Kleines Kennzeichen

Begonnen von Pfannen-Meister, 05 August 2005, 09:36:26

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Robert

mmmmhhh, das Rücklicht sieht aber Bj.-mäßig stark nach "Kuchenblech" aus, wenn ich mich nicht irre....
Robert H(awkins)
::)
"Ich habe meine BMW ja nicht aus Freude am Bauen, sondern aus Freude am Fahren!"

Robert


"Ich habe meine BMW ja nicht aus Freude am Bauen, sondern aus Freude am Fahren!"

rolf

Tja...Knut (und Co)....der Nummernschildhalter ist für (!) Kuchenbleche...alle Anderen (speziell die kleineren ;D ) sind eigentlich zu klein für den halter...der schaut denn nämlich an den Kanten raus.
Rolf N(on Latex)

sigi_rs

Zitat von: rolf am 23 Oktober 2008, 23:01:16
Tja...Knut (und Co)....der Nummernschildhalter ist für (!) Kuchenbleche...alle Anderen (speziell die kleineren ;D ) sind eigentlich zu klein für den halter...der schaut denn nämlich an den Kanten raus.

Stimmt genau, ich musste meinen Halter beidseitig beschneiden, um mein kleines Kennzeichen unterzukriegen. ;D
Aber das habe ich gerne gemacht.

Viele Grüße,
Jörg

† Knut

Moin zusammen,

erstmal vielen Dank für die Anteilnahme.

Ich habe gestern nochmal mit jemanden aus dem Verkehrsressort gesprochen. Er konnte meiner Argumentation folgen und meinte, dass es eigentlich kein Problem sei, ein kleines Kennzeichen zu bekommen.

"... bitte kommen Sie zu mir und legen die Bescheinigung nach § 23 StVZO (Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) sowie ein Gutachten eines aaS vor. Dann bekommen Sie ein kleines Kennzeichen."

.... ich werden den Beamten in den nächsten Tagen mal besuchen und ihm erklären, dass die beiden Gutachten zusammen schon 'ne Menge Geld kosten und auch die jährlichen Kosten grösser sind, als ohne "H-Kennzeichen". Ich halte das für unzumutbar.

Noch gebe ich nicht auf

Knut

Stefan

Zitat von: odeon8 am 23 Oktober 2008, 21:20:33
Moin Knut,

falls es trotz aller Aktionen und Bemühungen nicht klappen sollte:
Selbst im Historichen Archiv wird mit Kuchenblech gepostet:



Andererseits: Bei einer Oldtimerzulassung (Wechselkennzeichen ?) scheint es keine Probleme zu geben:

http://www.honda-tiger.or.id/forum/bmw-r69-t23357.html

Good Luck !

Thomas


Das geht dann, wenn man schon eine Maschine, die nach altem Recht ein kleines Kennzeichen bekommen hatte, mit Rotem Kennzeichen hat und eine zweite auf das Kennzeichen anmeldet. Wenn die Zulassungsstelle nicht merkt, daß die zweite Maschine eigentlich ein großes Kennzeichen bräuchte... Den Tip habe ich von "meinem" TÜV-Prüfer.

Gruß
Stefan
The evil is always and everywhere!

Rütz

ZitatEr konnte meiner Argumentation folgen....
Welche Argumentation? :Frage:
Wo ist der Unterschied zw. Knut's R27 und jedem anderen danach oder heute im Laden neu zu kaufenden Motorrad?
Oder gilt das dann für alle Motorräder in Deutschland (oder Bremen)... wenn Knut damit durch ist?

Rütz R(etro-Pimp?)
I never dared to be radical when young.
For fear it would make me conservative when old. (Robert Frost)

Dennis

Jau, stimmt, darauf hatte ich ja gar nicht geachtet.
Das kleine Kennzeichen steht dir mit deinem 60er Baujahr ja gar nicht zu. Da gibts auch eigentlich nichts zu diskutieren und argumentieren, ist seit Jahrzehnten gesetzlich vorgeschrieben.
Da hab ich dem Herrn Innensenator wohl Unrecht getan...  :-\\

Aber ich gönn dir natürlich trotzdem ein "Kleines"...und bin gespannt wie es ausgeht!  ;)

Viele Grüße, Dennis
Chrome won't bring you home!

† Knut

Welche Argumentation??

Na ja, alles was hier bislang genannt worden ist:

steht doch alles drin (Beleuchtung, Halter f. kl. Kennzeichen, Windlast, originale Erscheinungsbild). Das Gutachten würden die auch anerkennen.

