BMW Einzylinder-Forum
ALLES RUND UM´S THEMA OLDIE-RESTAURATION => Diverses => Thema gestartet von: Peter/2 am 22 Juni 2017, 11:56:52
Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen mit der Bergung von versenkten Krädern aus der Zeit vor 1945?
Viele Grüße,
Peter
willst du die BSA's bergen?...vor Kreta, glaube ich
Haken dran und ziehen.
Und dann in die Wanne voller Fertan stellen zum Rost umwandeln ;D ;D ;D
Geht eher um Rechtliches und Formalitäten. Ist in Deutschland und in einem See in ca 10 - 15 m Tiefe.
Edersee? ;D
Manfred
Alatsee?
Zitat von: Manfred250 am 22 Juni 2017, 14:55:59
Edersee? ;D
Kann nicht sein. Der ist zur Zeit nur noch 2 Meter tief... ;D
.... vielleicht ist uns ja was entgangen.....
haben die Jungens bei der Fahrt auf die Edersee-Insel was übersehen?
Zitat von: Peter/2 am 22 Juni 2017, 14:37:30
Ist in Deutschland und in einem See in ca 10 - 15 m Tiefe.
Hallo,
ich wette es ist ein See in Bayern. In denen ist so einiges, nicht nur 2-Räder versenkt worden z.B. Gold.
Es wird sich doch nicht um eine R75 Gespann handeln? :dazzle:
Gruß Frank
Jetzt mal ohne Quatsch,
mal ganz laienhaft,
ich würde mich mit dem Eigentümer des Gewässers, Privat oder Gemeinde, unterhalten, dann Fundanzeige erstatten, beim zuständigen Ordnungsamt, oder mir Auskunft bei einem RA holen.
Schorsch
Rausziehen, restaurieren, KBA-Anfrage einholen, anmelden.
Gruß
Stefan
Es soll Leute geben, die kriegen es fertig, aus einem Haufen Pudelkacke wieder eine Packung Frolic zu restaurieren. :o
Wischmeyer - verchromte Eier
Bernd
Hallo,
nein, weder Alatsee, noch Edersee ;). Ist auch kein R75 WH-Gespann.
Die Quellen sind Zeitzeugen und Wasserwacht-Sonar, demnach wäre ich nicht unbedingt "Finder", sondern eher "Berger" und allein holst das Trum eh net raus.
Ist auch ein belebter Bade- und Angelsee. Also mal schnell heimlich was rausholen geht nicht, da am Ufer auch Häuser stehen. Muß also der offizielle Weg sein.
Grüße
Zitathaben die Jungens bei der Fahrt auf die Edersee-Insel was übersehen?
Nein haben sie nicht. Weit und breit kein Schwingenfahrwerk in Sicht.
Aber mal nebenbei:
Öffentliches Gewässer oder Privatsee müsstest Du schon sagen.
Öffentliches Gewässer: Genehmigung der kommunalen Behörde.
Privates Gewässer: Erlaubnis des Eigentümmers.
Dabei geht es aber nur um die Frage der Bergung an sich bzw. deren Gestattung.
Wem was gehört? §§ 965 ff. BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG008902377).
Hallo,
das ist ein öffentlicher See. Da gibts doch meines Wissens noch so Bestimmungen wie: was bis zu einer bestimmten Tiefe im Boden oder unter Wasser ist, gehört dem Staat. Weiß nicht ob das landesspezifisch unterschiedlich ist und bei "Wasser" bin ich mir auch nicht sicher.
Darum frag ich hier, weil ich mir vorstellen kann, daß sich der Eine oder Andere auch schon mal mit dem Thema etwas intensiver befasst haben könnte.
Viele Grüße
Wir sind jetzt aber nicht dabei, auf dem Boden eines Baggersee`s Gold zu schürfen?
Wenn du im Übrigen besoffenen Kopfes Deine Morini im See versenkst, dann vergißt, dass das geschehen ist, und plötzlich findet nach Jahren der Gemeindeoberrat Kunibert Hintermoser für seine Gemeinde das edle italienische Gerät,bleibst Du Eigentümer.
Na wegen einem Mopped fang ich sowas auch nicht an, aber es muß ja nicht unbedingt "Gold" sein.
Eigentümer bleibe ich 6 Monate lang, aber das habe ich ja schließlich "vergessen". Somit wird der Besitzer Kunibert Hintermoser dann der Eigentümer.
:lol:
Zitat von: Peter/2 am 22 Juni 2017, 20:02:58
Hallo,
nein, weder Alatsee, noch Edersee ;). Ist auch kein R75 WH-Gespann.
Die Quellen sind Zeitzeugen und Wasserwacht-Sonar, demnach wäre ich nicht unbedingt "Finder", sondern eher "Berger" und allein holst das Trum eh net raus.
Ist auch ein belebter Bade- und Angelsee. Also mal schnell heimlich was rausholen geht nicht, da am Ufer auch Häuser stehen. Muß also der offizielle Weg sein.
Grüße
Warum verkaufst du das nicht als freiwillige und unentgeltliche (!) Müllbeseitigung aus dem Gewässer?
Wenn Du vllt. ein paar Leute kennst, die bei der freiwilligen Feuerwehr aus dem nächsten Dorf sind, sprich mal mit denen,
ob die nicht einen "Übungseinsatz" draus machen wollen. Die kennen auch die Formalitäten.
Für einige Kästen Bier bewegen diese Jungs so einiges - die haben immer Durst ;D :prost:
Gruß,
Sascha
leute am Ende isses ein Panzer.
Im Ernst: Wer soll dazu was sagen? Weder zur Bergung, noch zu den Formalien?
Es gibt doch fast keine Informationen...
Gruß
Jan.
Zitat von: Fastnachter am 23 Juni 2017, 09:28:23
Es gibt doch fast keine Informationen...
Das ist ja das Tolle daran: Der Spekulation wird freier Lauf gelassen. Da der mutmaßliche Vorbesitzer am 30.4.45 in Berlin verstorben ist, geht die Fundsache in das Eigentum der nicht legitimierten Nachfolgeorganisation des Dt. Reiches, der Bundesrepublik Deutschland GmbH und Co. KG über. Dem Finder steht ein Finderlohn von 5 % des Restwertes, etwa 3,1415 DM zu, die ihm von der Vatikan-Bank überwiesen werden.
Gruß
Stefan
Zitat von: Stefan am 23 Juni 2017, 09:58:12
etwa 3,1415 DM zu
ReichsMark
;D ;D
Stefan
Boooh,
die Vatikan Bank hat Reichs Mark?
Hat sie nicht, deswegen DM. Der Umrechnungskurs wurde vor Jahren von den Illuminati festgelegt und wird jährlich auf der Bilderberg-Konferenz neu ausgehandelt. Liegt aktuell bei 1 RM=666 DM.
Hm. Klingt mir eher nach "Bernsteinzimmer" als nach Gold ;)
Zitat von: 4Taktix am 23 Juni 2017, 09:17:56
Wenn Du vllt. ein paar Leute kennst, die bei der freiwilligen Feuerwehr aus dem nächsten Dorf sind, sprich mal mit denen,
ob die nicht einen "Übungseinsatz" draus machen wollen. Die kennen auch die Formalitäten.
Für einige Kästen Bier bewegen diese Jungs so einiges - die haben immer Durst ;D :prost:
Gruß,
Sascha
Oder THW...laut Jule Trinken - Helfen - Weitersaufen ...
Zitat von: Peter/2 am 22 Juni 2017, 22:37:47
Eigentümer bleibe ich 6 Monate lang, aber das habe ich ja schließlich "vergessen". Somit wird der Besitzer Kunibert Hintermoser dann der Eigentümer.
Ich würde das auch eher wie cledrera sehen... der ursprüngliche Eigentümer bleibt das auch...
