TÜV Neuerungen ab 2012

Begonnen von † odeon8, 05 Dezember 2011, 17:24:13

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

† odeon8

Hallo Gemeinde,

wieder mal was Neues vom TÜV:
Die unsinnige Rückdatiererei bei Terminüberziehung soll ab 2012
endlich einheitlich aufgehoben werden.

Dafür ist man dabei eine Ersatzstrafe bei Überziehung von TÜV selbst einziehen
zu lassen:

Im Gegenzug zur Abschaffung der Rückdatierung ist bei zweimonatiger Verspätung
nach Informationen des ADAC allerdings auch bei der neuen Regelung eine Strafgebühr
vorgesehen, die in einem Aufschlag von 20 Prozent besteht. So soll auch künftig
verhindert werden, dass Fahrer mit Prüf-Bummelei Zeit schinden.


Quellennachweis

Meine R34/4 ist im Januar 2012 zur HU fällig.
Um vorschriftsmäßig und termingerecht bei winterlichen Verhältnissen
(soll im Januar schon mal vorgekommen sein) zur Vorführung zu kommen
muß ich sie mit Winterreifen ausrüsten.

So macht das Freude !

>:(   Thomas



HUBRAUMISTDURCHNIXZUERSETZENAUSSERDURCHNOCHMEHRHUBRAUM

† odeon8


HUBRAUMISTDURCHNIXZUERSETZENAUSSERDURCHNOCHMEHRHUBRAUM

cledrera

Eleganter Sidestep:
Überzieh im erlaubten Bereich die Zeit.
In nicht allzu langer Zeit ist TÜV am 1. April.

Fred Astaire
Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

kraft

Hi all,

ist wirklich eine seh entscheidende Frage:

Muß ich fürs Motorrad Winterreifen kaufen ?
Wenn ja, von wann bis wann muß ich die Teile aufgezogen haben ?

Alex
ein Zylinder reicht doch um von a nach b zu kommen... und die Landschaft überall

Fastnachter

Antwort: Letztes Jahr zumindest gab es keine mit M+S oder * gekennzeichneten Reifen fürs Motorrad. Ergo: Nicht möglich.

Gruß
"Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen." (Kurt Marti)

kraft

Hi,

ich will gerade für meine R27 Grenzschutz grobstollige Reifen kaufen, gehen die dann als Winterreifen durch ?

Alex
ein Zylinder reicht doch um von a nach b zu kommen... und die Landschaft überall

Wolfgang

§2 Absatz 3a lautet nach der Änderung wie folgt:

Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.


Von Winterreifen ist hier nicht die Rede.
M&S Reifen fürs Motorrad gibs schon. Der TKC 80 hat auf jedenfall die Bezeichnung drauf. Nur wirds den sicherlich nicht für jedes Moped geben. Früher hat man sich auch mal mit dem Kälberstrick beholfen. Ob das heute noch durchgeht?

Aber wo bitte füll ich denn bei meiner R 25/2 die Scheibenwaschanlage nach?


kraft

Ich hab die Lösung:

Wischwasser für den Helm.

ein Zylinder reicht doch um von a nach b zu kommen... und die Landschaft überall

professor buxus

Das ist es doch!
Da fehlt nur noch der Windkraftpropeller für den Betrieb
der Wasserförderung und die Düsen, welche den Saft auf
das Visier spritzen.
Das würde ich dann zum Weltpatent anmelden.

Übrigens braucht man das ja wirklich:
Wenn man wintertags bei nasser Straße fährt und die
Vordermann - Dosen einen den feuchten Dreck in die Fressssss....e
schleudern. :schimpf: (entschuldigt den Ausdruck "Vordermann")

Und dann mit dem Wischfinger ordenlich auf dem Visier verschmieren.
Und kein Regen der es wegspült.
Und volle Lotte die Sonne im Gegenlicht.
Und ... so weiter.
Und das alles ohne Instrumentenflugberechtigung.

Isses nicht so?

Gruß Buxus  ;)
Freie Fahrt für freie Einzylinder!  

cledrera

 :lol:
Flieg höher.
Was eine Adler kann, kann eine BMW schon lange.

Clemens

Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst. (v. Chamisso)
Lieber Einzylinder als zwei Fallschirme (v. mir)

Rütz

Zitat von: Wolfgang am 05 Dezember 2011, 19:23:38
§2 Absatz 3a lautet nach der Änderung wie folgt:

Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
Ist das jetzt Ironie (die wir nicht gleich verstanden haben), oder die östereichische STVO?  :Frage:

§2 Absatz 3a lautet nach der Änderung wie folgt:

(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).

