meßgerät etc.), 1 Unterhose + 1 T-Shirt (weis ich nicht mehr so genau), 2 Socken, Navi, Karten, Taschenlampe, 1 Handtuch, Zahnbürste, Zahnpasta. Sonst nichts.

Viele Grüße
Jörg

Dennis

Zitat von: sigi_rs am 04 Dezember 2009, 12:37:37
selbstaufblasende Luma

Die hat sich dann wohl schon im Koffer selbst aufgeblasen!!!  :lol:

Zitat von: sigi_rs am 04 Dezember 2009, 12:37:37
Geschirr

24-teilig?  ;D

Gruß
Dennis
Chrome won't bring you home!

cledrera

Jörg,
ich darf Dir mal helfen  ;D:
Du hast gesagt
Zitatwas hatte ich dabei:
und ausgeführt
Zitat1 Unterhose + 1 T-Shirt (weis ich nicht mehr so genau), 2 Socken, ... Sonst nichts.

Zu ergänzen ist, die Unterhose war aus Kevlar, die Socken winddicht und das T-Shirt old school.
Sonst (war da wirklich) nichts.

Clemens (D&W)

Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

berndr253

#102
Zu wenig Platz??

Da gibt es doch Möglichkeiten. Ich habe folgendes im Netz gefunden und spiele mit dem Gedanken auch mal so etwas zu bauen.

(Wie bekommt man ein Bild eigentlich in den Text hinein?? Da würde mich ein Tipp schon freuen!)

Bernd

Leben und Leben lassen

cledrera

Bernd,
dann sprich mal Odeon8 an. Nachdem er seinen Surfbrettanhänger schon vor Jahren fertig gestellt hat (mit TÜV!), sucht er bestimmt jemanden, der mit einem Flugzeugträgerheck als Anhänger experimentieren will.

Clemens
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

† odeon8

Hallo Freunde, das schöne an dem obigen Nachläufer ist dass man ihn
als "Gelenkzug" (geht nur einspurig an einspurigen Zugfahrzeugen) eintragen lassen kann -
und damit ist das doofe Speedlimit von 60 km/h aufgehoben !

Die Anhänger "Kupplung" ist hierbei aufwendiger als mein Hebi-Kugelkopf: Es muß
ein Kreuzgelenk verwendet werden, damit Motorrad und Trailer immer die gleiche
Schräglage einnehmen.

@ Bernd: Das mit dem Bild hat Tassilo vor kurzem so erklärt.

Thomas
HUBRAUMISTDURCHNIXZUERSETZENAUSSERDURCHNOCHMEHRHUBRAUM

Taz

Hallo Bernd.

Diese Firma ist mir auch schon aufgefallen...das feine ist, daß die die Hänger nach Kundenwunsch bauen...in unserem Fall wärs also kein Problem, ein passendes Rad einzubauen und auch Schutzblech und Rücklicht sind frei konfigurierbar..

Einfach schick...

Schöne Grüße, Tas
Ich hab noch nie einen Sarkasmus vorgetäuscht


auf Tour:

Zipfelreise (2019)
Cymru "Radnor Revivals" (2016)
Alba "Isle of Skye" (2013)
Austria Großglocknerhochalpenstrasse (2012)
Alba "Spittal of Glenshee" (2011)

berndr253

Zitat von: Tassilo am 04 Dezember 2009, 19:00:49
Hallo Bernd.

Diese Firma ist mir auch schon aufgefallen...das feine ist, daß die die Hänger nach Kundenwunsch bauen...in unserem Fall wärs also kein Problem, ein passendes Rad einzubauen und auch Schutzblech und Rücklicht sind frei konfigurierbar..

Einfach schick...

Schöne Grüße, Tas

Hallo Tas,

ich gehe mal davon aus, dass ein Selbstbau ohne weiteres machbar ist, wenn die Anforderungen an das Kreuzgelenk und dessen Fixierung am Mopped klar sind. Der Anhänger ist ja ungebremst und das ganze sollte eigentlichk keine so große Herausforderung sein (kommt drauf an, wer mitmacht - Thomas würde das sicher in einem Wochenende auf die Beine stellen; "ungelernte" brauchen ein paar Stunden länger  :schrauber:).

Neu war mir aber die Möglichkeit das ganze eintragen zu lassen und damit die Geschwindigkeitsbeschränkung zu umgehen - seeerhr interessant!! Ich werde mal Ausschau nach Unterlagen bezüglich des Kreuzgelenks und des Anbaus halten - vielleicht ergibt sich was.

Gruß

Bernd
Leben und Leben lassen

BenW

Bernd,

warum zeigst Du uns nicht, was Du wirklich mit diesem Hänger machen willst - siehe Anhang... ;)

Grüsse,
BenW

Enzym2

Hallo zusammen,

tut mir leid, dass ich diesen alten thread hier wieder ausgrabe.
ich war heute mit meiner 25/2 beim tüv um mir nach möglichkeit ein kleines Kennzeichen eintragen zu lassen. der prüfer gab mir dann darauf die antwort, dass der tüv sowas seit ende 2009(?) gar nicht mehr eintragen darf, dafür sei inzwischen alleine die zulassungsstelle zuständig...heute nachmittag mal schaun was die dazu sagt...

ich wollte euch darüber nur in kenntnis setzen...

