R 27 - Gasgriff geht nicht von alleine in Leerlaufstellung?

Begonnen von stefank, 18 Juni 2018, 10:26:23

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Schorsch

#30
Hab nochmal in dem alten Tret nachgeguckt.

Im 29,30 StVZO steht:

Der Gasgriff darf beim Betätigen NICHT hängebleiben oder arretierbar sein.

Weiter:

Er MUSS selbstständig in die Ausgangsstellung zurückgehen.

Eine Ausnahme (z. B. bei Möppis ohne Blinker) ist dort nicht vermerkt.

Macht was draus, oder auch nicht.

Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

Schorsch

#30
Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

berndr253

Hallo Schorsch,
ist doch vollkommen wurscht - die mail von der GTÜ kam aus der Zentrale, nicht von einem von mir "angebeteten Prüfer".
Über die Kompetenz der Prüfer zu diskutieren ist müssig.
Bernd
Leben und Leben lassen

OldsCool!

Wie schon bei der letzten Diskussion sollten wir vielleicht mal trennen zwischen Theorie (bzw. Gesetz) und Praxis (vor Ort beim Prüfer).
Die Theorie ist hinreichend bekannt und relativ eindeutig.
In der Praxis liegt es wohl im Ermessen des Prüfers, ob er sich auf "das war damals aber so" einlässt, oder sich an die gesetzlichen Vorgaben hält.
Und wie immer geht's, außer natürlich zur Belustigung oder wahlweise Erregung des Publikums, nicht darum, was denn "vernünftig" wäre und der Einzelne als sein eigenes Gesetz ansieht, sondern wie es ist  ;)

Gruß Steffen
Ich bin auf dem Dorf aufgewachsen. Ich wurde nicht erzogen, ich habe ÜBERLEBT!

Heiko

Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

klaus wg

Zitat von: Schorsch am 19 Juni 2018, 10:00:49

Im 29,30 StVZO steht:

Der Gasgriff darf beim Betätigen NICHT hängebleiben oder arretierbar sein.

Weiter:

Er MUSS selbstständig in die Ausgangsstellung zurückgehen.



Das Thema interessiert mich, obgleich wahrscheinlich alles Wesentliche gesagt ist, halt nur noch nicht von jedem.  :rip:

Ich bin nicht zuletzt deshalb neugierig, weil (Achtung, jetzt wird's zweizylindrig !) meine R50 irgendwann mal den neueren Gasgriff der /5-Modelle erhielt. Der hat nun eine richtig große, deutlichst sichtbare Schraube zum Arretieren des Gasgriffs, obgleich mir ja keine /5 bekannt ist, die noch "mit ohne Blinker" vom Band lief.

Also habe ich nun mal in den §§ 29 und 30 StVZO nachgesehen....und diese Forderung nicht entdeckt; auch nicht in der Anlage VIII zu § 29:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html

Keine Kritik an Dir Schorsch, oder an anderen, mich interessiert es nur in der Sache. Können unsere Juristen helfen?

Gruß
k.
Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Erfahrung.

cledrera

Hi Klaus,
das Problem ist der "Gummi"paragraph 30 STVZO.
Danach ist es gefährlich, überhaupt ein Fahrzeug zu betätigen.

Clemens
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

OldsCool!

Aber nicht so gefährlich wie zu Fuß zu gehen, und dann vom Oldtimer mit feststehendem Gas umgenietet zu werden  ;D
Ich bin auf dem Dorf aufgewachsen. Ich wurde nicht erzogen, ich habe ÜBERLEBT!

Schorsch

Schon das Leben an sich endet immer tödlich.

Ich mach das jetzt anders,
werde die Hulle auf Zahngas umbauen.

Der Dentist meines Vertrauens wird mir eine Aufnahme in eine meiner Zahnkronen schnitzen, darin kommt dann der Nippel des Gaszuges. Fertig!!
Beschleunigen, ach nee, Fahrt aufnehmen, Kopf nach hinten, Gas wegnehmen, Kopf nach vorne.

Dann hat es ein Ende mit der ewigen Diskussion über den verflixten Schweinegasgriff.😊
Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

rolf

#38
Tja...und bei Nackenverspannung wird dir die Zulassungsplakette abgeschabt

Klaus, von dir habe ich ja lange nichts gehört/gelesen.....welcome back,...alles wohlauf?

