Erfahrungsbericht Eintragung Seitenwagen, Kosten Hürden, sonstiges

Begonnen von Halberboxer, 12 Juni 2017, 14:41:35

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Halberboxer

Guude zusammen,
möchte kurz meine Erfahrungen mit dem TÜV zu besten geben, falls mal künftig einer vor dem gleichen Problem steht, wie bekomme ich den Seitenwagen eingetragen.

Also wo fange ich an, .. hab mir letztes Jahr einen Steib LS 200 Nachbau gekauft, das Teil hatte keine Papiere nur Kaufvertrag und ein Steib Typenschild mit Prüfnummer. Das ganze sollte an eine R60/2 gebaut werden. Soweit so gut.
Ich also den TÜV in FFM angemailt und gefragt welche Unterlagen ich benötige. Dummerweise habe ich erwähnt dass es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Lizenznachbau (die gibt es bei der Fa. Ideal in Berlin) handelt.
Darauf bekam ich Antwort dass ich ne Allg. Betriebserlaubnis benötige und ich vorab doch schon mal das Typenschild abfotografiert zumailen sollte/könnte.
ABE gibt es aber auch bei den Lizenznachbauten nicht! Auch gibt es bei den orginalen keine Rahmennummer.

Hab ich also mal in Berlin angerufen, man hat mir empfohlen  einfach ohne große Ankündigung, mit Termin natürlich schon, zum TÜV zu fahren und zu behaupten das sei ein neu lackierter Orginal Steib und auf die Prüfnummer bzw. Allg. Betriebsnummer (je nach Typenschild mal das eine oder das andere drauf) zu verweisen.

Vorher natürlich noch das Motorrad seitenwagen-tauglich machen, breiter Lenker, Gespannfedern einbauen , Vorderradschwinge versetzen und alle Anschlüße schön sichern.

Dann bin ich allerdings nicht nach Frankfurt zum TÜV , dort war ich schon durch die Mails die hin und her gingen sozusagen verbrannt,
sondern in ein kleines Städtchen in Mittelhessen wo ich geboren wurde.

Die eigentliche technische Abnahme war dann in ca. 5 min erledigt. Beim Ausstellen des Prüfberichts ist dem Prüfer allerdings aufgefallen
dass BMW für die Boxermodelle hinten  4 Zoll Reifen vorschreibt, ich hatte nur 3,5 Zoll montiert. "Den solle ich noch austauschen und vorführen dann wäre alles in Ordnung. " Gesagt getan, nach ner Woche wieder hingefahren gezeigt und meinen Bericht bekommen.
Den sollte ich dann zu einer übergeordneten Kraftfahrbehöre senden die dann die "Sonderbetriebserlaubnis" oder hieß es "Einzelbetriebserlaubnis" erteilt.
Auch gemacht und gewartet, nach 2 Wochen dann zur Zulassungsstelle und eintragen lassen, etwas Glück hab ich auch gehabt der
TÜV Beamte hat den Eintrag "wahlweise mit Seitenwagen" genehmigt .
Die Eintragung selbst wurde nur im KFZ-Schein vorgenommen, nicht im Brief od. neu Teil 1.
Was genau eingetragen wird scheint stark zu variieren, bei mir steht der hersteller und Typ des SW drin,
ich könnte also nicht ohne weiteres den 350er dranbauen. Bei Anderen steht nur Seitenwagen drin, die
können also alles dran schrauben.
Was auch angeblich nicht zulässig ist, Alu Felgen zumindest hinten.


So zu den Kosten, bitte festhalten:
TÜV 170 €
KfZ Behörde 45€
Zulassungsstelle 20€

Das tut ein bisschen weh im Geldbeutel.

Aber in 10 Jahren sag ich immer ist das vergessen, währen die Maschine noch läuft und mir Freude bereitet (hoffentlich!)

So habe erst mal fertig, vielleicht hilft es dem ein oder anderen mal in Zukunft ein wenig die Hürde TÜV zu nehmen.

Gruß Armin





Halberboxer


CowBoy

Hallo Armin,

da hast Du ja Glück gehabt, an einen Prüfer zu geraten der a) Ahnung und b) die Eintrage-Berechtigung für SW hat!
Die Eintragerei für SW wird immer restriktiver...

Und Ja, er hat recht: der 4.00-18 ist Vorschrift wegen der Traglast und die Stahlfelge auch, nachzulesen im RL.
Bei den Alufelgen zieht es gelegentlich die Nippel aus der Felge. Unschön, wenn das in einer schnell gefahrenen
Kurve passiert ???

Der SW-Typ ist an sich immer mit eingetragen und die Reifengröße auch. Fahrgestellnummer kommt Zusehens
mehr in Mode. Bei einer meiner SW-Eintragungen hat der TÜV die sogar selbst eingeschlagen. Der Eintrag sollte
tunlichst im Teil 2 (alt Brief) erfolgen, da der Teil 1 (alt Schein) bei Abmeldung und Ummeldung ja eingezogen wird
und danach wäre eben kein SW mehr eingetragen.

Gruß, CowBoy

OldsCool!

Zitat von: CowBoy am 13 Juni 2017, 00:09:19
Der Eintrag sollte
tunlichst im Teil 2 (alt Brief) erfolgen, da der Teil 1 (alt Schein) bei Abmeldung und Ummeldung ja eingezogen wird
und danach wäre eben kein SW mehr eingetragen.

Stimmt nicht ganz. In der Regel ist der alte "Schein" auch gleichzeitig Abmeldebescheinigung. D.h. du darfst ihn behalten und er dient als Vorlage für den neuen.

Gruß Steffen
Ich bin auf dem Dorf aufgewachsen. Ich wurde nicht erzogen, ich habe ÜBERLEBT!

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