Schaltplan für Hella Ochsenaugen / Lenkerendblinker

Begonnen von öffel, 07 Mai 2022, 09:28:14

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Einzylindär

Auto vor dem 1.1.62 ohne Blinker zulassen geht nicht.
Gurte vor 1.7.69 mussen dagegen NICHT nachgerüstet werden.

Gruß
Stefan, der Einzylindär

Einzylindär


Heiko

Zitat von: Einzylindär am 27 Mai 2022, 09:58:27Auto vor dem 1.1.62 ohne Blinker zulassen geht nicht.

Lesen!  ;D

Da steht:

Fahrtrichtungsanzeiger bei Motorrädern ab 01.01.1962, §54 StVZO, bei früherem Erstzulassungsdatum nicht erforderlich

... von Auto kein Wort.
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

cledrera

Gurte mussten auch nicht nachgerüstet werden?  :Frage:
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Einzylindär

Habe ich gelesen Heiko. Finde es Nur interessant, daß man Autos mit Blinkern nachrüsten muss, Motorräder aber nicht!

Gruß
Stefan, der Einzylindär

Heiko

#64
Clemens:


§ 35a StVZO ab 01.04.1970 Sicherheitsgurte auf den vorderen Sitzen erforderlich

§ 35a StVZO ab 01.05.1979 Sicherheitsgurte auf den hinteren Sitzen erforderlich


Stefan, die Erklärung könnte (und wird es) sein, dass man bei Motorrädern Handzeichen geben kann. Beim Pkw oder Lkw schwer möglich. Geht zwar, bringt aber nichts.


Heiko
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

cledrera

:Zeitung: ,
es bleibt dabei:
Bei Motorrädern werden keine Sicherheitsgurte nachgerüstet.
Auch nicht trotzdem oder in Hattingen oder so.  :oberlehrer:
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Kavallerie1

Und HEIKO hat Recht mit:!!
-----Wenn das Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges allerdings nach dem Datum (der Änderung) des Inkraftretens des Paragraphen der StVZO liegt, dann muss nachgerüstet werden ------

Nichts anderes habe ich behauptet.  EZ. - entsprechendes Datum - dann Nachrüsten bei Zulassung im Geltungsbereich der STVZO, oder ggf. Ausnahmegenehmigung wenn Nachrüstung unzumutbar oder nicht möglich.

Heiko

Zitat von: cledrera am 27 Mai 2022, 16:49:19Auch nicht trotzdem oder in Hattingen oder so.  :oberlehrer:

Schau Du mal lieber in deinen Email-Eingang.  :help:
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

cledrera

Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Schorsch

#69
Moin,

anlässlich der gestrigen HU, hab ich den netten Prüfer mal über nachgerüstete Blinker ausgefragt.

Folgende Auskunft bekommen:

Grundsatz:

ALLLES, was nicht der serienmäßigen Ausstattung dieses Typs entsprechen würde MÜSSE eingetragen werde.

Also, Nachrüsten mit Blinker einer R 27 EZ 1960-1961  sei nicht eintragungspflichtig, da es diesen Typ nach 1962 EZ mit Blinker gab, ab da sogar vorgeschrieben ist.

Nachrüsten einer R 25 - R 26  sei eintragungspflichtig, da bei diesen Typen Blinker keine Serienausstattung wäre, nur Zubehör.

Zusätzliche Blinker hinten müssten IMMER eingetragen werden, da diese
nie zur serienmäßigen Ausstattung gehört hätten.

Wie gesagt, ich gebe hier nur sinngemäß die Auskunft des Prüfers weiter.


Nachdem sich sämtliche Prüfer den Bock betrachteten, noch eine humorige
Sache:
Ein junger Prüfer wollte wissen, ob durch die Bohrung Hinterachse nicht
ein Splint gehöre.
Strafender Blick des älteren Prüfers. ,,Nee nee, da kann man eine Stange
reinstecken, dann die Achse rausziehen, außerdem würde ein Splint an der Stelle keinen Sinn machen"
😊
,,Du solltest mal öfter alte Motorräder abnehmen"



Gruß





Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

Jürgen 57

Moin,
in den 70ern/80ern sind die Lenkerendblinker an meiner 25/3 nie bemängelt worden von wg. Eintrag in die Papiere. ???  Ist das heute anders?

Gruß  Jürgen

Anulu

#71
Nein.
Meine Prüfer waren bis jetzt froh das ich überhaupt welche dranngemacht habe.
Halt klarer Menschenverstand.
Wir reden von Blinkern nicht davon das ich ein Volcan II Triebwerk eintragen lassen will.

Gruß Manuel



Rock or Bust!

berndr253

Da hab ich vergleichbare Erfahrungen gemacht - ein Test ob die Blinker funktionieren - eine kurze Diskussion ob das Rücklicht funktioniert oder nicht (25/3) IMMER mit dem Ergebnis - na gut - ist nicht kaputt ...
Plakette drauf zahlen und wech.

Bernd
Leben und Leben lassen

Similar topics (5)

Hauptmenü

Anleitungen & Bücher Baureihe Specials Startseite Vergleichsliste

Presse & Wissen

Bauzeiten & Stückzahlen Historisches Liste der BMW Modelle Presseberichte Prospekte & Plakate

Foren & Literatur

Bildergalerie Bildtafel-Suche Forum: Boxerforum Handbücher Servicedaten

Allgemeine Infos

Bildtafelsuche Glossar Impressum Kontakt Sitemap

Tipps & Service

Dienstleister Händler Märkte & Museen Tipps Verschleißteile & Werkzeuge