Ulrich6027

Hallo zusammen,

ich habe die Diskussion zum Anlass genommen den schwergängigen Gasgriff mit Feder vom R60/2 Gespann (mit Blinker) mit dem leichtgängigen der R26 (ohne Blinker) mit ausgebrochener Feder zu tauschen. Ein Jahr R26 ohne Blinker und beschissenes fahren beim Rechtsabbiegen reicht.

Noch mal eine Anmerkung zu den Vorschriften bezüglich des Rückstellens des Gasgriffes:

Ist einer von Euch beim BMW Veteranen Club unterwegs? Wenn ja könnte er mal nachhören ob der Lewandowski (ich glaube aus Lünen oder Kamen) noch lebt oder aktiv ist. Es gab bis Anfang der 2000er Jahre im Raum Dortmund einen TÜV Prüfer Lewandowski, der war Typen oder Veteranpass Beauftragter (oder sowas) beim BMW Veteranen Club, tat als TÜV Prüfer seinen Dienst im Bereich Dortmund zB am Preussenbahnhof in Lünen usw. und war in einem seiner ersten Leben beim ADAC und ist die Gespanne der Gelben Engel gefahren. So einer könnte doch bestimmt etwas zu dem Thema sagen und wissen wann was geändert wurde. Der würde zwar auch schon mindestens mitte 70 sein, aber ist halt mal so eine Idee.

Gruss Ulrich

stefank

Da habe ich ja was los getreten!
Vielen Dank für Eure Einschätzungen, danke an Dappsull für das Foto der Feder. Ich sehe das Ganze einigermaßen gelassen, ich habe ja meine Plakette. Falls es in zwei Jahren deswegen wieder Probleme gibt, kann ich die Feder immer noch entfernen - wenn es überhaupt die Feder ist. Sonst muss ich mich wie von Bernd beschrieben an die Diagnose machen, wo es klemmt.
Ich bin die letzten 32 Jahre sehr gut mit dem Gasgriff zurecht gekommen.
Irgend etwas sagt mir aber, bei der nächsten HU wird das gar kein Thema mehr sein.
Die ganze Prüferei ist doch sehr viel Psychologie. Der eine Prüfer freut sich über so ein schönes altes Motorrad, wo alles gepflegt ist und gut funktioniert, der nächste bemüht ein paar Vorschriften oder verweist grimmig auf Spuren von ausgeschwitzem Öl. Warum macht er das? Keine Ahnung.
Stefan

klaus wg

Zitat von: cledrera am 19 Juni 2018, 15:24:45
Hi Klaus,
das Problem ist der "Gummi"paragraph 30 STVZO.
Danach ist es gefährlich, überhaupt ein Fahrzeug zu betätigen.

Clemens

Hi Clemens,

dahin ging meine Vermutung. Das würde mithin also den Schluss nahelegen, dass die "Gasgriffforderung" nicht explizit in gesetzlichen Regeln steht, die Prüforganisation(en) den § 30 allerdings so auslegen, dass dies auch die Rückstellfähigkeit eines Gasgriffs umfasst. Oder kennt jemand hier ein weiterführendes Regelwerk, das die Sachlage trennschärfer fasst, als § 30 LuftVZO?

Gruß
k.
Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Erfahrung.

klaus wg

Zitat von: stefank am 20 Juni 2018, 01:50:34
...Ich bin die letzten 32 Jahre sehr gut mit dem Gasgriff zurecht gekommen.
Irgend etwas sagt mir aber, bei der nächsten HU wird das gar kein Thema mehr sein.
Die ganze Prüferei ist doch sehr viel Psychologie. Der eine Prüfer freut sich über so ein schönes altes Motorrad, wo alles gepflegt ist und gut funktioniert, der nächste bemüht ein paar Vorschriften oder verweist grimmig auf Spuren von ausgeschwitzem Öl. Warum macht er das? Keine Ahnung.
Stefan

Richtig Stefan, erinnert sei auch an die unerhörte Gefährlichkeit feststehender Soziusgriffe, die Nichtzulässigkeit eines herausnehmbaren Schließzylinders im Lenkkopfschloss etc.
Dennoch ist es m.E. wichtig, sich als "Nutzer" in diesen Dingen sachkundig zu machen, um ggf. Paroli bieten zu können.

