Beiwagen & Co.

Begonnen von kraft, 15 Juli 2011, 20:41:52

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kraft

Hi All,

ich hab da mal ein ganz dumme Frage:

Muß ich mit meiner R27 (TüV neu) wenn ich für eine Ausfahrt einen Beiwagen anschraube,
nochmals zum TüV ?

Klar sind Tacho, Vorlauf und Übersetzung, aber sonst?

Ich bedank mich schon mal für eure Antworten

Alex
ein Zylinder reicht doch um von a nach b zu kommen... und die Landschaft überall

kraft

ein Zylinder reicht doch um von a nach b zu kommen... und die Landschaft überall

rolf

Ja, genauer gesagt :Baurat (ist, glaube ich, aber eine hamburger Spezialität...also techn. Abnahme muß....ist quasi ein anderes Fahrzeug!)

kraft

Hi Jungs,

ok, dann versteh ich das so,
sobald ein Beiwagen montiert wurde, erlischt die Betriebserlaubniss, und muß durch Technische Abnahme erneuert werden.

Warum steht dann im Brief mit Beiwagen BMW...

Umgekehrt gefragt, darf ich dann ohne fahren, wenn der beiwagen eingetragen im Brief steht ?

Alex
ein Zylinder reicht doch um von a nach b zu kommen... und die Landschaft überall

topcom

Hallo Alex,
fahr mit der Solomaschine zum TÜV. Danach baust du den Seitenwagen an und fährst nochmals zum TÜV. Dränge darauf, dass der Seitenwagen wahlweise eingetragen wird. Es sind nur 4 Schrauben, Steckdose abstecken. Und das das vom Werk so vorgesehen war. Bei mir hatte ich noch das Problem mit der hydraulischen Bremse. Habe dann aber die Originalbremstange vorgezeigt und er hat es durchgewunken. Dann musst du glaube ich auch noch in die Zulassungsstelle zum Eintragen.
Servus Oliver
BMW R27, R50/2 (800ccm) mit Steib S250, R25, R24.

cledrera

Alex,
der Vorschlag von Oliver klingt gut.
Allerdings würde ich zum TÜV fahren, das Gespann prüfen lassen und dann die Frage stellen, ob man für die Solomaschinenprüfung den Beiwagen abbauen soll.
Leider kann ich aber nicht nachvollziehen, wie das mit der ABE bei der R27 ist.
Bei R25/2 und R25/3 entspricht der wahlweise Betrieb der ursprünglichen Typgenehmigung,
womit zeitgenössische Beiwagen (Steib LS 200, LT 200 und LS 250) tatsächlich wahlweise im Sinn des Wortes betrieben werden dürften.
Allerdings muss das Fahrzeug, § 29 St VZO, also das Gespann, auch so vorgeführt und abgenommen werden.

Ach so: Das ist keine Rechtsauskunft!

Clemens 
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

kraft

Hi Clemens,

hört sich gut an, so versuch ich enmal,

Beiwagen dran, zum TüV, und dann fragen, geht auch Einzelbetrieb.

Danke
Alex
ein Zylinder reicht doch um von a nach b zu kommen... und die Landschaft überall

† Chefling

#6
Hallo Alex,
drücke dir die Daumen für dein Vorhaben, aber by the way:

Wenn du den Beiwagen abbaust, denke daran, dass der
Hilfsrahmen eine wesentliche Einschränkung der Bodenfreiheit
mit sich bringt. In mit Schräglage gefahrenen Rechtskurven
katapultiert dich das gute Stück dann auf die Straßenmitte oder
hebelt dir das Hinterrad aus.
Habs ausprobiert  ;D
Also nicht nur den Beiwagen sondern dann auch den Hilfsrahmen demontieren.
Mit der R27 und Soloantrieb ist das Gespannfahren nicht sehr erquicklich.
Wenn du dann einen Gespannübersetzung eingebaut hast, macht es Solo
auch keinen großen Spaß mehr weil du dann schon bei mäßiger Geschwindigkeit
ziemlich hohe Drehzahlen fährst.  Tipp wäre vielleicht ein Behördenantrieb !
Nun mach mal und viel Erfolg.

LG
Chefling
:bike:
Chefling

Einer der auszog wieder Gespann zu fahren,
nu isses so weit.

kraft

Hi Chefling,

Danke für den Tip,

sind ja nur 3 Schrauben am Hilfsrahmen,
und den Haltepunkt unterm Sitz werd ich ja nicht in einer Kurfe abschleifen....  ;D

Alex
ein Zylinder reicht doch um von a nach b zu kommen... und die Landschaft überall

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