Eintragung der Zulassung für Seitenwagen beim TÜV, was gibt es zu beachten?

Begonnen von Halberboxer, 03 April 2017, 12:45:00

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Halberboxer

Guude,
hab jetzt mein Boxergespann soweit fertig montiert und würde gerne den Seitenwagen LS200 eintragen lassen.
Letzteren hab ich in Ostfriesland als "neuen" Lizenznachbau gekauft mit nacktem Typenschild , also ohne Rahmennummer.
Der Verkäufer meinte diese kann man sich selbst vergeben.

Leider weiß ich nicht genau wie ich jetzt vorgehen muss , was in welcher Reihenfolge zu tun ist.

Ich bin sicher nicht der erste der vor diesem Problem steht, wer kann es mir erklären?

Gruß Armin


Halberboxer


Ulrich6027

Ich würde vorher mit dem TÜV absprechen.

ich hatte seinerzeit nur ein Typenschild mit NR der Herstellers. Der Tüv hat dann die Nr in den Rahmen geschlagen und mit "*- gesicher"

Gruss

Ulrich

Fastnachter

Also rein rechtlich ist das nicht so einfach wie dein Verkäufer sagt. Der Hersteller hat also die Lizenz der Firma Steib? Und vertreibt Beiwagen ohne Rahmennummer die man sich dann ganz nach Wunsch selbst einschlagen kann?

Ich bin skeptisch!

Gruß
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

sigi_rs

Moin,
ich hatte bei meinen Gespannprojekten zwei Fälle:

ein LS200 von 1950 hatte eine Seriennummer auf dem Typenschild gehabt, jedoch nicht auf dem Rahmen eingeschlagen. Da habe ich zusätzlich die Seriennummer in den Rahmen einschlagen sollen.

Ein Ural-Beiwagen unbestimmten Baujahrs und ohne irgendeine Nummer hat auf TÜV-Anweisung die Rahmennummer der Zugmaschine mit dem Vorsatz "URAL" bekommen. Eingeschlagen und auf dem blanko Universal-Typenschild.

Bei beiden bin ich von Anfang an mit den TÜV-Prüfern in Kontakt gewesen und habe das Projekt grundsätzlich durchgesprochen. Zumindest hier in NRW sind die Zeiten vorbei, einfach mit einem Beiwagen zum TÜV zu fahren und ihn eintragen zu lassen.

Beim LS200 kommt noch hinzu, das er nur bis 1953 eine Fahrgestell-Nr. hatte. 1954 wurde bei vielen Dingen eine Baumusterprüfung Pflicht (das war die Wellenlinie z.B. bei der Beleuchtung) und der LS200 bekam diese ebenfalls. Das Typenschild hat dann keine Fahrgestell-Nr., sondern die Nummer der Typprüfung. Zu meinem Erstaunen hatte dann das Boot am Schott hinter dem Sitz eine Blechplakette mit Seriennummer. Das hatten die älteren Boote noch nicht. Die Typprüfung für Seitenwagen ist irgendwann wieder abgeschafft worden und es wurde dann eine Einzelabnahme erforderlich.

Ich würde dringend raten, nicht einfach so zum TÜV zu fahren, sondern im Vorfeld genau abzuklären, was der Prüfer sehen will.

Viel Erfolg.

Jörg

Ulrich6027

Ach ja,
bei meinem S 500 wollte der Tüv auch ein Gutachte über den Nachbau sehen. Das Mustergutachte wurde vom Hersteller direkt an den TÜV geschickt und von dort zurück. Er hatte Angst das es kopiert wird und in falsche Hände gelangt. Naja, im nachhinein habe ich erfahren, das der TÜV Mann in BMW Veteranenclub aktiv ist. Er wird es sicher nicht kopiert haben ;)

Ulrich   

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