Gruß
k.
Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Erfahrung.

klaus wg

Zitat von: rolf am 19 Juni 2018, 18:08:02
Klaus, von dir habe ich ja lange nichts gehört/gelesen.....welcome back,...alles wohlauf?

Hallo Rolf, danke.
auf Deine Frage bezogen: leider nicht. Letztes Jahr gar nicht gefahren, dieses Jahr auch noch nicht, aber immerhin derzeit dabei, die Moppeds durch den TÜV zu bringen.


Gruß
k.
Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Erfahrung.

Heiko

Zitat von: klaus wg am 20 Juni 2018, 06:21:29
Hi Clemens,

dahin ging meine Vermutung. Das würde mithin also den Schluss nahelegen, dass die "Gasgriffforderung" nicht explizit in gesetzlichen Regeln steht, die Prüforganisation(en) den § 30 allerdings so auslegen, dass dies auch die Rückstellfähigkeit eines Gasgriffs umfasst. Oder kennt jemand hier ein weiterführendes Regelwerk, das die Sachlage trennschärfer fasst, als § 30 LuftVZO?

Gruß
k.

Hallo Klaus, welcome back too...  ;)

Ich kenne kein weiter führendes Regelwerk. Bei Neufahrzeugen sind DIN-EN Normen, EU-Verordnungen, und ggf. noch nationales Recht anzuwenden.... aber bei unseren alten Kisten? Die sind irgendwann vor den Siebzigern zugelassen worden und da galt Regelwerk Y.... noch früher galt Regelwerk X und ganz früher galt Regelwerk A und die sind noch alle (mehr oder minder durch eigenmächtige Umbauten) legal in D unterwegs.... ohne z. B. Blinkernachrüstung, mit feststehendem Gasgriff, ohne Bremslicht, mit roten Blinkergläsern oder gelben Bremslichtern... usw.. genauso sehe ich es auch mit §30 StVZO...
Ariel motorcycles... upon which the sun never sets.

rolf.soler

#45
Also Zusammenfassung:
es kommt auf den Prüfer an.
Die meisten kennen sich nicht aus, jeder interpretiert Gummiparagraphen sowieso anders, die wenigsten checken diese blöde Gasgriffrückstellung, die einen kann man beeindrucken mit dem Argument " muss so sein, wurde EXTRA nach viel Tüfteln von BMW so eingebaut, weil keine Blinker" etc. usw, und falls doch sturer Pargraphenreiter: Feder lockern und nach TüV (alle 6 Jahre bei uns für Oldtimer  ;D)wieder hinbiegen bis dass es leicht klemmt und der Gasgriff paar Sekunden hängt. Vom Gerüttel geht er nach etwas länger dann doch irgendwann zurück
Ich möchte die Funktion nicht missen (in der Schweiz muss ich auch nicht  ;D :P )

klaus wg

Zitat von: rolf.soler am 21 Juni 2018, 00:06:19
Also Zusammenfassung:
es kommt auf den Prüfer an.
Die meisten kennen sich nicht aus, jeder interpretiert Gummiparagraphen sowieso anders, die wenigsten checken diese blöde Gasgriffrückstellung, die einen kann man beeindrucken mit dem Argument " muss so sein, wurde EXTRA nach viel Tüfteln von BMW so eingebaut, weil keine Blinker" etc. usw, und falls doch sturer Pargraphenreiter: Feder lockern und nach TüV (alle 6 Jahre bei uns für Oldtimer  ;D)wieder hinbiegen ...
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So scheint's zu sein.
Jahrelang (und einige TÜV-Prüfer lang) galten die spitzförmig auslaufenden Originallenkergriffe für Kupplung und Handbremse unserer 1954er DKW als gemeingefährlich und damit als "erheblicher Mangel". Weswegen wir fortan Gummiüberzüge hatten, mit denen man aber nicht vernünftig fahren konnte (weswegen diese nur zu sehr speziellen Gelegenheiten aufgesteckt wurden).
Beim jetzigen Prüfdienst lächelte der Prüfer nur mitleidig, als meine Frau diese seinerzeit vor der Prüfung aufstecken wollte.

k.
Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Erfahrung.

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