BMW Beiwagen Wehrmacht

Begonnen von znav, 01 November 2008, 08:39:23

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znav

Hallo Leute,

mein Freund hat beim aufräumen ein altes MG von einen Wehrmachts Beiwagen gefunden, dieses ist aber schon entschärft sprich der Lauf zugeschweist usw. ist gut erhalten und riesen Groß und schwer. Meine Frage an euch:

Darf man sowas überhaupt haben? Gesetzlich? wieist das wenn man díeses auf einen Beiwagen hat und es nur Austellungsstück zur Verfügung stellt?

Schreibt mal was euch dazu einfällt.

znav



peter63

Hi znav,
mit dem MG ist ein heißes Eisen. Soweit mir bekannt ist der legale Besitz nur möglich, wenn der Umbau (unbrauchbarkeit) von der PTB bescheinigt ist und auf der Waffe das PTB-Zeichen eingestempelt ist. Außerdem fällt auch ein solch unbrauchbar gemachtes MG sicherlich unter den Anscheinsparagraphen. Soweit mir bekannt brauchst du dafür noch eine Sonderrlaubnis vom Bundeskriminalamt wegen Vollautomat.
In der Öffentlichkeit führen darfst du es aber dennoch nicht, nur besitzen.
Also wenn obrige Punkte ok sind darfst du es mit Genemigung des Hausrechtsinhabers ausstellen. Der Transport zur und von der Ausstellung ist jedoch nicht im montiertem Zustand gestattet. D.h. nur verpackt.
Mein Tip, lass die Finger davon. Gibt sicherlich reichlich Ärger!

Gruß Peter

znav

@Peter

Da hast du recht, von den obrigen Punkten trifft leider keiner zu. Also lasse ich die Finger davon. Danke für die Auskunft.

MFg David

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