BMW Einzylinder-Forum
ANDERE THEMEN => OFF - TOPIC => Thema gestartet von: Karl am 27 Juni 2017, 15:57:39
Im aktuellen "DEUVET TELEGRAMM" (siehe Anhang) ist ein interessanter Artikel über das Thema Plaketten, Umweltzonen und Ausnahmeregelungen.
Anbei ein Auszug der für unsere Fahrzeuge von Belang ist. Weitere Details findet ihr im PDF im Anhang.
Zitat:
Hier ein Auszug aus der 35.Verordnung zur Durchführung des Bundes - Immissionsschutzgesetzes, also der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung [...]
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
1. mobile Maschinen und Geräte,
2. Arbeitsmaschinen,
3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
[...]
10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.
dann hat sich die Diskusion erledigt. Ausdrucken -> mitführen
Gruß, Manuel
Gen geschehen ;)
Danke Karl!
Deshalb schon von Anfang an als oldtimer zugelassen der TÜV Prüfer hat sich gar nicht getraut die Probefahrt zu machen geschweige eine brems Probe durchzuführen musste ich alles selber machen Zitat des Prüfer er kennt sich mit oldtimer nicht so aus Zitat Ende grins lach
Karl,
danke für Info..
Hatte schon daran gedacht die R 27 umzubauen, etwa so !!
Coole Karre!!!!
Also dürfen der überwiegende Teil unserer Einzylinderfahrer, die mit normalen Kennzeichen unterwegs sind, nicht in die U.-Zone fahren. Schade
Zitat von: topcom am 27 Juni 2017, 19:02:48
Also dürfen der überwiegende Teil unserer Einzylinderfahrer, die mit normalen Kennzeichen unterwegs sind, nicht in die U.-Zone fahren. Schade
Ich würde sagen noch mal lesen Oliver.
Keine Hektik!!
Topcom, bitte richtig lesen:
" Folgende Fahrzeuge sind ausgenommen", dann weiter unter Punkt 4, "zwei- und dreirädrige Fahrzeuge."
P S. Heiko war schneller
Ok.
Danke
Oldtimer hat mich verwirrt.
Es dürfen ja alle Zwei und Dreiräder fahren.
Zitat von: Karl am 27 Juni 2017, 15:57:39
[...]
10. Oldtimer ... sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.[/i]
das gilt dann nicht für Schweizer Oldtimer...wenn ich recht lese (zwar Schengen, aber weder EU noch EWR noch Türkei...)
für die Zwei- und Dreiräder OK, aber was ist mit meinem alten Landrover V8...? am besten besorge ich mir türkische Fahrzeugpapiere, gibts sicher im Darknet
Zitat von: topcom am 27 Juni 2017, 19:02:48
Also dürfen der überwiegende Teil unserer Einzylinderfahrer, die mit normalen Kennzeichen unterwegs sind, nicht in die U.-Zone fahren. Schade
Da steht nur mit "H" Kennzeichen. Also müssen die normalen draußen bleiben.
Aber was solls. In Paris dürfen wir auch nicht fahren. Und Grenobel, und...
Manfred
nur wenn der Einzylinder 4 Räder hat. siehe 4.
Zum Glück steht da explizit "3-Räder" > das ist die Freigabe für unsere Gespanne
reserverad auf dem Gespann gilt hoffentlich nicht ;D
Oh-oh, das könnte kritisch werden
:koenig:
vor Jahren musste meine Honda ne ASU für den TÜV haben. Die Grenzwerte waren aberwitzig hoch. Also eigentlich der Beleg dass die Maschine abgastechnisch eine Drecksau ist. Aber ohne den Wisch gabs keine Plakette... Inzwischen wieder abgeschafft. :galgen: