Ab welchem Alter darf man Kinder mitnehmen darf?

Begonnen von Fastnachter, 31 Juli 2017, 08:36:22

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Fastnachter

Hallo zusammen,

Ab welchem Alter darf man Kinder auf dem Motorrad mitnehmen

a) Sozius
b) Beiwagen

Irgendwas zu beachten?

Gruß

Jan.
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

Fastnachter


"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

Schorsch

Jan,

ich glaube, von einem bestimmten Alter ist nirgendwo die Rede.
Das Kind muss " reif für die Mitnahme  " sein.
Als Sozius/Sozia Fußrasten erreichen, sich festhalten können.
Im Beiwagen evtl. anschnallen, bei Säuglingen.

ohne Gewähr


Gruß
Schorsch
Früher war alles gut, heute ist alles besser.
Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre.
(Heinz Erhardt)

Taz

Ich hab noch nie einen Sarkasmus vorgetäuscht


auf Tour:

Zipfelreise (2019)
Cymru "Radnor Revivals" (2016)
Alba "Isle of Skye" (2013)
Austria Großglocknerhochalpenstrasse (2012)
Alba "Spittal of Glenshee" (2011)

Fastnachter

Taz da steht aber nix zum Beiwagen, oder?

Gruß
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

rolf


berndr253

Kinder mitnehmen?
Bis zum 8 Monat sogar zusammn mit der Mutter auf dem Sozius!

Bernd
Leben und Leben lassen

Taz

Ich hab noch nie einen Sarkasmus vorgetäuscht


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Ulrich6027

Hallo Jan,
ich hatte damals die Infos zu dem Thema nicht gefunden und meine Kid´s ab dem Kindergartenalter für kurze Strecken mitgenommen.z.B. Eisdiele. Unterschätze aber nicht das Geschuckel des Beiwagens. So an 20 Minuten Fahrzeit war oft schlafen und kuscheln mit der Armlehne angesagt.

Ulrich

rolf


Fastnachter

Taz der 2. Link ist auch nur Forum. Hatte auf einen Polizisten oder Juristen (huhu ;) ) gehofft die es wissen.

Was ich für verantwortbar halte steht hier nicht zur Diskussion. Mir gehts ums Rechtliche.

Gruß

Jan.
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

Wolfgang aus Bremen


Do solltest 18 sein und den Führerschein haben  ;D
Ich denke, also bin ich - hier falsch

berndr253

Der Link von Taz verweist zwar auf ein Forum - hier werden aber die rechtlichen Rahmenbedingungen genannt.
Die STVZO ist durchaus allgemeinverständlich

Bernd
Leben und Leben lassen

crusty1000

Ich saß früher als Stift zwischen meinen Eltern auf dem Moped eingeklemmt :o und so ging es in den Urlaub...  :auslach:

Anulu

#13
Gab seinerzeit für die DDR Kisten wie Schwalbe, Star usw. extra Kindersitze

Schon Krass:


War halt ne andere Zeit aber wenn ich bedenke das ich nie eine Simson hatte die Serie weniger als 70 lief...

Und dann gabs noch den Habicht mit Geläsegekühlten 70ccm Motor

Nicht mein Fall.

Sicherer ist schon das ( bei größeren Kindern)



Aber vernünftig ist eher das:






Gruß Manuel
Gruß Manuel



Rock or Bust!

Fastnachter

Bernd ich werde weder aus Taz Forumsdiskussion noch aus der StVo abschließend schlau. Zu viele ungenauigkeiten für ein Gespann.

Ich werde mich anderweitig schlau machen.

Gruß
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

Anulu

Gruß Manuel



Rock or Bust!

Taz

#16
Motorrad (Quelle: https://www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller/sicherheit-praxis/tipps-motorradfahren/kinder-beifahrer.aspx)
§ 35a Abs. 9 StVZO
Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für Beifahrer ausgerüstet sein

§ 61 StVZO; hierfür sind Fußstützen und Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben.
Fehlt ein solcher Sitz, so dürfen Kinder unter 7 Jahren nur mitgenommen werden, wenn ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder ähnliches dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.
Auch Kinder dürfen - wie jeder andere Sozius - nur hinter dem Fahrer sitzen.


Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=70974

§21 StVO
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.

(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden.