Auf das Baujahr haben die noch gar nicht geachtet, wohl aber gemerkt, dass es ein "ganz normales Motorrad" ist - eben keine H-Zulassung.

@Dennis: Das Problem bei diesem Politiker ist, dass er mit seiner Dienstanweisung alles über einen Kamm schert und keine Ausnahmen zulassen will (egal wie gut oder schlecht, berechtigt oder nicht). Selbst eine Vorkriegsmaschine müsste mit dem grossen EU-Kennzeichen fahren.

Ich werde sehen

Knut

Dennis

Zitat von: Knut am 24 Oktober 2008, 13:07:42
@Dennis: Das Problem bei diesem Politiker ist, dass er mit seiner Dienstanweisung alles über einen Kamm schert und keine Ausnahmen zulassen will (egal wie gut oder schlecht, berechtigt oder nicht). Selbst eine Vorkriegsmaschine müsste mit dem grossen EU-Kennzeichen fahren.

Ich werde sehen

Knut

Okay, dann hat er meinen Beitrag von gestern also doch verdient...!  ;D

Ich will hier jetzt keine neue Diskussion starten, aber ein Wehrmachtsgespann mit EU-Kennzeichen...ist geschichtlich gesehen schon etwas delikat, finde ich...  ;) Aber das nur mal am Rande...!
Chrome won't bring you home!

cledrera

Knut,
bitte kannst du das Gutachten nochmals scannen (wg schlechter Quali)?
Oder sagen von wem Du es hast?

Möchte unbedingt eventuellen Allüren des hiesigen Amtsschimmels vorbeugen.

Danke

cledrera
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

isie

Hallo,

Frage an die Corona..: Wieso hatten denn Kreidlers und Co, die schneller als die übliche Moped / Mofa Schnapsklasse fahren durften, früher das kleine Kennzeichen ?

Konnten die auch das Kennzeichen nicht richtig be- ausleuchten oder warum ? 


VG I

Robert

Kleinkraftrad !?! Und richtige Motorräder hatten auch früher schon Kuchenbleche.... wälzt doch mal die meist reichlich vorhandene Fachliteratur/Bildbände. Es gibt da nur einen Schnitt so ca. 1959/60. Da muss irgendetwas geändert oder normiert worden sein......
Und so hässlich sind die Bleche nicht.....
Ist ja gut .... meine 75/5 hat ja auch eine Gläserverkleidung...die mag auch keiner...doch ICH.
Robert O(ftdergeschmacksverirrunggeziehen)
:bike:
"Ich habe meine BMW ja nicht aus Freude am Bauen, sondern aus Freude am Fahren!"

isie

@ Robert: Genau "KleinKraftrad" heissen die und hatten die kleinen KZ.
Und wer so einen R2x SchüttelHobel fährt weiss genau, warum DA die kleine KZ Vorteile bieten ...

So also nochmals...  "KleinKraftrad" hatten auch nur das Kleine KZ WARUM ?

† Knut

.... weil unter 125cm³. Gilt auch heute noch.


Rütz

Mit den Kubik hat es direkt nicht zu tun.
Das kleine Kennzeichen ist ja eigentlich das "Kleinkraftradkennzeichen" und überhaupt für die Kleinkrafträder extra erfunden worden:
D.h. für "Mopeds", die steuerpflichtig sind (weil stärker als Mofa/Mopeds), aber ohne vollwertigen Führerschein von 16 Jährigen (oder alten Autofahrern) gefahren werden dürfen.

Eine entdrosselte 80er oder 125er mit mehr als 11 KW oder schneller als 80 km/h muß auch ein Kuchenblech tragen!

Der Sinn des Kennzeichens ist (eigentlich), daß der Dorfpolizist auf einen Blick erkennen kann, ob das Motorrad auch von einem 16 Jährigen gefahren werden darf.

Rütz
I never dared to be radical when young.
For fear it would make me conservative when old. (Robert Frost)

isie


Robert

achja, früher , gaaaaanz früher, ging die Klasse III bis 250 ccm. Das erklärt aber nicht alles... aber DIESES Forum hat ja bisher alles ergründen können.
Robert H(olmes)
:)
"Ich habe meine BMW ja nicht aus Freude am Bauen, sondern aus Freude am Fahren!"

Rütz

Nee, das war Klasse IV !
Klasse III war Auto.
Ok bis '82 oder so gab es Kl. IV zum Autoführerschein immer umsonst mit dabei.