...nix Frostschutz ::)

Wer andere Foren (zB. BVDM) letzten Winter verfolgt hat, weiß, daß dieser § wohl in einigen Landstrichen Deutschlands zu ziemlicher Polizeiwillkür geführt hat:
Selbst grob bestollte Enduros sind bei morgendlicher Reifglätte (auf den Dächern reicht!) zu flensburger Punkten verknackt worden. "Kein M+S zeichen"

Rütz
I never dared to be radical when young.
For fear it would make me conservative when old. (Robert Frost)

schraubenkoenig

Ganz einfach mit dem Hänger zum TÜV... Der Prüfer macht garantiert keine Probefahrt bei Glatteis.

btw. mein TÜV ler war äußerst entgegenkommend. Mit dem war zu reden. Ich hab mal n WoMo getüfft das war n 3/4Jahr drüber... Der mündliche Nachweis, daß das Kfz definitiv nicht im Verkehr bewegt wurde reichte ihm.

Somit- s wird nicht alles so heiß gegessen wie gekocht.

Selbst mit der Rennleitung lassen sich z.T. Kompromisse vereinbaren.

MANER502

Hallo,

abmelden ; im April wieder anmelden + TÜV.

Gruß
Mane ;)
This signature is made of 100% recycled electrons.

† odeon8

Hallo Mane, erstmal danke für Deinen Vorschlag.

Abmeldung :           €  5,60
Wiederanmeldung:  € 12,00
plus Zeit & Aufwand für 2x zur Zulassungsstelle fahren.
Immerhin: Ein paar Mark bei der Versicherung gespart.

Und dann sind im März mal ein paar warme Tage und ich will fahren . . .

die /4 war seit 33 Jahren und die /5 seit 28 Jahren nicht abgemeldet !

lg  Thomas
HUBRAUMISTDURCHNIXZUERSETZENAUSSERDURCHNOCHMEHRHUBRAUM

BenW

Zitat von: odeon8 am 06 Dezember 2011, 14:29:09
die /4 war seit 33 Jahren und die /5 seit 28 Jahren nicht abgemeldet !

Meine R26 ist die letzten 37 Jahre angemeldet gewesen... ;)

Grüsse,
BenW

MANER502

Zitat von: odeon8 am 06 Dezember 2011, 14:29:09
Und dann sind im März mal ein paar warme Tage und ich will fahren . . .

Hallo Thomas  ,

das dürfte bei 2 Maschinen das geringere Problem sein.  ;D
Wenn du völlig auf Entzug bist  , kannst Du ja eine Runde mit der /5 fahren!  ;)
Grüsse,
Mane
This signature is made of 100% recycled electrons.

schraubenkoenig

Die Maschine war doch schon im Januar beim TÜV - sonst hätte sie ja nicht dieses Vorführdatum. Warum ist das jetzt ein Problem?

kraft

Zitat von: schraubenkoenig am 07 Dezember 2011, 07:13:22
Die Maschine war doch schon im Januar beim TÜV - sonst hätte sie ja nicht dieses Vorführdatum. Warum ist das jetzt ein Problem?
Hi Schraubenkönig,

ist kein Problem, nur halt kalt.

ich hab meinen Februar Termin einfach 4 Monate früher im Oktober gemacht, also zum ende der Saison,
dann brauch ich mich im nächsten Jahr nicht um das Zwischenausmotte kümmern.

Kleine Anektode am rand:
Ich bin mal mit meiner GS im Dezember gefahren, nachdem ich feststellet daß mein Auto mit 3 cm Eiskruste umgeben war.
Ist einfach super gewesen, nur nächstes mal nehm ich Bigfoods (alrt Ski) mit.

Alex
ein Zylinder reicht doch um von a nach b zu kommen... und die Landschaft überall

schraubenkoenig

Ich bin den ganzen letzten Winter mit Spikereifen gefahren (allerdings aufm MTB) - war klasse: laufen ging nicht so glatt wie es war, aber Radfahren. Nur beim Absteigen hats mich immer wieder hingepackt.

† odeon8

#18
Zitat von: kraft am 07 Dezember 2011, 07:22:10
(...) im Dezember gefahren, nachdem ich feststellet daß mein Auto mit 3 cm Eiskruste umgeben war.

Hi Alex, das ist ein gängiger Trick, mußte auch noch nie mein Visier freikratzen -
der Helm liegt schneeunzugänglich in der Garage  ;D

Hab´ mittlerweile Antwort vom ADAC bekommen (Anlage s.u.):

Sehr geehrter Herr (...),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Seit dem 04.12.2010 ist die neue situative Winterreifenpflicht in Kraft. Dadurch wurde die bisherige Pflicht, eine geeignete Bereifung zu benutzen, konkretisiert. Die Neuregelung verbietet die Nutzung von Sommerreifen bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte".

Damit wurde festgelegt, welche Wetterverhältnisse von der Neuregelung genau betroffen sein sollen. Eine Beschränkung auf bestimmte Monate erfolgt nicht; vielmehr ist auch die Neuregelung eigentlich ein situatives Sommerreifenverbot. Der  Autofahrer muss weiter für sich selbst entscheiden, ob er auch bei winterlichen Verkehrsverhältnissen sein Fahrzeug benutzen möchte. Diese persönliche Entscheidung richtet sich zum einen nach den eigenen Mobilitätsbedürfnissen, also ob das Fahrzeug täglich eingesetzt oder nur gelegentlich genutzt wird. Viele Verkehrsteilnehmer haben die Möglichkeit und sind bereit, bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Zum anderen sind die klimatischen Bedingungen der Region entscheidend: Während in einigen Regionen Deutschlands wochenlang mit eis- und schneebedeckten Strassen zu rechnen ist, gibt es in anderen Bereichen nur an wenigen Tagen winterliche Fahrbahnverhältnisse.

