Lichthupe ??

Begonnen von † Knut, 07 Mai 2007, 08:46:36

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† Knut

Moin zusammen,

meine neue MZ-B benötigt zum Unterbrechen der Zündung einen Killschalter, der ein blaues Kabel an Masse legt (Zündung aus).
Das Zündschloss an meiner R27 hat die Klemme 2 (bei gezogenen Knochen an Masse), der geeignet wäre. Allerdings ist der Kontakt nicht so ganz zuverlässig, sodass ich ggf. den Lichthupenknopf am rechten Lenkerende als Killschalter verwenden könnte.

Hat jemand 'mal mitbekommen, dass der TÜV bei der normalen HU danach geschaut hat, ob die Lichthupe geht??

Knut

† Knut


emm

Moin Knut,

bei mir in Siegen hat der TÜV das gecheckt. Bau doch einfach ein Relais ein, was den Anschluss von der Zündung auf Masse legt wenn du den Nagel ziehst.

Gruß

Markus
Alt werden ist unausweichlich, erwachsen werden optional...

† Knut

Moin Markus,

klar, dass mit dem Relais wird sicher klappen, dass schlagen die Leute von MZ-B ja auch vor und ein Relais ist auch dabei.... allerdings wird es langsam eng in der Lampe, da bereits vier Relais vorhanden sind.

  • Zündung (X-Kontakt),
    Licht an,
    Fernlicht,
    Blinker
.
..... es gehen nur noch der Schaltströme für die Relais über das Zündschloss. Somit habe ich kaum Verluste zu den Verbrauchern.
Ausserdem kann man mit einem Killschalter am Lenkerende die Zündung im Schiebebetrieb abschalten... es knallt so schön, wenn man es wieder anmacht ;D

Danke trotzdem. Schaun' 'mer 'mal
Knut

Rütz

Hi,
eigentlich wollte ich schon das schreiben:

Nein, glaube ich nicht.
So eine Lichthupe ist freiwillig (wie Nebelscheinwerfer, Warnblinkanlage, Radio....). Hatte zu der Zeit eigentlich kaum ein Motorrad.
Aber ein Killschalter am rechten Lenkerende ist ja bei neuen Bikes heutzutage Pflicht. Das freut den TÜV bestimmt. ;D

Rütz


Jetzt bin ich irritiert... :Frage:
Markus, hatte deine /3 tatsächlich eine Lichthupe?

Ich glaube, "wenn" eine Lichthupe vorhanden ist, kann der TÜV sie vielleicht prüfen: Daß auch die richtige Birne aufleuchtet, etc...
Aber sie muß doch nicht vorhanden sein. In den Siebzigern hatte doch nicht mal jedes Auto eine Lichthupe...

Anselm O(hne Lichthupe, seit '83 nicht 1x geprüft)
I never dared to be radical when young.
For fear it would make me conservative when old. (Robert Frost)

emm

Zitat von: Rütz am 07 Mai 2007, 09:19:32

Markus, hatte deine /3 tatsächlich eine Lichthupe?



Nee, die /3 natürlich nicht! Aber immer wenn ich mit meinen Motorrädern beim TÜV war kam die Frage nach der Lichthupe. Meistens (IFA, MZ, BMW alt) konnte ich sagen "hat se nich!". Einer hat sogar mal Komiker zu mir gesagt, weil ich bei Blinker links Blinker rechts den Arm ausgehalten habe...  ;D
Aber beim Boxer und der XBR wurde immer brav auf Geheiß geblinzelt.

Markus
Alt werden ist unausweichlich, erwachsen werden optional...

† Knut

Moin zusammen, auch Markus und Anselm,

schwere Literatur, die Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Habe mich jetzt selbst durch den §50 "Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht" gekämpft.

Kein Sterbenswörtchen über Lichthupe.... ist keine Pflicht, auch heute noch nicht. Allerdings hat mir der freundliche Prüfer beim TÜV gerade telefonisch bestätigt, dass "wenn eine Vorrichtung oder Schalter zum kurzzeitigen Betätigen des Fernlichtes vorhanden ist, wird sie bei der HU geprüft" und sollte demnach auch funktionieren.

Übrigens,
Zitat von: Rütz am 07 Mai 2007, 09:19:32
Aber ein Killschalter am rechten Lenkerende ist ja bei neuen Bikes heutzutage Pflicht. Das freut den TÜV bestimmt. ;D
Rütz[/i]

Das stimmt so nicht. Laut StVZO ist ein Killschalter, oder wie immer der auch im Behördendeutsch auch heisst, nicht Pflicht. Auch hierüber kein Hinweis in der StVZO (http://bundesrecht.juris.de/stvzo/)

Aber da ich gut auf eine Lichthupe verzichten kann, werde ich den Schalter am rechten Lenkerende als Killschalter verwenden und vielleicht rot anmalen. Das spart mindestens 3 Kabel und ein Relais in der Lampe.

Danke und Tschüss

Knut

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