§ 21a Abs. 2 StVO die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer müssen während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++




Zusammengefaßt (meine Interpretation der obigen Gesetzestexte, Du selbst darfst natürlich nach eigenem Ermessen sicherlich auch strengere Regelungen zur Anwendung bringen):
Motorrad selbst: Es gibt keine erkennbare Altergrenze nach unten. Unter 7 Jahre dürfen Kinder auch ohne Soziussitz mitgenommen werden, wenn ein spezieller Kindersitz zur Anwendung kommt, der verhindert, daß die Füße in die Speichen kommen könnten. Über sieben Jahre ist offensichtlich nur das Vorhandensein eines allgemein nutzbaren Soziussitzes erforderlich, der dann auch genutzt werden muß.
Der Kindersitz hat wie auch der normale Soziussitz hinter dem Fahrer angebracht zu sein (damit sind die beiden ersten Lösungen von Manuel streng genommen nicht zulässig).
Ein amtlich genehmigter Schutzhelm ist zu tragen.

Beiwagen:
Mit Sicherheitsgurt: keine erkennbare Altersgrenze nach unten. Bis zum 12. Lebensjahr und unter 150cm Körpergröße mit entsprechenden Rückhalteeinrichtungen dem Gesetzestext nach offenbar ok.
Ohne Sicherheitsgurt: Unter drei Jahre verboten. Älter als drei Jahre...auf dem Rücksitz, wenn Du einen solchen im Beiwagen hast...


Kurzzusammenfassung der Zusammenfassung:
Motorrad:
0-7 Jahre: Entweder auf dem Soziussitz oder, falls ein solcher fehlt, auf einem speziellen Kindersitz
ab 7 Jahre: auf dem Soziussitz.

Beiwagen:
0-3 Jahre: nur mit Sicherheitsgurt und Kindersitz
3-12 Jahre: mit Sicherheitsgurt und Kindersitz oder auf dem Rücksitz, falls kein Sicherheitsgurt vorhanden

Ein passender Helm ist immer Pflicht.
Ich hab noch nie einen Sarkasmus vorgetäuscht


auf Tour:

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berndr253

Auch ein Gespann ist ein einspuriges Fahrzeug.
Was die Anforderungen nach STVZO angehen ist da doch einiges genannt.

ICH halte gar nichts davon Kinder auf einem Motorrad mit zu nehmen. Das ist meiner Meinung nach viel zu gefährlich - das ist meine Meinung und nicht diskutabel

Grusz

Bernd
Leben und Leben lassen

Taz

Hallo Bernd.

Was Kinder auf dem Moped angeht, bin ich mit Dir einer Meinung...mit einer Einschränkung: es ist kein anderes Fahrzeug verfügbar und der Transport mit dem Motorrad ist aus überzeugenden Gründen zwingend erforderlich... siehe http://www.anarchismus.de/witze/witze/erlkoenig.htm

Aber es ging bei der Gerschihcte ja ursächlich um die Gesetzeslage...besser habe ich es nicht gefunden...

Viele Grüße, Ute
Ich hab noch nie einen Sarkasmus vorgetäuscht


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cledrera

Jan,
ich habe bislang still meine Finger im Zaun gehalten.

Deine erste Frage, ab welchem Alter Kinder mitgenommen werden dürfen, ist einfach beantwortet:
Ab dem ersten Tag.

Deine zweite Frage "Irgendwas zu beachten" wird dann schon schwieriger:

Nimmt man mal die Kinder gem. § 35a Abs.9 S.2 STVZO, also die Kinder unter 7 Jahren, scheint das theoretisch immer noch einfach:
Kind in ein Faß, Faß auf den Gepäckträger.
Selbstverständlich ist es ein politisch korrektes Faß:
Mit Airbags, Internetanschluss, Direktleitung zu Mc Doof usw.

Allerdings gibt es da immer noch eine Vorschrift, um die man nie herumkommt:

§ 1 STVO
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Absatz 2 gilt auch zu Gunsten von Kindern, die man auf dem Motorrad mitnimmt.
Falls du also ein Kind mitnimmst, dass dafür nicht reif genug ist und sich falsch verhält, garantiert Dir niemand einen Schutz vor nicht zahlenden Versicherungen oder von Strafrichtern, die im Fall eines Unfalls Dich zur Verantwortung ziehen (wollen).