Das könnte anders sein:
Wenn Du eine Sache findest, die mehr als 10€ wert ist, musst Du den Fund melden. Du musst dann die Fundsache abgeben, Fundamt, oder sicher verwahren. Du darfst die Fundsache 6 Monate nicht verändern oder verkaufen. Du bist nur der Finder nicht der Eigentümer.
Wenn der Eigentümer nicht zu ermitteln ist, sich nicht meldet, erst dann bist Du der Eigentümer der Fundsache.
Wenn Du den Fund einer Sache, Wert über 10€, nicht meldest, Fundunterschlagung.
So mein Wissen
Zitat von: Schorsch am 23 Juni 2017, 15:08:10
Das könnte anders sein:
Wenn Du eine Sache findest, die mehr als 10€ wert ist, musst Du den Fund melden. Du musst dann die Fundsache abgeben, Fundamt, oder sicher verwahren. Du darfst die Fundsache 6 Monate nicht verändern oder verkaufen. Du bist nur der Finder nicht der Eigentümer.
Wenn der Eigentümer nicht zu ermitteln ist, sich nicht meldet, erst dann bist Du der Eigentümer der Fundsache.
Wenn Du den Fund einer Sache, Wert über 10€, nicht meldest, Fundunterschlagung.
So mein Wissen
Ja doch, das leuchtet ein. Kenne ich so auch vom Fundbüro
Hallo,
ganz herzlichen Dank für die vielen Ratschläge. Den Weg der Rechtsberatung wird wohl einer meiner ersten Aktionen werden. Der Nächste ein Gespräch mit der FFW und/oder Wasserwacht bezügl. "Übung gegen Grillfest"
Wenn Bewegung in die Sache kommt, werde ich meine weiteren Schritte, Kenntnisse und Erfahrungen hier kundtun.
Möglich ist auch, daß diese Aktion jenseits meiner Möglichkeiten ist, vielleicht muß ich dann erst DEN oder DIE kennenlernen, der/die genauso verrückt danach ist wie ich, die Aktion zu realisieren.
Viele Grüße,
Peter
:blumen:
Jetzt Feier erstmal schön Geburtstag :dance:
Alles gute für Deine Pläne :attacke:
Lg Sven
Hallo Sven,
ja, das auf alle Fälle. können ja online anstoßen :prost:
YessSööööhr..... :schrauber:
Jo,
auf den Ausgang dieses Bergungsunternehmens bin ich auch gespannt.
Hoffentlich ist es kein Zwerg U-Boot, hinten oben 1, vorne oben 2!
Hol das mal hoch,
was ist passiert?
Bergepontons aufgebaut? Schwimmkräne geordert? Tankwagen voll Fertan bereit?
Schorsch
In so einer Maschine ist doch auch Öl und Benzin. Eine schleichende Gefahr für den See. Wenn man das laut genug hinausschreit sollte das Teil doch automatisch, wg. Umweltschutz geborgen werden.
Dann einfach ganz vorne anstehen und interesse bekunden....?
Hallo,
hätte nicht gedacht, daß der Tret wieder zuckt :prost:
bin mit meinen Infos etwas weiter gekommen. Nur so viel: Der See liegt in einem Landschaftsschutzgebiet, der von einer unteren Naturschutzbehörde sehr gut betreut wird. Der See gehört zur Schlösser- und Seenverwaltung Bayern.
Da geht nur eine Nacht und Nebel Blitzaktion und dazu braucht man zu viele, dann gut informierte Leute.
Das Vorhaben wurde von mir jetzt mal für länger auf Eis gelegt, da auch DER Taucher meines Vertrauens da nicht mitmacht. Müsste selber erstmal einen Taucherschein machen.
Gruß, Peter
??? wenn schon Landschaftsschutzgebiet dann sollte der Naturschutzbehörde eigentlich daran gelegen sein, dass das Ding da rauskommt.
s. #19 und #36
DA könnt ma se packn! :prost:
Den Gedanken hab ich auch schon gehegt, aber wieder verworfen. Am Ende kommt so ein Verwalter noch auf die Idee, daß ich beim Bergen erst recht alles verschütte. Vielleicht aber auch nicht.