Auch wurde die geeignete Bereifung konkretisiert. Demnach dürfen bei den genannten Witterungsverhältnissen nur solche Reifen gefahren werden, welche die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen. Damit fallen unter diese Definition Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Diese Voraussetzungen erfüllen grundsätzlich sämtliche im Handel erhältlichen Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die eine M+S-Kennzeichnung und ggf. zusätzlich eine entsprechende Kennzeichnung mit dem Bergpiktogramm/Schneeflocke tragen.

Die Neuregelung sieht außerdem eine Verdoppelung der Geldbußen auf 40 Euro vor bzw. bei einer zusätzlichen Behinderung auf 80 Euro, hinzu kommt jeweils 1 Punkt.

Vom neuen § 2 Abs. 3 a StVO ist die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr im Inland erfasst. Somit gilt die Verhaltensvorschrift auch für Kfz mit ausländischer Zulassung. Die Verpflichtung gilt nicht nur für - auch allradgetriebene - Pkw. Auch Lkw und Busse müssen Reifen mit M+S Kennzeichnung bei entsprechenden Straßenverhältnissen benutzen.

Allerdings reicht es bei Kraftomnibussen mit mehr als 8 Sitzplätzen (Fahrzeuge der  Klasse M2, M3) sowie bei Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (Fahrzeuge der Klasse N2 und N3) aus, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S Reifen angebracht sind. Hintergrund hierfür ist, dass die Reifen an den übrigen Achsen aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als PKW-Sommerreifen haben und dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet sind.

Eine weitere Ausnahme gilt für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Polizei und dem Zolldienst. Diese Ausnahme gilt jedoch nur, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.

Problematisch ist weiterhin die Situation bei Krafträdern und Quads (sofern letztere nicht als Nutzfahrzeug der Land- und Forstwirtschaft anzusehen sind und keine M+S-Reifen verfügbar sind s.o), da auch sie als Kraftfahrzeuge von der Norm betroffen sind, jedoch nur wenige M+S-Reifen für schwere Straßenmotorräder bzw. Quads angeboten werden. Anders sieht es bei Geländemotorrädern/Enduros und Rollern aus. Da für diese häufig MS-Reifen erhältlich sind, können mit diesen aus rechtlicher Sicht auch Fahrten bei verschneiten und vereisten Straßen durchgeführt werden.

Die Neuregelung erfasst keine sommerbereiften Anhänger, da nur Kraftfahrzeuge betroffen sind. Dennoch ist zu empfehlen, diese mit M+S-Reifen zu versehen, wenn Fahrten im Winter geplant sind.

Demzufolge könnten Sie mit Ihrem Kraftrad, wenn keine winterlichen Verkehrsverhältnisse (wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) herrschen, grundsätzlich die HU durchführen lassen.

Hinweise zu den geplanten Neuerungen bei der HU (Aufhebung der Rückdatierung etc.) können Sie der Anlage entnehmen.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Kai Thiele
Juristische Zentrale - Internationales Recht
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
Tel. 0 89/76 76 - 36 78, Fax 0 89/76 76 - 25 99
mailto:kai.thiele@adac.de
http://www.adac.de


Viele Grüße - Thomas

P.S.: Die neue Forumssoftware scheint noch ein Problem mit PDF Anhängen zu haben,
    drum hier ein .

HUBRAUMISTDURCHNIXZUERSETZENAUSSERDURCHNOCHMEHRHUBRAUM

† odeon8

Zitat von: schraubenkoenig am 07 Dezember 2011, 07:13:22
Die Maschine war doch schon im Januar beim TÜV - sonst hätte sie ja nicht dieses Vorführdatum. Warum ist das jetzt ein Problem?

@ Schraubenkönig: Weil JETZT Winterreifen vorgeschrieben sind !

;)  Thomas
HUBRAUMISTDURCHNIXZUERSETZENAUSSERDURCHNOCHMEHRHUBRAUM

Similar topics (5)

Hauptmenü

Anleitungen & Bücher Baureihe Specials Startseite Vergleichsliste

Presse & Wissen

Bauzeiten & Stückzahlen Historisches Liste der BMW Modelle Presseberichte Prospekte & Plakate

Foren & Literatur

Bildergalerie Bildtafel-Suche Forum: Boxerforum Handbücher Servicedaten

Allgemeine Infos

Bildtafelsuche Glossar Impressum Kontakt Sitemap

Tipps & Service

Dienstleister Händler Märkte & Museen Tipps Verschleißteile & Werkzeuge