Rütz W(atson)
I never dared to be radical when young.
For fear it would make me conservative when old. (Robert Frost)

Stefan

Zitat von: Rütz am 25 Oktober 2008, 17:21:53
D.h. für "Mopeds", die steuerpflichtig sind (weil stärker als Mofa/Mopeds),

Tröööt, auch falsch: Kleinkrafträder sind nicht steuerpflichtig, da der Aufwand des Eintreibens der Steuer größer ist als der Ertrag. Alles bis 125 cm3 (früher vor EU-Angleichung waren es max. 80 cm3) ist steuerbefreit, egal wie hoch die Leistung ist.

Ein kleines Kennzeichen bekommt das Moped, das max. 125 cm3 hat und nicht schneller als 80 km/h fährt. Fährt es schneller (z.B. offene 125er oder Kreidler Florett mit 6,25 PS) gibts das Kuchenblech (wie Rütz richtig konstatierte).

Die Regelung, daß Motorräder vor Bj. 60 (oder so) automatisch ein kleines Kennzeichen bekommen können, gibts seit der neuen Zulassungsverordnung (seit 04/07?) nicht mehr. Jetzt ist man auf das Wohlwollen des Straßenverkehrsamtes angewiesen, egal, welches Bj die Maschine hat. Das Gutachten des TÜV kann man sich bei Ablehnung einer Sondergenehmigung durch das Straßenverkehrsamt an die Backe schmieren.

Gruß
Stefan
The evil is always and everywhere!

Tom

Hallo,
auf einen Beitrag mehr kommt es ja nun auch nicht mehr an!  :D

@ Rütz, Klasse III war für Auto, richtig, aber auch für Motorräder bis 250 ccm!

@ Stefan, die Kreidler mit 6,25 PS wurde bei uns mit Kleinkraftradkennzeichen gefahren!

Gruß Tom

Robert

Also: Eine Regelung gibt es noch für Personen, die den Führerschein für Fahrzeuge bis 250 ccm vor dem Jahr 1.12.1954 gemacht hatten. Mit diesem Führerschein dürfen KFZ gefahren werden, sofern sie den Hubraum von 250 ccm nicht überschreiten. Auch Kräder !!
Robert F(orscher)



"Ich habe meine BMW ja nicht aus Freude am Bauen, sondern aus Freude am Fahren!"

Robert

Mir geisterte immer noch das Jahr 1956 im Schädel rum, da es für die Kräder es ja bis vor kurzem  noch die kl. Kennzeichen gab.
Die Recherche ergab dieses:

Das bis heute gültige System der Kraftfahrzeugkennzeichnung der BRD wurde am 01.07.1956 eingeführt. Die vorhergehenden Systeme waren sehr unübersichtlich und hatten eine zu geringe Kapazität. Mit dem neuen System wurden folgende Forderungen erfüllt:
1. Das Kennzeichen dient der Identifizierung der Fahrzeughalter, d.h. es muss auch aus Entfernung gut erkennbar sein und so lange merkfähig bleiben, dass man es aufschreiben kann.
2. Das System sollte lange Zeit ausreichen, d.h. für die zunehmende Motorisierung waren ausreichend Nummern anzubieten und gegen evtl. staats-rechtliche Änderungen unempfindlich sein.
Man wählte ein System, in dem die Zulassungsstelle mit 1-3 Buchstaben, möglichst aus ihrem Ortsnamen, gekennzeichnet wurde. Alle Erkennungsnummern werden prinzipiell nur einmal vergeben. D.h. es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Kennzeichen für ein normales oder um ein von der Steuer befreites Fahrzeug oder um einen Oldtimer handelt.
Wie oben erwähnt, wurden ab 01.07.1956 die neuen Kennzeichen ausgegeben. Bei Neuzulassung (nach dem 01.07.1956) konnten übergangsweise noch Kennzeichen des alten Rechts zugeteilt werden. Jedoch ab 01.07.1958 mussten alle Kraftfahrzeuge mit den neuen Kennzeichen ausgestattet sein.

Robert
:bike:
"Ich habe meine BMW ja nicht aus Freude am Bauen, sondern aus Freude am Fahren!"

SKool

Moin,
hat jemand schonmal eine R27 mit kleinem Kennzeichen gesehen?
Müsste doch auch irgendwie gehn.
mfg
Pro CC MS

Robert

1. Nein.
2. Nein.
Die kradfahrende Welt wird sich wohl damit abfinden müssen....
Oder auf eine EU-Regelung.... mmh, nö, das geht dann richtig schief......
Robert
:bike:
"Ich habe meine BMW ja nicht aus Freude am Bauen, sondern aus Freude am Fahren!"

Dennis

Hallo zusammen,

in der aktuellen Oldtimer-Markt (12/2009) findet sich auf Seite 9 in der Rubrik "Leser fragen - GTÜ-Spezialist antwortet" eine ausführliche Antwort zu diesem Thema.

Der Leser E. Wolter (hier angemeldet?) hat bei der Anmeldung seiner 25/2 kein kleines Kennzeichen bekommen und fragt jetzt den "Spezialisten".  ;)

Zusammengefasst lässt sich sagen (wie hier auch schon mehrfach erwähnt), dass der Anbau eines kleinen Kennzeichens weiterhin mit Sondergenehmigung und Nachweis der Notwendigkeit auf Kosten des Halters möglich ist.
Leider hab ich keinen Scanner, daher müsst ihr euch beim Zeitschriftenhändler eures Vertrauens ein eigenes Exemplar kaufen, falls ihr die ganze Antwort lesen möchtet! :poet: ;D

Gruß
Dennis
Chrome won't bring you home!

cledrera

1. Leser E.Wolter kann hier nicht angemeldet sein, da er anderenfalls meine lichtvollen Ausführungen gelesen hätte (sofern er die Forumssuche bedient hat, was mir auch nicht immer gegeben ist.
2. Das
Zitatund Nachweis der Notwendigkeit
ist bei Oldtimern eben nicht erforderlich! Dennis, woher hast du das? Etwa gar aus dieser Zeitung?

Clemens
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Dennis

Zitat von: cledrera am 03 Dezember 2009, 13:53:55
1. Leser E.Wolter kann hier nicht angemeldet sein, da er anderenfalls meine lichtvollen Ausführungen gelesen hätte (sofern er die Forumssuche bedient hat, was mir auch nicht immer gegeben ist.

Stimmt natürlich...schließlich haben wir hier unsere eigenen Experten!!!  ;D  ;)

Zitat von: cledrera am 03 Dezember 2009, 13:53:55
2. Das  ist bei Oldtimern eben nicht erforderlich! Dennis, woher hast du das? Etwa gar aus dieser Zeitung?

Ja richtig, dass stand dort sinngemäß. Ok, ich zitiere den letzten Satz dieser GTÜ-Spezialisten-Antwort:

"Bei größeren Maschinen (Anm.: vorher waren Leichtkrafträder mit 125 Kubik und 80km/h erwähnt worden) wird die Behörde sehr wahrscheinlich darauf bestehen, dass eventuelle Gründe für eine Ausnahme schlüssig und auf Kosten des Halters nachgewiesen werden."

Nun gut, er schreibt "wird die Behörde sehr wahrscheinlich darauf bestehen...". Schlicht falsch, Herr Jurist? Kann die Behörde darauf nicht bestehen?

Ich glaub, ich werd dich mitnehmen, wenn ich meine Kiste zulassen werde.  ;D Honorar zahle ich dann in Kölsch...aber nur soviel, wie du während des Behördenbesuchs trinken kannst!  ;D :saufen:

Gruß
Dennis
Chrome won't bring you home!

Robert

Gottlob, kein Bier... Man wird es drehen und wenden können. Am Baujahr (oder EZ) werden sich die Großen und kleinen trennen.
:bike:
Robert K(uchenblech)
"Ich habe meine BMW ja nicht aus Freude am Bauen, sondern aus Freude am Fahren!"

Tino

Zitat von: Robert am 03 Dezember 2009, 15:22:28
Gottlob, kein Bier... Man wird es drehen und wenden können. Am Baujahr (oder EZ) werden sich die Großen und kleinen trennen.
:bike:
Robert K(uchenblech)
Nicht unbedingt!
Habe für meine 68er MZ ES150 auch ein kleines Täfelchen bekommen.
Wenn ich das Kennzeichen ganz dicht unters Rücklicht schraube und die Maschine mit einem Fahrer belaste,dann beträgt der Abstand der Nummernschildunterkante zur Fahrbahn beim 20x20cm Schild nur 27cm. Vorgeschrieben sind hinten aber min. 30cm. Da konnte man sich auf dem Amt noch so winden und ärgern. Ich kann auch nix für diesen doofen Paragraphen der schwerer wiegt als jede Amtsanweisung.  ;D
Gruß Tino
Gott fragte die Steine: "Wollt ihr Starrrahmenfahrer werden?"
Verängstigt antworteten die Steine:"Nein,dafür sind wir nicht hart genug."

detlefferger

Also ich habe letztes Jahr meine 25-2 mit kleinem Kennzeichen angemeldet bekommen, hatte aber mit dem Gutachten aus diesem Forum einen sonderantrag gestellt. Hat ca. 50 gekostet.

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