Höchstgeschwindigkeit R25/3

Begonnen von sigi_rs, 09 März 2006, 21:30:24

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sigi_rs

Hallo alle zusammen!

Heute wurde der erste Schritt zum Einzylinder-Einstieg vollbracht: Ich habe mir eine viertel R25/3 zugelegt, der Rest folgt später. :bike:

Soll heißen, ich habe bei E Bay nen Rahmen mit Rädern ersteigert. Sieht nach viel Arbeit aus und wird auch viel Arbeit machen, aber...eine komplette zu kaufen, war mir zu einfach (und meiner besseren Hälfte zu teuer).

Das einzige Luxusteil ist der Original-KFZ-Brief des Mopped, äh... besser der Fragmente.
Jetzt steht da geschrieben, daß die /3 eine Höchstgeschwindigkeit von 104 km/h hat. In allen Spezifikationen habe ich für Solobetrieb 119 und für Gespannbetrieb 88 km/h gelesen. Was habe ich da?? ???
Ein Seitenwagen ist wahlweise eingetragen, die Schlagzahlen für die Hinterachsübersetzung habe ich aufgrund fehlenden Lichts und übermäßigen Schmutz noch nicht gefunden.
Weis hier einer weiter?
Danke schonmal im Voraus,

Jörg R(atlos) 

sigi_rs


guest327


Hi Jörg,

müßtest mal die Suchfunktion benutzen, Höchstgewindigkeiten der /3 wurden hier schon oft diskutiert, mit vielen Einstellungen. Vergaser, ........

Gruß
Sven

sigi_rs

Hallo Sven,

genau das hatte ich ja gemacht. Es geht mir dabei nicht um die erreichbare Höchstgeschwindigkeit, sondern um die im Brief eingetragene Geschwindigkeit.

Allerdings fiel mir gerade ein, daß unter Rubrik "Baureihe" KFZ-Scheine abgebildet sind. Es gibt da eingetragene Höchstgeschwindigkeiten von 104 und 110 km/h, also scheint mein Brief durchaus Durchschnitt zu sein.

Danke für den Tip!

Gruß, Jörg

Rütz

Hi Jörg,

das liegt vor allem daran, daß BMW selbst (eigentlich vom ersten Motorrad an) immer nur die " höchstzulässige Geschwindigkeit " angegeben hat, wie sie sich aus der höchstzulässigen Dauerdrehzahl ergibt.
Das war es überhaupt, was BMW unter dem Begriff  "Höchstgeschwindigkeit" verstanden hat: Die Geschwindigkeit, die man nicht überschreiten darf.
Völlig unabhängig davon wieviel Gefälle zum erreichen dieser "Höchstgeschwindigkeit" je nach Fahrer/Kleidung nötig war.

Erst später wurde die Angabe einer reellen Höchstgeschwindigkeit in den Fahrzeugpapieren Pflicht. Und da ging dann je nach TÜV-Prüfer einiges durcheinander.


Anselm
I never dared to be radical when young.
For fear it would make me conservative when old. (Robert Frost)

† odeon8

Zitat von: Rütz am 10 März 2006, 13:18:58(...) daß BMW selbst (eigentlich vom ersten Motorrad an) immer nur die " höchstzulässige Geschwindigkeit " angegeben hat (...)

Hey, das ist ja interessant: Mein seit über 30 Jahren geschätzter TÜV-Prüfer
hier in Starnberg meinte schon immer, dass die jeweils eingetragenen
Höchstgeschwindigkeiten von
-104 km/h (aus 249 ccm Zeiten)
- 115 km/h (aus 325 ccm Zeiten)
- 120 km/h aktuell mit 344 ccm höher liegen müßten.
Eigentlich wollte er 130 km/h eintragen - aufgrund der theoretischen
Höchstgeschwindigkeit aus Drehzahl und .
Meinen Hinweis "die geht ja nur 120 km/h" ließ er aber gelten anhand
der auf dem geeichten Prüfstand gemessenen und dokumentierten 20 PS.
Viel mehr als die 120 verträgt das /3 Fahrwerk sowieso nicht...
;D

Wenigstens weiss ich jetzt, warum BMW damals solche Fabelwerte in die
Papiere schreiben ließ  :o

Thomas
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