Clemens

Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Anulu

Zitat von: cledrera am 31 Juli 2017, 22:11:53

Kind in ein Faß, Faß auf den Gepäckträger.
Selbstverständlich ist es ein politisch korrektes Faß:
Mit Airbags, Internetanschluss, Direktleitung zu Mc Doof usw.

Clemens


Hammer


Gruß Manuel
Gruß Manuel



Rock or Bust!

Fastnachter

Clemens: folgst du dann im wesentlichen Taz Interpretation? Ist der Beiwagen ein KFZ oder ein Krad? Was ist mit der Rücksitzgeschichte?

Bernd: Wer was wann wen mitnimmt ist ne andere Sache. Ich wollte wissen was erlaubt ist und was nicht.

Gruß
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

berndr253

#22
Wenn Dir Deine Frage niemand aus dem Forum befriedigend beantworten kann und Dir die Info vom ADAC bezüglich des Themas nicht ausreichen - frag im BMVI nach.

Bernd
Leben und Leben lassen

Taz

Hallo Jan.

Jetzt bin aber doch neugierg...warum brauchst Du es denn rechtlich so unglaublich präzise...die Paragraphen sind aufgeführt, die Ausführungen sind gemessen daran daß es Gesetzestexte sind fast schon pulitzerpreisverdächtig verständlich und auch Clemens hatte im Grunde außer der Egänzung um §1 der StVO nix auszusetzen...Warst Du mit 'nem Wichtel unterwegs und hast deswegen Streß mit der Rennleitung bekommen?

Viele Grüße, Ute e(inigermaßen irritiert)
Ich hab noch nie einen Sarkasmus vorgetäuscht


auf Tour:

Zipfelreise (2019)
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Austria Großglocknerhochalpenstrasse (2012)
Alba "Spittal of Glenshee" (2011)

Borgward

wie sieht es denn bei einer Böhmerland aus?

Fastnachter

Taz nö, nix dergleichen. Möchte nur gerne genau wissen was wie erlaubt ist. Wann ich ihn wie mitnehme ist davon unabhängig.
Bei Juristen ist das aber halt so ne Sache. Alles muss interpretiert werden und ich bin halt nicht vom Fach.

Gruß
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

† Oldtimerfahrer

Moin Jan, warum machst du es nicht nach deinem Bauchgefühl.
Je sicherer dein Gefühl, desto besser für das Kind! (OK, jetzt mal unabhängig vom Juristen)

Gruß Rudi

PS Habe damals meine Kleinen auch auf dem Krad mitgenommen (immer nur eins!) , einfach vor mich gesetzt (auf den Tank Quasi) und habe die Beine einfach mit meinen Beinen eingespannt.
Geht auch!

Anders: Meine Kurze ist mit der Sissybar im Rücken regelmäßig während der Fahrt eingeschlafen, meine Perle auf dem zweiten Moped einen Herzinfarkt nach dem anderen bekommen.
Kurze wieder nach vorne auf den Tank und weiter ging die Fahrt.
Bei dieser Fahrt war meine Kurze auch schon um die 9-10 Jahre.
2011 Schottland I 2012 Großglockner-Hochalpenstraße I 2013 Schottland I 2014 Lettland/Litauen I 2017 Südengland

CarlBorgward

Ich habe einen Kindersitz im Beiwagen montiert. Der kleinen machts Spaß. Allerdings nur kurze Touren bis maximal eine Stunde, dann wird's trotz Kommunikationssystem langweilig.
Besser 'ne Gummikuh als Rinderwahn!

OldsCool!

Ich bin auf dem Dorf aufgewachsen. Ich wurde nicht erzogen, ich habe ÜBERLEBT!

berndr253

#29
Zitat von: Oldtimerfahrer am 01 August 2017, 20:00:15
...
PS Habe damals meine Kleinen auch auf dem Krad mitgenommen (immer nur eins!) , einfach vor mich gesetzt (auf den Tank Quasi) und habe die Beine einfach mit meinen Beinen eingespannt.
Geht auch!...

Nein mein Bester!! Das geht gar nicht!!! Hab im Internet die Schilderung eines Sturzes eines Motorradfahrers gelesen, der seinen Kleinen so wie Du es beschrieben hast mitgeführt hat.
Bei niedriger Geschwindigkeit übrigens
Effekt: Schlüsselbeinbruch und ausgeschlagene Zähne!!

Bernd

PS Und noch ein passender Artikel dazu
Leben und Leben lassen

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