Bremslichtschalter R26

Begonnen von born53, 07 Januar 2014, 09:01:31

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born53

Am Sonntag hab ich an der R26 eine Batterie angeschlossen und die Elektrik überprüft.
Zündung geht, Licht geht, Rücklicht geht, Fußbremslicht geht, Handbremslicht geht nicht.
Warum geht das nicht ? Kein Schalter an der Handbremse.

Jetzt die Frage, ist da tatsächlich kein Bremslichtschalter vorhanden.


Gruß
Tom

born53


Rawost

Ja,  keiner da!
Gruß
Rainer
If you want to be happy for a day, drink. If you want to be happy for a year, marry. If you want to be happy for a life time, ride a BMW

rolf

Tom...du hast die 2te Maschine überhaupt mit Bremslicht.

born53

Jetzt kommt dann im Frühjahr die Sache mit dem TÜV.
Was sage ich dem Prüfer wenn er bemängelt, dass da kein Bremslichtschalter an der Vorderbremse ist.


Gruß
Tom

† Will

Zitat von: born53 am 07 Januar 2014, 09:45:57
Jetzt kommt dann im Frühjahr die Sache mit dem TÜV.
Was sage ich dem Prüfer wenn er bemängelt, dass da kein Bremslichtschalter an der Vorderbremse ist.
Gruß
Tom
That you never use the front brake? ;D
R25/3 + R65LS. The R27 has found a new home.
I was not lost, my GPS just found a different way back.

born53

That you never use the front brake?

Ist natürlich eine Möglichkeit, aber vielleicht nicht effektiv.

Aber gleich eine Frage hinterher.
Was macht es eigentlich für einen Sinn nur hinten einen Bremslichtschalter zu haben.
Nahm der Gesetzgeber damals an, dass man generell mit beiden Bremsen betätigt.


Gruß
Tom

Hape25/3

Hallo,
Straßen 50er Jahre dürften durchaus öfters aus Split und Sand bestanden haben. Da war nur vorne Bremsen nicht so angesagt.
Überhaupt, wer bremst verliert  ;D
Hans-Peter

hwurzel

Hallo,
meines Wissens gab es zur Bauzeit der R26 keine Pflicht, an beiden Bremsen einen Schalter zu haben.
Serienmäßig ist vorne auch keiner und in den Originalgriff auch nicht ohne weiteres einbaubar.
War überhaupt Bremslicht Pflicht?

Meine TÜV-Leute haben auch noch nie danach gefragt, hatte mit anderen Sachen Probleme (Lenker usw.)

Gruß
Horst



axel69

Das Bremslicht wurde lang nach den Blinkern Pflicht - meineserachtens erst ab 1988.
Insofern können die Hinterherfahrenden froh sein, dass wir die Bremsabsicht nicht durch Handzeichen signalisieren.
Wenn aber eine Bremsleuchte und ein Schalter vorhanden sind, müssen sie auch funktionieren.


Axel

born53

ZitatDas Bremslicht wurde lang nach den Blinkern Pflicht - meineserachtens erst ab 1988.

Auf der ADAC-Seite gibt´s u.a. eine Rubrik mit Zulassungsvorschriften http://www.adac.de/infotestrat/oldtimer-youngtimer/kauf-zulassung/vorschriften-krad/default.aspx?ComponentId=44031&SourcePageId=45956
da steht: § 22a StVZO ab 01.01.1954 BAG Pflicht für Schluss- und Bremsleuchten, sowie für Rückstrahler

Meine R26 ist BJ. 1956.


Gruß
Tom

Höffi

#10
Hallo Tom
Das hast du doch.
Da steht nichts das am Handbremshebel ein Schalter sein soll.

§ 53 StVZO   ab   01.01.1988   Bremslicht erforderlich

Gruß
Höffi

rolf

Um das  der Vollständigekeit halber zum Abschluß zu bringen:
der o.g. Pargraph (24) gilt für Neuzulassungen....d.h. ab dann MÜSSEN sie ein Bremslicht haben.....wurden ältere Modelle ( bis 87) mit Bemslicht ausgeliefert muß das funktionieren...Quasi Bestandspflicht....kurz: 87 konnten Maschinen ab Werk noch ohne Bremslicht ausgeliefert werden....88 nicht mehr.

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