gruß

big-tschenso

Der TÜVler hat Recht.Macht das Landratsamt.Bei uns in BW bekommt mann immer bis Bj. 56 glaube ich,ein kleines Nummernschild.  Gruss Tschenso
Es ist nicht alles was schwarz ist und zwei Räder hat,eine R25.Aber es könnte doch sein.

topcom

Hallo,
kann ich auch bestätigen. Meine R26 BJ 59 bekam neulich von der Zulassungstelle ein großes Kennzeichen (mit der Bemerkung das sei ja auch schon ein richtiges Motorrad mit 15 PS!). Ein kleines Kennzeichen an der /2 (BJ 52) an der ich gerade rumschraube, würde im Ermessen der Zulassungsstelle liegen. Das ist wohl kein richtiges Motorrad ???
Gruß Oliver
BMW R27, R50/2 (800ccm) mit Steib S250, R25, R24.

rolf

Der Tüv darf aber schreiben das die Ausleuchtung bei einem großen Nummernschild nicht mehr ausreichend ist!

Tino

Zitat von: Enzym2 am 01 Juli 2010, 10:57:56
Hallo zusammen,

tut mir leid, dass ich diesen alten thread hier wieder ausgrabe.
ich war heute mit meiner 25/2 beim tüv um mir nach möglichkeit ein kleines Kennzeichen eintragen zu lassen. der prüfer gab mir dann darauf die antwort, dass der tüv sowas seit ende 2009(?) gar nicht mehr eintragen darf, dafür sei inzwischen alleine die zulassungsstelle zuständig...heute nachmittag mal schaun was die dazu sagt...

ich wollte euch darüber nur in kenntnis setzen...

gruß
Es wird immer seltsamer in Dt.
Da werden die Entscheidungen eines Sachverständigen von einem Sachbearbeiter nicht mehr gewünscht  :spinnt:
Gruß Tino
Gott fragte die Steine: "Wollt ihr Starrrahmenfahrer werden?"
Verängstigt antworteten die Steine:"Nein,dafür sind wir nicht hart genug."

axel69

Und das Kuriosum:

Ein bekannter hat einen Porsche 911 US - Reimport BJ 2000, der sofort ein kleines Kennzeichen bekam. Die Teile für eine Umrüstung damint ein großes Kennzeichen hinpasst wären lieferbar.

Axel

berndr253

#114
Die Sache mit dem kleinen Kennzeichen ist eigentlich "gegessen". Einen Rechtsanspruch gibt es nach den derzeit gültigen Vorschriften NICHT (mehr). Es ist allerdings so, dass man, je nach Alter des Beamten bei der Zulassungsstelle durchaus ein kleines Nummernschild bekommen kann. Ist halt Ermessungssache, ist der Sachbearbeiter hinreichend alt kennt er noch die früher gültigen Regularien und man kann für ein Zweirad, das VOR dem xx.xx.1956 zugelassen wurde ein kleines Kennzeichen zugewiesen werden kann.

Viel Glück

Bernd
Leben und Leben lassen

Stefan

Zitat von: Tino am 01 Juli 2010, 18:17:12
Es wird immer seltsamer in Dt.
Da werden die Entscheidungen eines Sachverständigen von einem Sachbearbeiter nicht mehr gewünscht  :spinnt:
Gruß Tino

Genauso isses!!! Tja, ich muß für Bj. 1972 Fahrtrichtungsanzeiger, die original nicht dran waren, nachrüsten. 600 Euro Nachrüstkosten sind zumutbar.
Kleines Kennzeichen geht theoretisch, wenn der Herr von der Zulassungsstelle nickt, weil der Platz begrenzt ist. Nu habe ich zu beiden Seiten etwa 21000 km Platz, da wirds wohl nix mit Leichtkraftradkennzeichen, obwohl das Halteblech genau 130 mm hoch ist und geradezu danach (dem Lkr-Schild) schreit.
Gruß
Stefan
The evil is always and everywhere!

cledrera

ZitatEinen Rechtsanspruch gibt es nach den derzeit gültigen Vorschriften NICHT (mehr).

Das sehe ich anders.
Falls Du für Deine Meinung Urteile zu Felde führen kannst, immer her damit.

Clemens
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Enzym2

ich wusste nur vorher nicht, dass ich nicht zum tüv muss und hab das vorher auch hier nirgends gefunden...als der beamter bei der zulassungsstelle gestern nach 5 min. endlich verstanden hatte was ich eigentlich will, hatte ich nach gefühlten weiteren 5 mins mein kleines kennzeichen...so ganz ohne diskussion^^ hat mich ja schon fast gewundert, nach so manchen "schauergeschichten" die ich hier gelesen habe...

berndr253

Schön zu hören, dass es auch noch einsichtige Mitbürger auf den Ämtern gibt. Dies zeigt, dass es durchaus mit ein wenig "gutem Willen" und Überzeugungsarbeit gehen kann. Ist halt alles ein Frage der "Strategie" - man KANN mit Gutachten usw. auflaufen, man kann aber auch (eventuell vorher) einmal anfragen ob das Gewünschte eventuell machbar ist.

Bernd
Leben und Leben lassen

guest474

Nach der neuen überarbeiteten STVO gibt es nicht mehr vor und nach 1956 oder so. Es gibt nur noch große Kuchenbleche. In HN die Zulassungsstelle arbeitet danach. (Beitrag im Marktheft).
Können und nur noch über die Ausleuchtung retten. Wenn aber 600€ zumutbar sind können wir vielleicht alle auf 12 Volt umbauen?
Gruss Manfred

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